06.09.2023

Nach Angriff auf Geschäftsmodell: Legal-Tech-Startup gewinnt gegen Rechtsanwaltsverein

Im Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) konnte sich incaseof.law über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen des ÖRAV durchsetzen. Und damit quasi eine Legalisierung von Law-Tech etablieren, wie Gründer Maximilian Kindler betont.
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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Incaseof.law ist eine LawTech-Firma, die Online-Rechtsberatung auf KI-Basis anbietet – der brutkasten berichtete. Der Österreichische Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) hat gegen das Startup und dessen Geschäftsmodell Klage eingelegt. Konkret ging es um die Zulässigkeit einer Korrespondenz zwischen Rechtsanwält:innen und Klient:innen über die hauseigene Software, dem Erteilen von Handlungsempfehlungen an Rechtsanwälte in rechtberatender oder maschineller Weise und der Berücksichtigung von Erfolgsquoten von Anwält:innen dabei. Sowie um Datenschutz.

Founder Maximilian Kindler konnte sich nun im Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen durchsetzen.

Incaseof.law und die Anfänge des Rechtsstreits

Alles begann vor mehr als zwei Jahren im März 2021. Der ÖRAV reichte Klage gegen das Legal-Tech auf Baiss von unlauterem Wettbewerb ein. Der Rechtsstreit zog sich über drei Gerichte (Handelsgericht, Landesgericht und OGH) und hatte laut Kindler folgende Anschuldigungen als Causa:

Der Name incaseof.law würde einerseits suggerieren, dass es sich beim Unternehmen um eine Anwaltskanzlei handele, andererseits wäre der Begriff „law“ nur Rechtsanwälten vorbehalten. Zudem wäre es nicht zulässig, sich von Nicht-Rechtsanwälten rechtlich beraten zu lassen.

Auch die Vermittlung von Anwälten war ein Thema der Klage. Incaseof.law arbeitet mit Partner-Anwält:innen zusammen und prüft die Kerngebiete der Beratungstätigkeit, berücksichtigt öffentlich einsehbare Erfolgsquoten und sieht sich an, ob Disziplinarverfahren gegen Anwälte laufen. „Sie wollten uns die Geschäftsgrundlage entziehen und sämtliche LawTech- und ähnliche Plattformen abschaffen. Wäre das durchgegangen, wäre jede Software in dem Bereich obsolet geworden“, so Kindler resümierend.

„Triumph für Fortschritt“

Nun wurde jedoch dem Gründer und seinem Team vom OGH zum Großteil rechtgegeben: „Mit diesem Urteil kann man unzweifelhaft behaupten, dass incaseof.law und Dr. Max Kindler den Weg für Legal-Tech in Österreich geebnet haben“, sagt Stefan Prochaska von Prochaska Solutions, der als Rechtsanwalt von incaseof.law das Verfahren vor dem OGH geführt hat.

Kindler ergänzt: „Dies ist ein Triumph für den Fortschritt und zeigt, dass technologiebasierte Lösungen im Rechtssystem ihren festen Platz haben und von Nutzen sein können.“

Dieses Urteil gilt für den Gründer fortan als „Meilenstein für Startups im Legal-Tech-Bereich“: „Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat damit ausdrücklich das Geschäftsmodell der incaseof.law GmbH für zulässig erklärt und damit eine Grundlage für künftige Geschäftstätigkeit von Legal-Tech-Unternehmen in Österreich geschaffen“, heißt es.

Die Kernpunkte des Urteils (OGH 4 Ob 77/23m) umfassen:

