13.06.2024
RECHTSKONFLIKT

Notariatskammer-notarity-Prozess vor Urteil: Startup sieht sich bestätigt

Der Prozess zwischen der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) und dem Wiener Startup notarity ist abgeschlossen. Vor der Urteilsverkündung äußert sich notarity-CEO Jakobus Schuster in einem Statement. Die ÖNK will dieses nicht kommentieren.
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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Die Nachricht schlug im vergangenen Herbst in der heimischen Startup-Szene hohe Wellen: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity. Dieses betreibt seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen und gewann damit nach eigenen Angeben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer.

notarity: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In ihrer Klage führte die ÖNK mehrere Punkte an, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Zentraler Punkt war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man beim Startup bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

ÖNK argumentiert mittlerweile mit Vermittlungsverbot

Nun ist der Prozess nach drei Verhandlungen abgeschlossen. Das Urteil steht noch aus und wird im Sommer erwartet. notarity-CEO Schuster sieht seine Position jedoch bereits davor bestätigt, wie er in einer Aussendung darlegt. Mittlerweile habe auch ein von der ÖNK selbst beauftragtes Gutachten nämlich ergeben, dass es sich beim Angebot des Startups um eine Vermittlungstätigkeit handle. Nun argumentiert die Kammer aber mit einem “absoluten Vermittlungsverbot”, das Schuster als rechtlich nicht haltbar erachtet.

notarity-CEO Schuster: “Ursprüngliche Position nicht mehr haltbar”

“Die Kammer hat wohl erkannt, dass ihre ursprüngliche Position, die auf einem behaupteten Vertragsschluss zwischen dem Interessenten und notarity aufgebaut hat, nicht mehr haltbar ist. Jetzt stellt sie die Zulässigkeit der Vermittlung notarieller Dienstleistungen grundsätzlich in Frage – dabei war dieses angebliche absolute Vermittlungsverbot gar nicht Bestandteil der Urteilsbegehren der im September 2023 eingereichten Klage”, so Schuster in der Aussendung.

Die Kammer habe dieses “angebliche Vermittlungsverbot” erst danach “entdeckt”. “Da seit vielen Jahren auch andere Berufsgruppen regelmäßig mit Notariaten zusammenarbeiten und diesen dabei wohl auch unentgeltlich Klient:innen vermitteln werden, war dieser neue Standpunkt der Kammer überraschend. Ein explizites Verbot der Vermittlung wie von der ÖNK behauptet gibt es in der Notariatsordnung oder in anderen Gesetzen nicht”, so der notarity-CEO.

Gesprächsangebote abgelehnt

Schuster bekrittelt auch ein weiteres Mal, dass die Kammer insbesondere seit der Klage alle Gesprächsangebote des Startups abgelehnt habe. “Die ÖNK hat das ‘Recht ohne Streit’ in ihren Leitlinien verankert und viele Mediator:innen in ihren Reihen. Das Vorgehen der Kammerspitze können wir daher absolut nicht nachvollziehen. Auch Notariate, mit denen wir im guten Austausch stehen, halten diese Vorgangsweise für unrichtig”, meint er.

Investor Ruschin: “Kampf Goliath gegen David”

Auch Investor Benjamin Ruschin, dessen Big Cheese Venture am Startup beteiligt ist, äußert sich in der Aussendung kritisch gegenüber der ÖNK. Auseinandersetzungen wie jene der Notariatskammer gegen notarity würden Innovation im Land hemmen. “Immer wieder ziehen Kammern und Standesvertretungen gegen junge, innovative Unternehmen und oft sogar gegen die eigenen Pflichtmitglieder ins Feld, wenn es darum geht, Fortschritt zu verhindern. Einen solchen Kampf Goliath gegen David überleben viele Startups nicht”, so Ruschin.

