10.05.2019

10 Rechtstipps für Startups: Die wichtigsten Gesetze und Regelungen

Johannes Kautz, Leiter der neuen Startup-Gruppe der Wirtschaftsanwaltskanzlei DLA Piper, gibt im Gastbeitrag wichtige Rechtstipps für Startup-Gründer.
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DLA Piper: Johannes Kautz gibt Rechtstipps für den Aufbau des Startups - relevante Gesetze und Regelungen
(c) DLA Piper: Johannes Kautz
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Am 9. Mai erfolgte mit dem Vienna Legal Introduction Meet-up der offizielle Startschuss zur neuen Startup-Gruppe der Wirtschaftsanwaltskanzlei DLA Piper. Johannes Kautz, Counsel im Bereich Litigation & Regulatory und Leiter der neuen Gruppe, gab dabei in seiner Keynote aus rechtlicher Sicht relevante Tipps, die man als Gründer immer beachten sollte. Zehn solche Rechtstipps über für Startups relevante Gesetze und Regelungen hat Kautz für den brutkasten im Gastbeitrag übersichtlich zusammengestellt.

+++ Checklist: 10 Fragen auf dem Weg zur GmbH-Gründung +++


Besser planen, Fehler vermeiden

Beim Aufbau eines Startups gibt es einige klassische Fallstricke. Dabei handelt es sich oft um Fehler, die eigentlich leicht vermeidbar wären, aber leider immer wieder vorkommen und daher umso ärgerlicher sind. Das beginnt schon in der Vorgründungsphase. Am Anfang eines Startups steht ja immer eine innovative Geschäftsidee und natürlich möchte man als Gründer am liebsten sofort loslegen und diese Idee so schnell wie möglich umsetzen. Aber beim Aufbau eines Unternehmens ist vor allem eine gute Planung in allen relevanten Bereichen wichtig. Abgesehen von der Erstellung eines Businessplans ist es auch wichtig, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Zehn Bereiche stechen dabei hervor:

1. Gewerberecht: Jede Branche hat ihre eigenen Gesetze

Ein besonders wichtiges Thema ist das Gewerberecht: Betreibe ich ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe? Brauche ich einen Befähigungsnachweis, muss ich vielleicht einen gewerberechtlichen Geschäftsführer anstellen, brauche ich eine Betriebsanlagengenehmigung? Welche Arbeitnehmerschutzbestimmungen sind zu beachten?

Das Problem ist nämlich: Wenn die Behörde hier gravierende Verstöße festgestellt hat, bekommt man nicht nur eine Verwaltungsstrafe, sondern schlimmstenfalls steht sogar das Unternehmen still. Und wenn man außerhalb der Gewerbeberechtigung tätig ist, steigt im Schadensfall wahrscheinlich auch die Haftpflichtversicherung aus.

In manchen Geschäftszweigen wie zB in der Finanzbranche gibt es auch andere regulatorische Vorschriften, die einzuhalten sind.

2. Gesellschaftsvertrag: Vorsicht vor einer Pattsituation

Viele Fehler passieren auch bei der Gesellschaftsgründung. Hier sollte man sich zunächst gut überlegen, welche Rechtsform für das eigene Unternehmen am geeignetsten ist. Bei Startups ist allerdings in den meisten Fällen die GmbH zu empfehlen, vor allem wenn beabsichtigt ist, später noch Investoren mit an Bord zu nehmen.

Vorsicht bei Standard-Verträgen

Wenn es dann an die Gesellschaftsgründung geht, nehmen viele Gründer einfach einen Standard-Gesellschaftsvertrag. Das ist aus Kostengründen zwar nachvollziehbar, führt aber auch dazu, dass wichtige Punkte ungeregelt sind. Ein Beispiel, das leider recht häufig vorkommt: Zwei Gründer starten ein Unternehmen. Natürlich möchte jeder zur Hälfte an der GmbH beteiligt sein und auch als Geschäftsführer die Geschicke der Gesellschaft mitgestalten. Dadurch haben zwar beide Gründer eine gleich starke Position, allerdings entsteht so auch eine Pattsituation, weil jeder den anderen blockieren kann. Bei einem Gesellschafterstreit ist das Unternehmen dann handlungsunfähig und das kann unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Der Gesellschaftsvertrag sollte daher für Streitfälle eine klare Regelungen enthalten.