  • Das Erteilen von Handlungsempfehlungen an Rechtsanwälte in rechtberatender oder maschineller Weise ist zulässig;
  • Das Abwickeln der gesamten Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und Klienten über die Softwareplattform von incaseof.law ist ebenfalls zulässig, solange die Vertraulichkeit der Daten gewahrt bleibt;
  • Die Berücksichtigung von Erfolgsquoten bei der Auswahl von Rechtsanwälten für Klienten darf vorgenommen werden;
  • Das Nutzen der Wortkombination ‚in-case-of.law‘ in Firmennamen, E-Mail-Adressen oder anderen Webadressen ist ohne Verwechslungsgefahr mit einer Rechtsanwaltskanzlei möglich; ein prozentueller Anteil am Anwaltshonorar darf vom Vermittler aber nicht verrechnet werden.
  • Der OGH hält in seinem Urteil unter anderem fest, dass es „nicht erkennbar sei, woraus der Kläger überhaupt ableiten will, dass ein Anwalt keinen externen oder nichtanwaltlichen Rat einholen oder entgegennehmen dürfe…“.
  • Ebenso ist es möglich, „dass die Ausgliederung (Outsourcing) bestimmter Dienstleistungen für Rechtsanwaltskanzleien üblich und nach den anwaltlichen Standesregeln nicht generell unzulässig ist.“

Der OGH betont weiters, dass der Standpunkt des Klägers, „den Kreis der Hilfskräfte des Anwalts einschränkend verstehen zu wollen, nicht auf dem Boden des herrschenden Verständnisses der Verschwiegenheit als einer der tragenden Säulen des Anwaltsberufs steht. Dagegen ist es zumindest vertretbar, dass die Weitergabe von Daten, die den Kernbereich der anwaltlichen Verschwiegenheit betreffen, nämlich die Kommunikation zwischen dem Mandanten und dem Anwalt, auch an einen von diesem vertraglich zur Erbringung von Diensten wie hier herangezogenen Dritten keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht begründet, weil der Dritte eine Hilfskraft des Anwalts und daher an § 9 Abs 2 RAO gebunden ist.“

ÖRAV bekommt in einem Punkt recht

Wie oben kurz angedeutet musste incaseof.law allerdings bei einem Punkt eine juristische Niederlage einstecken: beim Honorarmodell.

Das Startup baut auf Basis unstruktierter Daten über KI Sachverhalte und mögliche Lösungen zusammen. Die firmeneigene Software generiert Handlungsvorschläge rechtlicher Natur, die nicht an Kund:innen gehen, sondern Anwält:innen angeboten werden. Jener hat folglich die Möglichkeit, den Fall anzunehmen oder abzulehnen.

Im Falle eines „Ja“, verlangte incaseof.law bisher 25 Prozent „Vermittlungsgebühr“. Dies wurde vom OGH als unzulässig bestätigt. Deswegen hat das Rechts-Startup sein Einnahmemodell umstrukturiert.

Zur Erklärung: Über das interne „Anwaltscockpit“ der Software wird nach einer Recherche der Kompetenzfelder von der Software der passende Anwalt oder die passende Anwältin ausgewählt. Nimmt die betreffende Person den Fall an, bekommt der Rechtsbeistand die Kosten vom Unternehmen vorgelegt (150 Euro für die Benutzung der Software exkl. Umsatzsteuer, plus einem rechercheabhängigen Betrag) und kann seinerseits selbst ein Pauschalangebot angeben, das nur der Kunde oder die Kundin erhält.

Kurz gesagt: Kommt es zu einer „Geschäftsbeziehung“ zwischen diesen beiden Parteien, so gibt es nach dem Urteil nun folgende Vorgangsweise: Der Anwalt stellt eine Rechnung direkt an den Kunden; incaseof.law verlangt, nicht wie bisher eine Vermittlungsgebühr, sondern sendet ebenfalls eine separate Rechnung an den Anwalt.

Incaseof.law und die KI-Frage

„Im Grunde ging es bei allem um die Frage: Dürfen Plattformen, darf eine KI, darf Tech juristische Beratungssleistungen erbringen? Die Antwort ist ‚Ja‘. Auch die Frage, ob wir eine Kommunikation zwischen Mandanten und Anwalt über unsere Plattform technologisch ermöglichen dürfen, ist nun geklärt. Mit dem Urteil haben wir nun eine Legalisierung von Legal-Tech erreicht“, erklärt Kindler.

