05.04.2024
KEHRTWENDE

Nach „klärendem Gespräch“: Oekoreich sieht Neoh nun als „nachhaltigen Vorreiter“

Ende Februar erhob die Initiative Oekoreich rund um Sebastian Bohrn-Mena umfassende Vorfürfe gegen das Wiener Food-Scaleup Neoh. Nach einem persönlichen Gespräch sieht man die Sache nun aber gänzlich anders.
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Oekoreich-Gründer Sebastian Bohrn-Mena und Neoh-Gründer Manuel Zeller hatten eine Aussprache
Oekoreich-Gründer Sebastian Bohrn-Mena und Neoh-Gründer Manuel Zeller hatten eine Aussprache | (c) Sascha Osaka via Wikimedia Commons / Neoh

Kaum Auskünfte, „ominöser Zuckerersatz“ und „intransparenter als Milka und Co“, wenn es um die Herkunft der Inhaltsstoffe gehe – so schrieb die Initiative Oekoreich Ende Februar über das Wiener Food-Scaleup Neoh, wie brutkasten berichtete. Der darauf folgende Schlagabtausch schien kurze Zeit später zu eskalieren – sogar rechtliche Schritte wurden in den Raum gestellt. Doch nun heißt es von Oekoreich über Neoh in einer Aussendung, das Unternehmen habe sich „als nachhaltiger Vorreiter entpuppt“. Man könne Neoh eindeutig zu den „Guten“ zählen, wird Initiativen-Gründer Sebastian Bohrn-Mena zitiert.

Neoh nun für Oekoreich „wahrer Vorzeige-Betrieb im Nachhaltigkeitsbereich“

Wie kam es zu dieser doch sehr überraschenden Kehrtwende in der Kommunikation? Man habe in einem persönlichen Gespräch zwischen Bohrn-Mena und den Neoh Co-Gründern Manuel Zeller und Raphael Gänsdorfer Missverständnisse ausgeräumt, heißt es in der Aussendung. Eine „wahre Transparenz-Offensive“ von Neoh lasse die Dinge nun in einem anderen Licht erscheinen. Das Scaleup sei ein „wahrer Vorzeige-Betrieb im Nachhaltigkeitsbereich“, heißt es in einem vertiefenden Bericht auf der Oekoreich-Seite.

Bohrn-Mena: „Es war nichts falsches an dem, was wir gesagt haben.“

Bedeutet das, dass sich die Initiative vor einigen Wochen beim Erheben der Vorwürfe ordentlich im Ton vergriffen hat? „Nein“, meint Sebastian Bohrn-Mena im Gespräch mit brutkasten. „Es war nichts falsches an dem, was wir gesagt haben.“ Denn man sei initial tatsächlich mit großer Intransparenz konfrontiert gewesen. „Wenn man uns solche Antworten gibt, müssen wir davon ausgehen, dass die Befragten nicht antworten wollen“, sagt der Initiativen-Gründer. „Wir wollen niemanden bashen, aber wenn jemand keine Antworten gibt, ist das seltsam.“

Man schicke jede Woche derartige Anfragen an Unternehmen – große und kleine – aus. „Meistens werden die Fragen befriedigend beantwortet. In 90 Prozent der Fälle kommt es zu keiner Veröffentlichung von unserer Seite“, so Bohrn-Mena. Neoh sei auch nicht der erste Fall, in dem Oekoreich zunächst kritisch berichtet habe und die Geschichte später positiv aufgelöst werden konnte.

„Wir konnten uns selber davon überzeugen, dass die Aktivitäten von Neoh einwandfrei sind“

Konkret habe Oekoreich in der Zwischenzeit Einblick in die von Neoh beauftragte Studie zum Zuckerersatzstoff erhalten. Zudem habe das Scaleup Zertifikate vorgelegt sowie Auskünfte zur Herkunft der Inhaltsstoffe gegeben. „Wir konnten uns selber davon überzeugen, dass die Aktivitäten von Neoh einwandfrei sind“, sagt Bohrn-Mena. Die Studie sei „sehr sorgfältig“ umgesetzt.

„Neoh steht etwa in den Bereichen Verpackung und kurze Transportwege deutlich besser da, als die großen Konzerne“, so der Oekoreich-Gründer. Das Unternehmen sei auch bemüht, seine Lieferketten zu monitoren. „Für sie als kleiner Player ist es aber viel schwieriger, hier Einfluss zu nehmen“, räumt Bohrn-Mena nun ein. Die größeren Herausforderungen für Startups in diesem Zusammenhang seien eine wichtige Erkenntnis für ihn im Gespräch gewesen.

Ökoreich-Gründer hofft auf „pädagogischen Effekt“ gegen „Kopf-in-den-Sand-Strategie“

Bei Neoh sei man extrem vorsichtig in der Kommunikation gewesen und habe auf den Zuckerersatz fokussieren wollen, habe nun aber verstanden, wie groß das Bedürfnis nach Transparenz in der Öffentlichkeit sei – beispielsweise bei der Frage, woher die Milch kommt. Vielleicht habe die Geschichte nun auch einen „pädagogischen Effekt“ auf andere Unternehmen, hofft Bohrn-Mena: „Die ‚Kopf-in-den-Sand-Strategie‘ kann keine Strategie sein.“

Nach dem persönlichen Gespräch habe er nun „viel Wertschätzung“ für Neoh, sagt der Initiativen-Gründer. „Ich finde es gut, dass sie sich mit uns hingesetzt haben. Sie haben sich Zeit genommen, der Sache nachzugehen“. Der offene Dialog sei eine Auszeichnung für das Gründerteam. „Das kenne ich von Konzernen ganz anders. Dort sind wir mit Unterlassungsaufforderungen und Klagen konfrontiert“, so Bohrn-Mena, der ergänzt: „Wir haben noch nie verloren. Ich scheue keinen rechtlichen Konflikt, aber viel lieber ist mir der Dialog.“

„In der Kommunikation heiß oder kalt, aber nicht lauwarm“ – kein Problem mit „Öko-Boulevard-Zuschreibung

Bei all dem Lob, hat der Oekoreich-Gründer nun kein schlechtes Gewissen, für so viel negative Publicity für Neoh gesorgt zu haben? „Ich bereue in keiner Weise, dass wir das gemacht haben“, sagt er. „Die scharfen Formulierungen sind unser Stil. Wir sind ein Konsumentschutzmagazin, das mit einer gewissen Lautstärke in den raum geht, um den Menschen und ihren Anliegen Raum zu verschaffen“.

Man sei den Leser:innen und den Unterzeichner:innen des Tierschutzvolksbegehrens verpflichtet. Oekoreich gehöre zu 100 Prozent einer gemeinnützigen Stiftung, die den Auftrag habe, Position zu beziehen und Veränderung hervorzurufen. „Wir sind ideologisch“, sagt Bohrn-Mena. „Und in der Kommunikation sind wir heiß oder kalt, aber nicht lauwarm. Wenn wir etwas gut finden, schreien wir ‚Hurra!‘, wenn wir etwas schlecht finden ‚Skandal!‘. Viele sagen daher, Oekoreich sei Öko-Boulevard. Das stört mich überhaupt nicht. Bobo-Berichterstattung im Öko-Bereich haben wir schon genug. Wir arbeiten für die breite Masse.“

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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