08.09.2020

Regulatory Sandbox gestartet: Die Voraussetzungen für eine Teilnahme

Seit 1. September können sich FinTechs in Österreich für die Regulatory Sandbox bewerben. Maurizia Anderle-Hauke von Deloitte Legal erläutert, was es dabei zu beachten gibt.
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Maurizia Anderle-Hauke über Regulatory Sandboxes und die Sandbox
Maurizia Anderle-Hauke, Rechtsanwältin / Counsel bei Jank Weiler Operenyi/Deloitte Legal. (c) Deloitte

Mit 1.9.2020 ist die seit langem angekündigte Regulatory Sandbox der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) in Kraft getreten. Österreich reiht sich damit in die Liste anderer europäischer Staaten, wie etwa Großbritannien, die Niederlande oder Polen, ein, die bereits erfolgreich Regulatory Sandboxes eingeführt haben und positioniert sich damit weiter als attraktiver Standort für FinTechs.  Unternehmen soll es ermöglicht werden, neue und innovative Geschäftsmodelle der Finanzindustrie gemeinsam mit der Finanzmarktaufsicht zu prüfen und zu entwickeln. Dabei ist eine Art „geschützter Aufsichtsrahmen“ vorgesehen, sodass die neuen Geschäftsmodelle am Markt getestet werden können. Das Sandkastenprinzip sieht dabei aber keine Lockerung bestehender aufsichtsrechtlicher Bedingungen vor.

Die Sandbox steht nur jenen Unternehmen offen, die (Finanz-)Dienstleistungen in Bereichen erbringen wollen, die einer Beaufsichtigung durch die FMA unterliegen. Es sind also Geschäftsmodelle umfasst, die aller Wahrscheinlichkeit nach einer Beaufsichtigung durch die FMA bedürfen. Auch bereits konzessionierte Unternehmen fallen unter die Sandbox, wenn sie ein neues Geschäftsmodell testen wollen, welches am Markt noch nicht bekannt ist.

Voraussetzungen für die Regulatory Sandbox

Der Antrag zur Aufnahme in die Regulatory Sandbox erfolgt bei der FMA. Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen, die kumulativ zu erfüllen sind:

  • Neues innovatives Geschäftsmodell: Das zu erprobende Geschäftsmodell muss ein auf Informations- und Kommunikationstechnologie basierendes Geschäftsmodell sein, welches vor Aufnahme in die Regulatory Sandbox noch nicht betrieben wurde. Dies richtet sich gezielt an die Tätigkeiten von FinTechs. Der Begriff “Informations- und Kommunikationstechnologie” ist laut dem Gesetzgeber als technologieneutral und weit zu verstehen und kann daher auch künstliche Intelligenz (bspw Machine Learning) und Distributed Ledger Technologien (insb Blockchain) erfassen. Unternehmen, deren zu testendes Geschäftsmodell noch nicht von der FMA konzessioniert, genehmigt, zugelassen oder registriert wurde, können in die Sandbox aufgenommen werden. Allerdings muss zu erwarten sein, dass eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung durch die FMA erfolgen wird.
  • Tätigkeiten, die eine aufsichtsrechtliche Beurteilung zulassen (insb Konzessionspflichtigkeit des Geschäftsmodells): Die Sandbox muss es dem Antragsteller ermöglichen, dass allfällige offene aufsichtsrechtliche Fragen abgeklärt werden können. Es muss sich daher um ein Geschäftsmodell handeln, das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einer Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung durch die FMA bedarf. Die beabsichtigten Tätigkeiten, müssen eine aufsichtsrechtliche Beurteilung durch die FMA zulassen. Damit sind etwa Tätigkeiten deren Beurteilung der Europäischen Zentralbank (EZB), dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) oder der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vorbehalten sind idR von der Regulatory Sandbox ausgeschlossen. Zusätzlich dazu muss das zu erprobende Geschäftsmodell im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen, dabei ist die Prüfung des volkswirtschaftlichen Interesses umfassend zu verstehen. Daher dürfen solche neuen Geschäftsmodelle keine negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität oder den Verbraucherschutz haben oder diese gefährden.
  • Technische Machbarkeit und Testreife: Stehen der Umsetzung des Geschäftsmodells technische Hindernisse im Weg, die vom Antragsteller nicht überwunden werden können, kann es nicht zur Sandbox zugelassen werden. Laut dem Gesetzgeber ist diese Einschränkung weit zu verstehen und umfasst auch Sachverhalte, die nur durch unverhältnismäßigen Aufwand technisch umgesetzt werden können. Mit Ausnahme der im Rahmen der Regulatory Sandbox abzuklärenden rechtlichen Fragen dürfen der Umsetzung des Geschäftsmodells keine sonstigen (grundlegenden) technischen oder rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
  • Beschleunigung der Marktreife: Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass die Aufnahme in die Regulatory Sandbox die Marktreife seines Geschäftsmodells beschleunigen wird. Das bedeutet, es muss durch die Teilnahme ein Vorteil für die Erreichung der Marktreife bestehen, der ohne Zugang zur Sandbox in dieser Form nicht oder nur durch erheblich höheren Aufwand erreicht werden könnte.
  • Abklärung offener Rechtsfragen/Konzessionierung: Die Regulatory Sandbox muss es ermöglichen, dass offene aufsichtsrechtlicher Fragen abgeklärt werden können. Davon ausgeschlossen sind daher solche, welche die FMA bereits mittels Bescheid uneingeschränkt gestattet oder beauskunftet hat oder die keine aufsichtsrechtlichen Sachverhalte erfüllen (bspw weil eine Gewerbeberechtigung ausreicht).

