08.05.2019

Offener Brief an Regierung: aaia fordert Dachfonds und “AG Light”

Die Austrian Angel Investors Assoziation (aaia) richtet sich mit einem offenen Brief an die Bundesregierung. Im Zentrum stehen vier bereits bekannte Forderungen. Wir haben sie mit den aktuellen Maßnahmen der Regierung abgeglichen.
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Hansi Hansmann, Michael Altrichter, Nikolaus Futter und Paul Voithofer bei der aaia-Geburtstagsfeier - aaia investors Day 20
(c) Marcella Ruiz Cruz: Ein Bild aus alten Zeiten: Hansi Hansmann, Michael Altrichter, Nikolaus Futter und Paul Voithofer bei der aaia-Geburtstagsfeier

Das Timing ist gewiss kein Zufall. Nachdem Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck kürzlich ein neues Startup-Paket ankündigte, meldet sich nun die Austrian Angel Investors Assoziation (aaia) in einem “offenen Brief zum Status Quo des Innovations-Standortes Österreich” zu Wort. Und ausgerechnet jetzt gab Schramböck weitere Einblicke in die geplante “Startup-Initiative”.

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aaia: Österreich “nicht fit die Zukunft”

Im Zentrum des offenen Briefs stehen vier bereits bekannte Forderungen. Umrahmt werden diese von einem kritischen Befund zum Innovations-Standort Österreich. “Der Titel dieses Beitrages lautet ‘Österreich, fit für die Zukunft?’. Wir sind uns wohl alle einig: Aktuell sind wir es nicht. Noch können wir allerdings etwas daran ändern. Man muss allerdings nicht nur können, sondern auch wollen”, heißt es dort etwa. Es brauche einen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Rahmen, in dem unternehmerisches Denken und Handeln gefördert werde. Man wünsche sich daher von der österreichischen Bundesregierung “eine sinnvolle, langfristig orientierte, übergreifend gedachte Strategie für einen innovativen & unternehmerischen Wirtschaftsstandort”.

Wir haben die vier zentralen Forderungen der aaia mit dem Stand der Dinge bzw. den geplanten Maßnahmen der Bundesregierung abgeglichen.

Forderung 1: Moderne Rechtsform für Unternehmen – “AG Light”

Weder GmbH noch AG seien optimale Rechtsformen für junge, schnell wachsende Unternehmen mit hohem Finanzierungsbedarf, schreibt die aaia. Daher wünsche man sich eine neue Rechtsform, die die Vorteile von AG und GmbH verbinde. Die “AG Light” (nachzulesen in diesem Positionspapier von aaia und der Kanzlei Herbst Kinsky) soll unter anderem eine einfache Überschreibung von Anteilen ermöglichen, etwa auch an Mitarbeiter.

Daran arbeitet die Regierung:

Zwar arbeitet man weiterhin an der Digitalisierung der GmbH-Gründung. Mit der Öffnung des “dritten Markts” der Wiener Börse wurde auch eine neue Möglichkeit zum flexibleren Anteils-Handel für kleine Aktiengesellschaften geschaffen. Konkrete Pläne für eine “AG Light” sind derzeit aber nicht bekannt. Gegenüber dem brutkasten heißt es von Margarete Schramböck, man arbeite an einer “Nachschärfung” der Rechtsformen und evaluiere entsprechende Möglichkeiten. Es bestünden jedoch große regulatorische Herausforderungen.

Forderung 2: Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte

Hier wird man seitens der aaia nicht besonders konkret. Um die besten Köpfe nach Österreich zu bringen und dem Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken, brauche es “effiziente Maßnahmen, die es heimischen Unternehmen ermöglichen, Mitarbeiter*innen aus dem [Nicht-]EU-Ausland zu rekrutieren – und das schnell, effizient und ohne zusätzliche bürokratische Hürden”, heißt es dort eher allgemein.

Daran arbeitet die Regierung:

Bereits im Februar diesen Jahres wurden seitens der Bundesregierung konkrete Pläne zur Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte präsentiert. Eckpunkte sind der Entfall der “ortsüblichen Unterkunft”, die Anpassung der Gehaltsgrenzen bei “sonstigen Schlüsselkräften” sowie generelle Prozessoptimierung und Beschleunigung durch Digitalisierungs- und Entbürokratisierungsmaßnahmen. ⇒ Details dazu hier

Forderung 3: Steuerliche Anreize für Angel Investments

Geht es nach der aaia, sollen Investments durch private Kapitalgeber steuerlich begünstigt werden – auch diese Forderung ist bereits hinlänglich bekannt. Konkret wünscht man sich dabei die Einführung eines Tax Incentive-Modells nach dem Vorbild Großbritanniens. Dazu arbeitete die aaia gemeinsam mit der Steuerberatungskanzlei ECOVIS ein Konzept aus. In diesem werden drei Möglichkeiten der Incentivierung für privates Risikokapital vorgestellt: Eine staatliche Prämie bzw. ein Zuschuss; eine Steuergutschrift für Investoren; bzw. ein Freibetrag.

Daran arbeitet die Regierung:

In der aktuellen Steuerreform sind keine konkreten Steuer-Incentives für private Risikokapital-Investoren enthalten. Die Risikokapitalprämie der Vorgänger-Regierung wurde bereits Anfang 2018 gestrichen. Damals wurde die Ausarbeitung einer Gesamtstrategie angekündigt. Entsprechende Maßnahmen sind aber auch in der aktuellen Startup-Initiative nicht enthalten.

