06.09.2023

Nach Angriff auf Geschäftsmodell: Legal-Tech-Startup gewinnt gegen Rechtsanwaltsverein

Im Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) konnte sich incaseof.law über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen des ÖRAV durchsetzen. Und damit quasi eine Legalisierung von Law-Tech etablieren, wie Gründer Maximilian Kindler betont.
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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Incaseof.law ist eine LawTech-Firma, die Online-Rechtsberatung auf KI-Basis anbietet – der brutkasten berichtete. Der Österreichische Rechtsanwaltsverein (ÖRAV) hat gegen das Startup und dessen Geschäftsmodell Klage eingelegt. Konkret ging es um die Zulässigkeit einer Korrespondenz zwischen Rechtsanwält:innen und Klient:innen über die hauseigene Software, dem Erteilen von Handlungsempfehlungen an Rechtsanwälte in rechtberatender oder maschineller Weise und der Berücksichtigung von Erfolgsquoten von Anwält:innen dabei. Sowie um Datenschutz.

Founder Maximilian Kindler konnte sich nun im Rechtsstreit mit dem österreichischen Rechtsanwaltsverein über drei Instanzen hinweg mehrheitlich gegen die Anschuldigungen durchsetzen.

Incaseof.law und die Anfänge des Rechtsstreits

Alles begann vor mehr als zwei Jahren im März 2021. Der ÖRAV reichte Klage gegen das Legal-Tech auf Baiss von unlauterem Wettbewerb ein. Der Rechtsstreit zog sich über drei Gerichte (Handelsgericht, Landesgericht und OGH) und hatte laut Kindler folgende Anschuldigungen als Causa:

Der Name incaseof.law würde einerseits suggerieren, dass es sich beim Unternehmen um eine Anwaltskanzlei handele, andererseits wäre der Begriff „law“ nur Rechtsanwälten vorbehalten. Zudem wäre es nicht zulässig, sich von Nicht-Rechtsanwälten rechtlich beraten zu lassen.

Auch die Vermittlung von Anwälten war ein Thema der Klage. Incaseof.law arbeitet mit Partner-Anwält:innen zusammen und prüft die Kerngebiete der Beratungstätigkeit, berücksichtigt öffentlich einsehbare Erfolgsquoten und sieht sich an, ob Disziplinarverfahren gegen Anwälte laufen. „Sie wollten uns die Geschäftsgrundlage entziehen und sämtliche LawTech- und ähnliche Plattformen abschaffen. Wäre das durchgegangen, wäre jede Software in dem Bereich obsolet geworden“, so Kindler resümierend.

„Triumph für Fortschritt“

Nun wurde jedoch dem Gründer und seinem Team vom OGH zum Großteil rechtgegeben: „Mit diesem Urteil kann man unzweifelhaft behaupten, dass incaseof.law und Dr. Max Kindler den Weg für Legal-Tech in Österreich geebnet haben“, sagt Stefan Prochaska von Prochaska Solutions, der als Rechtsanwalt von incaseof.law das Verfahren vor dem OGH geführt hat.

Kindler ergänzt: „Dies ist ein Triumph für den Fortschritt und zeigt, dass technologiebasierte Lösungen im Rechtssystem ihren festen Platz haben und von Nutzen sein können.“

Dieses Urteil gilt für den Gründer fortan als „Meilenstein für Startups im Legal-Tech-Bereich“: „Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat damit ausdrücklich das Geschäftsmodell der incaseof.law GmbH für zulässig erklärt und damit eine Grundlage für künftige Geschäftstätigkeit von Legal-Tech-Unternehmen in Österreich geschaffen“, heißt es.

Die Kernpunkte des Urteils (OGH 4 Ob 77/23m) umfassen:

  • Das Erteilen von Handlungsempfehlungen an Rechtsanwälte in rechtberatender oder maschineller Weise ist zulässig;
  • Das Abwickeln der gesamten Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und Klienten über die Softwareplattform von incaseof.law ist ebenfalls zulässig, solange die Vertraulichkeit der Daten gewahrt bleibt;
  • Die Berücksichtigung von Erfolgsquoten bei der Auswahl von Rechtsanwälten für Klienten darf vorgenommen werden;
  • Das Nutzen der Wortkombination ‚in-case-of.law‘ in Firmennamen, E-Mail-Adressen oder anderen Webadressen ist ohne Verwechslungsgefahr mit einer Rechtsanwaltskanzlei möglich; ein prozentueller Anteil am Anwaltshonorar darf vom Vermittler aber nicht verrechnet werden.
  • Der OGH hält in seinem Urteil unter anderem fest, dass es „nicht erkennbar sei, woraus der Kläger überhaupt ableiten will, dass ein Anwalt keinen externen oder nichtanwaltlichen Rat einholen oder entgegennehmen dürfe…“.
  • Ebenso ist es möglich, „dass die Ausgliederung (Outsourcing) bestimmter Dienstleistungen für Rechtsanwaltskanzleien üblich und nach den anwaltlichen Standesregeln nicht generell unzulässig ist.“

