06.05.2024
GASTBEITRAG

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
/artikel/phantom-shares-neue-steuerliche-beguenstigung-fuer-virtuelle-beteiligungsprogramme-in-aussicht
Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte „Phantom Shares“) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an „echte“““ Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

Deine ungelesenen Artikel:
26.08.2026

„Wie ein 40er Schleifpapier“: Grazer Startup will herkömmlichen Unterhosen Konkurrenz machen

Das Gründungsteam von AYB bringt Boxershorts aus Tencel-Fasern mit verbesserter Passform auf den Markt. Das gebootstrappte Startup produziert in China und ist laut eigenen Angaben bereits cashflow-positiv.
/artikel/wie-ein-40er-schleifpapier-grazer-startup-will-herkoemmlichen-unterhosen-konkurrenz-machen
26.08.2026

„Wie ein 40er Schleifpapier“: Grazer Startup will herkömmlichen Unterhosen Konkurrenz machen

Das Gründungsteam von AYB bringt Boxershorts aus Tencel-Fasern mit verbesserter Passform auf den Markt. Das gebootstrappte Startup produziert in China und ist laut eigenen Angaben bereits cashflow-positiv.
/artikel/wie-ein-40er-schleifpapier-grazer-startup-will-herkoemmlichen-unterhosen-konkurrenz-machen
Das Gründungs-Trio von AYB: Dominik Jöbstl, Robert Haidl und Fabio Steiner (v.l.) © AYB

„Ausgewaschene Baumwollunterhosen fühlen sich mit der Zeit an wie so ein 40er Schleifpapier“, zumindest, wenn es nach Fabio Steiner, Dominik Jöbstl und Robert Haidl geht. Die drei Grazer wollten sich mit diesem Problem nicht länger abfinden und begannen so an der „perfekten Boxershorts“ zu tüfteln. Daraus geworden ist im November 2025 die AYB Underwear GmbH. AYB steht hier für „About Your Balls“. Seit Mitte Juli 2026 kann man sich vom Website-Claim „kein Zwicken. kein Kratzen.“ nun selbst überzeugen.

Zwei Jahre Materialsuche

Rund zwei Jahre arbeiteten die Gründer mit der Grazer Schneiderin Sarah Kohlendorfer zusammen, testeten laut eigenen Angaben mehr als 30 Stoffe und zwölf Prototypen, ehe die Wahl auf Tencel Modal Micro der oberösterreichischen Lenzing AG fiel.

Auch der Schnitt wurde mehrfach überarbeitet: An der Hüfte, „dort ist der Punkt, wo die Unterhose am meisten spannt“, wie Steiner im Interview erklärt, verzichtet AYB auf eine Naht. Stattdessen verlaufen die Nähte vorne und hinten. Daraus ergeben sich zwei zusätzliche Nähte, dafür aber ohne Druckstellen an der empfindlichsten Zone, wie die Gründer ausführen.

Made in China

Produziert wird in einer Partnerfirma im chinesischen Guangdong. Dort würden laut Steiner „90 Prozent aller Unterhosen der Welt produziert“, die Lieferketten seien entsprechend eingespielt. Eine Produktion in Europa hätte man laut Steiner deutlich teurer kalkulieren müssen: „Wir hätten das Dreifache verlangen müssen.“

Preislich positioniert sich AYB zwischen Billiganbietern und Premiummarken, ein Dreierset kostet 44,90 Euro. Über die genaue Marge wollten die Gründer keine Angaben machen, sie sei aber „für das Textilgeschäft üblich“, erwähnt man im Interview.

Verkaufszahlen übertreffen die eigenen Erwartungen

Die ersten Pre-Sale Bestellungen von AYB wurden selbst ausgeliefert. © AYB

Mitte Juli 2026 ging AYB mit einer ersten Bestellung von 1.000 3er-Sets in den regulären Verkauf. Ursprünglich hatten die Gründer mit 50 verkauften Sets pro Monat kalkuliert „und jetzt haben wir halt einfach mehr als das Zehnfache verkauft“, sagt Steiner.

Rund 600 Dreiersets wurden bislang abgesetzt, eine zweite Bestellung über 2.000 weitere Sets ist bereits unterwegs. Finanziert wird sie aus dem laufenden Cashflow: „Es läuft aktuell in einem positiven Cashflow, was uns sehr happy stimmt“, bestätigt Steiner gegenüber brutkasten. Auf Investor:innen verzichten die drei laut eigenen Angaben bewusst. Man wolle es soweit wie möglich bootstrappen.

Vom Marketingbüro zum Boxershort-Business

Steiner und Jöbstl betreiben parallel eine eigene Marketingagentur, aus deren Einnahmen unter anderem die GmbH-Gründung über 12.000 Euro von AYB mitfinanziert wurde. Aktuell laufen beide Geschäfte parallel. „Um auch zu schauen, was funktioniert am Ende des Tages einfach besser“, meint Steiner. Bis man sich bei AYB etwas auszahlen könne „dauert sicher noch zwei, drei Jahre“, fügt er hinzu.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht