06.12.2021

Zum Jahresende Steuern sparen: Die wichtigsten Tipps für Unternehmen

Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Co: Steuerlichen Pflichten frühzeitig nachzugehen ist auch für Startups unumgänglich. Deloitte Österreich gibt einen Überblick der alltäglichen Steuerfragen und steuerlich relevanten Fristen für Unternehmen.
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Deloitte Steuertipps für Unternehmen | (c) vege-fotolia -

Auch heuer gibt es rechtzeitig vor dem Jahresende Empfehlungen für Unternehmer, wie sie noch von Steuervorteilen profitieren können. Deloitte Österreich Director Wilfried Krammer, erklärt: „Heuer sind insbesondere die mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 geschaffenen Abschreibungsmöglichkeiten interessant. Zudem sollten Betriebe im aktuellen Umfeld die Liquiditätsplanung und das negative Zinsniveau im Auge haben.“

Vor Jahresende noch in Anlagevermögen investieren

Wenn vor Anfang 2022 noch abnutzbares Anlagevermögen angeschafft und in Betrieb genommen wird, profitiert man steuerlich von der Halbjahres-Abschreibung. Daher sei jetzt ein strategisch guter Zeitpunkt für die Durchführung von Investitionen und den Kauf von Büroeinrichtung, Computern oder Kraftfahrzeugen, heißt es von Deloitte. Außerdem sollte auch das Sachanlagevermögen auf Abschreibungserfordernisse überprüft werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert von maximal 800 Euro können steuerlich sofort abgeschrieben werden.

Degressive Abschreibung: Eine Alternative mit Liquiditätsvorteilen

Alternativ zur linearen Abschreibung kann steuerlich auch eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent geltend gemacht werden. Es gilt die Halbjahresregelung, weshalb selbst Anschaffungen im Dezember 2021 noch zu einer steuerlichen Abschreibung von 15 Prozent berechtigen. Die degressive Abschreibung führt bei langlebigen Wirtschaftsgütern zu erheblichen Liquiditätsvorteilen, da bereits nach zwei Jahren 51 Prozent und nach drei Jahren 66 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich abgeschrieben sind. Für Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren empfiehlt Deloitte Österreich weiterhin die lineare Abschreibung. Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Gebäude und bestimmte unkörperliche Wirtschaftsgüter.

Beschleunigte Abschreibung für Gebäude

Der Abschreibungssatz für betrieblich genutzte Gebäude beträgt grundsätzlich 2,5 oder 1,5 Prozent, wenn diese für Wohnzwecke überlassen werden. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung kann der dreifache Abschreibungssatz, im Folgejahr der zweifache Abschreibungssatz angesetzt werden. Die Halbjahresregelung gilt – im Gegensatz zur degressiven Abschreibung – nicht. Daher kann ein im Dezember angeschafftes, betrieblich genutztes Gebäude mit bis zu 7,5 Prozent noch im Jahr 2021 abgeschrieben werden, so Deloitte.

Fehlinvestitionen vermeiden

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter auch einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Der Gewinnfreibetrag beträgt je nach Höhe der Einkünfte zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent der Einkünfte – maximal jedoch 45.350 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls der voraussichtliche Jahresgewinn 2021 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2021 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2021 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags, erklärt Deloitte. Dennoch warnt der Deloitte Experte, Wilfried Krammer, dass nur betriebswirtschaftlich wirklich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann.

Vorgezogene Verlustberücksichtigung

Zahlreiche Betriebe werden auch 2021 aufgrund der Corona-Krise Verluste erleiden, sagt Deloitte. Unternehmer mit abweichendem Wirtschaftsjahr können Verluste aus dem Veranlagungsjahr 2021 mit Gewinnen aus Vorjahren gegenrechnen. Die Verluste in 2021 können durch die COVID-19-Rücklage und den Verlustrücktrag in das Steuerjahr 2020 und teilweise sogar in das Steuerjahr 2019 vorgezogen werden. Durch die vorgezogene Verlustberücksichtigung könne die Steuerbelastung der Vorjahre nachträglich reduziert werden, betont Wilfried Krammer. Für Unternehmer mit einem Regelwirtschaftsjahr ist bereits der Rücktrag der Verluste aus dem Veranlagungsjahr 2020 vorgesehen.

Ausgaben vorziehen und Einnahmen verschieben

Ein weiterer Tipp von Deloitte: Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern besteht die Möglichkeit, das steuerliche Ergebnis durch das Vorziehen von Ausgaben zu senken. Beispielsweise könnten noch vor Jahresende Lieferanten bezahlt oder die voraussichtliche GSVG-Beitragsnachzahlung 2021 geleistet werden. Ebenso kann das Einkommen durch das Verschieben von Einnahmen in das Jahr 2022 gesteuert werden.

Negatives Zinsumfeld berücksichtigen

Deloitte empfiehlt, dass Unternehmer sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen sollten. Erstmals kann die steuerliche Bemessungsgrundlage durch den Ansatz von pauschal gebildeten Forderungswertberichtigungen und pauschal gebildeten Verbindlichkeitsrückstellungen, die das Finanzamt bisher nicht anerkannt hat, reduziert werden. Auf der anderen Seite darf bei der Planung nicht übersehen werden, dass die meisten COVID-19-Förderungen nicht steuerfrei sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2022 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden. Laut Deloitte sollte heuer jedoch auch das negative Zinsumfeld berücksichtigt werden. 