Der OGH betont weiters, dass der Standpunkt des Klägers, „den Kreis der Hilfskräfte des Anwalts einschränkend verstehen zu wollen, nicht auf dem Boden des herrschenden Verständnisses der Verschwiegenheit als einer der tragenden Säulen des Anwaltsberufs steht. Dagegen ist es zumindest vertretbar, dass die Weitergabe von Daten, die den Kernbereich der anwaltlichen Verschwiegenheit betreffen, nämlich die Kommunikation zwischen dem Mandanten und dem Anwalt, auch an einen von diesem vertraglich zur Erbringung von Diensten wie hier herangezogenen Dritten keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht begründet, weil der Dritte eine Hilfskraft des Anwalts und daher an § 9 Abs 2 RAO gebunden ist.“

ÖRAV bekommt in einem Punkt recht

Wie oben kurz angedeutet musste incaseof.law allerdings bei einem Punkt eine juristische Niederlage einstecken: beim Honorarmodell.

Das Startup baut auf Basis unstruktierter Daten über KI Sachverhalte und mögliche Lösungen zusammen. Die firmeneigene Software generiert Handlungsvorschläge rechtlicher Natur, die nicht an Kund:innen gehen, sondern Anwält:innen angeboten werden. Jener hat folglich die Möglichkeit, den Fall anzunehmen oder abzulehnen.

Im Falle eines „Ja“, verlangte incaseof.law bisher 25 Prozent „Vermittlungsgebühr“. Dies wurde vom OGH als unzulässig bestätigt. Deswegen hat das Rechts-Startup sein Einnahmemodell umstrukturiert.

Zur Erklärung: Über das interne „Anwaltscockpit“ der Software wird nach einer Recherche der Kompetenzfelder von der Software der passende Anwalt oder die passende Anwältin ausgewählt. Nimmt die betreffende Person den Fall an, bekommt der Rechtsbeistand die Kosten vom Unternehmen vorgelegt (150 Euro für die Benutzung der Software exkl. Umsatzsteuer, plus einem rechercheabhängigen Betrag) und kann seinerseits selbst ein Pauschalangebot angeben, das nur der Kunde oder die Kundin erhält.

Kurz gesagt: Kommt es zu einer „Geschäftsbeziehung“ zwischen diesen beiden Parteien, so gibt es nach dem Urteil nun folgende Vorgangsweise: Der Anwalt stellt eine Rechnung direkt an den Kunden; incaseof.law verlangt, nicht wie bisher eine Vermittlungsgebühr, sondern sendet ebenfalls eine separate Rechnung an den Anwalt.

Incaseof.law und die KI-Frage

„Im Grunde ging es bei allem um die Frage: Dürfen Plattformen, darf eine KI, darf Tech juristische Beratungssleistungen erbringen? Die Antwort ist ‚Ja‘. Auch die Frage, ob wir eine Kommunikation zwischen Mandanten und Anwalt über unsere Plattform technologisch ermöglichen dürfen, ist nun geklärt. Mit dem Urteil haben wir nun eine Legalisierung von Legal-Tech erreicht“, erklärt Kindler.

Und meint abschließend: „Der Versuch innovative, technologiegestützte, juristische Lösungen im Rechtsbereich durch das Wettbewerbsrecht zu unterbinden, ist gescheitert. Die Entscheidung stärkt nicht nur die Position von incaseof.law auf dem Markt für innovative juristische Dienstleistungen, sondern ebnet auch den Weg für andere Unternehmen im Bereich der Legal-Tech in Österreich.“


Anm.: Eine Anfrage an den ÖRAV blieb bisher unbeantwortet und wird gegebenenfalls hier nachgefügt.

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zone14
© zone14 - (v.l.) Philip Obermüller, Teammanager des Wiener Sport-Club, Simon Schmiderer, Co-Founder zone14 und David Krapf-Günther, Sektionsleiter Wiener Sport-Club.

