25.09.2020

Heimische Startups wollen EU-„Schrems II“-Urteil ausnutzen

Angestoßen durch den österreichsichen Datenschützer Max Schrems kippte die EU das "Privacy Shield"-Abkommen mit den USA. Heimische Startups wollen davon nun profitieren.
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eyeson: Der EuGH kippte das
(c) eyeson: Der EuGH kippte das "Privacy Shield"-Abkommen mit den USA. Vom Urteil ("Schrems II) wollen nun auch heimische Startups profitieren.

Die Zufriedenheit mit dem abermaligen Erfolg des österreischischen Datenschützers Max Schrems mit seiner NGO Noyb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält sich vielerorts in Grenzen. Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte. Die Intention hinter dem Urteil „Schrems II“ richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google. Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen. Wie so oft könnten die „Großen“ einen Umweg finden und die „Kleinen“ die wahren Leidtragenden sein, befürchten Kritiker.

„Schrems II“ als möglicher Push für heimische Startups

Doch es gibt auch „Kleine“, denen das Schrems II-Urteil durchaus gelegen kommt. Bereits der Corona-Lockdown bescherte heimischen Startups in den Bereichen Messaging, Video-Telefonie und Cloud-Services einen starken Push (hier eine kleine Auswahl). Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

Einer dieser heimischen Player ist das Grazer Startup Eyeson mit seinem Video-Conferencing-Tool, das bereits mehrmals international durch technologische Stärke für Aufsehen sorgte. Das Grazer Unternehmen machte nun in einer Aussendung explizit auf seine „Schrems II“-bedingten Ambitionen aufmerksam. „Praktisch betrachtet dürfen damit die meisten US-Dienstleister nicht eingesetzt werden. Auch Anbieter wie Google, Facebook, Zoom oder WebEx stehen nun vor einem großen Problem, wenn sie Daten der EU-Bürger in den USA verarbeiten wollen“ heißt es dort.

eyeson will nicht nur mit gesetzlichen Gegebenheiten punkten

Freilich will man nicht nur mit den neuen gesetzlichen Gegebenheiten gegen die US-Konkurrenz punkten, sonder vor allem mit Sicherheit. „Nach US-Gesetzen (Cloud Act) können US-Geheimdienste ohne Angabe von Gründen die Herausgabe von persönlichen Daten von amerikanischen Unternehmen und deren Tochterunternehmen verlangen oder einfach darauf zugreifen“, betont man beim Startup und hält entgegen: „eyeson, als 100-prozentiger europäischer Anbieter für Videokonferenzen mit Sitz in Österreich, kann sicherstellen, dass die Daten seiner EU-Kunden mit EU Cloud Services innerhalb der EU verbleiben und nicht den US-Behörden ausgesetzt sind. Dies betrifft Videoaufzeichnungen, Chats, Präsentationen und vor allem die Videostreams an sich“.

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Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar
Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar

Bereits im Juli hatte das Salzburger Unternehmen Biogena rund um Gründer Albert Schmidbauer seinen Börsengang angekündigt, wie brutkasten berichtete. Heute erfolgte das Listing im Direct Market Plus, also im KMU-Segment der Wiener Börse. Gelistet wurde mit der Biogena Good Vibes AG die oberste Holding der Unternehmensgruppe. Wenige Stunden nach Handelsstart lag die Marktkapitalisierung bei knapp über 480 Millionen Euro.

Zwei AGs sollen perspektivisch verschmolzen werden

Bereits seit 2020 ist mit der Beteiligungsgesellschaft Biogena Group Invest AG ein anderer Teil der Unternehmensgruppe dort gelistet. „Perspektivisch sollen die Strukturen zusammengeführt werden; eine Verschmelzung der Biogena Group Invest AG mit der Biogena Good Vibes AG wird derzeit geprüft“, heißt es dazu in einer Aussendung zum heutigen Börsenstart.

Wachstum auf 500 Mio. Euro Umsatz bis 2030 geplant

Die Biogena Group verfolgt einen ambitionierten Wachstumskurs, wie CEO Schmidbauer auch im Juli gegenüber brutkasten darlegte. Bis 2030 will man den Konzernumsatz von zuletzt 156,65 Millionen Euro auf rund 500 Millionen Euro steigern.

„Die bestehenden Fertigungskapazitäten in Koppl und am neuen Spezialproduktionsstandort Liefering reichen bereits für rund 500 Millionen Euro Umsatz. Die Anlage ist aktuell zu weniger als 25 Prozent ausgelastet. Das heißt: Ein wesentlicher Teil der industriellen Basis für das geplante Wachstum ist bereits vorhanden und muss nicht erst vollständig neu aufgebaut werden“, so Schmidbauer damals.

„Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten“

Anlässlich des heutigen Börsenstarts kommentiert der CEO: „Biogena ist aus der Überzeugung entstanden, Gesundheit neu und ganzheitlich zu denken – und aus diesem Anspruch ist über die Jahre eine Unternehmensgruppe mit internationaler Perspektive gewachsen.“ Die Notierung sei „weit mehr als ein finanzieller Meilenstein“, sie sei „der nächste konsequente Schritt“ in der Entwicklung.

„Der Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten, unsere Ideen schneller in die Welt zu bringen, international weiter zu wachsen und Biogena langfristig als starke österreichische Gesundheitsmarke zu positionieren“, so Schmidbauer

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Heimische Startups wollen EU-„Schrems II“-Urteil ausnutzen

  • Die Zufriedenheit mit dem abermaligen Erfolg des österreischischen Datenschützers Max Schrems mit seiner NGO Noyb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält sich vielerorts in Grenzen.
  • Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte.
  • Die Intention hinter dem Urteil „Schrems II“ richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google.
  • Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen.
  • Doch es gibt auch „Kleine“, denen das Schrems II-Urteil durchaus gelegen kommt.
  • Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

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  • Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte.
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  • Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte.
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