10.05.2019

10 Rechtstipps für Startups: Die wichtigsten Gesetze und Regelungen

Johannes Kautz, Leiter der neuen Startup-Gruppe der Wirtschaftsanwaltskanzlei DLA Piper, gibt im Gastbeitrag wichtige Rechtstipps für Startup-Gründer.
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DLA Piper: Johannes Kautz gibt Rechtstipps für den Aufbau des Startups - relevante Gesetze und Regelungen
(c) DLA Piper: Johannes Kautz
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Am 9. Mai erfolgte mit dem Vienna Legal Introduction Meet-up der offizielle Startschuss zur neuen Startup-Gruppe der Wirtschaftsanwaltskanzlei DLA Piper. Johannes Kautz, Counsel im Bereich Litigation & Regulatory und Leiter der neuen Gruppe, gab dabei in seiner Keynote aus rechtlicher Sicht relevante Tipps, die man als Gründer immer beachten sollte. Zehn solche Rechtstipps über für Startups relevante Gesetze und Regelungen hat Kautz für den brutkasten im Gastbeitrag übersichtlich zusammengestellt.

+++ Checklist: 10 Fragen auf dem Weg zur GmbH-Gründung +++


Besser planen, Fehler vermeiden

Beim Aufbau eines Startups gibt es einige klassische Fallstricke. Dabei handelt es sich oft um Fehler, die eigentlich leicht vermeidbar wären, aber leider immer wieder vorkommen und daher umso ärgerlicher sind. Das beginnt schon in der Vorgründungsphase. Am Anfang eines Startups steht ja immer eine innovative Geschäftsidee und natürlich möchte man als Gründer am liebsten sofort loslegen und diese Idee so schnell wie möglich umsetzen. Aber beim Aufbau eines Unternehmens ist vor allem eine gute Planung in allen relevanten Bereichen wichtig. Abgesehen von der Erstellung eines Businessplans ist es auch wichtig, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Zehn Bereiche stechen dabei hervor:

1. Gewerberecht: Jede Branche hat ihre eigenen Gesetze

Ein besonders wichtiges Thema ist das Gewerberecht: Betreibe ich ein freies oder ein reglementiertes Gewerbe? Brauche ich einen Befähigungsnachweis, muss ich vielleicht einen gewerberechtlichen Geschäftsführer anstellen, brauche ich eine Betriebsanlagengenehmigung? Welche Arbeitnehmerschutzbestimmungen sind zu beachten?

Das Problem ist nämlich: Wenn die Behörde hier gravierende Verstöße festgestellt hat, bekommt man nicht nur eine Verwaltungsstrafe, sondern schlimmstenfalls steht sogar das Unternehmen still. Und wenn man außerhalb der Gewerbeberechtigung tätig ist, steigt im Schadensfall wahrscheinlich auch die Haftpflichtversicherung aus.

In manchen Geschäftszweigen wie zB in der Finanzbranche gibt es auch andere regulatorische Vorschriften, die einzuhalten sind.

2. Gesellschaftsvertrag: Vorsicht vor einer Pattsituation

Viele Fehler passieren auch bei der Gesellschaftsgründung. Hier sollte man sich zunächst gut überlegen, welche Rechtsform für das eigene Unternehmen am geeignetsten ist. Bei Startups ist allerdings in den meisten Fällen die GmbH zu empfehlen, vor allem wenn beabsichtigt ist, später noch Investoren mit an Bord zu nehmen.

Vorsicht bei Standard-Verträgen

Wenn es dann an die Gesellschaftsgründung geht, nehmen viele Gründer einfach einen Standard-Gesellschaftsvertrag. Das ist aus Kostengründen zwar nachvollziehbar, führt aber auch dazu, dass wichtige Punkte ungeregelt sind. Ein Beispiel, das leider recht häufig vorkommt: Zwei Gründer starten ein Unternehmen. Natürlich möchte jeder zur Hälfte an der GmbH beteiligt sein und auch als Geschäftsführer die Geschicke der Gesellschaft mitgestalten. Dadurch haben zwar beide Gründer eine gleich starke Position, allerdings entsteht so auch eine Pattsituation, weil jeder den anderen blockieren kann. Bei einem Gesellschafterstreit ist das Unternehmen dann handlungsunfähig und das kann unter Umständen sogar existenzbedrohend sein. Der Gesellschaftsvertrag sollte daher für Streitfälle eine klare Regelungen enthalten.

Vorsorge für potenzielle Streitpunkte

Ein häufiges Problem ist auch, dass sich die Gesellschafter nicht klar festlegen, wie die Gesellschaft finanziert werden soll und wer für seine Beteiligung welchen Beitrag (z.B. auch welche Arbeitsleistung) erbringt. Sinnvoll ist es auch, eine Exit-Strategie festzulegen und auch vertragliche Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass ein Gründer aussteigen will (z.B. durch Vorkaufs- und Aufgriffsrechte, aber auch durch Mitverkaufsrechte- oder Pflichten). Generell sollten die Gründer sich schon vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages genau überlegen, welche Streitpunkte es geben könnte und wie man diese Fälle regeln möchte.

