08.09.2020

Regulatory Sandbox gestartet: Die Voraussetzungen für eine Teilnahme

Seit 1. September können sich FinTechs in Österreich für die Regulatory Sandbox bewerben. Maurizia Anderle-Hauke von Deloitte Legal erläutert, was es dabei zu beachten gibt.
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Maurizia Anderle-Hauke über Regulatory Sandboxes und die Sandbox
Maurizia Anderle-Hauke, Rechtsanwältin / Counsel bei Jank Weiler Operenyi/Deloitte Legal. (c) Deloitte

Mit 1.9.2020 ist die seit langem angekündigte Regulatory Sandbox der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) in Kraft getreten. Österreich reiht sich damit in die Liste anderer europäischer Staaten, wie etwa Großbritannien, die Niederlande oder Polen, ein, die bereits erfolgreich Regulatory Sandboxes eingeführt haben und positioniert sich damit weiter als attraktiver Standort für FinTechs.  Unternehmen soll es ermöglicht werden, neue und innovative Geschäftsmodelle der Finanzindustrie gemeinsam mit der Finanzmarktaufsicht zu prüfen und zu entwickeln. Dabei ist eine Art „geschützter Aufsichtsrahmen“ vorgesehen, sodass die neuen Geschäftsmodelle am Markt getestet werden können. Das Sandkastenprinzip sieht dabei aber keine Lockerung bestehender aufsichtsrechtlicher Bedingungen vor.

Die Sandbox steht nur jenen Unternehmen offen, die (Finanz-)Dienstleistungen in Bereichen erbringen wollen, die einer Beaufsichtigung durch die FMA unterliegen. Es sind also Geschäftsmodelle umfasst, die aller Wahrscheinlichkeit nach einer Beaufsichtigung durch die FMA bedürfen. Auch bereits konzessionierte Unternehmen fallen unter die Sandbox, wenn sie ein neues Geschäftsmodell testen wollen, welches am Markt noch nicht bekannt ist.

Voraussetzungen für die Regulatory Sandbox

Der Antrag zur Aufnahme in die Regulatory Sandbox erfolgt bei der FMA. Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen, die kumulativ zu erfüllen sind:

  • Neues innovatives Geschäftsmodell: Das zu erprobende Geschäftsmodell muss ein auf Informations- und Kommunikationstechnologie basierendes Geschäftsmodell sein, welches vor Aufnahme in die Regulatory Sandbox noch nicht betrieben wurde. Dies richtet sich gezielt an die Tätigkeiten von FinTechs. Der Begriff “Informations- und Kommunikationstechnologie” ist laut dem Gesetzgeber als technologieneutral und weit zu verstehen und kann daher auch künstliche Intelligenz (bspw Machine Learning) und Distributed Ledger Technologien (insb Blockchain) erfassen. Unternehmen, deren zu testendes Geschäftsmodell noch nicht von der FMA konzessioniert, genehmigt, zugelassen oder registriert wurde, können in die Sandbox aufgenommen werden. Allerdings muss zu erwarten sein, dass eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung durch die FMA erfolgen wird.
  • Tätigkeiten, die eine aufsichtsrechtliche Beurteilung zulassen (insb Konzessionspflichtigkeit des Geschäftsmodells): Die Sandbox muss es dem Antragsteller ermöglichen, dass allfällige offene aufsichtsrechtliche Fragen abgeklärt werden können. Es muss sich daher um ein Geschäftsmodell handeln, das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einer Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung durch die FMA bedarf. Die beabsichtigten Tätigkeiten, müssen eine aufsichtsrechtliche Beurteilung durch die FMA zulassen. Damit sind etwa Tätigkeiten deren Beurteilung der Europäischen Zentralbank (EZB), dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) oder der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vorbehalten sind idR von der Regulatory Sandbox ausgeschlossen. Zusätzlich dazu muss das zu erprobende Geschäftsmodell im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen, dabei ist die Prüfung des volkswirtschaftlichen Interesses umfassend zu verstehen. Daher dürfen solche neuen Geschäftsmodelle keine negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität oder den Verbraucherschutz haben oder diese gefährden.
  • Technische Machbarkeit und Testreife: Stehen der Umsetzung des Geschäftsmodells technische Hindernisse im Weg, die vom Antragsteller nicht überwunden werden können, kann es nicht zur Sandbox zugelassen werden. Laut dem Gesetzgeber ist diese Einschränkung weit zu verstehen und umfasst auch Sachverhalte, die nur durch unverhältnismäßigen Aufwand technisch umgesetzt werden können. Mit Ausnahme der im Rahmen der Regulatory Sandbox abzuklärenden rechtlichen Fragen dürfen der Umsetzung des Geschäftsmodells keine sonstigen (grundlegenden) technischen oder rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
  • Beschleunigung der Marktreife: Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass die Aufnahme in die Regulatory Sandbox die Marktreife seines Geschäftsmodells beschleunigen wird. Das bedeutet, es muss durch die Teilnahme ein Vorteil für die Erreichung der Marktreife bestehen, der ohne Zugang zur Sandbox in dieser Form nicht oder nur durch erheblich höheren Aufwand erreicht werden könnte.
  • Abklärung offener Rechtsfragen/Konzessionierung: Die Regulatory Sandbox muss es ermöglichen, dass offene aufsichtsrechtlicher Fragen abgeklärt werden können. Davon ausgeschlossen sind daher solche, welche die FMA bereits mittels Bescheid uneingeschränkt gestattet oder beauskunftet hat oder die keine aufsichtsrechtlichen Sachverhalte erfüllen (bspw weil eine Gewerbeberechtigung ausreicht).