Der Deloitte Experte weist darauf hin, dass das Finanzamt derzeit noch keine Negativzinsen verrechnet. Daher sollten sich Betriebe gut überlegen, ob bestehende Guthaben zur Rückzahlung beantragt werden. Des Weiteren können sich seitens des Finanzamts zu hoch bemessene Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2022 als wahre ‚Renditebringer‘ erweisen. Werden doch für zu hoch bemessene Vorauszahlungen vom Finanzamt derzeit noch 1,38 Prozent Zinsen p.a. gutgeschrieben.

„Heimische Unternehmen sollten sich jetzt mit der Beantragung von FFG-Jahresgutachten und Forschungsprämien auseinandersetzen. Nun ist auch der geeignete Zeitpunkt, um sich mit der Rückvergütung von Energieabgaben zu befassen“, so Krammer. 

Steuerlich relevante Fristen: Ein Überblick

Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen, so Deloitte.

  • Mit 31.12.2021 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2014 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre).
  • Mit 31.12.2021 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2011 ein.
  • Bis 31.12.2021 kann die Energieabgabenvergütung 2016 noch beantragt werden.
  • Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2020 endet am 31.12.2021.

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Im Oktober 2024 verließ das Wiener Startup Aitiologic den „Stealth Mode“. Damals hatte es 2,5 Millionen Euro an Investments und Förderungen eingesammelt. Jetzt folgt eine Seed-Finanzierung über 6,4 Millionen Euro, wie das Unternehmen am Dienstag bekannt gab.

Angeführt wird die Runde von den Healthcare-Investoren Heal Capital und Ananda Impact Ventures. Die bisherigen Investoren Push VC und Lana Ventures sind wieder dabei. Dazu kommen laut Startup mehrere Biotech-Gründer, die bereits Börsengänge und Exits hinter sich haben.

Ein Bluttest, der zeigt, was im Gewebe passiert

Aitiologic entwickelt die Plattform „Aitios“. Sie untersucht zellfreie DNA im Blut und wertet die Daten mit KI aus. Das Ziel: Aus einer normalen Blutprobe soll sich ablesen lassen, aus welchem Gewebe die DNA stammt und was dort gerade passiert. Die Technologie geht auf Forschung von Gründer und CEO Andreas Posch bei Siemens Healthineers zurück. Aitiologic hat sie exklusiv lizenziert.

2024 sprach das Startup noch allgemein von Krebs- und Pränataldiagnostik. Nun ist die erste Anwendung klar: die Risikoabschätzung für Präeklampsie im ersten Schwangerschaftsdrittel. Die Bluthochdruck-Erkrankung betrifft laut Aussendung geschätzt drei bis acht Prozent aller Schwangerschaften. Sie ist eine der wichtigsten Ursachen für Todesfälle von Müttern und Föten weltweit. Aitiologic will dafür dieselbe Blutprobe nutzen, die ohnehin für den nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) abgenommen wird. Eine zusätzliche Blutabnahme wäre also nicht nötig.

Eine erste Studie mit Kypros Nicolaides und dem Fetal Medicine Research Institute habe gezeigt, dass sich damit das Präeklampsie-Risiko einschätzen lässt, so das Startup. Jetzt läuft eine größere Studie mit der Fetal Medicine Foundation, an der mehr als 1.000 Schwangere teilnehmen. „Wir sind von einer Technologie-Hypothese zu publizierten klinischen Daten gekommen“, sagt Posch. Das frische Kapital soll in diese Studie und in die Produktentwicklung fließen.

Oxford-Nanopore-Mitgründer im Beirat, neue Chief Medical Officer

Mit der Finanzierung holt Aitiologic zwei bekannte Namen an Bord. Gordon Sanghera hat Oxford Nanopore Technologies mitgegründet, ein britisches Unternehmen für DNA-Sequenzierung. Er führte es 21 Jahre lang als CEO, vom Spinoff der Universität Oxford bis zum Börsengang in London. In der Aussendung wird er als „Pionier der Molekulardiagnostik“ bezeichnet. Für Aitiologic ist das relevant, weil die eigene Plattform auf der Sequenzierung von DNA aus dem Blut aufbaut: Sanghera bringt also Erfahrung mit dem Aufbau, der Finanzierung und der Skalierung genau dieser Art von Technologie mit. Er investiert in die Runde und wird Mitglied des Beirats. Die ersten klinischen Daten von Aitiologic seien „sehr ermutigend“, sagt Sanghera.

Neue Chief Medical Officer ist Rebecca Ertl. Sie ist Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe und hat ein nach eigenen Angaben führendes Zentrum für Pränataldiagnostik in Österreich gegründet. Bei Aitiologic verantwortet sie die medizinische Strategie, zunächst für das Präeklampsie-Programm. Ertl nennt bereits ein mögliches nächstes Thema: Man prüfe, ob der Bluttest auch bei Schwangerschaftsdiabetes früher Hinweise liefern könne.

Neben dem Risikokapital erhält Aitiologic Förderungen von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), der Austria Wirtschaftsservice (aws) und der Wirtschaftsagentur Wien. Dazu kommt Unterstützung über den Europäischen Investitionsfonds (EIF) im Rahmen von InvestEU. Zugelassen ist die Plattform noch nicht, sie befindet sich weiterhin in der Entwicklung.

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