06.05.2024
GASTBEITRAG

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria erklären den neuen Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz und erläutern wichtige Neuerung für die Umwandlung der virtuellen Shares in echte Shares.
/artikel/phantom-shares-neue-steuerliche-beguenstigung-fuer-virtuelle-beteiligungsprogramme-in-aussicht
Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte „Phantom Shares“) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an „echte“““ Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine „echte“ Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

Deine ungelesenen Artikel:
08.06.2026

zone14: Ex-Austria-Wien-Kapitän Manuel Ortlechner investiert in Wiener Fußball-Startup

Das Wiener Fußball-KI-Startup zone14 baut seinen Investorenkreis aus. Mit Manuel Ortlechner, dem ehemaligen Sportdirektor und Kapitän von Austria Wien, gewinnt das Unternehmen einen Brancheninsider, um die internationale Expansion voranzutreiben.
/artikel/zone14-ex-austria-wien-kapitaen-manuel-ortlechner-investiert-in-wiener-fussball-startup
08.06.2026

zone14: Ex-Austria-Wien-Kapitän Manuel Ortlechner investiert in Wiener Fußball-Startup

Das Wiener Fußball-KI-Startup zone14 baut seinen Investorenkreis aus. Mit Manuel Ortlechner, dem ehemaligen Sportdirektor und Kapitän von Austria Wien, gewinnt das Unternehmen einen Brancheninsider, um die internationale Expansion voranzutreiben.
/artikel/zone14-ex-austria-wien-kapitaen-manuel-ortlechner-investiert-in-wiener-fussball-startup
zone14 Co-Founder (v.l.)Tobias Gahleitner, Lukas Grömer und Simon Schmiderer mit Manuel Ortlechner (r.) ©zone14

Das Wiener Sportstech-Unternehmen zone14 hat einen neuen Zugang in seinem Gesellschafterkreis vermeldet. Manuel Ortlechner, ehemaliger österreichischer Nationalspieler und Bundesliga-Meister, steigt ab sofort bei dem Startup ein. Zone14 entwickelt KI-gestützte Kamerasysteme und Videoanalyse-Software, die automatisierte Spieldaten und Einblicke ohne Tracker am Körper der Spieler ermöglichen.

Strategischer Mehrwert für die Expansion

Für das Gründerteam von zone14 um die Co-CEOs Lukas Grömer und Simon Schmiderer bringt Ortlechner, der während seiner aktiven Zeit bei der Wiener Austria die Rückennummer 14 trug, wertvolles Praxiswissen aus dem Spitzenfußball ein. „Er hat auf höchstem Niveau performt und versteht als Ex-Sportdirektor genau, was Clubs wirklich brauchen, um sich weiterzuentwickeln – vom Rasen bis zur Führungsebene.“, erklärt Grömer. Das Startup befindet sich aktuell in einer internationalen Wachstumsphase, nachdem bereits nach Deutschland und Kroatien expandiert wurde.

Ortlechner begründet seine Entscheidung mit dem Praxisbezug der Technologie: „Das richtige Video und präzise Daten können für Spieler:innen und Trainer:innen den Unterschied zwischen Sieg und Niederlage ausmachen. Die Technologie ist absolut praxisnah, intuitiv und für die echte Realität von Fußballclubs gebaut.“ Welchen Betrag die ehemalige Nummer 14 investiert hat wird bislang nicht kommuniziert.

Die Redaktion hat diesbezüglich eine Stellungnahme angefragt. Sobald eine Antwort vorliegt, wird dieser Beitrag entsprechend ergänzt.

Prominenter Investorenkreis und bestehende Partner

Mit dem Einstieg erweitert der Ex-Profi eine bereits hochkarätig besetzte Riege an Geldgebern. Dazu gehören unter anderem die Runtastic-Gründer Alfred Luger und Christian Kaar, Wolfgang Reisinger (Tractive) sowie Tim Moser (GET, ELF), Silke Greiner, Christian Kranebitter (BE-Terna) und Philipp Omenitsch (Stresscoach).

Zudem verfügt das Wiener Unternehmen bereits über ein etabliertes Partnernetzwerk. In der österreichischen Bundesliga nutzt unter anderem SK Rapid das System zur Spielanalyse, während im Nachwuchsbereich eine Kooperation mit der Akademie von Austria Wien besteht. Auf internationaler Ebene fungiert das Startup zudem als offizieller Technologiepartner des Bayerischen Fußball-Verbands. Ortlechner soll das Team künftig dabei unterstützen, weitere enge Partnerschaften von Profi-Akademien bis zum Unterhausbereich aufzubauen.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Phantom Shares: Neue steuerliche Begünstigung für virtuelle Beteiligungsprogramme in Aussicht