Die Rolle des Beirats in der Sandbox

Bei der Entscheidung zur Aufnahme in die Sandbox wird die FMA durch einen beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) eingerichteten Regulatory Sandbox Beirat unterstützt. Dieser Beirat hat die Aufnahmevoraussetzungen zu prüfen, das Ergebnis dieser Prüfung in Form einer Stellungnahme festzuhalten und der FMA zu übermitteln. Die FMA weist dann den Antragsteller zur Teilnahme an der Sandbox mit Bescheid zu.

Beschränkte Konzession: Gründe für eine mögliche Beendigung

Die Regulatory Sandbox ist de facto eine beschränkte Konzession. Da im Rahmen der Sandbox ein Geschäftsmodell-Test unter Marktbedingungen erfolgt, kann die FMA Teilnehmern, die für ihr Geschäftsmodell eine Berechtigung benötigen, eine beschränkte Berechtigung mit Bescheid erteilen. Diese hat längstens bis zum Ende der Teilnahme an der Sandbox Gültigkeit, kann von der FMA aber jederzeit entzogen werden, wenn dies aufgrund öffentlichen Interesses erforderlich ist.

Auch die Beendigung der Teilnahme an der Sandbox kann jederzeit sowohl von Amts wegen als auch auf Antrag des Teilnehmers erfolgen. Eine Beendigung kann dann verfügt werden, wenn die Voraussetzungen zur Teilnahme wegfallen oder wenn anzunehmen ist, dass der angestrebte Zweck der Teilnahme an der Sandbox nicht erreicht werden kann. Die maximale Teilnahmedauer an der Regulatory Sandbox ist entsprechend den Erfordernissen des Geschäftsmodells durch die FMA auf höchstens zwei Jahre zu befristen.

Über die Autorin

Maurizia Anderle-Hauke ist Rechtsanwältin / Counsel bei Jank Weiler Operenyi/Deloitte Legal.

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🚀 Spektakulärer Start ins Jahr: Erstmals Bitcoin-Spot-ETFs in den USA genehmigt

Es war ein starkes Jahr für Krypto – so viel ist klar. Nach dem Boomjahr 2021 und dem “Kryptowinter” 2022 hatten sich die Kurse im Vorjahr schon wieder gut entwickelt. Dieses Jahr ging es in derselben Tonart weiter. Dabei lief bereits der Start ins Jahr gut: Denn bereits in der zweiten Woche des Jahres gab es ein Ereignis von enormer Tragweite: Die US-Börsenaufsicht ließ erstmals Bitcoin-Spot-ETFs zum Handel zu.

Im Gegensatz zu den schon länger existierenden Bitcoin-Futures-ETFs investieren diese Fonds direkt in Bitcoin – und nicht in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Dass die Börsenaufsicht die ETF-Anträge genehmigen würde, hatte sich in den Wochen zuvor schon abgezeichnet (siehe Crypto Weekly #127). Zuvor hatte das Thema bereits das zweite Halbjahr 2023 dominiert, nachdem im Sommer bekanntgeworden war, dass der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock einen Antrag auf einen Bitcoin-Spot-ETF stellen würde (siehe Crypto Weekly #104).

