06.05.2024
GASTBEITRAG

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte „Phantom Shares“) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an „echte“““ Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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v.l. Hermann Erlach (General Manager Microsoft Österreich), Andreas Wagner (Geschäftsführer SAP Österreich), Robert Kaup (Geschäftsführer Tieto Österreich), Lukas Keller (Head of Business Development Tieto Österreich) | Foto: Lara Artis

Vom KI-Hype zur breiten Wirkung ist es weiterhin ein weiter Weg: 60 Prozent der befragten heimischen Führungskräfte stecken noch in der Pilot- oder Experimentierphase. Erst vier Prozent haben KI vollständig in ihre Kernprozesse integriert, nur acht Prozent wollen sich überhaupt zu solchen Vorreitern wandeln. Die Zahlen stammen aus einer Erhebung, die TQS Research & Consulting im Auftrag des Tech-Consulting-Dienstleisters Tieto durchgeführt und gemeinsam mit den Partnern Microsoft und SAP vorgestellt hat.

Den Handlungsdruck spüren die Befragten durchaus: 61 Prozent fürchten verpasste Chancen, wenn sie beim KI-Einsatz nicht mithalten. „Wir erleben aktuell einen entscheidenden Wendepunkt: KI verändert nicht nur Effizienz, sondern wie Wertschöpfung grundlegend entsteht“, sagt Hermann Erlach, General Manager von Microsoft Österreich. Entscheidend sei, diese Dynamik konsequent in Wertschöpfung zu übersetzen.

Deutlicher Rückstand auf Deutschland

Besonders deutlich wird der Rückstand im Vergleich mit Deutschland: Nur etwas mehr als ein Viertel (27 Prozent) der heimischen Unternehmen schätzt die KI-Integration in Kernprozesse als „sehr weit“ oder „weit fortgeschritten“ ein – in Deutschland sind es mehr als drei Viertel (77 Prozent). 60 Prozent der österreichischen Befragten verorten ihre Integration hingegen als „wenig fortgeschritten“: Erste Pilotprojekte werden getestet oder nur vereinzelt eingesetzt.

Daten und Vertrauen als Bremse

Ausgebremst wird der Wandel vor allem im Datenbereich. Für die Hälfte der Befragten zählen rechtliche Aspekte wie Datenschutz zu den größten Hürden, 46 Prozent nennen Datensicherheit. 44 Prozent bekunden mangelndes Vertrauen in die Korrektheit KI-generierter Ergebnisse. „Saubere Daten, integrierte Datenplattformen, eine klare Cloud-Strategie sowie Security und Compliance by Design sind ein Muss für eine erfolgreiche KI-Integration“, erklärt Robert Kaup, Geschäftsführer von Tieto Österreich.

Jede vierte Führungskraft sieht keinen Vorteil

Der deutlichste Befund: 26 Prozent der heimischen Führungskräfte geben an, dass KI „in keinem Bereich“ Wettbewerbsvorteile generiert hat – in Deutschland sagt das nur ein Prozent. „Viele Unternehmen haben das volle Potenzial von KI als datengetriebener Motor der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit noch nicht ausgeschöpft. Entscheidend ist jetzt, rasch vom ‚proof of concept‘ zum ‚proof of value‘ zu kommen“, betont Andreas Wagner, Geschäftsführer von SAP Österreich.

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