06.05.2024
GASTBEITRAG

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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Ein erfolgreicher Online-Shop, 40 eigene physische Filialen (darunter in Japan, Australien und den USA), Listungen etwa bei Billa, Bipa und dm in Österreich und bei Rewe, Edeka, Müller und Rossmann in Deutschland – das Wiener Scaleup waterdrop kann sich nicht über einen Mangel an Vertriebspartnern und -kanälen beschweren. Das Unternehmen verweist auf zwei Millionen Online-Kund:innen und die Listung in rund 20.000 Einzelhandelsfilialen. Dafür beschäftigt es rund 300 Mitarbeiter:innen.

Ausgewählte Produkte in ausgewählten Filialen in einem ausgewählten Zeitraum

Nun kommt mit dm in Deutschland ein weiterer großer Vertriebspartner hinzu – allerdings sehr eingeschränkt, wie aus einer Aussendung von waterdrop hervorgeht. Verkauft werden “ausgewählte Hydration-Produkte” in “ausgewählten dm-Drogeriefilialen” – und zwar nur von 20. Juni bis 3. Juli. Dabei findet ein Gewinnspiel statt, bei dem Kund:innen über Gewinnkarten in den Packungen dm-Gutscheine bekommen können.

Partnerschaft mit dm als “Herzensprojekt” für waterdrop

Lukas Grubauer, Managing Director EMEA bei waterdrop, misst dem Kurzzeit-Vertriebspartner in einer Aussendung dennoch viel Bedeutung zu: “Die Partnerschaft mit dm ist für uns ein Herzensprojekt. Die Werte der Drogeriekette bilden im Kern genau das ab, wofür auch wir bei waterdrop stehen: es soll um den Menschen gehen und darum Bedürfnisse nachhaltig zu befriedigen”, schreibt er. Man sehe große Überschneidungen zwischen dm-Kund:innen und der eigenen Zielgruppe, die “bewusst, gesundheitsfokussiert und am Puls der Zeit” lebe. “Mit dieser Aktion können wir unsere Marktstrategie in Deutschland weiter festigen”, so Grubauer.

Gründer Murray: Langfristige Partnerschaft angestrebt

Doch warum ist die Aktion dann zeitlich so eng begrenzt? Waterdrop-Gründer Martin Murray erklärt das auf brutkasten-Anfrage so: “Die limitierte Verfügbarkeit unserer Produkte bei dm erlaubt es uns, zum einen gezielt Aufmerksamkeit auf unsere Bestseller zu lenken und zum anderen Kundenfeedback zu sammeln. Diese zeitlich begrenzte Aktion dient dazu, herauszufinden, wie waterdrop von der dm-Kundschaft aufgenommen wird und gleichzeitig gibt es unserem Gewinnspiel einen passenden Rahmen.” Langfristig strebe man aber “nachhaltige Partnerschaften mit führenden Handelsketten wie dm an, um unsere Produkte optimal am Markt zu platzieren”.

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