Bei notarity sei das aber nicht der Fall gewesen: “Letztlich hat notarity die Klage stärker gemacht – sie haben ihre Prozesse noch einmal intensiv überarbeitet, massiv an Bekanntheit gewonnen und ihre Internationalisierung vorangetrieben”, meint der Investor. Das Startup setzte zuletzt mehrere Internationalisierungsschritte, wie brutkasten berichtete. Mittlerweile habe man Nutzer:innen aus rund 100 Ländern, heißt es vom Unternehmen.

Kein Kommentar von der Notariatskammer

Brutkasten fragte bei der ÖNK um ein Statement zu Schusters Aussagen an. Von der Kammer heißt es aber lediglich: “Das Gericht hat am letzten Verhandlungstag ein schriftliches Urteil für Anfang August 2024 angekündigt. Da es sich entsprechend nach wie vor um ein laufendes Verfahren handelt, wird die Österreichische Notariatskammer keine Stellungnahme abgeben. Wir bitten um Verständnis.”

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(c)Canva/Taxefy - Aleksej Sinicyn von Taxefy.

Nach den Aufregungen der letzten Jahre – das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr bzw. man wurde von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt – gibt es nun Positives von Taxefy zu berichten.

Taxefy: 10.000 Anträge und 350.000 Downloads

Bei den zuletzt übermittelten 10.000 Anträgen konnte Taxefy für seine Kund:innen im Schnitt 959 Euro pro eingereichten Antrag geltend machen. Zudem hat das Startup die Cybersicherheit der App in puncto Datenschutz weiter ausgebaut, wie das Founder-Team mitteilt. Die App wurde in Österreich mittlerweile 350.000 Mal heruntergeladen.

“Die zahlreichen Verbesserungen und Erleichterungen bei der Bedienung von Taxefy sowie der Ausbau der Cybersicherheit sind bei unseren Kund:innen sehr gut angekommen. In den Sommermonaten konnten wir eine potenzielle Steuergutschrift erreichen, die bereits doppelt so hoch ist wie bei einer automatisch erstellten, antraglosen Arbeitnehmer:innenveranlagung. Das kommt den Menschen speziell in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten mehr als zugute”, sagt Aleksej Sinicyn, Gründer und Geschäftsführer von Taxefy.

SBA Research prüfte

Mit der neuen App-Version wurde laut dem Founder viel in die Sicherheit der App investiert, um die Userdaten bestmöglich zu schützen. Dabei wurde die IT-Infrastruktur der Taxefy-App auch durch das Institut SBA Research unterschiedlichen Belastungstests unterzogen. Und hat bestanden, wie man uns wissen lässt.

“Mit unserem neuen Sicherheitsupdate befinden wir uns auf dem aktuellsten Stand der Technik und können unseren Kund:innen ganz im Sinne der Datensicherheit den höchstmöglichen Schutz bieten”, so Sinicyn weiter.

Den Fokus auf Compliance gegenüber den Behörden und die Sicherheitsstandards zu erhöhen, verkündete Taxefy bereits im April. Seither wickelt das Startup ebenfalls alle Fälle über eine eigens für sie zuständige Steuerberatungskanzlei ab.

Steuernummer über Taxefy-App

Eine weitere Neuerung wurde in Taxefy für bisherige “Nicht-Erklärer:innen”, also Arbeitnehmer:innen, die noch nicht steuerlich erfasst wurden, eingeführt. Sofern sie noch keine Steuernummer haben, können User diese direkt über die App anfordern und “in Sekundenschnelle” erhalten.

Das Startup will mit seiner App maßgeblich dabei unterstützen, zu viel bezahlte Steuern unkompliziert und auch rückwirkend zurückzuholen. Und zwar selbst dann, wenn man bereits einen automatischen Steuerausgleich erhalten hat.

“Der automatische Steuerausgleich kann fünf Jahre rückwirkend mittels eines eigens eingebrachten Antrags digital überschrieben werden”, erklärt Zoltán Gálffy, Geschäftsführer der TAX APP TXFY Steuerberatungsgesellschaft mbH und der FALCON Beratungsgruppe. “Es lohnt sich daher immer, die eigene Steuererklärung aktiv einzureichen, um so die höchstmögliche Steuergutschrift zu erhalten.”

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