3. Auch geistiges Eigentum muss geschützt werden

Ein ganz wichtiges Thema ist auch der Schutz des geistigen Eigentums und der Geschäftsgeheimnisse. Wenn man viel Arbeit in eine Innovation gesteckt hat, gibt es nichts Bittereres, als wenn ein Mitbewerber kommt und das einfach nachmacht. Man muss sich daher rechtzeitig um die Anmeldung von Marken, Mustern oder Patenten kümmern. Denn hier gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Algorithmen sind nicht patentfähig

Für viele Startups stellt sich etwa die Frage, wie man einen Algorithmus schützen lassen kann. Grundsätzlich sind Algorithmen nicht patentfähig, es sei denn, es wird mit Hilfe des Algorithmus ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln gelöst. Der Programmcode bzw. die Programmstruktur (also die durch eine Kombination vieler Programmschritte erreichte und damit individuell geprägte Problemlösung) sind aber zumindest urheberrechtlich geschützt.

Kleiner Tipp: Für Patenanmeldungen kann man übrigens auf der Homepage des Patentamtes oder der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft auch den sogenannten Patentscheck beantragen. So spart man sich einen Teil der Kosten.

Beim geistigen Eigentum ist immer wichtig, dass die Rechte bei der Gesellschaft selbst und nicht bei einem der Gründer liegen.

Vorsicht bei fremden Rechten

Auf der anderen Seite muss man natürlich immer selbst aufpassen, nicht in fremde Rechte einzugreifen. Streitigkeiten sind meistens extrem kostspielig. Ein Beispiel ist der Patentstreit zwischen Apple und einem Chiphersteller, der dazu geführt hat, dass Apple mitten im Weihnachtsgeschäft den Verkauf von zwei iPhone-Modellen in Deutschland stoppen musste. Apple wird den Verlust zwar finanziell verkraften, für ein Startup kann so etwas aber schnell existenzbedrohend sein.

4. Förderungen: Rechtzeitig an die richtigen Stellen wenden

Eines der wichtigsten Themen bei der Gründung und beim Aufbau eines Startups ist natürlich die Finanzierung. Hier sollte man sich als erstes informieren, welche Förderungen man bekommen kann. Das beginnt schon bei der Gründung. Hier sieht das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFÖG) einige Gebühren- und Abgabenbefreiungen vor (z.B. Stempelgebühren, Verwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren für Firmenbuchanmeldungen, aber auch bestimmte Lohnabgaben).

Viele Förder-Möglichkeiten für Startups

Auch sonst gibt es in Österreich verschiedenste Förderungen für Startups (z.B. auch vom AMS) und nachdem es hier laufend Neuerungen oder Änderungen gibt, ist es natürlich nicht so leicht, den Überblick zu bewahren. Es gibt aber zwei zentrale Förderstellen, nämlich die aws – Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft und die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die etwa Kredite oder Garantien für Kreditfinanzierungen und Zuschüsse vergeben (z.B. um den Markteintritt zu finanzieren). Diese Gesellschaften haben auch den sogenannten Förderpiloten (www.foerderpilot.at) eingerichtet, der online Informationen zu den Fördermöglichkeiten bietet. Die aws betreibt auf ihrer Homepage auch einen Online-Förderkonfigurator (DigiCoach), mit dessen Hilfe man ebenfalls nach Förderangeboten suchen und auch online Förderungsanträge einreichen kann. Ansonsten vergibt z.B. auch die Wiener Wirtschaftsagentur Förderungen und auch auf die EU-Förderungen sollte man nicht vergessen.

Wichtig ist: Die meisten Förderungsanträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Man sollte sich also rechtzeitig informieren.

5. Finanzierung auf unterschiedliche Arten möglich

Trotz Förderungen schaffen es nur die wenigsten Unternehmen, sich selbst zu finanzieren. Um den zusätzlichen Kapitalbedarf zu decken, kann man auf verschiedenste Finanzierungsformen zurückgreifen.

Crowdfinanzierung

Sehr beliebt bei Startups ist etwa die Crowdfinanzierung, bei der man über eine Plattform von Investoren relativ kleine Beträge vereinnahmt. So können auch kleine Anleger Investor werden. Der Gesetzgeber hat hier vor wenigen Jahren auch einen sehr praxistauglichen Rahmen geschaffen, sodass sich die Kosten im Rahmen halten.

