07.08.2018

Was, wenn der Co-Founder stirbt?

Es ist ein Horror-Szenario: Ein Mitgesellschafter wird plötzlich aus dem Leben gerissen. Neben dem persönlichen Schlag kann das auch das Ende des Unternehmens bedeuten. Doch man kann im GmbH-Vertrag vorsorgen, auch für den Fall des Privatkonkurses eines Mitgesellschafters.
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Ford App Unfall Aufgriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
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Rund 6900 Privatkonkurse gab es im Jahr 2017 in Österreich. Das zeigt die aktuelle Statistik des KSV. Im Durchschnitt geht es um Verbindlichkeiten von 142.000 Euro pro Fall. Das könnte auch einem Mitgesellschafter einer GmbH widerfahren. Für den Fortbestand der GmbH ist es dann wichtig, sich schon bei der Gründung vertraglich diesbezüglich abzusichern. Gleiches gilt für ein Horrorszenario: Das plötzliche Ableben eines Mitgesellschafters. Der Schlüssel dazu sind sogenannte Aufgriffsrechte.

+++ Gesellschaftsvertrag: Beim “Vertrag von der Stange” ist Vorsicht geboten +++

“Eines der Hauptanliegen von GmbH-Gründern ist, dass sich die Gesellschaftsverhältnisse ihrer GmbH nicht gegen ihren Willen und ihr Zutun ändern”, weiß Notar Dr. Arno Weigand. Doch es gibt Fälle, in denen diese Gefahr besteht, wenn man nicht vorgesorgt hat.

Zwangsweise Verwertung des GmbH-Anteils eines Mitgesellschafters

Wenn ein Privatgläubiger in den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters Exekution führt, über das Vermögen eines Mitgesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht einmal ein Konkursverfahren eröffnet wird, dann kann das schwerwiegende Folgen für das gesamte Unternehmen haben. Gibt es keine entsprechenden Regelungen, werden die betroffenen GmbH-Anteile zwangsverwertet.

Tod eines Mitgesellschafters

Stirbt ein Gesellschafter und sieht der GmbH-Vertrag nichts vor, so geht sein GmbH-Anteil auf dessen Erben über. Egal ob das den Mitgesellschaftern Recht ist oder nicht. Streitende Erben oder die Zersplitterung dieses GmbH-Anteils durch eine große Erbengemeinschaft können selbst gut funktionierende Unternehmen zerstören.

Lösung: Aufgriffsrechte der Mitgesellschafter

Notar Arno Weigand über Aufriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
(c) Notariatskammer: Notar Arno Weigand

In diesen Fällen helfen maßgeschneiderte Regelungen von Aufgriffsrechten im Gesellschaftsvertrag. Notar Weigand: “Die Mitgesellschafter erhalten so die Option, den Anteil des insolventen bzw. verstorbenen Mitgesellschafters gegen eine Abfindung zu erwerben und können das Eindringen unerwünschter dritter Personen in ihre GmbH verhindern”.

Ein Rechtsberater wie der Notar könne schon bei der Gründung der GmbH für die optimale Vertragsgestaltung des Gesellschaftsvertrags sorgen und so späteren unliebsamen Überraschungen vorbeugen, sagt Weigand.

 


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Neuer Vorstand beim Ideentriebwerk (v.l.): Martin Haintz, Sarah Pfleger und Gabriel Marek © Ideentriebwerk

Seit 2012 bringt das Ideentriebwerk mit Events wie dem bekannten “Startup-Spritzer” die steirische Gründerszene zusammen. Der ehrenamtliche Verein fördert den Austausch in der Startup-Welt und unterstützt Gründer:innen auf ihrem Weg. Bereits seit einigen Jahren wird der Vorstand jährlich neu besetzt.

In diesem Jahr setzt sich das Trio Sarah Pfleger, Martin Haintz und Gabriel Marek das Ziel, „das Netzwerk weiter auszubauen, neue Kooperationen zu schaffen und die Grazer Startup-Community noch stärker zu vernetzen“, heißt es vonseiten des Vereins.

Neuer Vorstand bringt viel Erfahrung mit

Mit Sarah Pfleger als Präsidentin rückt das Thema Female Empowerment in den Fokus. „Ich möchte Gründerinnen ermutigen, sich sichtbar zu machen und ihr volles Potenzial auszuschöpfen“, so Pfleger. Zuvor war sie als Head of Marketing beim Ideentriebwerk tätig und bringt daher bereits Erfahrung in der Arbeit mit der Startup-Community mit. „Mein Ziel ist es, das Ideentriebwerk auf das nächste Level zu heben – sei es durch neue Partnerschaften, innovative Formate oder unvergessliche Events“, sagt die neue Präsidentin.

Martin Haintz übernimmt die Rolle des Head of Operations. Als langjähriges Mitglied des Ideentriebwerks ist er für die Optimierung interner Prozesse sowie die technische Weiterentwicklung des Vereins verantwortlich.

Der neue Head of Finance, Gabriel Marek, konzentriert sich auf die finanzielle Stabilität und den nachhaltigen Ausbau des Netzwerks. „Unser Ziel ist es, das Ideentriebwerk langfristig gut aufzustellen und mit unseren Ressourcen maximalen Mehrwert für die Community zu schaffen“, so Marek.

Im Mai findet der 100. Startup-Spritzer statt

Das Ideentriebwerk ist ein zentraler Akteur in der Grazer Startup-Szene. Um Gründer:innen zu vernetzen, bietet das Netzwerk Workshops, Beratungen und Pitch-Trainings an. Zudem organisiert es regelmäßig Events, darunter den monatlichen Startup-Spritzer. Diese Tradition besteht bereits so lange, dass im Mai dieses Jahres der 100. Startup-Spritzer stattfinden wird. „Dieses Jubiläum zeigt, wie viel Leidenschaft und Engagement in unserer Community steckt. Es wird ein unvergesslicher Abend, bei dem wir die Startup-Szene gebührend feiern!“, so das Vorstandsteam.

Zukünftig plant der Verein „weitere neue Initiativen, spannende Kooperationen und innovative Event-Formate, um die Grazer Startup-Szene noch stärker zu vernetzen“, heißt es in der offiziellen Aussendung. „Die Mission bleibt klar: Jungunternehmer:innen, Gründer:innen und Visionär:innen in Graz die besten Voraussetzungen zu bieten, um ihre Ideen erfolgreich umzusetzen.“

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