21.07.2021

Nasdaq startet Joint Venture mit US-Großbanken für Pre-IPO-Handelsplattform

Die Nachfrage nach Anteilen von noch nicht börsennotierten Firmen ist hoch. Am Gemeinschaftsunternehmen beteiligen sich Citi, Goldman Sachs, Morgan Stanley und die Silicon Valley Bank.
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Nasdaq
Die Nasdaq ist die führende US-Börse für Tech-Aktien. | Foto: © Roland Magnusson - stock.adobe.com

Die US-Börse Nasdaq ist vor allem für Tech-Aktien bekannt – immerhin notieren Apple, Microsoft, Facebook, Alphabet oder Amazon einiger der größten Namen der Branche an dem Handelsplatz. Allerdings bietet sie auch Raum für Unternehmen, die noch noch nicht ganz so weit sind wie die genannten: Konkret am Handelsplatz Nasdaq Private Market, auf dem Anteile von Unternehmen gehandelt werden können, die noch nicht börsennotiert sind. Die Plattform wurde bereits 2014 gestartet – nun wird sie aber ausgegliedert und in ein Joint Venture mit mehreren US-Großbanken eingebracht. Beteiligt am Gemeinschaftsunternehmen sind neben der Nasdaq selbst die Großbanken Citi, Goldman Sachs, Morgan Stanley und die Silicon Valley Bank.

Wie viel Geld die einzelnen Anteilseigner in das Joint Venture steckten, wurde nicht kommuniziert. Mit der neuen Struktur soll die Plattform aber jedenfalls weiter wachsen: „Dieses Joint Venture wird unsere Möglichkeiten im Sekundärmarkt für nicht-börsennotierte Unternehmen beschleunigen“, wird Nasdaq-Präsident Nelson Griggs in einer Aussendung zitiert. Die Nachfrage nach Aktien von Unternehmen, deren Aktien noch nicht an regulären Börsen gehandelt werden, ist in den vergangenen Jahren jedenfalls deutlich gestiegen.

Einen der Hauptgründe erläutert Greg Becker, CEO der SVB Financial Group, dem Mutterkonzern der Silicon Valley Bank: Innovative Unternehmen würden mittlerweile länger warten, bis sie an die Börse gehen. „Sie brauchen die Möglichkeit, ihren Angestellten einen sichereren und einfachen Weg anzubieten, Liquidität zu generieren, während sie ihre Unternehmen aufbauen“, führt Becker aus.

Einfacherer Verkauf von Unternehmensanteilen

Mit anderen Worten: Gerade in den USA ist es üblich, dass Startups ihre Angestellten am Unternehmen beteiligen, was bis zu einem gewissen Grad auch eine Kompensation für im Vergleich zu Konzernen niedrigeren Gehältern sein kann. Allerdings müssen diese Angestellten dann irgendwann auch die Möglichkeit haben, ihre Anteile teilweise oder vollständig zu verkaufen, um sie zu Geld machen zu können.

Wenn Unternehmen aber später an die Börse gehen als früher üblich, verzögert sich auch der Zeitpunkt, an dem diese Angestellten ihre Anteile unkompliziert verkaufen können. Sie müssten ihre Aktien direkt an interessierte Investoren verkaufen, was mit vergleichsweise hohem Aufwand verbunden ist.

Hier kommen Handelsplätze wie der Nasdaq Private Market ins Spiel. Diese sind in den USA zwar nur für akkredierte Investoren zugänglich – und bieten damit bei weitem nicht die Liquidität wie herkömmliche Börsen. Gleichzeitig ermöglichen sie aber überhaupt erst den Verkauf über einen Handelsplatz, was verglichen mit den Alternativen im Normalfall weniger kompliziert ist. Für Investoren wiederum bieten Sekundärmärkte wie der Nasdaq Private Market eine einfachere Möglichkeit, in Firmen zu investieren, die noch nicht an der Börse ging. Die Zahl der Unicorns – also von nicht-börsennotierten Wachstumsunternehmen mit einer Bewertung von über 1 Mrd. US-Dollar – ist in diesem Jahr noch einmal stark gestiegen.

Nasdaq Private Market mit 4,6 Mrd. Transaktionsvolumen im ersten Halbjahr 2021

Einem Bericht der Financial Times zufolge hat die Nasdaq über ihren Private-Market-Handelsplatz im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 57 Transaktionen von nicht börsennotierten Unternehmen abgewickelt. Das gesamte Transaktionsvolumen soll sich dabei auf 4,6 Mrd. US-Dollar belaufen haben. Eines der Unternehmen, das den Handelsplatz in diesem Jahr nutzte, war die Kryptobörse Coinbase. Im April dieses Jahres ging sie dann in weiterer Folge über eine Direktplatzierung an die Börse – ebenfalls an der Nasdaq.

Nicht beteiligt am Joint Venture hat sich JPMorgan. Die Großbank hat bereits im Februar in das Fintech Zanbato investiert. Dieses betreibt ebenfalls einen Handelsplatz für noch nicht börsennotierte Unternehmen betreibt und steht somit in direkter Konkurrenz zur Private-Market-Plattform der Nasdaq und ihrer Partner.

Untenrehmen, die nicht börsennotiert sind, werden in den USA als „private companies“ bezeichnet – in Abgrenzung zu den börsennotierten „public companies“, deren Aktien an regulären Handelsplätzen auch von Privatanlegern gekauft und verkauft werden können.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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