Bei der Crowdfinanzierung gibt es einerseits das Crowdinvesting, wo man meist Darlehen aufnimmt (aus regulatorischen Gründen sind das meistens qualifizierte Nachrangdarlehen) oder den Investoren über Genussrechte bestimmte Vermögensrechte einräumt (zB Gewinnbeteiligungen).

Beim Crowdfunding bekommen die Investoren nach der erfolgreichen Finanzierung des Projekts ein Produkt, das man noch gar nicht entwickelt oder produziert hat. Ein Beispiel dafür sind Kickstarter-Kampagnen. Der Vorteil ist, dass man so die Entwicklungs- oder Produktionskosten vorfinanzieren kann und auch sieht, wie das Produkt am Markt angenommen wird. Der Nachteil ist allerdings, dass man im Vorhinein nicht weiß, wie erfolgreich die Kampagne läuft. Nachdem die Produktionskosten aber maßgeblich von der Stückzahl abhängen, besteht hier ein gewisses Risiko, dass man letztendlich eine zusätzliche Finanzierung benötigt, um überhaupt liefern zu können.

Wichtig bei Crowdfinanzierungen ist aber: Der Erfolg einer Kampagne hängt immer von der Öffentlichkeitsarbeit ab. Man kann sich durch Crowdfinanzierungen eine gute Community aufbauen, aber man muss mit dieser Community auch kommunizieren (vor allem über Social Media), und zwar auch nach Abschluss der Kampagne.

Einstieg eines Investors

Viele Gründer entscheiden sich auch, einen strategischen Partner oder auch einen reinen Finanzinvestor mit ins Boot zu holen. Auch hier ist für die Gründer einiges zu beachten, weil sich in den Beteiligungsverträgen oft Klauseln finden, die für die Gründer ein Risiko darstellen oder nachteilig sind (z.B .Gewährleistungszusagen oder Haftungsübernahmen der Gründer; Verwässerungsschutzbestimmungen, Mitverkaufspflichten, Gewinn- oder Veräußerungserlösvorzüge oder umfassende Berichtspflichten). Es gilt also darauf zu achten, welche Rechte man dem Investor einräumt und welche Pflichten man selbst eingeht.

6. Marketing: Vorsicht bei Direktwerbung

Kommen wir zum Thema Marketing. Das beste Produkt, die innovativste Geschäftsidee bringt nichts, wenn niemand davon erfährt. Als Startup ist man natürlich neu am Markt und muss daher versuchen, das Unternehmen möglichst bekannt zu machen. Auch hier gibt es allerdings einige Stolperfallen.

Vorsicht bei der Kaltakquise

Ein Klassiker ist, dass Gründer potentielle Kunden direkt per Mail oder auch telefonisch kontaktieren, um ihre Dienstleistungen oder Produkte vorzustellen. Das ist durchaus effizient, allerdings benötigt man dafür grundsätzlich eine vorherige Zustimmung. Die Rechtsprechung und die Verwaltungsbehörden sind hier extrem streng. Man darf potentielle Kunden nicht einmal kontaktieren, um die Zustimmung zu weiteren Anrufen oder Nachrichten einzuholen. Man muss hier natürlich nicht päpstlicher als der Papst sein, trotzdem sollte man bei Direktwerbung aufpassen, weil man leicht mit einer Abmahnung oder auch einem Verwaltungsstrafverfahren konfrontiert wird. Und wenn man eine Abmahnung bekommt, ist das zwar noch kein Beinbruch, aber man muss richtig reagieren, damit man nicht unangemessene Forderungen erfüllt oder eine Unterlassungsklage riskiert. Das wird ansonsten richtig teuer.

7. E-Commerce eröffnet Chancen, birgt aber auch Pflichten

Viele Startups betreiben auch einen Onlineshop. Hier gibt es eine Vielzahl an Rechtsvorschriften, die auch unmittelbare wirtschaftliche Auswirkungen haben können. Ein Beispiel sind die Rücktrittsrechte. Im Falle eines Rücktritts muss man dem Kunden nicht nur den Kaufpreis zurückerstatten, sondern auch die Standard-Versandkosten. Man hat daher nicht nur kein Geld verdient und den Aufwand für die Abwicklung und Rückabwicklung, sondern hat sogar noch Kosten. Das sollte man einkalkulieren.

Impressumspflicht auch auf Social Media

Wenn man als Unternehmer die sozialen Netzwerke nützt, muss man bedenken, dass man für jede kommerziell genutzte Webseite (z.B. für Social Media-Seiten) ein Impressum benötigt. Das gilt im Übrigen auch für Newsletter oder für Flyer. Verstöße gegen die Impressumspflicht führen leider sehr häufig zu Abmahnungen und auch zu Verwaltungsstrafen.

8. Korrekter Umgang mit Mitarbeitern

Kommen wir zu einem weiteren Thema: Mitarbeiter.

