07.02.2020

OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Laut einem Urteil des OGH darf Uber sein Business in Österreich weiterhin als Reisebüro betreiben. Unklar ist nun, wie es mit den Tarifen weitergeht.
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Uber in Wien
(c) fotolia.com - razihusin

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürolizenz zu betreiben.

Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechts ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. “Für die Vermittlung von (durch andere Verkehrsunternehmen durchzuführenden) Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich”, heißt es dazu seitens des OGH.

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Seitens Uber Austria ist man mit dem OGH-Urteil zufrieden. “Die aktuelle Entscheidung bestätigt, dass die von Uber vorgenommenen Anpassungen und damit das aktuelle Geschäftsmodell im Einklang mit den gewerberechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich stehen”, heißt es dazu seitens Uber in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

Zahlen zu Uber in Österreich

Nebenbei werden im Rahmen des OGH-Urteils auch Zahlen zur Geschäftstätigkeit von Uber in Österreich genannt. Demnach sind in Wien 2800 Mietwägen unterwegs, die für Uber Fahrten durchführen. Am österreichischen Markt erzielt Uber einen Gewinn von monatlich 1,5 Mio. Euro, heißt es in der OGH-Urteilsbegründung (4Ob206/19a).

Taxi 40100 sieht weiteren Klärungsbedarf

 

Der Taxivermittler Taxi 40100 begrüßte die OGH-Entscheidung ebenfalls in einer OTS-Aussendung. “Wir freuen uns, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) nun bestätigt, dass Uber in Österreich gewerblich tätig ist und somit eine Niederlassung zu gründen und ein Gewerbe anzumelden hat”, heißt es hier: “Beides wurde von Uber bis zuletzt vehement bestritten. Offenbar schon in Erwartung dieser Entscheidung hat Uber im Sommer vergangenen Jahres eine Niederlassung gegründet und eine Gewerbeberechtigung eingeholt – jedoch erst nach Einbringung der Einstweiligen Verfügung (EV) dazu.”

Noch nicht geklärt sei allerdings, ob es sich bei den vermittelten Personenbeförderungsleistungen von Uber um Mietwagen- oder Taxifahrten handelt. “Diesbezüglich ist derzeit ein weiteres Verfahren zu einem anderen Anbieter beim Oberlandesgericht Wien anhängig. In erster Instanz hat dabei das Handelsgericht (HG) Wien dargelegt, dass es sich bei den vermittelten Fahrten um Taxifahrten handelt“, so Dieter Heine, Anwalt von Taxi 40100.

Streit zwischen Uber und Taxi noch nicht ausgefochten

Dennoch ist der Streit zwischen Uber und den österreichischen Taxiunternehmen noch nicht ausgefochten. Denn Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes (“Lex Uber”) beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mietwägen zusammengelegt.

In der genannten Reform sind auch einheitliche Tarife für die beiden Gewerbe vorgesehen – allerdings ist hier das letzte Wort noch längst nicht gesprochen: Derzeit wird in Wien evaluiert, wie eine derartige Tarifstruktur aussehen könnte. Uber stellte in der Vergangenheit einen Rückzug aus Österreich in den Raum, falls das Gesetz in der derzeitigen Form in Kraft treten sollte.

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Die Kurstafel:

📈 Bitcoin über 70.000 Dollar - Rekordhoch in Reichweite

Wir legen wie immer los mit einem Blick auf die Marktentwicklung - und die war diese Woche richtig stark. Am Montag überschritt Bitcoin das erste Mal seit fünf Monaten die 70.000-Dollar-Marke. Zwischenzeitlich ging es bis auf knapp 73.600 nach oben. Das bedeutet auch: Das im März erreichte Bitcoin-Rekordhoch von rund 73.700 Dollar wurde nur geringfügig verfehlt.

Auch wenn es sich vielleicht nicht ganz so anfühlt: Weder gibt es Schlagzeilen in den etablierten Medien noch ist eine Goldgräberstimmung am Markt spürbar. Auch die breite Masse nimmt kaum Notiz davon. 

🇺🇸 US-Wahl aktuell dominierendes Thema am Markt

Das wahrscheinlich größte Thema am Markt ist die anstehende US-Wahl in der kommenden Woche. Die US-Krypto-Community hat sich bereits relativ früh im Wahlkampf überwiegend auf die Seite des republikanischen Kandidaten Donald Trump gestellt. Dieser hatte sich in seiner ersten Amtszeit als US-Präsident zwar mehrfach kritisch gegenüber Bitcoin und Kryptowährungen geäußert. Im Mai diesen Jahres positionierte sich Trump aber in mehreren Interviews klar als Pro-Krypto-Kandidat (siehe Crypto Weekly #142). 