Die Rolle des Beirats in der Sandbox

Bei der Entscheidung zur Aufnahme in die Sandbox wird die FMA durch einen beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) eingerichteten Regulatory Sandbox Beirat unterstützt. Dieser Beirat hat die Aufnahmevoraussetzungen zu prüfen, das Ergebnis dieser Prüfung in Form einer Stellungnahme festzuhalten und der FMA zu übermitteln. Die FMA weist dann den Antragsteller zur Teilnahme an der Sandbox mit Bescheid zu.

Beschränkte Konzession: Gründe für eine mögliche Beendigung

Die Regulatory Sandbox ist de facto eine beschränkte Konzession. Da im Rahmen der Sandbox ein Geschäftsmodell-Test unter Marktbedingungen erfolgt, kann die FMA Teilnehmern, die für ihr Geschäftsmodell eine Berechtigung benötigen, eine beschränkte Berechtigung mit Bescheid erteilen. Diese hat längstens bis zum Ende der Teilnahme an der Sandbox Gültigkeit, kann von der FMA aber jederzeit entzogen werden, wenn dies aufgrund öffentlichen Interesses erforderlich ist.

Auch die Beendigung der Teilnahme an der Sandbox kann jederzeit sowohl von Amts wegen als auch auf Antrag des Teilnehmers erfolgen. Eine Beendigung kann dann verfügt werden, wenn die Voraussetzungen zur Teilnahme wegfallen oder wenn anzunehmen ist, dass der angestrebte Zweck der Teilnahme an der Sandbox nicht erreicht werden kann. Die maximale Teilnahmedauer an der Regulatory Sandbox ist entsprechend den Erfordernissen des Geschäftsmodells durch die FMA auf höchstens zwei Jahre zu befristen.

Über die Autorin

Maurizia Anderle-Hauke ist Rechtsanwältin / Counsel bei Jank Weiler Operenyi/Deloitte Legal.

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vlonru. die Teams von Single Use Support, hokify, Eversprots und New Fluence | (c) Single Use Support / Georg Molterer / Eversports / Clemens Lechner

Den “Traum vom großen Exit” teilen vielleicht nicht alle in der Startup-Szene, aber er gehört jedenfalls zur Startup-Welt dazu. Dieses Jahr gab es eine ganze Reihe von Startup-Verkäufen in Österreich – brutkasten berichtete über rund 25 und es dürften noch ein paar mehr gewesen sein. Doch bei weitem nicht jede dieser Übernahmen ist so ein Traum-Exit.