Vorsorge für potenzielle Streitpunkte

Ein häufiges Problem ist auch, dass sich die Gesellschafter nicht klar festlegen, wie die Gesellschaft finanziert werden soll und wer für seine Beteiligung welchen Beitrag (z.B. auch welche Arbeitsleistung) erbringt. Sinnvoll ist es auch, eine Exit-Strategie festzulegen und auch vertragliche Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass ein Gründer aussteigen will (z.B. durch Vorkaufs- und Aufgriffsrechte, aber auch durch Mitverkaufsrechte- oder Pflichten). Generell sollten die Gründer sich schon vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages genau überlegen, welche Streitpunkte es geben könnte und wie man diese Fälle regeln möchte.

3. Auch geistiges Eigentum muss geschützt werden

Ein ganz wichtiges Thema ist auch der Schutz des geistigen Eigentums und der Geschäftsgeheimnisse. Wenn man viel Arbeit in eine Innovation gesteckt hat, gibt es nichts Bittereres, als wenn ein Mitbewerber kommt und das einfach nachmacht. Man muss sich daher rechtzeitig um die Anmeldung von Marken, Mustern oder Patenten kümmern. Denn hier gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Algorithmen sind nicht patentfähig

Für viele Startups stellt sich etwa die Frage, wie man einen Algorithmus schützen lassen kann. Grundsätzlich sind Algorithmen nicht patentfähig, es sei denn, es wird mit Hilfe des Algorithmus ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln gelöst. Der Programmcode bzw. die Programmstruktur (also die durch eine Kombination vieler Programmschritte erreichte und damit individuell geprägte Problemlösung) sind aber zumindest urheberrechtlich geschützt.

Kleiner Tipp: Für Patenanmeldungen kann man übrigens auf der Homepage des Patentamtes oder der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft auch den sogenannten Patentscheck beantragen. So spart man sich einen Teil der Kosten.

Beim geistigen Eigentum ist immer wichtig, dass die Rechte bei der Gesellschaft selbst und nicht bei einem der Gründer liegen.

Vorsicht bei fremden Rechten

Auf der anderen Seite muss man natürlich immer selbst aufpassen, nicht in fremde Rechte einzugreifen. Streitigkeiten sind meistens extrem kostspielig. Ein Beispiel ist der Patentstreit zwischen Apple und einem Chiphersteller, der dazu geführt hat, dass Apple mitten im Weihnachtsgeschäft den Verkauf von zwei iPhone-Modellen in Deutschland stoppen musste. Apple wird den Verlust zwar finanziell verkraften, für ein Startup kann so etwas aber schnell existenzbedrohend sein.

4. Förderungen: Rechtzeitig an die richtigen Stellen wenden

Eines der wichtigsten Themen bei der Gründung und beim Aufbau eines Startups ist natürlich die Finanzierung. Hier sollte man sich als erstes informieren, welche Förderungen man bekommen kann. Das beginnt schon bei der Gründung. Hier sieht das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFÖG) einige Gebühren- und Abgabenbefreiungen vor (z.B. Stempelgebühren, Verwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren für Firmenbuchanmeldungen, aber auch bestimmte Lohnabgaben).

Viele Förder-Möglichkeiten für Startups

Auch sonst gibt es in Österreich verschiedenste Förderungen für Startups (z.B. auch vom AMS) und nachdem es hier laufend Neuerungen oder Änderungen gibt, ist es natürlich nicht so leicht, den Überblick zu bewahren. Es gibt aber zwei zentrale Förderstellen, nämlich die aws – Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die etwa Kredite oder Garantien für Kreditfinanzierungen und Zuschüsse vergeben (z.B. um den Markteintritt zu finanzieren). Diese Gesellschaften haben auch den sogenannten Förderpiloten (www.foerderpilot.at) eingerichtet, der online Informationen zu den Fördermöglichkeiten bietet. Die aws betreibt auf ihrer Homepage auch einen Online-Förderkonfigurator (DigiCoach), mit dessen Hilfe man ebenfalls nach Förderangeboten suchen und auch online Förderungsanträge einreichen kann. Ansonsten vergibt z.B. auch die Wiener Wirtschaftsagentur Förderungen und auch auf die EU-Förderungen sollte man nicht vergessen.

Wichtig ist: Die meisten Förderungsanträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Man sollte sich also rechtzeitig informieren.

5. Finanzierung auf unterschiedliche Arten möglich

Trotz Förderungen schaffen es nur die wenigsten Unternehmen, sich selbst zu finanzieren. Um den zusätzlichen Kapitalbedarf zu decken, kann man auf verschiedenste Finanzierungsformen zurückgreifen.

