08.05.2019

Offener Brief an Regierung: aaia fordert Dachfonds und „AG Light“

Die Austrian Angel Investors Assoziation (aaia) richtet sich mit einem offenen Brief an die Bundesregierung. Im Zentrum stehen vier bereits bekannte Forderungen. Wir haben sie mit den aktuellen Maßnahmen der Regierung abgeglichen.
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Hansi Hansmann, Michael Altrichter, Nikolaus Futter und Paul Voithofer bei der aaia-Geburtstagsfeier - aaia investors Day 20
(c) Marcella Ruiz Cruz: Ein Bild aus alten Zeiten: Hansi Hansmann, Michael Altrichter, Nikolaus Futter und Paul Voithofer bei der aaia-Geburtstagsfeier

Das Timing ist gewiss kein Zufall. Nachdem Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck kürzlich ein neues Startup-Paket ankündigte, meldet sich nun die Austrian Angel Investors Assoziation (aaia) in einem „offenen Brief zum Status Quo des Innovations-Standortes Österreich“ zu Wort. Und ausgerechnet jetzt gab Schramböck weitere Einblicke in die geplante „Startup-Initiative“.

⇒ zu brutkasten-Video-Talk und Artikel zu den Details

aaia: Österreich „nicht fit die Zukunft“

Im Zentrum des offenen Briefs stehen vier bereits bekannte Forderungen. Umrahmt werden diese von einem kritischen Befund zum Innovations-Standort Österreich. „Der Titel dieses Beitrages lautet ‚Österreich, fit für die Zukunft?‘. Wir sind uns wohl alle einig: Aktuell sind wir es nicht. Noch können wir allerdings etwas daran ändern. Man muss allerdings nicht nur können, sondern auch wollen“, heißt es dort etwa. Es brauche einen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Rahmen, in dem unternehmerisches Denken und Handeln gefördert werde. Man wünsche sich daher von der österreichischen Bundesregierung „eine sinnvolle, langfristig orientierte, übergreifend gedachte Strategie für einen innovativen & unternehmerischen Wirtschaftsstandort“.

Wir haben die vier zentralen Forderungen der aaia mit dem Stand der Dinge bzw. den geplanten Maßnahmen der Bundesregierung abgeglichen.

Forderung 1: Moderne Rechtsform für Unternehmen – „AG Light“

Weder GmbH noch AG seien optimale Rechtsformen für junge, schnell wachsende Unternehmen mit hohem Finanzierungsbedarf, schreibt die aaia. Daher wünsche man sich eine neue Rechtsform, die die Vorteile von AG und GmbH verbinde. Die „AG Light“ (nachzulesen in diesem Positionspapier von aaia und der Kanzlei Herbst Kinsky) soll unter anderem eine einfache Überschreibung von Anteilen ermöglichen, etwa auch an Mitarbeiter.

Daran arbeitet die Regierung:

Zwar arbeitet man weiterhin an der Digitalisierung der GmbH-Gründung. Mit der Öffnung des „dritten Markts“ der Wiener Börse wurde auch eine neue Möglichkeit zum flexibleren Anteils-Handel für kleine Aktiengesellschaften geschaffen. Konkrete Pläne für eine „AG Light“ sind derzeit aber nicht bekannt. Gegenüber dem brutkasten heißt es von Margarete Schramböck, man arbeite an einer „Nachschärfung“ der Rechtsformen und evaluiere entsprechende Möglichkeiten. Es bestünden jedoch große regulatorische Herausforderungen.

Forderung 2: Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte

Hier wird man seitens der aaia nicht besonders konkret. Um die besten Köpfe nach Österreich zu bringen und dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken, brauche es „effiziente Maßnahmen, die es heimischen Unternehmen ermöglichen, Mitarbeiter*innen aus dem [Nicht-]EU-Ausland zu rekrutieren – und das schnell, effizient und ohne zusätzliche bürokratische Hürden“, heißt es dort eher allgemein.

Daran arbeitet die Regierung:

Bereits im Februar diesen Jahres wurden seitens der Bundesregierung konkrete Pläne zur Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte präsentiert. Eckpunkte sind der Entfall der „ortsüblichen Unterkunft“, die Anpassung der Gehaltsgrenzen bei „sonstigen Schlüsselkräften“ sowie generelle Prozessoptimierung und Beschleunigung durch Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsmaßnahmen. ⇒ Details dazu hier

Forderung 3: Steuerliche Anreize für Angel Investments

Geht es nach der aaia, sollen Investments durch private Kapitalgeber steuerlich begünstigt werden – auch diese Forderung ist bereits hinlänglich bekannt. Konkret wünscht man sich dabei die Einführung eines Tax Incentive-Modells nach dem Vorbild Großbritanniens. Dazu arbeitete die aaia gemeinsam mit der Steuerberatungskanzlei ECOVIS ein Konzept aus. In diesem werden drei Möglichkeiten der Incentivierung für privates Risikokapital vorgestellt: Eine staatliche Prämie bzw. ein Zuschuss; eine Steuergutschrift für Investoren; bzw. ein Freibetrag.

Daran arbeitet die Regierung:

In der aktuellen Steuerreform sind keine konkreten Steuer-Incentives für private Risikokapital-Investoren enthalten. Die Risikokapitalprämie der Vorgänger-Regierung wurde bereits Anfang 2018 gestrichen. Damals wurde die Ausarbeitung einer Gesamtstrategie angekündigt. Entsprechende Maßnahmen sind aber auch in der aktuellen Startup-Initiative nicht enthalten.

Forderung 4: Staatliche besicherter Dachfonds bzw. „Fund of Funds“

Gemeinsam mit der AVCO (Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation) fordert die aaia die Einführung eines Dachfonds (Fund of Funds), der als „Ankerinvestor“ für private VC-Fonds dienen soll. Als Vorbild wird dabei seitens der AVCO unter anderem Dänemark genannt, wo bereits 1992 der Danish Growth Fund (⇒ Video-Talk mit dem Chief Investment Officer) gestartet wurde, der privatwirtschaftlich finanziert und teilweise staatlich besichert ist. Dieser vereint eine Vielzahl privater Fonds, wodurch ihm ein deutlich größeres Kapital für Investments und andere Kapital-Vehikel zu Verfügung steht. ⇒ Mehr Information hier

Daran arbeitet die Regierung:

Im Rahmen der aktuellen Initiative ist kein Dachfonds geplant. Allerdings kündigte Margarete Schramböck einen teilstaatlichen 100 Millionen Euro-Wachstumsfonds an. Dieser soll zur Hälfte aus staatlichen, zur Hälfte aus privaten Mitteln gespeist sein. Für den im aws angesiedelten Fonds werden aws Gründerfonds und aws Mittelstandsfonds zusammengelegt. Durch Co-Investments soll insgesamt ein Investitionsvolumen von 600 Millionen Euro erzielt werden. Im Gespräch mit dem brutkasten sagt Margarete Schramböck, die „große Diskussion“ über einen Dachfonds sei noch nicht abgeschlossen. Man wolle sich dem Thema stufenweise nähern.

⇒ Zum offenen Brief

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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