30.04.2019

Steuerreform: Mit diesen Maßnahmen möchte die Regierung Unternehmen entlasten

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute, Dienstag, die Details zur geplanten Steuerreform. Der brutkasten hat die wichtigsten Punkte zur Entlastung der Wirtschaft und Unternehmen zusammengefasst.
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Steuerreform
(c) BMF / Pressefotos

Die österreichische Bundesregierung hat im Jänner diesen Jahres bei der Regierungsklausur in Mauerbach mit der geplanten Steuerreform eines ihrer Prestigeprojekte angekündigt. Heute, Dienstag, präsentierten Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Bundesfinanzminister Hartwig Löger sowie Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs im Rahmen einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt die Details zur Steuerreform.

+++ Zwischenruf zur Regierungsklausur: “It’s Entrepreneurship, Stupid!” +++

Wie die Bundesregierung angekündigt hat, soll die Entlastung ab 2022 rund 8,3 Milliarden Euro pro Jahr betragen – im Vorfeld der Einigung wurde noch ein Betrag von 6,5 Milliarden Euro kolportiert. Die Entlastung soll schrittweise erfolgen, wobei für 2019 rund 1,8 Milliarden Euro, für 2020 rund 3,1 Milliarden Euro und für 2021 rund 5,1 Milliarden Euro geplant sind. Kumuliert ergibt dies ab 2022 die veranschlagte Summe von 8,3 Milliarden Euro.

Die drei Säulen der Steuerreform

Die Steuerreform baut sich im Prinzip auf drei Säulen auf: Dazu zählen die Entlastung von Arbeit und Pensionen, die Entlastung der Wirtschaft sowie Entlastungen durch Entbürokratisierung.

Der Faktor Arbeit soll demnach mit rund fünf Milliarden Euro entlastet werden, wobei dies hauptsächlich über einen Sozialversicherungsbonus, einer stufenweisen Tarifsenkung, einer Erhöhung der Werbungskostenpauschale, sowie einer steuerbefreiten Mitarbeitererfolgsbeteiligung (sieht Punkt 3) erfolgen soll.

Die Entlastung der Wirtschaft und Unternehmen soll rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr ausmachen, wobei dies ebenfalls stufenweise geplant ist. Dazu zählen die Senkung der Körperschaftsteuer, die Erhöhung des Freibetrags für geringwertige Wirtschaftsgüter, die Erhöhung des Gewinnfreibetrags sowie Maßnahmen im Umweltbereich. Zudem sollen sich laut der Bundesregierung durch Maßnahmen zur Entbürokratisierung Vorteile für die Wirtschaft ergeben. Alle Details zur Entlastung der Wirtschaft können in den folgenden Punkten zusammengefasst werden:

1. Senkung der Körperschaftsteuer

Die wohl größte Entlastung für die Wirtschaft soll über die Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) erfolgen. Ähnlich der Tarifsenkung für Arbeitnehmer wird die KöSt ebenfalls stufenweisen herabgesetzt – ab 2022 von derzeit 25 Prozent auf 23 Prozent und ab 2023 von den geplanten 23 Prozent auf 21 Prozent. In Summe sollen sich dadurch Entlastungen von 1,6 Milliarden pro Jahr ergeben.  Laut Bundesregierung sollen dadurch insbesondere Investitionen gefördert, sowie die Eigenkapitalausstattung von Unternehmen gestärkt werden.

Im Vorfeld der Einigung zur Steuerreform wurde zur Entlastung von Unternehmen auch ein zweites Modell diskutiert, nämlich eine begünstigte Besteuerung von reinvestierten Gewinnen. Dieses Modell ist allerdings wieder vom Tisch. Die Regierung begründete dies mit dem hohen administrativen Aufwand, sowie europarechtlicher Hürden im Falle einer Umsetzung.

2. Senkung der Lohnsteuer

Neben der Senkung der KöSt soll es auch Vorteile durch die Senkung der Lohnsteuer geben. Wie im Vorfeld der heutigen Pressekonferenz schon durchgesickert ist (der brutkasten berichtete) sollen die untersten drei Stufen der Lohn- und Einkommenssteuer von derzeit 25, 35 und 42 Prozent auf 20, 30 und 40 Prozent gesenkt werden. “Aufgrund unseres progressiven Steuersystems bedeutet die Senkung der ersten drei Tarifstufen eine Entlastung für 100 Prozent der 4,8 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Insbesondere profitieren davon jene mit kleinen und mittleren Einkommen”, so Finanzstaatssekretär Fuchs.

3. Mitarbeitererfolgsbeteiligung

Die Bundesregierung plant zudem die Partizipation von Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens attraktiver zu gestalten. Firmen sollen demnach die Möglichkeit bekommen bis zu zehn Prozent ihres Gewinnes steuerbefreit an ihre Mitarbeiter auszuschütten. Die steuerbefreite Gewinnbeteiligung ist jedoch mit 3000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter gedeckelt. Wie die Bundesregierung bei der Präsentation der geplanten Steuerreform erläuterte, kann dies als ein 15. Monatsgehalt angesehen werden. Die steuerlich begünstigte Mitarbeiterbeteiligung erfolgt natürlich je nach Unternehmen freiwillig.

Die Steuererleichterung für die Mitarbeitererfolgsbeteiligung könnte auch für Startups Vorteile mit sich bringen. “Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen war bis dato sehr aufwendig. Jetzt können Arbeitnehmer bis zu 3.000 Euro zusätzlich und steuerlich begünstigt erhalten. Gerade für Startups ist das ein gutes Mittel, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig im Unternehmen zu halten“, so Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck in einer ersten Stellungnahme.