Crowdfinanzierung

Sehr beliebt bei Startups ist etwa die Crowdfinanzierung, bei der man über eine Plattform von Investoren relativ kleine Beträge vereinnahmt. So können auch kleine Anleger Investor werden. Der Gesetzgeber hat hier vor wenigen Jahren auch einen sehr praxistauglichen Rahmen geschaffen, sodass sich die Kosten im Rahmen halten.

Bei der Crowdfinanzierung gibt es einerseits das Crowdinvesting, wo man meist Darlehen aufnimmt (aus regulatorischen Gründen sind das meistens qualifizierte Nachrangdarlehen) oder den Investoren über Genussrechte bestimmte Vermögensrechte einräumt (zB Gewinnbeteiligungen).

Beim Crowdfunding bekommen die Investoren nach der erfolgreichen Finanzierung des Projekts ein Produkt, das man noch gar nicht entwickelt oder produziert hat. Ein Beispiel dafür sind Kickstarter-Kampagnen. Der Vorteil ist, dass man so die Entwicklungs- oder Produktionskosten vorfinanzieren kann und auch sieht, wie das Produkt am Markt angenommen wird. Der Nachteil ist allerdings, dass man im Vorhinein nicht weiß, wie erfolgreich die Kampagne läuft. Nachdem die Produktionskosten aber maßgeblich von der Stückzahl abhängen, besteht hier ein gewisses Risiko, dass man letztendlich eine zusätzliche Finanzierung benötigt, um überhaupt liefern zu können.

Wichtig bei Crowdfinanzierungen ist aber: Der Erfolg einer Kampagne hängt immer von der Öffentlichkeitsarbeit ab. Man kann sich durch Crowdfinanzierungen eine gute Community aufbauen, aber man muss mit dieser Community auch kommunizieren (vor allem über Social Media), und zwar auch nach Abschluss der Kampagne.

Einstieg eines Investors

Viele Gründer entscheiden sich auch, einen strategischen Partner oder auch einen reinen Finanzinvestor mit ins Boot zu holen. Auch hier ist für die Gründer einiges zu beachten, weil sich in den Beteiligungsverträgen oft Klauseln finden, die für die Gründer ein Risiko darstellen oder nachteilig sind (z.B .Gewährleistungszusagen oder Haftungsübernahmen der Gründer; Verwässerungsschutzbestimmungen, Mitverkaufspflichten, Gewinn- oder Veräußerungserlösvorzüge oder umfassende Berichtspflichten). Es gilt also darauf zu achten, welche Rechte man dem Investor einräumt und welche Pflichten man selbst eingeht.

6. Marketing: Vorsicht bei Direktwerbung

Kommen wir zum Thema Marketing. Das beste Produkt, die innovativste Geschäftsidee bringt nichts, wenn niemand davon erfährt. Als Startup ist man natürlich neu am Markt und muss daher versuchen, das Unternehmen möglichst bekannt zu machen. Auch hier gibt es allerdings einige Stolperfallen.

Vorsicht bei der Kaltakquise

Ein Klassiker ist, dass Gründer potentielle Kunden direkt per Mail oder auch telefonisch kontaktieren, um ihre Dienstleistungen oder Produkte vorzustellen. Das ist durchaus effizient, allerdings benötigt man dafür grundsätzlich eine vorherige Zustimmung. Die Rechtsprechung und die Verwaltungsbehörden sind hier extrem streng. Man darf potentielle Kunden nicht einmal kontaktieren, um die Zustimmung zu weiteren Anrufen oder Nachrichten einzuholen. Man muss hier natürlich nicht päpstlicher als der Papst sein, trotzdem sollte man bei Direktwerbung aufpassen, weil man leicht mit einer Abmahnung oder auch einem Verwaltungsstrafverfahren konfrontiert wird. Und wenn man eine Abmahnung bekommt, ist das zwar noch kein Beinbruch, aber man muss richtig reagieren, damit man nicht unangemessene Forderungen erfüllt oder eine Unterlassungsklage riskiert. Das wird ansonsten richtig teuer.

7. E-Commerce eröffnet Chancen, birgt aber auch Pflichten

Viele Startups betreiben auch einen Onlineshop. Hier gibt es eine Vielzahl an Rechtsvorschriften, die auch unmittelbare wirtschaftliche Auswirkungen haben können. Ein Beispiel sind die Rücktrittsrechte. Im Falle eines Rücktritts muss man dem Kunden nicht nur den Kaufpreis zurückerstatten, sondern auch die Standard-Versandkosten. Man hat daher nicht nur kein Geld verdient und den Aufwand für die Abwicklung und Rückabwicklung, sondern hat sogar noch Kosten. Das sollte man einkalkulieren.

