28.12.2023

EY Österreich: „2023 neuer Rekord bei Anzahl an Finanzierungsrunden“

Zum Jahreswechsel präsentiert EY sein "Start-up-Barometer 2023". Das Ergebnis: 2023 verzeichnete die heimische Startup-Szene einen neuen Rekord in Bezug auf die Anzahl der Finanzierungsrunden. Das Finanzierungsvolumen schrumpfte jedoch um ein Drittel.
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(c) Adobestock

Steigende Zinsen und Inflation sowie die wachsenden geopolitischen Unsicherheiten setzten auch 2023 der Finanzierung von Startups in Österreich zu. Zu diesem Ergebnis kommt das jüngste „Start-up-Barometer 2023“. Zwar gab es mit 184 Finanzierungsrunden eine neue Rekordanzahl an Finanzierungsrunden, gleichzeitig sank das Finanzierungsvolumen gegenüber 2022 um fast ein Drittel von rund einer Milliarde Euro auf 695 Millionen Euro. Gegenüber dem bisherigen Höchstwert aus 2021, als ein Gesamtvolumen von gut 1,23 Milliarden Euro realisiert worden war, bedeutet dies einen Rückgang um sogar 44 Prozent.

Rückgang bei großen Finanzierungsrunden

Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY führt den Rückgang auf die geringe Anzahl an Großdeals im Umfang von mehr als 100 Millionen Euro zurück. Diese trugen 2021 rund 675 Millionen Euro bei und 2022 rund 550 Millionen Euro. 2023 kam es zu keinem Abschluss in dieser Größenkategorie. In diesem Zusammenhang spricht EY jedoch von beiden „Ausnahmejahren 2021 und 2022“. „Nach zwei Boom-Jahren mit neuen Bestmarken bei Finanzierungsvolumina und Bewertungen sieht man überall auf der Welt den Trend Back to the Old Normal“, so Florian Haas, Head of Startup bei EY Österreich.

Der Experte merkt allerdings an: „Der Wermutstropfen sind wie schon in den Vor-Boom-Jahren die großen Anschlussfinanzierungen: Für Scaleups ist es momentan enorm schwer, zwei- bis dreistellige Millionenfinanzierungen zu bekommen, um die nächste Stufe ihres Wachstumsplans zu erreichen“.

Volumen pro Runde geht auf Vor-Boom-Niveau zurück

Die Finanzierungsrunden wurden 2023 im Vergleich zu den beiden Vorjahren bedeutend kleiner. Das durchschnittliche Volumen der Deals, bei denen eine Summe veröffentlicht wurde, ging deutlich um rund die Hälfte (51 Prozent) von 8,92 Millionen Euro (2022) auf 4,35 Millionen Euro zurück.

Im Rekordjahr 2021 lag das durchschnittliche Volumen getrieben von wenigen Mega-Runden bei und zwölf Millionen Euro. Damit liegt das durchschnittliche Volumen einer Finanzierungsrunde in Österreich – bei deutlich mehr abgeschlossenen und veröffentlichten Runden – wieder auf dem Vor-Boom-Niveau im Jahr 2020 (4,5 Millionen Euro).

Zurückzuführen ist das laut EY insbesondere auf einen deutlichen Anstieg bei Finanzierungen in der Frühphase bei gleichzeitigem Ausbleiben von Mega-Runden. 2023 wurden immerhin vier Finanzierungsrunden mit einem Volumen von jeweils mehr als 50 Millionen Euro gezählt, das ist ein Deal mehr als im Vorjahr. Allerdings wurde kein einziger Deal im Umfang von mehr als 100 Millionen Euro verzeichnet, 2022 gab es davon zwei (GoStudent, TTTech Auto).

Die Anzahl der Frühphasen-Finanzierungen bis zu einer Million Euro stieg deutlich um ein Fünftel von 84 auf 102. Bei den ersten Wachstumsrunden zwischen ein und zehn Millionen Euro gab es einen leichten Zuwachs um rund zwölf Prozent von 39 auf 44 und bei Runden zwischen zehn und 50 Millionen Euro gab es eine Verdoppelung von fünf auf zehn Runden.

Trotz des Rückgangs beim Volumen sieht Haas im Anstieg der Anzahl an Finanzierungsrunden einen positiven Effekt: „Die Zeit des großen Risikos ist vorübergehend zu Ende, Investorengruppen finanzieren deutlich selektiver und mit weniger Kapitaleinsatz. Dass es in Österreich so viele Finanzierungsrunden wie noch nie gegeben hat, unterstreicht die in den letzten Jahren deutlich gestiegene Professionalität und Attraktivität des heimischen Startup-Ökosystems“.

Wien bleibt Startup-Hotspot

Erneut gab es in Wien besonders viele Investitionen, die Hauptstadt konnte ihren Vorsprung als Startup-Hotspot gegenüber den anderen Bundesländern wieder klar behaupten: Mit 104 Finanzierungsrunden vereinigten die Hauptstadt-Startups mehr als jede zweite hierzulande gezählte Finanzierungsrunde (57 Prozent) auf sich und damit prozentual genauso viele wie im Vorjahr, als sich der Marktanteil ebenfalls auf 57 Prozent belief. Auf Rang zwei folgt in diesem Jahr die Steiermark, die mit 23 Finanzierungsrunden – und damit um 44 Prozent mehr als im Vorjahr (16) – Oberösterreich überholt. Dort gab es 17 Finanzierungsrunden und damit um ein Fünftel weniger als 2022 mit 21.

Die meisten Finanzierungsrunden wurden 2023 wie schon im Vorjahr im Softwarebereich abgeschlossen. Mit SaaS, Artificial Intelligence, Virtual Reality, Blockchain, Cloud, Cyber Security sowie Data Analytics umfasst dieser Bereich Startups mit neuen Technologien. Auch die Bereiche E-Commerce und Health auf den Rängen zwei und drei verzeichneten jeweils deutlich mehr Finanzierungsrunden als im Vorjahr.

Zudem würde jeder vierte Euro an Startups gehen, deren Geschäftsmodell unmittelbar auf Lösungen zum Thema Nachhaltigkeit und Kampf gegen den Klimawandel ausgerichtet ist. Ingesamt umfassten 36 der ingesamt 184 Finanzierungsrunden ClimateTech-Startups.

Ein Ausblick auf 2024

Abschließend hält Haas fest, dass 2023 trotz der schwierigen Rahmenbedingungen für die heimische Startup-Szene ein gutes Jahr gewesen sei. Für Scaleups wird 2024 dennoch ein schwieriges Jahr bleiben. „Wir werden nächstes Jahr eine weitere Konsolidierung erleben, dazu gehören leider auch Downrounds Insolvenzen und Mergers bzw. Asset Deals, bei denen Mitbewerber in Schieflage übernommen werden.“

Wie sich 2024 für Startup-Finanzierungen weiterentwickeln wird, hänge zudem stark davon ab, wie sich das Zinsumfeld weiterentwickeln wird. Zudem rücke bei Investoren der „Path to Profitability“ immer stärker in den Fokus.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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