Und meint abschließend: „Der Versuch innovative, technologiegestützte, juristische Lösungen im Rechtsbereich durch das Wettbewerbsrecht zu unterbinden, ist gescheitert. Die Entscheidung stärkt nicht nur die Position von incaseof.law auf dem Markt für innovative juristische Dienstleistungen, sondern ebnet auch den Weg für andere Unternehmen im Bereich der Legal-Tech in Österreich.“


Anm.: Eine Anfrage an den ÖRAV blieb bisher unbeantwortet und wird gegebenenfalls hier nachgefügt.

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Andreas Blumauer | (c) Graphwise

Im Oktober 2024 fusionierte das Wiener Unternehmen Semantic Web Company (2004 von Andreas Blumauer und Martin Kaltenböck gegründet) mit Ontotext aus dem bulgarischen Sofia und wurde zu Graphwise. Blumauer, bis dato CEO von Semantic, wurde SVP Growth, Atanas Kiryakov, davor CEO von Ontotext, wurde Präsident. Details zum Deal wurden damals nicht genannt – brutkasten berichtete.

Nun hat das britische Private-Equity-Haus Oakley Capital die Mehrheit an Graphwise übernommen. Auch hier wurden die Höhe der Summe und der verkauften Anteile nicht aktiv kommuniziert, Gründer Blumauer erklärte dem brutkasten jedoch, dass man sich nun weltweit gesehen in den Top 3 – was die Evaluation von KI-Infrastrukturunternehmen betrifft – befände.

Graphwise: Ein Meilenstein in Bulgariens IT-Historie

„Durch den Merger hat die Firma eine besondere Konstellation mit Standorten bzw. Strukturen in Wien, Sofia und den USA geschaffen“, sagt Blumauer. „Die Bewertung basiert wesentlich auf dem ARR. Das heurige Jahr ist dabei zäher als die Jahre zuvor, dennoch ist es uns gelungen, uns im Markt zu behaupten und einen Multiple über dem 2026er Marktdurchschnitt zu erzielen. Daher liegt die Bewertung im neunstelligen Bereich und ist damit signifikant. Für Bulgarien bedeutet das sogar, dass es sich nun um die dritthöchste Bewertung eines IT-Unternehmens in der Geschichte des Landes handelt.“

Auf die Frage, wie es zu diesem Deal kam, war für Blumauer die Marktdynamik ganz entscheidend. „In den vergangenen zwei Jahren hat sich KI in Unternehmen zunehmend langsam in den operativen Einsatz entwickelt. Es gibt zwar immer wieder pointierte Erfolgsmeldungen, gleichzeitig besteht weiterhin Unsicherheit darüber, welche LLM-Ansätze sich tatsächlich durchsetzen werden. Gerade bei Multi-Agentic- und autonomen Systemen ist ein breiter Roll-out noch meilenweit entfernt“, erklärt er.

Kontakt über Messen in London

Umso wichtiger seien deswegen Referenzkunden, bei denen sich anhand konkreter Anwendungen demonstrieren lässt, wie KI vertrauenswürdiger und in bestehende Unternehmensstrukturen integriert werden kann. „Das lässt sich auch mit Company Rules verknüpfen: Ein wesentlicher Teil der Story ist die Frage, wie KI in Unternehmen kontrolliert und gleichzeitig hochskalierbar ausgerollt werden kann“, führt er aus. „Das hat auch Oakley erkannt und verstanden. Über Messen in London kam der Kontakt zustande, woraufhin unser Business genauer analysiert und das Potenzial erkannt wurde. Begleitet wurde die Entwicklung unter anderem von Deloitte, EY und Bain, die bestätigen konnten, dass Graphwise eine zentrale Rolle in diesem Umfeld spielen kann.“