Forderung 4: Staatliche besicherter Dachfonds bzw. “Fund of Funds”

Gemeinsam mit der AVCO (Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation) fordert die aaia die Einführung eines Dachfonds (Fund of Funds), der als “Ankerinvestor” für private VC-Fonds dienen soll. Als Vorbild wird dabei seitens der AVCO unter anderem Dänemark genannt, wo bereits 1992 der Danish Growth Fund (⇒ Video-Talk mit dem Chief Investment Officer) gestartet wurde, der privatwirtschaftlich finanziert und teilweise staatlich besichert ist. Dieser vereint eine Vielzahl privater Fonds, wodurch ihm ein deutlich größeres Kapital für Investments und andere Kapital-Vehikel zu Verfügung steht. ⇒ Mehr Information hier

Daran arbeitet die Regierung:

Im Rahmen der aktuellen Initiative ist kein Dachfonds geplant. Allerdings kündigte Margarete Schramböck einen teilstaatlichen 100 Millionen Euro-Wachstumsfonds an. Dieser soll zur Hälfte aus staatlichen, zur Hälfte aus privaten Mitteln gespeist sein. Für den im aws angesiedelten Fonds werden aws Gründerfonds und aws Mittelstandsfonds zusammengelegt. Durch Co-Investments soll insgesamt ein Investitionsvolumen von 600 Millionen Euro erzielt werden. Im Gespräch mit dem brutkasten sagt Margarete Schramböck, die “große Diskussion” über einen Dachfonds sei noch nicht abgeschlossen. Man wolle sich dem Thema stufenweise nähern.

⇒ Zum offenen Brief

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Freundschaft, Freundschaft im Job
(c) Stock.Adobe/charmedlightph - Freundschaften am Arbeitsplatz können positive Effekte auslösen.

Liebeleien am Arbeitsplatz, Intimitäten auf Weihnachtsfeiern und Work-Husbands und -Wives sind ein längst bekanntes Metier der Arbeitswelt. Was aber kaum thematisiert wird, sind Freundschaften im Job. Dies hat nun der willhaben-Jobmarktplatz geändert und 1.050 User:innen zum Thema “Freundschaft am Arbeitsplatz” befragt.

Team-Building für Freundschaften hilfreich

Aus der Umfrage lässt sich herauslesen, dass drei Viertel der Arbeitnehmer:innen in ihrem derzeitigen Job Freundschaften geschlossen haben – konkret meinten 10,2 Prozent “eine” und 66,5 Prozent “mehrere” Freundschaft(en) über ihre Arbeit gefunden zu haben. Als besonders gesellig erweisen sich dabei Kärntner:innen, Steirer:innen und Wiener:innen.

Um Kolleg:innen näher kennenzulernen, zeigten sich vor allem vom Arbeitgeber oder Arbeitgeberin organisierte Team-Building-Maßnahmen und gemeinsame Unternehmungen hilfreich. Mit 58,1 Prozent hat mehr als die Hälfte der Befragten den Eindruck, dass Freundschaften bei ihrem derzeitigen Job gefördert werden.

Das Feierabend-Getränk

Auf der anderen Seite ist es aber auch das ein oder andere Feierabend-Getränk, das aus Arbeitskolleg:innen Freund:innen werden lässt. Auch hier sind es etwa drei Viertel der Befragten, die der Thematik positiv gegenüberstehen. Im Detail empfinden es 22,1 Prozent als “sehr angenehm” und wichtig für den Teamgeist und weitere 51 Prozent als “eher angenehm”. Dem gegenüber steht jedoch etwa ein Viertel der willhaben-Nutzer:innen, die mit “eher unangenehm, ich nehme selten teil” geantwortet haben oder solche Aktivitäten überhaupt vermeiden.

Bemerkenswert ist zudem, dass nicht nur der direkte Kontakt Freundschaften fördern kann. In Zeiten der Digitalisierung spielen sie sich zu einem gewissen Teil in den sozialen Netzwerken ab. Ein Viertel der Befragten nimmt eine Anfrage immer an, wenn sich ein/e Arbeitskolleg:in in den sozialen Medien vernetzen will. Weitere 52,5 Prozent “nehmen die Anfrage an, wenn sie sich mit der Person gut verstehen”. 11,3 Prozent nutzen keine sozialen Netzwerke.

Bei Vorgesetzten sieht die Sache jedoch etwas anders aus. Arbeitnehmer:innen zeigen sich hier aufgeschlossen, wenn auch etwas zögerlicher. Während die überwiegende Mehrheit offen ist, Führungspersonal auf Instagram und Co. zu adden, ist der Anteil jener, die dies eher bzw. gänzlich ausschließt, mit 29,3 Prozent merklich höher als bei Kolleg:innen, die sich beruflich auf derselben hierarchischen Ebene befinden.

Folgen der Freundschaft

Doch was sind die Folgen davon, sich mit Kolleg:innen zu befreunden? Am häufigsten genannt wurden dabei “besserer Teamzusammenhalt” (77,4 Prozent), “mehr Spaß während des Arbeitstages” (77,2 Prozent) sowie “höhere Zufriedenheit und Wohlbefinden bei der Arbeit” (72,4 Prozent). Gefolgt von zwei Faktoren in puncto Produktivität, nämlich “schnellere Problemlösung durch gegenseitige Unterstützung” (63,9 Prozent) und “erhöhte Motivation” (57,5 Prozent).

Als Kehrseite der Medaille und als Problemfall wird die Bevorzugung einzelner Kolleg:innen (51,6 Prozent) genannt, auch “Schwierigkeiten, berufliche und persönliche Grenzen zu wahren” (44,8 Prozent) sowie “Ablenkung und reduzierte Produktivität” (40,3 Prozent) werden hier als Nachteil angeführt.

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