Impressumspflicht auch auf Social Media

Wenn man als Unternehmer die sozialen Netzwerke nützt, muss man bedenken, dass man für jede kommerziell genutzte Webseite (z.B. für Social Media-Seiten) ein Impressum benötigt. Das gilt im Übrigen auch für Newsletter oder für Flyer. Verstöße gegen die Impressumspflicht führen leider sehr häufig zu Abmahnungen und auch zu Verwaltungsstrafen.

8. Korrekter Umgang mit Mitarbeitern

Kommen wir zu einem weiteren Thema: Mitarbeiter.

Anmeldung zur Sozialversicherung

Wenn man Unterstützung benötigt, muss man sich zuerst einmal überlegen, welche Vertragsform man wählt. Es gibt echte und freie Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer. Das hat einerseits Auswirkungen auf die Art der Zusammenarbeit. Einem echten Dienstnehmer kann ich z.B. Weisungen in Bezug auf Arbeitszeit- und Ort erteilen und ihn auch kontrollieren. Freie Dienstnehmer sind etwas unabhängiger, sie können sich ihre Arbeit frei einteilen und haben auch nur einen eingeschränkten arbeitsrechtlichen Schutz. Werkvertragsnehmer sind überhaupt unabhängig, sie müssen die Leistung nicht persönlich erbringen und sind auch nicht dazu verpflichtet, überhaupt tätig zu werden. Die Vertragsform hat aber auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge. Bei Selbständigen sind die Beiträge niedriger und dadurch spart man sich natürlich Geld.

Die fehlerhafte Anmeldung bei der Sozialversicherung führt aber auch immer wieder zu Problemen. Im Einzelfall ist es nämlich schwierig zu beurteilen, ob jemand als Dienstnehmer oder als Selbständiger anzusehen ist (Stichwort „Scheinselbstständige“). Die Gebietskrankenkasse prüft das sehr genau und eine nachträglichen Umqualifizierung kann zu erheblichen Nachforderungen führen.

Wichtig ist: Letztendlich kommt es immer auf die gelebte Praxis an. Eine gute Vertragsgestaltung ist zwar hilfreich, weil die Behörde dann nachweisen muss, dass der Vertrag nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. Es reicht aber nicht aus, irgendetwas in den Vertrag hineinzuschreiben, dass dann in der Praxis gar nicht so gehandhabt wird.

Man sollte dieses Thema nicht unterschätzen. Es gab beispielsweise vor wenigen Jahren den Fall eines Unternehmens, das selbständige Pflegekräfte vermittelt hat. Bei einer Betriebsprüfung ist die GKK zu dem Ergebnis gekommen, dass die Pflegekräfte als Arbeitnehmer angemeldet werden hätten müssen. Durch die Nachforderung ist das Unternehmen in den Konkurs geschlittert. Das Absurde an diesem Fall war, dass das Unternehmen (bzw. der Insolvenzverwalter vor dem VwGH) letztendlich sogar Recht bekommen hat. Allerdings war das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen.

Vor so etwas kann man sich aber schützen: Es gibt seit Mitte 2017 die Möglichkeit, selbst einen Antrag auf Überprüfung der Versicherungszuordnung zu stellen. An das Feststellungsergebnis und die getroffene Zuordnung sind der Krankenversicherungsträger und das Finanzamt gebunden, sofern keine Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes eingetreten ist.

Mitarbeiterbeteiligung

Bleiben wir beim Thema Mitarbeiter: Startups benötigen oft hochqualifizierte Leute, sind aber am Anfang nicht immer in der Lage, auch entsprechende Gehälter zu bezahlen. Man muss daher Anreize bieten.

Abgesehen von einem guten Arbeitsklima und flexiblen Arbeitsbedingungen (Homeworking, etc), gibt es verschiedene Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung, die dazu führen können, dass die Mitarbeiter sich mit dem Startup identifizieren und auch selbst unternehmerisch denken.

Nachdem eine echte Beteiligung der Mitarbeiter an der Gesellschaft oft unerwünscht ist, weil damit natürlich auch gewisse Mitspracherechte verbunden sind und auch Kosten anfallen, bieten sich für Startups vor allem virtuelle Unternehmensbeteiligungen (sogenannte Phantom Shares) an. Hier werden die Mitarbeiter zwar nicht Gesellschafter, aber es werden bestimmte Gesellschafter- oder Vermögensrechte einfach vertraglich nachgebildet (z.B. können Mitarbeiter am Unternehmensgewinn oder im Falle eines Exits auch am Verkaufserlös beteiligt werden). Man kann dies Rechte etwa auch daran knüpfen, dass der Mitarbeiter eine bestimmte Zeit beim Unternehmen bleibt. Phantom Shares sind nicht nur kostengünstiger als echte Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, sie haben auch den Vorteil, dass man sie sehr individuell gestalten kann.