Ein 7:0 im Jahre 1958 gegen den damaligen italienischen Spitzenreiter Juventus Turin. Dreimal die österreichische Meisterschaft (1922, 1958 und 1959) und zweimal Viertelfinale im Europapokal der Landesmeister (damaliges Pendant zur heutigen Champions League) – 1959 und 1960. Das sind die Erfolgsgeschichten des Hernalser Fußballvereins Wiener Sport-Club. Heute ist man nach drei Spieltagen ohne Punkteverlust Spitzenreiter der Regionalliga Ost, verfügt über ein modernisiertes Stadion im Westen von Wien und setzt nun im Sinne der Weiterentwicklung auf die Technologie von zone14 rund um Lukas Grömer, Simon Schmiderer und Tobias Gahleitner. Und intensiviert damit die seit Jahren bestehende Kooperation.

zone14-Technologie durch alle Teams

Damit sollen künftig alle Teams des WSC – Kampfmannschaft, Frauenmannschaft und Nachwuchs – von professionellen Insights durch Videoanalyse und Leistungsdaten profitieren.

„Der Wiener Sport-Club ist weit mehr als ein Fußballverein und gehört fest zur Wiener Sportkultur. Wir wollen nicht nur Weltklasse-Technologie bereitstellen, sondern gemeinsam jeden Tag daran arbeiten, mit Videos und Daten Trainer:innen und Spieler:innen im sportlichen Alltag bestmöglich zu unterstützen – von der Kampfmannschaft bis zum Nachwuchs“, sagt Schmiderer, Mitgründer und Co-CEO von zone14.

Über die Technologie hinaus verbindet beide Partner ein ähnliches Verständnis davon, wie sich Fußball weiterentwickeln soll. Während der Wiener Sport-Club seit Jahrzehnten für Weltoffenheit, Toleranz und soziale Verantwortung steht, verfolgt zone14 das Ziel, professionelle Fußball-Technologie auch außerhalb des Profifußballs zugänglich zu machen.

Langfristige Kooperation

Für den Wiener Verein ist die Zusammenarbeit bewusst langfristig angelegt. Videoanalyse und Leistungsdaten sollen künftig noch stärker Teil der sportlichen Arbeit werden und Trainer:innen sowie Spieler:innen bei der Spielvorbereitung, der Nachbereitung und individueller Entwicklung unterstützen.

Dabei erhält der Wiener Sport-Club Zugang zu automatisierter Videoanalyse, Laufdaten, Heatmaps und Insights über das Spiel. Trainer:innen sollen künftig konkrete Spielsituationen aufarbeiten, taktische Abläufe analysieren und relevante Szenen für die Vorbereitung nutzen können. Spieler:innen erhalten gleichzeitig die Möglichkeit, ihre eigene Leistung objektiver zu beurteilen und ihre Entwicklung nachzuvollziehen, so der Plan.

„Mit zone14 haben wir einen langfristigen und zukunftsorientierten Partner gefunden, der es uns ermöglicht, auf höchster Ebene zu agieren“, sagt Philip Obermüller, Teammanager des Wiener Sport-Club. „Zone14 bietet uns die Möglichkeit, Leistung objektiv zu bewerten und sich tagtäglich zu verbessern. Gleichzeitig ist auch die Betreuung rundherum auf höchstem Niveau und der persönliche Einsatz des gesamten zone14-Teams hervorragend. Dass wir dabei mit einem Wiener Unternehmen zusammenarbeiten, das von der Wirtschaftsagentur Wien gefördert wird, macht dies zu einer perfekten Partnerschaft für uns.“

Die Partnerschaft mit dem Wiener Sport-Club, die das Startup nun eingeht, ist nicht die erste dieser Art: 2024 konnte man etwa Rapid als Kunden gewinnen, 2021 die Austria bzw. 2025 die „Austria Wien“-Akademie.

Frauenmannschaft und Nachwuchs im zone14-Fokus

Wie erwähnt, werden auch die Frauenmannschaft und der Nachwuchs des Wiener Sport-Club im Rahmen der Partnerschaft mit der Technologie von zone14 arbeiten. Damit sollen Videoanalyse und Leistungsdaten auch in der Ausbildung junger Spieler:innen und in der sportlichen Weiterentwicklung aller Mannschaften eingesetzt werden.

Die Zusammenarbeit knüpft zugleich an das Engagement von zone14 für mehr Sichtbarkeit und Professionalisierung im Frauenfußball an. Mit der Initiative „Fokus: Frauen im Fußball“ und dem Event „Frauen im Fußball – The Talk“ setzt sich das Unternehmen aktiv für die Weiterentwicklung des Frauenfußballs ein.

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