Anmeldung zur Sozialversicherung

Wenn man Unterstützung benötigt, muss man sich zuerst einmal überlegen, welche Vertragsform man wählt. Es gibt echte und freie Dienstnehmer oder Werkvertragsnehmer. Das hat einerseits Auswirkungen auf die Art der Zusammenarbeit. Einem echten Dienstnehmer kann ich z.B. Weisungen in Bezug auf Arbeitszeit- und Ort erteilen und ihn auch kontrollieren. Freie Dienstnehmer sind etwas unabhängiger, sie können sich ihre Arbeit frei einteilen und haben auch nur einen eingeschränkten arbeitsrechtlichen Schutz. Werkvertragsnehmer sind überhaupt unabhängig, sie müssen die Leistung nicht persönlich erbringen und sind auch nicht dazu verpflichtet, überhaupt tätig zu werden. Die Vertragsform hat aber auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge. Bei Selbständigen sind die Beiträge niedriger und dadurch spart man sich natürlich Geld.

Die fehlerhafte Anmeldung bei der Sozialversicherung führt aber auch immer wieder zu Problemen. Im Einzelfall ist es nämlich schwierig zu beurteilen, ob jemand als Dienstnehmer oder als Selbständiger anzusehen ist (Stichwort „Scheinselbstständige“). Die Gebietskrankenkasse prüft das sehr genau und eine nachträglichen Umqualifizierung kann zu erheblichen Nachforderungen führen.

Wichtig ist: Letztendlich kommt es immer auf die gelebte Praxis an. Eine gute Vertragsgestaltung ist zwar hilfreich, weil die Behörde dann nachweisen muss, dass der Vertrag nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. Es reicht aber nicht aus, irgendetwas in den Vertrag hineinzuschreiben, dass dann in der Praxis gar nicht so gehandhabt wird.

Man sollte dieses Thema nicht unterschätzen. Es gab beispielsweise vor wenigen Jahren den Fall eines Unternehmens, das selbständige Pflegekräfte vermittelt hat. Bei einer Betriebsprüfung ist die GKK zu dem Ergebnis gekommen, dass die Pflegekräfte als Arbeitnehmer angemeldet werden hätten müssen. Durch die Nachforderung ist das Unternehmen in den Konkurs geschlittert. Das Absurde an diesem Fall war, dass das Unternehmen (bzw. der Insolvenzverwalter vor dem VwGH) letztendlich sogar Recht bekommen hat. Allerdings war das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen.

Vor so etwas kann man sich aber schützen: Es gibt seit Mitte 2017 die Möglichkeit, selbst einen Antrag auf Überprüfung der Versicherungszuordnung zu stellen. An das Feststellungsergebnis und die getroffene Zuordnung sind der Krankenversicherungsträger und das Finanzamt gebunden, sofern keine Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes eingetreten ist.

Mitarbeiterbeteiligung

Bleiben wir beim Thema Mitarbeiter: Startups benötigen oft hochqualifizierte Leute, sind aber am Anfang nicht immer in der Lage, auch entsprechende Gehälter zu bezahlen. Man muss daher Anreize bieten.

Abgesehen von einem guten Arbeitsklima und flexiblen Arbeitsbedingungen (Homeworking, etc), gibt es verschiedene Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung, die dazu führen können, dass die Mitarbeiter sich mit dem Startup identifizieren und auch selbst unternehmerisch denken.

Nachdem eine echte Beteiligung der Mitarbeiter an der Gesellschaft oft unerwünscht ist, weil damit natürlich auch gewisse Mitspracherechte verbunden sind und auch Kosten anfallen, bieten sich für Startups vor allem virtuelle Unternehmensbeteiligungen (sogenannte Phantom Shares) an. Hier werden die Mitarbeiter zwar nicht Gesellschafter, aber es werden bestimmte Gesellschafter- oder Vermögensrechte einfach vertraglich nachgebildet (z.B. können Mitarbeiter am Unternehmensgewinn oder im Falle eines Exits auch am Verkaufserlös beteiligt werden). Man kann dies Rechte etwa auch daran knüpfen, dass der Mitarbeiter eine bestimmte Zeit beim Unternehmen bleibt. Phantom Shares sind nicht nur kostengünstiger als echte Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, sie haben auch den Vorteil, dass man sie sehr individuell gestalten kann.

Sehr zu empfehlen ist auch eine erfolgsabhängige Entlohnung, bei der die Mitarbeiter zusätzlich zum Fixgehalt auch variable Bonuszahlungen erhalten. Der Bonus kann an verschiedenste Kriterien geknüpft werden, je nachdem, welche Ziele man verfolgt (z.B. das Erreichen bestimmter persönlicher Leistungsziele des Mitarbeiters oder der Umsatzziele das Unternehmen).