Sehr zu empfehlen ist auch eine erfolgsabhängige Entlohnung, bei der die Mitarbeiter zusätzlich zum Fixgehalt auch variable Bonuszahlungen erhalten. Der Bonus kann an verschiedenste Kriterien geknüpft werden, je nachdem, welche Ziele man verfolgt (z.B. das Erreichen bestimmter persönlicher Leistungsziele des Mitarbeiters oder der Umsatzziele das Unternehmen).

Wichtig ist immer, auch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen. Ganz aktuell z.B. sollen im Zuge der Steuerreform Erfolgsbeteiligungen bis 3000 Euro pro Jahr steuerfrei gestellt werden. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bieten teilweise zwar steuerliche Vorteile, teilweise wird die Beteiligung aber bereits als Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis (und damit als Einkommen) qualifiziert und muss daher versteuert werden, obwohl der Mitarbeiter aus der Beteiligung noch überhaupt kein Geld erhalten hat.

9. Verwaltungsstrafen: Geschäftsführer in der Pflicht

Kommen wir zum nächsten Thema: Wie schütze ich mich vor Verwaltungsstrafen? In jedem Unternehmen kommt es immer wieder mal zu Rechtsverstößen und die Strafdrohungen werden immer höher. Das ist für Geschäftsführer ein erhebliches Risiko, auch weil für jeden einzelnen Verstoß eine Strafe verhängt werden kann.

Hier wird eines oft vergessen: Grundsätzlich haften alle Geschäftsführer für Verwaltungsstrafen persönlich. Das heißt, die Behörde bestraft nicht nur einen Geschäftsführer, sondern alle. Dagegen kann man sich absichern, indem man einen verantwortlichen Beauftragten bestellt (das kann entweder einer der Geschäftsführer oder aber ein Arbeitnehmer sein).

Kontrollsystem einrichten

Außerdem kann man sich als Geschäftsführer wirksam vor Verwaltungsstrafen schützen, indem man ein internes Kontrollsystem einrichtet (z.B. Unternehmensrichtlinien erarbeitet, Arbeitsabläufe festlegt etc). Dadurch reduziert sich einerseits das Risiko von Rechtsverstößen, anderseits trifft die Geschäftsführer im Verwaltungsverfahren kein (oder nur ein geringes) Verschulden, wenn es doch zu Verstößen kommt, obwohl sie ein geeignetes Kontrollsystem eingerichtet haben.

Gerade bei sehr erfolgreichen Startups ist es oft so, dass die interne Organisation mit der Expansion und dem Wachstum des Unternehmens nicht mithalten kann. Wenn das Geschäft rasch ansteigt, hat man natürlich wenig Zeit für organisatorische Dinge. Aber man sollte dieses Thema trotzdem nicht vernachlässigen. Als Geschäftsführer ist man nicht nur gesetzlich dazu verpflichtet, ein internes Kontrollsystem einzurichten, sondern dieses trägt auch zur Effizienzsteigerung des Unternehmens bei, weil es dabei hilft, die Geschäftsabläufe zu überwachen und den Überblick zu bewahren.

10. Krisenmanagement: Immer auch an den Ernstfall denken

Kommen wir noch kurz zu einem letzten, sehr unerfreulichen Thema: Krisenmanagement und die Insolvenz. Ich hoffe natürlich, dass Sie nie in diese Situation kommen, aber wenn doch, ist es umso wichtiger, einen kühlen Kopf zu bewahren. Vor allem sollte man hier nicht den Fehler begehen, mit den Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in Rückstand zu geraten. Erstens ist man als Geschäftsführer persönlich für die Abfuhr der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Und zweitens verhindern diese Gläubiger meistens eine Sanierung. Wichtig ist daher, etwas Unvermeidbares nicht zu lange hinauszuzögern, sondern lieber rechtzeitig eine Sanierung zu versuchen, denn auch ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des Unternehmens und schon gar nicht das Ende der Unternehmerkarriere.


