07.02.2020

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Laut einem Urteil des OGH darf Uber sein Business in Österreich weiterhin als Reisebüro betreiben. Unklar ist nun, wie es mit den Tarifen weitergeht.
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Uber in Wien
(c) fotolia.com - razihusin

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürolizenz zu betreiben.

Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechts ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von (durch andere Verkehrsunternehmen durchzuführenden) Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH.

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Seitens Uber Austria ist man mit dem OGH-Urteil zufrieden. „Die aktuelle Entscheidung bestätigt, dass die von Uber vorgenommenen Anpassungen und damit das aktuelle Geschäftsmodell im Einklang mit den gewerberechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich stehen“, heißt es dazu seitens Uber in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Zahlen zu Uber in Österreich

Nebenbei werden im Rahmen des OGH-Urteils auch Zahlen zur Geschäftstätigkeit von Uber in Österreich genannt. Demnach sind in Wien 2800 Mietwägen unterwegs, die für Uber Fahrten durchführen. Am österreichischen Markt erzielt Uber einen Gewinn von monatlich 1,5 Mio. Euro, heißt es in der OGH-Urteilsbegründung (4Ob206/19a).

Taxi 40100 sieht weiteren Klärungsbedarf

 

Der Taxivermittler Taxi 40100 begrüßte die OGH-Entscheidung ebenfalls in einer OTS-Aussendung. „Wir freuen uns, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) nun bestätigt, dass Uber in Österreich gewerblich tätig ist und somit eine Niederlassung zu gründen und ein Gewerbe anzumelden hat“, heißt es hier: „Beides wurde von Uber bis zuletzt vehement bestritten. Offenbar schon in Erwartung dieser Entscheidung hat Uber im Sommer vergangenen Jahres eine Niederlassung gegründet und eine Gewerbeberechtigung eingeholt – jedoch erst nach Einbringung der Einstweiligen Verfügung (EV) dazu.“

Noch nicht geklärt sei allerdings, ob es sich bei den vermittelten Personenbeförderungsleistungen von Uber um Mietwagen- oder Taxifahrten handelt. „Diesbezüglich ist derzeit ein weiteres Verfahren zu einem anderen Anbieter beim Oberlandesgericht Wien anhängig. In erster Instanz hat dabei das Handelsgericht (HG) Wien dargelegt, dass es sich bei den vermittelten Fahrten um Taxifahrten handelt“, so Dieter Heine, Anwalt von Taxi 40100.

Streit zwischen Uber und Taxi noch nicht ausgefochten

Dennoch ist der Streit zwischen Uber und den österreichischen Taxiunternehmen noch nicht ausgefochten. Denn Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes („Lex Uber“) beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mietwägen zusammengelegt.

In der genannten Reform sind auch einheitliche Tarife für die beiden Gewerbe vorgesehen – allerdings ist hier das letzte Wort noch längst nicht gesprochen: Derzeit wird in Wien evaluiert, wie eine derartige Tarifstruktur aussehen könnte. Uber stellte in der Vergangenheit einen Rückzug aus Österreich in den Raum, falls das Gesetz in der derzeitigen Form in Kraft treten sollte.

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Ab Oktober arbeiten im Rahmen des 360° Journalist:innen Traineeship der Mediengruppe Wiener Zeitung wieder zwölf Trainees jeweils rund vier Monate in jeweils drei unterschiedlichen Redaktionen. Es ist bereits der zehnte Durchgang des Programms – brutkasten ist schon seit 2022 als einer von mittlerweile 19 Medienpartnern dabei.

Einjähriges Training on the Job mit fairer Bezahlung

Die Bewerbung für diesen Durchgang startete nun und dauert noch bis 19. Juni. Die Auswahl der Trainees erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, bestehend aus der schriftlichen Bewerbung, einem Interview sowie einem abschließenden Assessment Center, durch das 360°-Team und die Partnermedien. Gesucht werden nicht nur ausgebildete Jungjournalist:innen, sondern auch Quereinsteiger:innen. Diesen Talenten soll der Einstieg in die Medienbranche mit einem einjährigen, nach Journalist:innen-KV bezahlten, Training-on-the-Job ermöglicht werden. Dabei können sie ein breites berufliches Netzwerk aufbauen.

19 rennomierte Medienpartner

Für den zehnten Durchgang konnten mit ORF Wissen, Die Chefredaktion und Jetzt drei neue Partnermedien gewonnen werden. Hinzu kommen diesmal neben brutkasten noch APA, Augsburger Allgemeine, Horizont, Das Kollektiv Medien (Die Dunkelkammer-Podcast), News, Paper trail media, Sky und Trend. Weitere Partnermedien (nicht im aktuellen Durchgang) sind Die Furche, Handelsblatt, Hashtag, Kleine Zeitung, Profil, ProSiebenSat.1Puls4 und die WZ. Diese insgesamt 19 Partner steuern das Traineeship auch gemeinsam in einem Beirat.

„Das ist eine in Österreich einzigartige Möglichkeit für Talente, Praxiserfahrung in teils sehr unterschiedlichen, rennomierten Medien zu sammeln“, sagt brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki, der auch als Traineeship-Beiratsvorsitzender fungiert. „Bei brutkasten sind die Trainees direkt in die Redaktion eingebunden. Sie bringen neue Perspektiven mit und leisten seit Jahren einen wertvollen Beitrag zu unserer Arbeit. Zeitgleich lernen sie die Arbeit im Online-Journalismus sowie unseren weiteren multimedialen Formaten direkt on the job.“

Bessere Jobaussicht für junge Journalist:innen

Die Langzeit-Statistik spricht für sich: Rund 80 Prozent der Alumni arbeiten danach in der Medienbranche – viele in festen Anstellungen. Immer wieder werden Trainees bereits während des Programms von Partnerredaktionen übernommen. Mit dem neuen Durchgang werden insgesamt 105 Personen Teil des Programms gewesen sein.

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OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. „Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

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