Heute wird die Graphwise-Technologie von Banken und großen Pharmakonzernen in Europa eingesetzt, darunter beispielsweise Roche und weitere prominente Unternehmen in Österreich, die nicht genannt werden wollen: „Gleichzeitig gibt es gute Statements und Bewertungen aus dem Markt“, führt Blumauer weiter aus. „Mit der Entwicklung der Sprachmodelle und insbesondere GraphRAG (Anm.: Retrieval-Augmented Generation mit Graphen) stehen nach dem Merger sehr zentrale Komponenten zur Verfügung, um die nächste Entwicklungsstufe von KI in Unternehmen abzubilden. Das zeigt sich auch in unseren operativen Kennzahlen: Der ARR wächst organisch um rund 30 Prozent, bei inzwischen mehr als 200 Blue-Chip-Kunden. Damit verfügen wir über eine relevante Kundenbasis und konkrete Referenzen, die die technologische Positionierung und die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells untermauern.“

Gründer bleiben im Management

Für den Founder ist der neue Eigentümer ein Investor mit einem langfristigen und klar auf Wertschöpfung ausgerichteten Ansatz: „Oakley, mit Gründer Peter Dubens, hat unter anderem in die Sigmund Freud Privat-Universität investiert und Dubens selbst war mehrfacher Startup-Gründer. Er hat sich immer wieder gefragt, warum sich klassische VCs teilweise so wenig mit den Gründern selbst auseinandersetzen. Für ihn geht es letztlich darum, Ideen zur Welt zu bringen und Unternehmen langfristig aufzubauen. Martin Kaltenböck und ich verstehen uns weiterhin klar als Gründer. Wir sind nach wie vor im Management-Board aktiv und bringen damit unsere Erfahrung und unsere ursprüngliche Gründerperspektive weiterhin unmittelbar in die Entwicklung des Unternehmens ein. Das ist ausdrücklich so gewünscht und Teil der langfristigen Konstellation.“

Oakley baut auf Graphwise auf

„Wir freuen uns sehr über diese neue Partnerschaft mit Oakley, da ihr Team sowohl unsere Technologie als auch unsere Ambitionen versteht. Oakley hat eine herausragende Erfolgsbilanz darin, gründergeführte Software-Unternehmen zu Unicorns zu machen. Mit Oakley als paneuropäischem Investor im Rücken sind wir besser denn je positioniert, um global als KI-Enabling-Plattform aufzutreten und Unternehmen dabei zu unterstützen, souveräne und vertrauenswürdige KI in großem Maßstab zu implementieren“, sagt Kiryakov.

KI-Souveränität im Fokus

In einer Zeit, in der Unternehmen zunehmend unabhängig von einzelnen großen Tech-Plattformen agieren wollen, gewinnt das Thema „KI-Souveränität“ an Bedeutung. Der Einstieg von Oakley als paneuropäischer Investor sei deswegen ein starkes Signal für den europäischen Technologie-Standort und stärke die Rolle von Graphwise als unabhängige KI-Plattform.

„Der Wert von Künstlicher Intelligenz hängt direkt von der Qualität und Zuverlässigkeit der zugrunde liegenden Daten ab. Large Language Models (LLMs) sind extrem leistungsfähig bei der Sprachverarbeitung, haben aber entscheidende Schwächen: Sie neigen zu faktischen Fehlern („Halluzinationen“) und können oft nicht nachvollziehbar erklären, wie sie zu einem Ergebnis gekommen sind“, liest man in der Aussendung.

Graphwise mit Rückgrat

Graphwise löst dieses Problem durch den Aufbau eines sogenannten „Semantic Backbone“ (semantisches Rückgrat) in Form eines Knowledge Graphs. Diese Wissensgraphen verknüpfen isolierte Unternehmensdaten, geben ihnen Kontext und stellen großen KI-Modellen eine Faktenbasis zur Verfügung. Das Ergebnis: Die KI soll nicht mehr halluzinieren, Ergebnisse würden revisionssicher und die Token-Kosten drastisch sinken, so der Claim. Dies sei besonders in regulierten und datenintensiven Branchen wie Finanzdienstleistungen, im Gesundheitswesen (Life Sciences) und im öffentlichen Sektor unverzichtbar.

Dubens, Gründer und Managing Partner von Oakley Capital, dazu: „KI verändert die Art und Weise, wie jede Organisation arbeitet. Das macht vertrauenswürdige, gut verwaltete Daten heute wichtiger denn je.“

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