26.02.2019

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das sind die Neuerungen

Die Bundesregierung wird morgen im Ministerrat die angekündigte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beschließen. Dem brutkasten liegen die konkret geplanten Neuerungen bereits vor.
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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

2011 wurde sie als “zentrales Instrument für qualifizierte Migration nach Österreich” geschaffen. Doch in der Praxis wies die Rot-Weiß-Rot-Karte, über die Nicht-EU-Bürger (bzw. Nicht-Schweizer) eine dauerhafte Arbeitserlaubnis bekommen können, bislang einige Schwierigkeiten auf. So müssen Antragsteller etwa einen Wohnsitz in Österreich vorweisen, ohne zu wissen, ob und wann sie die Karte überhaupt bekommen. Diese und weitere Hürden sollen nun über eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beseitigt werden, die morgen im Ministerrat beschlossen wird.

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Schramböck zur bisherigen Regelung: “schlichtweg absurd”

“In der Vergangenheit war die Anwerbung von Spezialisten aus dem Ausland bürokratisch, langwierig und nicht praxisorientiert. Dass Bewerber noch vor der Zusage zu einer Rot-Weiß-Rot-Karte eine Unterkunft im Inland nachweisen mussten, war schlichtweg absurd und hat nicht der Lebensrealität der Antragsteller entsprochen”, sagt dazu Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Das Fachkräftethema sei für heimische Firmen ein zentrales Problem. “Gerade für Startups und in digitalen Berufsfeldern braucht es immer öfter Experten, die nicht nur in Österreich sondern in ganz Europa fehlen”, sagt die Ministerin.

Erste Schritte bereits Anfang des Jahres

Erste Schritte sind schon im Vorfeld gesetzt worden. So führte man bereits Anfang des Jahres die Regionalisierung der Mangelberufsliste und eine erweiterte Bundes-Mangelberufsliste (45 statt 27 Berufe) ein und setzte weitere Maßnahmen wie die Anpassung des Punkteschemas bei sogenannten “sonstigen Schlüsselkräften”. Das ist übrigens in der Praxis die häufigste Kategorie bei den Anträgen. Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren jährlich im Schnitt rund 2000 Rot-Weiß-Rot-Karten vergeben.

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das wird beschlossen

Der aktuelle Ministerratsbeschluss, der noch vom Nationalrat bestätigt werden muss, betrifft das Ausländerbeschäftigungsgesetz, die Fachkräfteverordnung und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Die Zuständigkeiten liegen damit bei drei verschiedenen Ministerien. Folgende Änderungen sollen morgen konkret beschlossen werden:

Entfall der “ortsüblichen Unterkunft” bei der Antragstellung

Bis dato musste man bei Antragstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte etwa an einer österreichischen Botschaft bereits bei der Antragsstellung eine Unterkunft nachweisen. In der Praxis haben hier viele Unternehmen für die beantragenden Personen Unterkünfte im Inland organisiert oder es wurden “sonstige Konstrukte” gewählt, wie es aus dem Büro Schramböck heißt. Das entfällt nun.

Anpassung der Gehaltsgrenzen bei “sonstigen Schlüsselkräften”

Die Praxis habe gezeigt, dass der derzeit vorausgesetzte Mindestlohn bei den “sonstigen Schlüsselkräften” zu hoch angesetzt war, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Bislang galt bei Schlüsselkräften bis 30 Jahre die Grenze von 50 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also zuletzt 2565 Euro brutto pro Monat. Die Schwelle wird nun auf 40 Prozent, also 2088 Euro brutto pro Monat abgesenkt. Bei über 30-Jährigen lag die Schwelle bislang bei 60 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also 3078 Euro brutto pro Monat. Diese wird nun auf 50 Prozent, also 2610 Euro brutto pro Monat abgesenkt.

Prozessoptimierung und Beschleunigung durch Digitalisierung

Man wolle den Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte entbürokratisieren und Antragsprozesse laufend straffer gestalten, heißt es aus dem Büro Schramböck. So gebe es etwa derzeit einen Postlauf für Karten-Anträge von österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland nach Österreich und anschließend die Zuteilung an die zuständigen Aufenthaltsbehörden in den Bundesländern. Die Informationen werden dabei tatsächlich per Post übermittelt – mit entsprechender Dauer. Hier gebe es viel Vereinfachungspotenzial, heißt es aus dem Ministerium.

Konkret liefen derzeit die finalen Vorbereitungsarbeiten für das “Projekt AnNA”, beim dem Innen- und Außenministerium sowie Länder an einer gemeinsamen Lösung arbeiten. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame EDV-Anwendung zur Administration aller Anträge gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Anträge, die etwa bei einer Botschaft eingebracht werden, könnten damit “auf Knopfdruck” digital an die zuständige Inlandsbehörde übermittelt werden. Der Probebetrieb sei für laufendes Jahr geplant, heißt es. Anfang 2020 soll laut Plan der Vollbetrieb starten.