Wichtig ist immer, auch die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen. Ganz aktuell z.B. sollen im Zuge der Steuerreform Erfolgsbeteiligungen bis 3000 Euro pro Jahr steuerfrei gestellt werden. Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bieten teilweise zwar steuerliche Vorteile, teilweise wird die Beteiligung aber bereits als Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis (und damit als Einkommen) qualifiziert und muss daher versteuert werden, obwohl der Mitarbeiter aus der Beteiligung noch überhaupt kein Geld erhalten hat.

9. Verwaltungsstrafen: Geschäftsführer in der Pflicht

Kommen wir zum nächsten Thema: Wie schütze ich mich vor Verwaltungsstrafen? In jedem Unternehmen kommt es immer wieder mal zu Rechtsverstößen und die Strafdrohungen werden immer höher. Das ist für Geschäftsführer ein erhebliches Risiko, auch weil für jeden einzelnen Verstoß eine Strafe verhängt werden kann.

Hier wird eines oft vergessen: Grundsätzlich haften alle Geschäftsführer für Verwaltungsstrafen persönlich. Das heißt, die Behörde bestraft nicht nur einen Geschäftsführer, sondern alle. Dagegen kann man sich absichern, indem man einen verantwortlichen Beauftragten bestellt (das kann entweder einer der Geschäftsführer oder aber ein Arbeitnehmer sein).

Kontrollsystem einrichten

Außerdem kann man sich als Geschäftsführer wirksam vor Verwaltungsstrafen schützen, indem man ein internes Kontrollsystem einrichtet (z.B. Unternehmensrichtlinien erarbeitet, Arbeitsabläufe festlegt etc). Dadurch reduziert sich einerseits das Risiko von Rechtsverstößen, anderseits trifft die Geschäftsführer im Verwaltungsverfahren kein (oder nur ein geringes) Verschulden, wenn es doch zu Verstößen kommt, obwohl sie ein geeignetes Kontrollsystem eingerichtet haben.

Gerade bei sehr erfolgreichen Startups ist es oft so, dass die interne Organisation mit der Expansion und dem Wachstum des Unternehmens nicht mithalten kann. Wenn das Geschäft rasch ansteigt, hat man natürlich wenig Zeit für organisatorische Dinge. Aber man sollte dieses Thema trotzdem nicht vernachlässigen. Als Geschäftsführer ist man nicht nur gesetzlich dazu verpflichtet, ein internes Kontrollsystem einzurichten, sondern dieses trägt auch zur Effizienzsteigerung des Unternehmens bei, weil es dabei hilft, die Geschäftsabläufe zu überwachen und den Überblick zu bewahren.

10. Krisenmanagement: Immer auch an den Ernstfall denken

Kommen wir noch kurz zu einem letzten, sehr unerfreulichen Thema: Krisenmanagement und die Insolvenz. Ich hoffe natürlich, dass Sie nie in diese Situation kommen, aber wenn doch, ist es umso wichtiger, einen kühlen Kopf zu bewahren. Vor allem sollte man hier nicht den Fehler begehen, mit den Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in Rückstand zu geraten. Erstens ist man als Geschäftsführer persönlich für die Abfuhr der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Und zweitens verhindern diese Gläubiger meistens eine Sanierung. Wichtig ist daher, etwas Unvermeidbares nicht zu lange hinauszuzögern, sondern lieber rechtzeitig eine Sanierung zu versuchen, denn auch ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des Unternehmens und schon gar nicht das Ende der Unternehmerkarriere.


⇒ Autor Johannes Kautz auf der Page von DLA Piper

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Fedor Holz | (c) Haris Dervisevic / brutkasten
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Mit Anfang 20 führte er die Poker-Weltrangliste an und erspielte insgesamt Preisgelder im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Doch nach nur wenigen Jahren widmete sich Fedor Holz anderen Herausforderungen. Seine zwei Startups gründete der deutsche Wahl-Wiener in der österreichischen Hauptstadt. Als Investor stieg er bei rund 30 Startups und 20 Fonds ein. Die daraus gewonnene Expertise setzt er nun gemeinsam mit seinem Freund und Geschäftspartner Christoph Zöller im Fund of Funds „Drafted Ventures“ mit Sitz im deutschen Heidelberg um. Im Interview erzählte uns Holz mehr über seine Beweggründe und seine Strategie.


brutkasten: Du hast als Poker-Spieler internationale Bekanntheit erlangt . Vor zehn Jahren hast du dann zum ersten Mal ein Unternehmen gegründet. Wie war das damals?

Fedor Holz: Genau, da war ich sehr unerfahren. Ich war Anfang 20 und wir hatten eine ganz typische Startup-Reise. Ich habe mit dem Pokern aufgehört und meine erste Firma gegründet: Primed Mind. Das war sehr ähnlich zu Headspace [Anm. bekannte Meditations-App], die eine starke Konkurrenz waren. Wir hatten eine sehr gute Anfangs-Traction. Dann haben wir die Series A nicht bekommen, das Blatt aber noch gedreht und die Firma profitabel gemacht, bevor ich den Großteil meiner Anteile verkauft habe.