4. Gewinnfreibetrag

Ein weiterer Bereich für steuerliche Begünstigungen der Wirtschaft umfasst Erleichterungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Der derzeitige Gewinnfreibetrag soll von 30.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden. Dadurch sollen nicht nur EPUs entlastet, sondern auch Einsparungen im administrativen Bereich erzielt werden. Die Entlastung durch den Gewinnfreibetrag soll ab 2022 schlagend werden.

5. Entlastung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Die fünfte Maßnahme umfasst eine Erhöhung der Grenze für die Absetzbarkeit von geringwertigen Wirtschaftsgütern, darunter fallen beispielsweise Büromaterialien oder Laptops. Der Betrag von derzeit 400 Euro wurde seit 1982 nicht mehr geändert und soll ab 2021 bei 1000 Euro liegen. Die jährlichen Entlastungen gibt die Bundesregierung mit rund 300 Millionen Euro an.

6. Entlastung der Kleinunternehmer

Ein weiterer Punkt umfasst die Entlastung von Kleinunternehmer. Derzeit müssen Unternehmer ab einem jährlichen Betrag von 30.000 Euro die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Die Kleinunternehmergrenze soll ab 2020 dahingehend auf 35.000 Euro angehoben werden. Zudem soll ab 2020 die Pauschalisierung von Betriebsausgabe bei Handelsunternehmen und Produktionsbetrieben 60 Prozent betragen, bei Dienstleistungsunternehmen hingegen nur 35 Prozent. Durch die Entlastung der Kleinunternehmen sollen laut Bundesregierung bis zu 400.000 Steuererklärungen pro Jahr wegfallen.

7. Entlastungen im Umweltbereich

Eine weitere Entlastung in der Höhe von 50 Millionen Euro soll durch Maßnahmen im Umweltbereich erreicht werden. Dazu zählen beispielsweise die Senkung der Normverbrauchsabgabe, eine Senkung der motorbezogenen Versicherungssteuer  (gekoppelt an den CO2-Ausstoß bei Neuwagen), die Abschaffung der Eigenstromsteuer durch Anreize für die Nutzung von Photovoltaik sowie die Begünstigung von ökologischen Energiequellen.


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41-Stunden-Woche Industriellenvereinigung IV Dominik Perlaki
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | (c) brutkasten / Hintergrund (c) Murtaza Vora via Unsplash

Neumayer: “Es ist schrecklich. Die wollen alle nichts arbeiten. Die Diskussion geht komplett in die verkehrte Richtung.” Knill: “Aber ich habe doch eh schon gesagt, dass die 4-Tage-Woche geradezu absurd und brandgefährlich wäre. Das müssen sie doch verstehen.” Neumayer: “Das reicht nicht. Wir brauchen eine Gegenforderung!” Knill: “Eine 6-Tage-Woche? Da zerreißen uns ja sogar die unsrigen dafür.” Neumayer: “Oder stell dir die Gesichter vom Nehammer und vom Kocher vor, wenn wir eine 50-Stunden-Woche fordern. Im Wahljahr.” Knill: “Köstlich! Aber so wollen wir ja nicht sein. Weißt’ was? Nehm’ ma 41 Stunden. Es geht ja nur ums Prinzip.”

So ähnlich kann man sich wohl den internen Diskussionsprozess bei der Industriellenvereinigung (IV) vorstellen, der dem aktuellen Vorschlag zu einer 41-Stunden-Woche vorangegangen ist. Dieser sei “auch als bewusstes Signal” zu verstehen, meinte IV-Generalsekretär Christoph Neumayer dazu. Und die Reaktionen darauf waren erwartbar: Die SPÖ sieht einen “Anschlag auf Arbeitnehmer:innen”. Für die Gewerkschaft der Privatangestellten ist der Vorschlag ein “Affront”. Auch von der FPÖ-Sozialsprecherin kommt per Aussendung eine “klare Absage”. Einzig die ÖVP ist – wenig überraschend – “offen dafür”.

Der Facepalm sitzt zu fest

Otto Normalverbraucher fällt es derweil schwer, die Sache zu kommentieren. Zu fest sitzt der Facepalm im Gesicht. Gut, für viele wäre die 41-Stunden-Woche eine willkommene Arbeitszeitreduktion. Bei so manchem ginge sich damit – ganz entgegen der Intention – sogar gut eine 4-Tage-Woche aus. Für all jene, die ohnehin nur die Hälfte ihrer Arbeitszeit wirklich arbeiten, würde sich wohl nicht viel ändern.

Natürlich gibt es auch heute noch Jobs mit Stechuhr. In den meisten Branchen sieht die Realität aber anders aus. Für die einen würde eine Erhöhung der Normalarbeitszeit auf 41 Stunden bedeuten, dass sie wöchentlich eine Überstunde weniger schreiben könnten – eine Einbuße, aber eine verkraftbare. Für die anderen wäre die Erhöhung dank Überstundenpauschale-Konstrukten gänzlich irrelevant. Diejenigen, für die die Neuerung wirklich schlagend werden würde, könnten in den meisten Fällen täglich noch einen Kaffee trinken, bevor sie ausstempeln, und hätten die 60 Minuten pro Woche damit zusammen.

Ebenso wie die meisten politischen Forderungen nach der 4-Tage-Woche ist auch jene nach der 41-Stunden-Woche vor allem eines: Populismus. Da können alle mal wieder ordentlich auf den Tisch hauen. Wie gut im Wahljahr.

Warum nicht 42 Stunden?

Nach dieser Feststellung bleibt nur die Frage: Liebe IV, warum nicht 42 Stunden? 42 lässt sich zwar auch nicht glatt durch fünf teilen, aber zumindest ist es, wie nicht nur Fans von “Per Anhalter durch die Galaxis” wissen, die Antwort auf die endgültige Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest. Insofern wäre das Befriedigungspotenzial vielleicht viel höher.

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