16.09.2021

Novus: Angetrunkene Gründer lehnten Kauf-Angebot von Elon Musk ab

René Renger und Marcus Weidig konnten in Las Vegas Tesla-Gründer Elon Musk von ihrem E-Motorrad Novus begeistern. Lehnten danach aber einen Verkauf an den Visionär ab, da sie selbst eine Vision haben.
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Novus, Elon Musk, Bike, E-Bike, Leichtes Motorrad,
(c) Novus - Das Novus-Bike wiegt 75 Kilogramm.

René Renger und Marcus Weidig haben Novus entwickelt. Ein Elektro-Leichtkraftrad, das, laut Gründern, die Grenzen zwischen dem E-Bike und dem Motorrad auflösen soll. Was bei dem Gefährt vor allem auffällt, ist das Design.

Novus-Motor im Hinterrad

„Weil es uns der elektrische Antrieb erlaubt, haben wir den Motor aus dem Rahmen herausgenommen und im Hinterrad platziert. Im Rahmen sind jetzt nur noch unsere Batterie und die Elektronik. Mit nur 75 Kilogramm ist es um die Hälfte leichter als vergleichbare Fahrzeuge. Und das bei bis zu 40 PS beeindruckender elektrischer Power“, sagt Weidig.

(c) Novus – Das Novus-Team entwickelte ein E-Motorrad mit Vollkarbonrahmen.

Innen ist der Vollkarbonrahmen von Novus hohl wie eine Nussschale. Mit der Funktion, dass er allen elektrischen Komponenten Schutz bietet und als tragende Struktur dem Motorrad Gestalt verleiht. Mithilfe der optionalen Novus-App kann das Motorrad gestartet werden und Fahrer oder Fahrerin können Informationen wie Geschwindigkeit, Reichweite und Ladestand sowie die integrierte Navigation nutzen.

Der begeisterte Elon Musk

„Es ist viel mehr als ein Motorrad, es ist eine moderne Skulptur aus Rädern“, zeigt sich Renger überzeugt. Doch er war nicht der einzige, der Bewunderung für sein Produkt offenbarte. Für große Aufmerksamkeit sorgte das Startup bereits 2019 auf der Hightech-Messe CES in Las Vegas. Am zweiten Tag riefen die Sekretäre von Elon Musk bei ihnen an. Der SpaceX-Gründer hatte das Potenzial in Novus erkannt und wollte den Prototypen kaufen.

„Das hat uns schon geehrt, und wir mussten gut überlegen, was wir tun. Um ehrlich zu sein, haben wir uns ein bisschen Mut angetrunken und haben ihm dann abgesagt. Weil wir eine Vision haben, weil wir aus Novus eine wirklich große Mobilitätsmarke machen wollen“, erklärt René Renger die Absage an die Tech-Ikone. „Dass der größte Erfinder der Neuzeit, das sofort gesehen hat, dass bestätigt uns.“

Aktuell stehen sie mit ihrem Vorserienprototyp kurz vor der Serienproduktion. Und sind auf der Suche nach einem Investor. Ob sie damit und mit einer gewaltigen Forderung an die TV-Juroren Erfolg gehabt haben, können Interessierte am Montag Abend in der „Höhle der Löwen“ sehen. Weiters dabei: Botanyia, independesk, Glossy Dreams und JoyBräu.

Anm.: Der Artikel wurde aktualisiert. In einer früheren Version wurde irrtümlicherweise behauptet, die Gründer hätten auf der US-Messe direkten Kontakt mit Elon Musk gehabt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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