Die zweite Gründung, Pokercode, folgte 2019. Das war ein ganz anderer Hintergrund und rund um meine eigene Brand aufgebaut. Aus dem anfänglichen Masterclass-Kurs wurde ein breiteres Produkt und schließlich eine Mitgliedschaft. Kurzfristig hat uns das Umsatz gekostet, langfristig hat es das Produkt deutlich besser gemacht. Das Team führt das heute komplett eigenständig und ich bin seit zwei Jahren operativ nicht mehr involviert.

Du hast in dieser Zeit aber auch Einzel-Business-Angel-Investments in Startups gemacht, oder?

Ich habe mittlerweile wirklich viele Investments gemacht. Ich schätze es sind etwa 30 Direktinvestments und 20 Fondsinvestments über die letzten zehn Jahre.

Und nun gründest du selbst einen VC-Fonds, genauer gesagt einen Fund of Funds. Was kannst du uns dazu erzählen?

Das ist aus meiner eigenen Investmentstrategie heraus gewachsen. Als ich mit Anfang 20 sehr viel Geld beim Pokern verdiente, verspürte ich einen großen Druck, dieses Vermögen sinnvoll anzulegen. Aktien und Private Equity wirkten auf mich etwas altbacken, Venture Capital schien mir dagegen viel näher an den Gründern zu sein – in deren Rolle ich mich potenziell auch selbst sah.

Über die letzten zehn Jahre habe ich als Investor und Gründer viel gelernt. Beim Pokern ist es sehr wichtig, Vergleichswerte zu kalibrieren: Was ist gut, was ist herausragend? Genau diese Vergleichswerte fehlten mir anfangs. Erst mit der Zeit habe ich besser einschätzen können, wie ein wirklich guter Founder oder Investor aussieht. Heute liegt meine Messlatte hoch. Ich möchte viele gute potenzielle Investments sehen und nur die besten daraus auswählen.

Dabei habe ich gemerkt, dass für mich Fondsinvestments sinnvoller sind. Mit einzelnen Direktinvestments bin ich weit weg von einer statistisch relevanten Strategie. Deshalb habe ich gemeinsam mit meinem guten Freund Christoph Zöller unseren Dach-Fonds Drafted Ventures gestartet. Wir haben gerade unser First Closing mit 15 Millionen gezeichnet; das Hardcap liegt bei 25 Millionen. Wir werden jeweils rund eine Million Euro in etwa 20 der besten frühphasigen Venture-Capital-Fonds investieren. Wenn diese wiederum in je 20 Companies investieren, haben wir ein Portfolio von 400 Startups. Das bringt eine hervorragende Streuung und ermöglicht es, eine deutlich diversifiziertere VC-Allokation zu haben.

Heißt das, du wirst keine Direct Investments in Startups mehr machen?

Teilweise ja, wir schließen es nicht komplett aus. Wir machen über unseren Fonds gezielte Co-Investments in Portfolio-Companies unserer Fondsmanager. Ein Beispiel ist unsere Beteiligung an Conduct AI, die für alte SAP-Systeme einen „Explainable Layer“ mit KI bauen. Da ein uns sehr naher Fonds dort der erste Investor war, hatten wir früh tiefe Einblicke und Vertrauen auf beiden Seiten. Wir investieren hier nicht in der Pre-Seed-Phase, sondern in wachstumsstarke Firmen mit Millionenumsätzen.

Private Ausnahmen, die nicht in dieses Profil passen, mache ich weiterhin über eigene Vehikel. Das ist aber nur noch ein kleiner Teil, da mein Fokus auf dem Fonds liegt.

Wie bist du als Privatinvestor? 30 Portfolio-Companies können ja extrem viel Arbeit sein. Wie aktiv bist du da involviert?

Man muss bedenken, dass sich das über einen langen Zeitraum aufgebaut hat und manches auch schon abgeschrieben ist. Ich pflege zu zwei oder drei Gründern eine sehr enge Beziehung mit regelmäßigem Austausch. Bei den restlichen bin ich eher passiv und bringe mich nur ein, wenn konkrete Themen oder Probleme aufkommen.

Wird euer Fund of Funds in Europa oder global investieren?

Wir zielen auf 50 Prozent Europa und 50 Prozent USA ab, mit einer kleinen Allokation für spannende Märkte wie Lateinamerika, Israel oder Indien. Da wir extrem return-getrieben sind, suchen wir weltweit nach den absolut besten Early-Stage-Investoren.

