06.05.2024
GASTBEITRAG

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte „Phantom Shares“) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an „echte“““ Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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Das Team des aws Gründungsfonds | (c) aws Gründungsfonds

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 Aufbrechen erschienen.


refinq macht Klimarisiken berechenbar

Dass ein Umspannwerk in einem Überflutungsgebiet steht, weiß der Betreiber – was ihn das pro Jahr kostet, weiß er selten. Genau hier setzt refinq an: Beim Wiener Startup lädt ein Unternehmen seine Standorte hoch und bekommt sie auf einer Karte angereichert mit Klimaszenarien und Naturdaten zurück. Ein Klick auf einen Standort zeigt, welche Gefahren dort drohen, von Hochwasser über Hitze bis Dürre, was sie kosten und welche Maßnahmen das Risiko senken; von der Landkarte zur Kennzahl zum Eurobetrag.

Wie konkret das wird, zeigt die Arbeit mit europäischen Stromnetzbetreibern: In einem Programm von Terna, Elia, Swissgrid und weiteren Netzbetreibern setzte sich refinq gegen mehr als 85 Bewerbungen durch und unterstützt nun bei der Absicherung der Leitungen und Umspannwerke gegen Extremwetter. Auch die Wiener Stadtwerke prüfen mit der Plattform mehr als 5.000 Standorte, um die Wiener Energieversorgung zu schützen. Weil jede Kennzahl offen dokumentiert ist, lassen sich die Ergebnisse zugleich als Nachweis für CSRD, EU-Taxonomie und TNFD exportieren. Im Februar führte der aws Gründungsfonds die Seed-Runde über 2,2 Millionen Euro an.

Das Team von refinq | (c) refinq

Kickscale befreit den Vertrieb von Admin-Arbeit

Verkaufsgespräche sind die am schlechtesten dokumentierte Ressource vieler Unternehmen: Was im Termin besprochen wurde, landet bestenfalls in einer kurzen Notiz. Kickscale ändert das und geht dabei weiter als ein reiner Notizassistent – die Plattform erfasst Meetings, Calls und CRM-Daten, wertet sie mit KI aus und befüllt die CRM-Felder nach jedem Gespräch automatisch, samt Follow-ups und nächsten Schritten. Dazu kommt Coaching aus echten Gesprächsdaten statt aus Vermutungen: Sichtbar wird, was die besten Verkäufer anders machen – und wie wahrscheinlich der Abschluss eines erfolgreichen Deals ist.

Bei Lufthansa City Centers spart das nach Unternehmensangaben 85 Prozent der Zeit für die Nachbereitung. Mehr als 200 Kunden nutzen die Plattform, der Schwerpunkt liegt im deutschsprachigen Raum, dazu kommen Japan, Polen, Norwegen und die Niederlande. Der Serverstandort in Deutschland, die ISO-27001-Zertifizierung und die Ausrichtung auf die Anforderungen des EU AI Act sind insbesondere für europäische Unternehmen wichtige Kriterien bei der Beschaffung. Die Seed-Runde über 2,1 Millionen Euro wurde vom aws Gründungsfonds angeführt.

Die Gründer von Kickscale | (c) Michael Stabentheiner

Invisible-Light Labs spürt kleinste Spuren auf

Wer wissen will, welche Chemikalie in einer Probe steckt, braucht davon eine entsprechende Mindestmenge. Die Analyse scheitert dabei oft genau dort, wo es interessant wird: bei Nanoplastik in Luft und Wasser, bei Aerosolen in der Atmosphäre, bei Wirkstoffen, die nur in geringsten Konzentrationen vorliegen. Invisible-Light Labs, ein Deeptech-Spinoff der TU Wien, hat dafür EMILIE entwickelt, einen Sensor, der selbst Mengen im Billionstel-Gramm-Bereich und damit bislang kaum messbare Spuren nachweisen kann. Bestehende Infrarot-Spektrometer muss dafür niemand austauschen, und die winzigen Messchips lassen sich dorthin bringen, wo die Proben entstehen. Bei den Innovation Awards des Fachmagazins The Analytical Scientist landete EMILIE 2024 auf Platz eins. Seit 2025 baut eine strategische Partnerschaft mit Bruker Optics die internationale Verfügbarkeit des gemeinsam gebrandeten Systems aus.

An Bord der Tara Polar Station, die im September im Packeis einfriert, schickt ein EPFL-Team die Chips an einem Fesselballon in die Wolken, um kleinste Partikel zu untersuchen und besser zu verstehen, wie sie die Wolkenbildung und die Erwärmung der Arktis beeinflussen. Im Juni 2026 schloss Invisible-Light Labs eine Pre-Seed-Runde über 1,5 Millionen Euro ab, angeführt vom aws Gründungsfonds gemeinsam mit XISTA Science Ventures.

Invisible-Light Labs wurde 2019 als Spin-off der TU Wien gegründet| | (c) Invisible-Light Labs

HeartBeat.bio erkennt Herzrisiken früher

Ob ein Wirkstoff dem Herzen schadet, zeigt sich oft erst spät in der Entwicklung. Genau das will HeartBeat.bio ändern: Das Unternehmen aus dem Vienna Biocenter lässt aus Stammzellen sogenannte Cardioids wachsen: winzige schlagende Herzkammern, die dem menschlichen Herzen näher kommen als herkömmliche Zellkulturen. In automatisierten Testreihen lassen sich daran Risiken früh erkennen und Wirkstoffe gegen Herzerkrankungen suchen.

Angewendet wird das bereits: Mit Boehringer Ingelheim arbeitet HeartBeat.bio an Gentherapien gegen erbliche Herzmuskelerkrankungen, mit Molecular Devices ist eine Testlösung für die Herzsicherheit von Wirkstoffen auf den Markt gekommen. Der aws Gründungsfonds begleitet das Unternehmen seit 2023 und investiert damit in österreichische Spitzenforschung.

Automatisierte Zellkultur im Labor von HeartBeat.bio | (c) HeartBeat.bio

Der aws Gründungsfonds ist ein österreichischer Venture-Capital-Investor mit einem Fondsvolumen von rund 140 Millionen Euro. Er investiert im Rahmen von Frühphasenfinanzierungen in wachstumsstarke österreichische Technologieunternehmen und mobilisiert gemeinsam mit erfahrenen Co-Investoren zusätzliches privates und internationales Kapital. Als langfristiger Partner an der Seite der Gründungsteams begleitet der Fonds Startups über weitere Wachstums- und Finanzierungsphasen bis zum Exit. So trägt er dazu bei, Schlüsseltechnologien langfristig im Markt zu etablieren, international wettbewerbsfähige Unternehmen aufzubauen und den österreichischen Innovationsstandort nachhaltig zu stärken.

Hier könnt ihr mehr über den aws Gründungsfonds erfahren: gruendungsfonds.at

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