In der US-Kryptobranche wurde das mit Freude aufgenommen. Denn die amtierende Biden-Regierung wurde in der Szene eher als feindlich gesinnt wahrgenommen. Dies vor allem aufgrund des Vorgehens der US-Börsenaufsicht rund um Behördenchef Gary Gensler gegenüber vielen Unternehmen aus der Branche. Eine neue US-Regierung würde dann auch den unliebsamen Gensler ersetzen und damit möglicherweise einen neue Herangehensweise gegenüber der Kryptobranche wählen, so die Hoffnung vieler in der Szene.

Seither ist einiges passiert. Amtsinhaber Joe Biden gab seine Kandidatur im Sommer auf. An seine Stelle trat Vizepräsidentin Kamala Harris. Vorschusslorbeeren wurden ihr in der Kryptoszene keine zuteil. In der Branche kursierte zwischenzeitlich sogar das Gerücht, dass Harris Gensler als möglichen Finanzminister in Betracht ziehe. Dann wäre er zwar von der Spitze der Börsenaufsicht verschwunden. Gleichzeitig käme der Wechsel aber einer Beförderung und somit auch einer Bestätigung seines Kurses gleich. Ob an dem Gerücht jemals was dran war, ist unklar. 

⛓️ Trump vs. Harris: Wer ist wirklich pro Krypto?

Dass Harris aber in der Szene von vielen sofort als Anti-Krypto-Kandidatin wahrgenommen wurde, war aber übertrieben. Tatsächlich bot der Kandidatenwechsel den Demokraten ja auch eine günstige Gelegenheit, ihre Ausrichtung gegenüber der Krypto-Branche mehr oder weniger unauffällig “nachzubessern”. Harris war klarerweise Teil der Biden-Regierung, sie selbst war jedoch ein eher unbeschriebenes Blatt, was Krypto angeht. 

Tatsächlich äußerte sich die Kandidatin der Demokraten dann einige Wochen nach Bekanntgabe ihrer Kandidatur mehrfach positiv über Blockchain und digitale Assets. Sehr konkret wurde sie dabei zwar nicht. Und dass die Aussagen primär aus wahltaktischen Gründen gefallen sind, liegt ebenfalls auf der Hand. Allerdings wird wohl auch niemand annehmen, dass Trumps Meinungsumschwung aus inhaltlichen Gründen unabhängig vom Wahlkampfgeschehen erfolgt ist.

Wobei: Trump hat in der Zwischenzeit sogar ein eigenes Kryptoprojekt namens World Liberty Financial gestartet. Dieses startete im Oktober sogar einen Token-Sale, der allerdings eher semi-erfolgreich über die Bühne ging. Der WLFI-Token ist, technisch gesehen, übrigens ein ERC-20-Token auf der Ethereum-Blockchain. Zuletzt wurde bekannt, dass World Liberty Financial offenbar auch einen eigenen Stablecoin plant. Wie seriös das gesamte Projekt überhaupt ist und ob die Medienaufmerksamkeit für World Liberty Financial für die Kryptobranche vielleicht sogar eher kontraproduktiv ist, sei dahingestellt. 

🤔 Preist der Bitcoin-Kurs einen Trump-Sieg ein?

Jedenfalls aber haben die meisten in der US-Kryptobranche nach wie vor die Erwartung, dass Trump der für sie günstigere Kandidat ist. Die Umfragen haben sich zuletzt für den Ex-Präsidenten durchaus vorteilhaft entwickelt, weshalb der Markt eine höhere Wahrscheinlichkeit eines Trump-Siegs eingepreist hat. 

Ob es kommende Woche dann tatsächlich dazu kommt, ist ebenso offen wie die Frage, wie lange es dauern wird, bis überhaupt klar feststeht, wer die Wahl gewonnen hat. Wie der Kryptomarkt reagieren wird, ist dann noch einmal eine ganz andere Frage. Klar ist aber: Zumindest kurzfristig sollte man auf hohe Volatilität eingestellt sein.


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OGH urteilt: Uber ist kein Taxi-Unternehmen, sondern ein Reisebüro

Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. “Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich”, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

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Im Juli 2019 hatte die Uber B.V. ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt – nur um kurz danach als Uber Austria GmbH wieder neu aufzutreten und das eigene Geschäft mit einer Resisebürlizenz zu betreiben. Nun hat der Oberste Gerichtshof offiziell bestätigt, dass diese Vorgehensweise rechtens ist und Uber in Österreich daher keine Taxilizenz braucht. “Für die Vermittlung von Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich”, heißt es dazu seitens des OGH. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile von JETZT im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes beschlossen. Demnach werden ab September 2020 die Gewerbe von Taxis und Mitwägen zusammengelegt. Es soll auch einheitliche Tarife geben.

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