⇒ Autor Johannes Kautz auf der Page von DLA Piper

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Der Startup-Hub Tabakfabrik in Linz © Tabakfabrik Linz Peter Hofstaetter

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Jung, zufrieden und KI-affin

Ein Blick auf die Ergebnisse des Austrian Startup Monitor 2025 zeigt: Mit seinen 442 Startup-Gründungen seit 2015 liegt Oberösterreich mit 12 Prozent aller Gründungen österreichweit zwar weit hinter dem dominanten Hub Wien (46,5 Prozent), aber nahezu gleichauf mit der zweitplatzierten Steiermark (12,4 Prozent). Während das Bundesland beim Anteil an Scaleups (9,1 Prozent) oder Spinoffs (15,9 Prozent) an sämtlichen Gründungen und noch mehr beim Gründerinnen-Anteil (7,4 Prozent) nicht an die heimischen Spitzenreiter herankommt, stechen drei Statistiken positiv hervor:

  • 37% – Oberösterreich hat laut Austrian Startup Monitor 2025 mit 37 Prozent der Gründer:innen, die bei der erstmaligen Gründung unter 25 Jahre alt waren, eine im Vergleich (Österreich-Schnitt: 25,6 Prozent) sehr junge Founder-Community.
  • 74% – 74 Prozent der oberösterreichischen Startups nennen KI als für sie wichtigste Schlüsseltechnologie — auch das ist ein Spitzenwert innerhalb Österreichs, knapp vor Wien (72,7 Prozent).
  • 7,2 Punkte – Kein anderes Bundesland kommt in der Frage nach dem Standort auf eine so hohe Weiterempfehlungsrate: Auf einer Skala von 0 bis 10 liegt Oberösterreich mit durchschnittlich 7,2 Punkten österreichweit auf Platz eins und deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt von 6,2.

Startups und Scaleups: Die Aushängeschilder

Oberösterreich brachte schon eine ganze Reihe großer Startups und Scaleups hervor. Bei manchen liegt der Exit mittlerweile lange zurück, etwa bei Dynatrace oder Runtastic, bei anderen wie Agilox ein paar Jahre, bei Tractive ist er erst kürzlich (in Rekordhöhe) erfolgt. Wieder andere, etwa der von Analysten milliardenbewertete Spezialist für Sicherheitslösungen Loxone oder das Spacetech Peak Technology, sind der Scaleup-Phase bereits entwachsen und haben sich endgültig als große Player am Weltmarkt etabliert. Es gibt aber auch einige aktive „heiße Eisen“ — rechts vier herausragende Beispiele.

Storyblok

Die Storyblok-Founders Alexander Feiglstorfer und Dominik Angerer. © Storyblok

Mit mehreren Mega-Investments, zuletzt einer 80-Millionen-US-Dollar-Runde im Jahr 2024, steht Storyblok aus Linz auf der exklusiven Liste der heimischen „Soonicorns“ und ist damit das Scaleup-Aushängeschild Oberösterreichs. Mit seinem Headless-CMS kann das Scaleup Referenzen wie Netflix, Tesla und Adidas vorweisen.

neoom

Zu den herausstechenden Scaleups Oberösterreichs zählt auch das auf Energielösungen spezialisierte Unternehmen neoom aus Freistadt. Auf sich aufmerksam machte es mit mehreren achtstelligen Investmentrunden, darunter eine 25-Millionen-Euro-Series-B-Runde 2023. Der Außenumsatz ist laut Unternehmensangaben indes neunstellig.

Walter Kreisel ©neoom

hello again

Entstanden im Runtastic-Umfeld ist hello again aus Leonding längst selbst eine Größe. Das Scaleup ist Marktführer im DACH-Raum bei Kundenbindungs-Apps und erreicht über diese mehr als 16 Millionen Endnutzer:innen. Unter den mehr als 1.000 Unternehmenskunden sind etwa Deichmann, Müller und Klipp.

Franz Tretter © hello again

Blockpit

Und noch einmal Linz: Blockpit hat mit seinem Steuer-Tool erfolgreich eine Nische im gigantischen Krypto-Markt besetzt, die vor allem in der EU von Bedeutung ist. Das Linzer Scaleup ist in seinem Bereich Marktführer im DACH-Raum und hat seine Lösung bei Playern wie Bitpanda und Bybit EU integriert.

Florian Wimmer © Blockpit

Vielseitiges Ökosystem

Wer in Oberösterreich ein Startup gründet, kann neben den bundesweiten Angeboten auf eine ganze Reihe von landesspezifischen Unterstützungsmöglichkeiten zurückgreifen.

Viele davon, etwa der Tech-Inkubator tech2b, der Co-Working-Anbieter Tech Harbor, der auch umfassende Werkstattflächen bereitstellt, und der Kreativwirtschafts-Spezialist creative region, haben gemeinsam mit den oberösterreichischen Unis und FHs, der Wirtschaftskammer und weiteren Playern eine zentrale Anlaufstelle geschaffen: hub’ert. Dort können Startups die passende Unterstützung bzw. die passenden Unterstützungen für ihr Business finden.