Ein wichtiges Kriterium: Wir investieren nur in Fonds unter 100 Millionen Dollar Volumen. Außerdem schließen wir Fonds mit einem Investmentkomitee (IC) aus. Unsere These basiert auf der herausragenden Qualität einzelner Manager. In Komitees entsteht oft Bias; häufig setzt sich einfach die lauteste Person durch oder es werden nur „sichere“, konsensfähige Deals durchgewunken. Bridgewater analysiert nicht umsonst seine Meetings mit KI, um diesen Bias zu vermeiden. Deshalb fokussieren wir uns auf Solo-GPs oder Zweier-Teams, wo die finale Entscheidung direkt bei den Managern liegt. Strukturell bedeutet das, dass diese Fonds meistens zwischen 10 und 50 Millionen groß sind, mit wenigen größeren Ausnahmen.

Sind da viele First-Time Fund Manager dabei?

Ja, von unseren bisherigen neun Commitments sind drei First-Time Manager. Wir investieren grundsätzlich in keine Fonds, die älter als die dritte Generation sind. Über 10 bis 15 Jahre einen absoluten Top-Dealflow aufrechtzuerhalten, ist ein ziemlicher Grind. Zudem ist Venture Capital auch eine Altersfrage: Der Zugang zur jeweils nächsten Founder-Generation ist ein eigener Skill, den nicht jeder über 15 Jahre hält. 

Was ist dabei euer eigener Wettbewerbsvorteil, eure Edge?

Unsere Edge ist, dass wir einen starken Dealflow haben und oft den Aufwand betreiben, den andere scheuen. Ich kenne nicht viele europäische Investoren mit exzellenten US-Connections, weil das ständige Präsenz vor Ort erfordert. In Amerika sind die Intensität und die „Capital Velocity“ – die Geschwindigkeit, mit der sich Geld bewegt – viel höher. 

Wenn beispielsweise ein 24-Jähriger aus dem OpenAI-Umfeld einen 10-Millionen-Fonds auflegt und Top-Leute investieren, wollen wegen des Signaling-Effekts plötzlich viele andere rein. In solchen stark umkämpften Situationen geht es nur über echte Beziehungen und Schnelligkeit. Diesen extremen Wettbewerb auf der LP-Seite gibt es in Europa selten.

Gehen andere LPs das Ganze vielleicht manchmal zu unprofessionell an?

Viele Investoren machen Investments nicht in Vollzeit und investieren in vereinzelte Startups oder Fonds aus ihrem nahen Umfeld. Dementsprechend fehlt es oft an Dealqualität und Diversifikation. Wenn dann nicht ein glücklicher Treffer dabei ist, dann geht die Motivation weiter zu investieren leider oft verloren. Das ist völlig verständlich, niemand macht das nebenbei gut – genau die Lücke wollen wir schließen.

In dieser Größenordnung, wo wirklich alles am GP liegt, kann man das wahrscheinlich mit der Seed-Phase eines Startups vergleichen…

Der Vergleich passt sehr gut. Das Durchschnittsalter unserer Manager liegt zwischen 28 und 35 Jahren. Sie brauchen den Biss eines Gründers, aber eben auch schon echte Erfahrung und Kompetenz. Wir mögen Ex-Founder, die zehn Jahre operativ gearbeitet haben und jetzt zum Beispiel Biotech-Startups in Boston scouten. Aber auch ehemalige Investoren von Top-Fonds wie Sequoia, die sich selbstständig machen, passen in unser Profil.

Sind auch Leute mit Domänenexpertise, zum Beispiel ein ehemaliger Top-Manager in der Pharmaindustrie, gute Fund Manager?

Ein bestimmtes Profil garantiert noch keinen Erfolg. Das Wichtigste ist, dass der Manager einen sehr hohen Qualitätsanspruch hat, mit den Foundern connecten kann und ihre Sprache spricht. Ein Investor, der frische MIT-Absolventen sucht, braucht einen anderen Zugang als jemand, der in etablierte „Second Time Founder“ Mitte 30 investiert.

Das zeigt, dass es ein extremes „People Business“ ist…

Absolut, aber Soft Skills sind am Ende nur Multiplikatoren. Die Basis ist opportunistisches Denken und die Fähigkeit, Qualität schnell zu erkennen. Die Qualitäten eines guten Investors unterscheiden sich von denen eines guten Gründers.

Hummingbird Ventures, die über mehrere Fondsgenerationen fantastische Returns erzielen, suchen zum Beispiel ganz gezielt nach „unbequemen“, edgy Gründern, mit denen man vielleicht nicht unbedingt ein Bier trinken gehen möchte, die aber sofort zur Sache kommen. Als Investor musst du nicht unbedingt 70 Stunden arbeiten, sondern kannst in 40 fokussierten Stunden viel Wert für dein Portfolio liefern. Die einzelnen Investmententscheidungen sind ausschlaggebend. Außerdem ist es ein hartes Signaling- und Reputations-Spiel, bei dem du im Wettbewerb mit anderen Investoren die besten Deals gewinnen musst.