“2024 wird ein Jahr der Opportunities: Ich glaube, dass viele Startups bzw. Assets günstig zu haben sein werden”, sagte Business Angel Hansi Hansmann im brutkasten-Jahresrück- und Ausblick 2023 – und er sollte Recht behalten. Bei einigen der Startup-Verkäufe, über die brutkasten dieses Jahr berichtete, liegt die Annahme nahe, dass es Notverkäufe waren – in einzelnen Fällen ist das bestätigt. Andere waren zwar keine Notverkäufe, aber in ihrem (vermutlichen) Volumen ziemlich unspektakulär. Anders als etwa im ebenfalls Exit-starken Boom-Jahr 2021, als viel Kapital für den Aufkauf kleinerer Konkurrenten in den Markt gespült wurde, passiert der Verkauf in der anhaltenden Rezession häufig eher unfreiwillig.


Das waren die größten und/oder aufsehenerregendsten Exits des Jahres

Doch dann gab es auch einige Fälle, auf die der Begriff Traum-Exit doch zutrifft, oder die aus einem anderen Grund Aufsehen erregt haben – sei es wegen der Summe oder anderer Umstände. Das waren die größten und/oder aufsehenerregendsten Exits des Jahres:

Single Use Support

Es war kein Exit im eigentlichen Sinn, denn es wurden nur 60 Prozent des Unternehmens übernommen. Und auch die Summe wurde nicht genannt. Dennoch kann man mit einer gewissen Bestimmtheit davon ausgehen, dass die Mehrheitsübernahme des Tiroler BioTech-Scaleups Single Use Support im Mai der spektakulärste Deal in Österreich im Jahr 2024 war. Denn wenige Monate zuvor, im Dezember 2023, hatte es unter anderem im deutschen Handelsblatt Medienberichte über einen möglichen Exit in Milliarden-Höhe gegeben. Auf Basis dieser kolportierten Firmenbewertung kann man also von einem beachtlichen neunstelligen Deal ausgehen – selbst falls die Bewertung nicht ganz erreicht wurde.

Gründer von Single Use Support Thomas Wurm (l.) und Johannes Kirchmair (r.) sowie der damalige CEO Christian Praxmarer (m.) | (c) Single Use Support

ecosio

180 Millionen US-Dollar legte der US-Softwareanbieter Vertex im August dieses Jahrs für die Übernahme des 2013 gegründeten auf elektronischen Datenaustausch (EDI) und elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) spezialisierten Wiener Unternehmens ecosio hin. Es ist damit der größte Exit-Deal des Jahres mit bekannter Summe in Österreich. Ausgezahlt wurden zunächst allerdings “nur” 69 Millionen US-Dollar sowie 35 Millionen US-Dollar in Form von Vertex-Aktien. Der Rest der Summe ist als Gewinnbeteiligung noch an Bedingungen geknüpft.

Apeiron

Nach allen gängigen Definitionen kann Apeiron aus Wien zwar definitiv nicht mehr als Startup bezeichnet werden. Doch weil die Zyklen im BioTech-Bereich bekanntlich erheblich länger dauern und auch wegen seines Volumens, sei der Deal hier erwähnt. 100 Millionen US-Dollar ließ sich das US-Pharma-Unternehmen Ligand Pharmaceuticals das Wiener Krebstherapie-Scaleup kosten. Für das Team ging es danach gleich mit dem nächsten Startup, invIOs, das an einer weiteren Krebstherapie arbeitet, weiter.

myClubs

Ein zweistelliger Millionenbetrag, der “nicht bei zehn, aber auch nicht bei 99 Millionen Euro” liege – diese Angabe machte der deutsche Käufer Urban Sports Clubs zum Übernahmedeal des Wiener Fitness-Scaleup myClubs. Damit lässt sich der im August verkündete Exit auf jeden Fall unter die größten Übernahmen in Österreich in diesem Jahr einreihen. Am Unternehmen waren unter anderen Speedinvest, Hansi Hansmann und mySugr-Gründer Frank Westermann beteiligt gewesen. Kapitalgeber des Käufers Urban Sports Clubs war übrigens der europäische Growth Investor Verdane.