Oberösterreichische Startups profitieren nicht nur von der Fülle an einzelnen Angeboten, sondern auch von der Vernetzung zwischen diesen. Dabei spielt — wie sollte es anders sein? — auch die Industrie eine entscheidende Rolle, zum Beispiel über Pier4 von tech2b, das Startups mit etablierten Unternehmen vernetzt. Und wer etwa im MedTech-Inkubator von tech2b ist, findet damit bereits Anschluss an den Medizintechnik-Cluster Oberösterreich.

Teil dieses Ökosystems, wenn auch nicht Teil von hub’ert, ist auch die Startrampe der Sparkasse Oberösterreich mit Sitz in der Linzer Tabakfabrik. Sie bietet unter anderem einen Accelerator, Workspace und Beratung bei Businessplänen und Finanzierung.

Finanzierung

Wer in Oberösterreich Kapital für sein Startup braucht, wird sowohl bei öffentlichen als auch privaten Geldgebern fündig. Mit Business Upper Austria hat auch Oberösterreich eine landeseigene Förderstelle; und mit dem OÖ Gründerfonds und dem Landes-VC OÖ HightechFonds zwei weitere Finanzierungsvehikel.

Auf privater Seite sind es vor allem erfolgreiche Gründer:innen, die über ihre Vehikel als Investor:innen agieren. Heraus stechen hier die Runtastic-Gründer mit ihrer gemeinsamen Investmentgesellschaft 8eyes, aber etwa auch Tractive-Gründer Michael Hurnaus, der schon vor seinem Rekord-Exit (siehe Abschnitt zu Exits) als Business Angel agierte. Mit startup300 nahm zudem das bislang wohl ambitionierteste heimische Angel-Netzwerk seinen Ausgang in Linz, zog sich aber bereits vor einigen Jahren schrittweise wieder zurück.

Auch Österreichs nach Assets under Management größter Private-Equity-Investor hat seinen Sitz in Oberösterreich: die Invest AG der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich. Sie hat ein breites Portfolio unterschiedlicher Unternehmen, wobei Startup-Finanzierungen in den vergangenen Jahren eine immer größere Rolle spielen.

Der monumentale Knotenpunkt

Was hub’ert auf der organisatorischen Ebene ist, ist die Tabakfabrik Linz auf der physischen: Nicht alle, aber viele Fäden des oberösterreichischen Startup-Ökosystems laufen in der ehemaligen Fabrik zusammen — wo sonst in der Industriestadt? Auf den nicht weniger als 80.000 Quadratmetern Nutzfläche haben nicht nur zahlreiche Ökosystem-Player, sondern auch eine große Zahl an Startups ihren Sitz. Auch das einstmals denkbar ambitionierte Projekt startup300 wählte die Tabakfabrik als Hauptquartier — und betreibt hier heute unter anderem noch den Co-Working-Bereich factory300.

© Tabakfabrik Linz Peter Hofstätter

Spinoff-Schmieden und Österreichs jüngste Uni

Mit der IT:U (Interdisciplinary Transformation University Austria) hat Österreichs jüngste öffentliche Universität ihren Sitz in Linz. Neben einem neuen inhaltlichen Fokus auf digitaler Transformation und neuen Wegen in der Lehre setzt die IT:U von Beginn an auch auf eine Spinoff-Strategie. Dabei kann sie in Oberösterreich durchaus auf ein starkes Ökosystem aufbauen: Sowohl die Johannes Kepler Universität Linz (JKU) als auch die FH Oberösterreich können jeweils eine ganze Reihe erfolgreicher Spin-offs vorweisen. Außerdem setzen beide stark auf die Zusammenarbeit mit Industrie und Wirtschaft. Besonders deutlich wird das im Softwarepark Hagenberg: Dort betreibt die JKU Forschungsinstitute und die FH OÖ ihren IT-Lehr-Standort und den Coworking- und Inkubationsspace Bytewerk. Dabei werden Synergien mit dem außeruniversitären Comet-Zentrum Software Competence Center Hagenberg und mehreren Konzernen und großen Playern am Standort gelebt.