⇒ Zum Migrationsportal der Bundesregierung

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Die Werkshalle von WSF Bicycle Technology in Regau | (c) WSF/Sabrina Perauer-Wallinger
Die Werkshalle von WSF Bicycle Technology in Regau | Foto: WSF/Sabrina Perauer-Wallinger

Für Fahrrad-Startups war das vergangene Jahr nicht einfach: Beispielsweise rutschten die beiden Wiener E-Bike-Unternehmen Gleam Bikes und Bike Gorillaz jeweils in die Zahlungsunfähigkeit und meldeten Konkurs an. WSF Bicycle Technology aus dem oberösterreichischen Regau dagegen meldete erst vor zwei Monaten weiteres Wachstum für das Jahr 2023. So sei die Zahl der Mitarbeiter:innen am Standort Regau innerhalb von sechs Monaten von 40 auf über 50 gestiegen. Weitere Einstellungen seien geplant (brutkasten berichtete).

Das Startup rund um die beiden Gründer Roland Wallmannsberger und Alexander Schnöll kümmert sich um Sourcing, Beschaffung und Import der Fahrradkomponenten in die EU und übernimmt anschließend die Montage und Lackierung der Fahrräder sowie den Versand zum Endverbraucher, Händler oder Hersteller. Ebenfalls im Februar hatte das Unternehmen angekündigt, sein Produktionsvolumen bis 2026 von circa 25.000 auf 100.000 (E-)Bikes pro Jahr steigern zu wollen. Nur wenige Monate zuvor hatte WSF über eine Crowdinvesting-Kampagne auf Conda 433.000 Euro aufgenommen.

Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet

Nun ist das Unternehmen aber doch in Schwierigkeiten geraten: Wie der Alpenländische Kreditorenverabnd (AKV) meldet, ist auf Eigenantrag des Unternehmens vom zuständigen Landesgericht Wels ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet worden.

Im Eröffnungsantrag verweist das Unternehmen laut AKV auf den Umschwung in der Branche: Nach dem starken Wachstum zwischen 2020 und 2022 sei es mit Ende 2023 zu einem starken Rückgang des Marktvolumens gekommen. Die Folge: WSF konnte “kaum neue Kunden” gewinnen. Auch Bestandskunden hätten das Unternehmen deutlich weniger beauftragt.

Dazu kamen noch Lieferverzögerungen bei Teilen, die für die Fertigung benötigt werden. Dies wirkte sich direkt aus: Einige bestehende Aufträge hätten nicht zeitgerecht abgeschlossen werden können – und mit einem Großauftrag konnte das Startup nicht einmal noch starten.

Auslastung von 1.500 Fahrrädern auf 300 Fahrräder monatlich gesunken

Das schlug sich dann schnell in der Auslastung nieder: Im ersten Quartal 2023 produzierte das Unternehmen im Monat noch 1.500 Fahrräder. Zuletzt waren es unter 300. WSF erhöhte dann die Preise – laut Eröffnungsantrag reichte dies aber nicht mehr, um den Mengenverlust umsatzseitig zu kompensieren. Das Unternehmen schlitterte in die Zahlungsunfähigkeit.

Anders als noch im Februar geplant, hat WSF Bicycle Technology keine weiteren Mitarbeiter:innen eingestellt – sondern im Gegenteil das Personal drastisch reduziert. Von der Insolvenz sind laut Antrag 15 Dienstnehmer:innen betroffen. Laut AKV hatte das Unternehmen vor dem Jobbabu 49 Mitarbeiter:innen.

Im Februar hatte das Unternehmen, wie eingangs erwähnt, gemeldet, dass die Teamgröße auf über 50 Personen angestiegen sei. Im Insolvenzantrag werden nun 15 betroffene Dienstnehmer:innen genannt. Laut AKV hatte das Unternehmen vor dem Abbau 49 Mitarbeiter:innen.

Verbindlichkeiten von 2 Mio. Euro

Laut AKV hat das Unternehmen Verbindlichkeiten in der Höhe von zwei Millionen Euro. Demgegenüber stehen Vermögenswerte in der Höhe von 175.000 Euro. Dabei handelt es sich um das vorhandene Anlage- und Umlaufvermögen. Den größten Wert stellen laut dem Verband Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die vorhandenen Produktionsmittel dar. Die Betriebsstätte dagegen ist gemietet und nicht im Eigentum des Unternehmens.

WSF Bicycle Technology soll jetzt jedenfalls fortgeführt werden. Im Eröffnungsantrag gibt das Unternehmen laut AKV an, dass sich der Markt für Fahrräder langsam wieder erhole. Die Aufträge würden wieder steigen, sodass eine Finanzierung des weiteren Betriebs aus der laufenden operativen Tätigkeit möglich sei. Gleichzeitig laufen nach Unternehmensangaben Gespräche mit möglichen Investor:innen.


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