Eversports

Und noch einen Exit eines Wiener Sport-Scaleups gab es dieses Jahr. Im Oktober gab Eversports bekannt, mehrheitlich vom bereits erwähnten europäischen Growth-Investor Verdane übernommen worden zu sein. Über die Summe wurde zwar Stillschweigen vereinbart, der für die Transaktion genutzte Fonds “Edda III” investiert aber in der Regel zwischen 50 und 150 Millionen Euro. Entsprechend ist auch von einem Volumen von mindestens 50 Millionen Euro bei diesem Deal auszugehen.

Das Extenden Management Team von Eversports: Hanno Lippitsch, Stefan Feirer, Lukas Kühnert, Philipp Braunsberger sowie (v.l. – vorne): Emanuel Steininger, Ramon Bez | (c) Eversports

Cropster

Und noch einmal Verdane. Ebenfalls im Oktober wurde auch das Innsbrucker Kaffee-Scaleup Cropster, das unter anderem Starbucks zu seinen Kunden zählt, mehrheitlich vom europäischen Growth-Investor Verdane übernommen. Hier wurde ebenfalls über die Höhe des Deals stillschweigen vereinbart. Auch in diesem Fall gilt: Auf Basis des üblichen Investment-Volumens ist von einem Deal im zumindest achtstelligen Bereich auszugehen.

hokify

Für Aufsehen in der brutkasten-Community sorgte auch der Exit des Job-Plattform-Startups hokify, der bereits im Jänner verkündet wurde. Mit 40 Millionen Euro wurde eine genaue Summe für die Unternehmensbewertung genannt. Der Käufer, karriere.at, besaß jedoch bereits zuvor 85 Prozent des Unternehmens. Nach Adam Riese legte der heimische Jobplattform-Riese also zum Abschluss des bereits seit Jahren schrittweise laufenden Übernahme-Prozesses noch einmal sechs Millionen Euro auf den Tisch.

New Fluence

Im nicht genau bezifferten Millionenbereich liegt der Exit des Wiener Startups New Fluence. Für viel Aufsehen in der Community sorgte er nicht aufgrund seines Volumens, sondern wegen seiner Geschichte. Co-Founder des Startups ist Österreichs ehemals jüngster Gründer Moritz Lechner, der 2017 mit 14 Jahren sein erstes Startup gründete. Etwas mehr als sieben Jahre später zählte er mit nunmehr 21 Jahren im November gewiss auch zu den jüngsten Gründer:innen, denen hierzulande jemals ein Millionenexit gelungen ist.

Die New Fluence-Gründer Chris Pollak und Moritz Lechner mit Team | (c) Clemens Lechner

Lernsieg

Definitiv nicht zu den größten Exits des Jahres zählt die Mehrheitsübernahme von Lernsieg im Mai. Auch sie sei hier aber wegen ihrer besonderen Geschichte erwähnt. Mit 17 Jahren hatte Benjamin Hadrigan die Lehrerbewertungsapp 2019 gestartet und damit eine massive öffentliche Diskussion vom Zaun gebrochen sowie zahlreiche Klagen auf sich gezogen. Rund 70 gewonnene Verfahren und etwa 500.000 Euro Anwaltskosten später verkaufte er die Mehrheit des Unternehmens dieses Jahr bei 740.000 Euro Firmenbewertung an die erst 21-jährige Gründerin Katharina Lang.


Weitere Exits 2024 – kein Anspruch auf Vollständigkeit

Diese Liste erhebt freilich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei zwei weiteren Exits, über die brutkasten berichtete, ist ein Millionenbetrag als Volumen bestätigt: Mokker.ai und ShareVision. Bei anderen ist von einem Millionenbetrag auszugehen. Wieder anderen ging eine Insolvenz voraus, namentlich Zizoo und goUrban (wobei zweiteres nach der Insolvenz bereits wieder ein Millioneninvestment zur Sanierung geholt hatte).

Einige der Startups mit Exits in unbekannter Höhe zählten zudem zu den bekannteren Namen in der heimischen Startup-Landschaft, etwa Rebel Meat, Audvice, Andmetics, Swarm Analytics, Baubot (ehem. Printstones) und Bonrepublic. Weitere Übernahmen, die sich als Startup-Exits klassifizieren lassen, über die brutkasten 2024 berichtete, waren nymea, Consola.finance, Sheepblue, Iurio, GetNano, riskine, Collective Energy, Investory.io, Buildtelligent und PowerBot.

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