Beurteilst du die Fondsinvestments ausschließlich nach dem potenziellen Return, oder gibt es technologische Spezifikationen, etwa dass ihr nur in KI oder Quantencomputer investiert?

Wir investieren hauptsächlich in Frontier-Technologie-Fonds und achten dabei primär auf zwei Säulen: die Investmentfähigkeit des Managers und strukturelle Vorteile.

Erstens brauchen wir Manager, die dank eines großen Erfahrungsschatzes Qualität sofort erkennen, sich aber nicht blind in Startups verlieben, sondern gleichzeitig das Pricing im Blick behalten. Wenn du 500 Optionen siehst, macht es einen enormen Unterschied, ob du auf einer Bewertung von 15 oder 30 Millionen investierst. Zudem müssen die Manager in der Lage sein, mit wenig Zeiteinsatz großen Wert zu stiften, etwa durch hochkarätige Introductions für neue Mitarbeiter oder zu guten Funds für Follow-on-Runden.

Zweitens suchen wir immer nach strukturellen Marktvorteilen. Das kann ein geografischer Vorteil sein, wie etwa in Boston: Dort gibt es Top-Talente, aber einige der großen Tier-1-VCs haben ihren Fokus auf San Francisco gelegt, wodurch die Bewertungen im direkten Vergleich niedriger sind. Ähnliches gilt für Indien, wo exzellent ausgebildete Tech-Talente günstig zu finden sind. Bringst du so einen Founder in die USA, hast du sofort einen potenziellen Bewertungs-Uplift. Solche strukturellen asymmetrischen Vorteile wollen wir sehen – so wie Y Combinator extrem günstig an gute Assets kommt, weil ihre Finanzierungsstruktur ihnen einen riesigen Wettbewerbsvorteil bietet.

Wie macht ihr bei kleineren Fonds, die kaum Marketingbudgets haben, überhaupt das Sourcing? Wie findet ihr die global?

Marketing spielt bei uns keine relevante Rolle. Zu 70 Prozent läuft das über direkte Relationships. Die Incentives sind perfekt aligned: Wenn unsere GPs einen anderen brillanten Fondsmanager treffen, stellen sie ihn uns vor. Auf der LP-Ebene sind sie ja keine Konkurrenten. Wir bekommen durch unser Netzwerk von mehreren Dutzend Leuten so viele gute Intros, dass wir unsere Pipeline straff managen und den Großteil absagen müssen.

Ist das eine aktuelle Dynamik, dass es mehr spezialisierte kleine Fonds geben wird und nicht mehr so große Strukturen?

Zum Teil schon, aber kleine Fonds haben es aktuell auch sehr schwer beim Fundraising, weil die Qualität heute viel härter hinterfragt wird. Wer heute in Deutschland einen 100- bis 200-Millionen-Fonds für Series-A-Runden auflegt, konkurriert bei Top-Startups direkt mit amerikanischem Geld.

Da stellt sich schnell die Frage nach der echten Edge. Generalistische Fonds haben oft kein starkes Signal mehr im Markt und Investoren werden skeptisch, wenn nach zehn Jahren die Rendite ausbleibt. Venture Capital verzeiht Mittelmäßigkeit nicht: Ein durchschnittlicher Fonds liefert am Ende nur die Rendite des Aktienmarkts oder weniger, allerdings mit deutlich höherem Risiko. Nur die echten Outlier bringen die Performance, für die sich das Risiko lohnt. Genau deshalb ist Selektion alles und genau das ist unser Fokus.

Wer sind die LPs bei euch?

Ohne Namen zu nennen: Es ist ein Mix aus erfahrenen Unternehmern – Leuten, die selbst Firmen aufgebaut und verkauft haben –, Family Offices und Menschen aus unserem langjährigen Umfeld, die unsere Entwicklung von Anfang an verfolgt haben. 

Zum Abschluss: Was hast du als Ziele definiert?

Mein Ziel ist es, mittelfristig einen zweiten größeren Fonds aufzulegen. Ich möchte das aber nicht künstlich aufblähen; wir wollen die Entscheidungen so lange wie möglich zu zweit oder maximal zu dritt treffen und dafür einfach größere Tickets schreiben und uns stetig weiterentwickeln.

Für unsere Investoren wollen wir das Maximum herausholen. Wir als GPs haben 1,5 Millionen Euro eigenes Geld investiert und haben eine Hurdle Rate von 8 Prozent eingebaut. Das heißt, erst wenn unsere Investoren mehr als 8 Prozent jährliche Rendite machen, greift unsere Gewinnbeteiligung überhaupt. Mich würde selbst kein Vehikel interessieren, bei dem den Leuten nur Gebühren aus der Tasche gezogen werden. Es ist absolut leistungsorientiert: Wenn wir einen guten Fonds bauen, haben alle Spaß – wenn nicht, dann eben nicht.

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