Die ETFs waren aus mehreren Gründen eine große Sache: Sie ermöglichen institutionellen Anleger (und bewegen am Markt die wirklich großen Summen!) einfachere Investments in Bitcoin. Auch Privatanleger:innen auf Einsteiger:innen-Niveau wird es dadurch erleichtert, in Bitcoin zu investieren: Sie müssen sich beispielsweise nicht mit der Verwahrung der Coins beschäftigen und können die ETFs auch möglicherweise über ihre bestehende Bank kaufen. 

Und ganz unabhängig vom neuen Geld, das dadurch in den Markt kommt: Durch die ETFs stärkt Bitcoin sein Image in der etablierten Finanzbranche und bekommt mehr Legitimität verliehen.

Die unmittelbare Marktreaktion auf die Genehmigung war unspektakulär. Weil sie bereits eingepreist war: Der Bitcoin-Kurs war in Erwartung der Genehmigung schon in den Wochen zuvor deutlich gestiegen. Die ETFs erwiesen sich aber schnell als Erfolg und verzeichneten starke Kapitalzuflüsse. Im Sommer starteten dann erstmals auch Ethereum-Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #147), aber wir bleiben vorerst noch im ersten Quartal.

Der Bitcoin-Kurs bewegte sich im Jänner nach der Genehmigung zunächst seitwärts, legte im Februar aber deutlich zu. Die ETFs haben dabei sicherlich geholfen, aber gleichzeitig wurde der Kryptomarkt auch von einer generell guten Stimmung an den Finanzmärkten gestützt (siehe Crypto Weekly #133). Im März war es dann soweit: Der Kurs überschritt sein bisheriges Rekordhoch von über 69.000 US-Dollar, das im Oktober 2021 erreicht worden war. Er stieg bis auf etwas über 73.000 Dollar. 

🪙 Das vierte Bitcoin-Halving - und wie es sich auswirkte

Und dann gab es gleich noch einen weiteren Faktor, von dem sich viele Unterstützung für den Kurs erwarteten: Das vierte Bitcoin-Halving im April 2024. Beim Halving wird die Belohnung, die Miner erhalten, um neue Blöcke zur Bitcoin-Blockchain hinzufügen, halbiert. Die Folge: Es kommen weniger neue Bitcoins in den Umlauf als es ohne Halving der Fall wäre. 

Das Halving spielt, wie in Crypto Weekly #138 ausgeführt, eine zentrale Rolle für die Geldpolitik von Bitcoin. Denn dass die Menge aller jemals bestehender Bitcoin begrenzt ist, ist eines der zentralen Merkmale von Bitcoin. Und geht Hand in Hand mit einer deterministischen Geldpolitik, die nicht einfach von einer Zentralbank geändert werden kann. 

Viele Anleger:innen erhoffen sich vom Halving aber auch einen positiven Impuls für die Kursentwicklung. Immerhin sinkt die Anzahl der Bitcoin, die neu in Umlauf geraten. Zumindest relativ gesehen (nämlich zu der Anzahl der Bitcoin, die ohne Halving entstehen würden) ist es also eine Angebotsverknappung - und eine solche bewirkt üblicherweise einen steigenden Preis. 

Demgegenüber steht, dass das Eintreten des Halvings bekannt und de facto völlig sicher ist. Es könnte daher im Vorfeld bereits vollständig eingepreist sein. Somit wäre zum Zeitpunkt des Halvings selbst mit keinen Kursauswirkungen zu rechnen. Theoretisch. Denn selbst wenn es so ist, könnte das Halving auch als “selbsterfüllende Prophezeiung” wirken: Weil alle den Kursanstieg erwarten und deshalb kaufen, steigt der Kurs tatsächlich. 

Schon im Vorfeld wurde genau darüber intensiv diskutiert. Letztlich ging das Halving am 20. April reibungslos über die Bühne. Starke Auswirkungen auf den Kurs hatte es nicht mehr. Anzumerken ist dabei aber: Der Bitcoin-Kurs war zwischen Ende Jänner und Mitte März bereits sehr stark von etwa 40.000 auf über 70.000 Dollar gestiegen. 

Auch nach dem Halving blieb die Marktentwicklung über den Sommer weitgehend unspektakulär. Erst im Herbst gab es die nächste starke Aufwärtsbewegung.