KI-Forschung von Weltrang

Wer die oberösterreichische Universitätslandschaft durch die Innovationsbrille betrachtet, kommt an KI-Koryphäe Sepp Hochreiter nicht vorbei. Der gebürtige Bayer gilt mit seiner Arbeit über Long Short-Term Memory (LSTM) als einer der globalen Wegbereiter der modernen KI. Bereits seit 2006 lehrt er an der JKU und leitet dort das Institut für Machine Learning. Bei der Lehre belässt Hochreiter es aber nicht: Mit dem Spinoff NXAI arbeitet er an der nächsten KI-Grundlage „xLSTM“ (Extended Long Short-Term Memory). Die ist wiederum Basis für spezialisierte KI-Modelle, die die globalen Größen in der jeweiligen Nische übertreffen. Der Schwerpunkt ist dabei — auch hier zeigt sich das oberösterreichische Ökosystem — Industrial AI. In diesem Feld bewegt sich auch das NXAI-Spinout Emmi AI, das mit seinem Exit an den französischen KI-Riesen Mistral dieses Jahr für Aufsehen sorgte.

Doch auch abseits der JKU entstehen in Oberösterreich KI-Startups, etwa das Linzer Unternehmen Straion, das dieses Jahr eine Seed-Finanzierungsrunde im Millionenbereich abschloss. Die Plattform des Startups stellt sicher, dass KI-generierter Code interne Standards, Sicherheitsanforderungen und Architekturvorgaben von Unternehmen einhält und damit „enterprise-ready“ ist.

Katrin Freihofner, Straion

Das Exit-Bundesland

Der oben erwähnte Verkauf von Emmi AI an Mistral um kolportierte mehr als 300 Millionen Euro war spektakulär — ist aber bei Weitem nicht der einzige große oberösterreichische Startup-Exit. Ebenfalls dieses Jahr gelang dem Paschinger Haustier-Tracking-Scaleup Tractive mit dem Verkauf an die italienische Bending Spoons um kolportierte 900 Millionen US-Dollar der vermutlich größte Übernahmedeal der heimischen Startup-Geschichte. Mehr als ein Jahrzehnt zuvor hatte der Exit von Runtastic an Adidas um 220 Millionen Euro maßgeblich zum ersten großen Startup-Hype in Österreich beigetragen. Die vier Runtastic-Gründer — Florian Gschwandtner, René Giretzlehner, Christian Kaar und Alfred Luger — wurden danach nicht nur über ihre Beteiligungsgesellschaft 8eyes selbst zu wichtigen Ökosystem-Playern: Tractive etwa wurde von Gschwandtner mitgegründet; bei Scaleups wie hello again waren die vier Gründer von Beginn an als Investoren an Bord.

  • 300 Mio. € – Verkauf von Emmi AI an Mistral
  • 900 Mio. $ – Verkauf von Tractive an Bending Spoons
  • 220 Mio. € – Exit von Runtastic an Adidas

Alte, neue und große Player

Als Industrie-Bundesland beheimatet Oberösterreich bekanntlich Größen wie voestalpine, Miba, KTM, FACC, Lenzing, Greiner oder Engel — um nur ein paar zu nennen. Einige davon sind längst ins Ausland verkauft, haben aber nach wie vor ihren Sitz in Oberösterreich. Hinzu kommen internationale Riesen wie BMW und Siemens, die im Bundesland konzernweit wichtige Standorte betreiben.

Doch auch Tech-Größen sind in Oberösterreich zu finden. In der Schnittmenge zwischen Industrie- und Tech-Unternehmen befindet sich Keba, das mit seinen Lösungen für industrielle Automatisierung zu den globalen Playern im Feld zählt und dabei massiv auf KI setzt — mehr dazu in der Coverstory mit Keba-CEO Christoph Knogler. So wie Keba stammt ebenfalls aus Linz das international erfolgreichste IT-Unternehmen mit Wurzeln in Österreich: Dynatrace. Seinen formellen Sitz hat der Observability-Weltmarktführer, bei dem Co-Founder Bernd Greifeneder nach wie vor CTO ist, zwar schon lange in den USA; der weltweit größte Standort ist jedoch in der Stahlstadt und wurde erst dieses Jahr mit einem neuen Campus erheblich ausgebaut.

Über Industrie und IT hinaus hat Oberösterreich noch ein drittes Aushängeschild: die Ars Electronica. Was 1979 als Festival an der Schnittstelle von Kunst, Technologie und Gesellschaft begann, ist heute eine vierteilige Institution aus Festival, Prix, dem Museum Ars Electronica Center und dem Futurelab. Letzteres ist für das Innovationsökosystem das relevanteste Element: Das Labor entwickelt gemeinsam mit Unternehmen Prototypen und Zukunftskonzepte und schlägt damit die Brücke zurück zur Industrie. Linz trägt seit 2014 den Unesco-Titel „City of Media Arts“.

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