🇺🇸 US-Politik dominiert zweite Jahreshälfte

Und damit sind wir auch schon bei dem Thema, das die zweite Jahreshälfte dominierte: Die US-Politik. Die Kryptobranche des Landes stand schon länger auf Kriegsfuß mit der Börsenaufsicht rund um deren Chef Gary Gensler. Die Behörde hatte insbesondere nach der Pleite der Kryptobörse FTX ihr Vorgehen gegen die Branche deutlich intensiviert. Die Kryptobranche hoffte klarerweise auf einen Kurswechsel. Und die anstehende Präsidentschaftswahl schien dafür eine Chance zu bieten.

Dies galt umso mehr, als sich der republikanische Kandidat Donald Trump bereits im Frühsommer explizit für Bitcoin und Krypto-Assets aussprach (siehe Crypto Weekly #142). Er griff die Biden-Regierung für ihren Umgang mit der Branche scharf an. Ob Trumps Gegenkandidatin Kamala Harris den scharfen Kurs der Biden-Regierung, deren Teil sie natürlich war und ist, fortgesetzt hätte, bleibt unklar. Im Wahlkampf äußerte sie sich dann ebenfalls mehrfach positiv über Krypto-Assets. Zumindest der scharfe Kurs der Börsenaufsicht der vergangenen beiden Jahre wäre wohl ebenfalls aufgeweicht worden.

Die US-Kryptobranche stand aber ohnehin klar auf Seiten Trumps. Als sich dessen Wahlsieg abzuzeichnen begann, erreichte der Bitcoin-Kurs noch in der Nacht der Präsidentschaftswahl ein Rekordhoch bei rund 75.000 US-Dollar. In den folgenden Wochen ging es bis auf 99.000 Dollar aufwärts. An der 100.000er-Marke schien der Kurs zunächst abzuprallen. Anfang Dezember war es dann soweit: Erstmals in seiner Geschichte überschritt der Bitcoin-Kurs die vielbeschworene Schwelle von 100.000 US-Dollar.

Kurz zuvor hatte Trump angekündigt, wer dem in der Krypto-Branche unbeliebten Gensler als Chef der Börsenaufsicht nachfolgen soll – und zwar der als kryptofreundlich geltende Paul Atkins. Mit dem bekannten Investor David Sacks ernannte Trump dann auch einen eigenen “Krypto-Zar” für die kommende Regierung. Eine von Sacks’ Aufgaben werde sein, einen rechtlichen Rahmen zu arbeiten, mit dem Kryptobranche jene Klarheit bekäme, die sie brauche, schrieb Trump in seiner Ankündigung.

Wie eine solche Regulierung genau aussehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt klarerweise noch völlig offen. Dies gilt auch für andere Punkte - etwa die von Trump im Wahlkampf geforderte strategische Bitcoin-Reserve. 

Diese Idee hat jetzt auch diesseits des Atlantiks einen Nachahmer gefunden: Der vor wenigen Wochen als deutscher Finanzminister entlassene Christian Lindner regte an, dass die Europäische Zentralbank (EZB) Bitcoin in ihren Bestand aufnehmen soll. Lindner befindet sich als Spitzenkandidat der liberalen FDP im Wahlkampf. Während seiner Amtszeit als Finanzminister, die fast drei Jahre dauerte, hatte er keine entsprechenden Initiativen unternommen. 

Wie geht es jetzt weiter? Mitte Dezember stieg der Bitcoin-Kurs zunächst bis auf 108.000 US-Dollar. Dann korrigierte er jedoch deutlich. Zuletzt bewegte er sich im Bereich von 93.000 Dollar. Nach der sehr starken Kursentwicklung der vergangenen Wochen sollte eine solche Gegenbewegung aber nicht überraschen.Zu berücksichtigen ist auch, wie in Crypto Weekly #153 bereits thematisiert, dass die Kursgewinne der vergangenen Wochen hauptsächlich auf Erwartungen (an die US-Politik) beruhen. In den nächsten Wochen und Monaten (in manchen Fällen: Jahren) wird sich nach und nach zeigen, was davon eingelöst wird. Dazu kommt: Auch makroökonomische und geopolitische Entwicklungen werden den Markt wieder stärken beeinflussen. Die Vorzeichen stehen zwar günstig. Wo sich der Kryptomarkt 2025 aber wirklich hinbewegen wird, wird sich erst zeigen.


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