16.01.2017

Mitarbeiterbeteiligung: Win-Win Situation als Finanzierungsalternative

Powered by CMS Die Finanzierung ist zweifelsohne eine der größten Hürden jeder Unternehmensgründung. Gerade Startups verfügen am Anfang nur selten über ausreichend Kapital, um ihre Mitarbeiter mit hohen Vergütungen zu entlohnen. Rechtsanwältin Anna Wieser von CMS in Österreich wirft einen genauen Blick darauf, wie Mitarbeiterbeteiligungen auszugestalten sind, damit daraus tatsächlich eine Win-Win-Situation entsteht.
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Mitarbeiter zu beteiligen, entwickelt sich immer mehr zu einer beliebten Finanzierungsalternative.

Es bietet sich für Gründer an, die Arbeitsleistung zumindest teilweise über eine Mitarbeiterbeteiligung am eigenen Unternehmen zu finanzieren. Besonders populär ist dieses “work for equity” Prinzip in den USA. Aber auch in Europa wie auch im Speziellen bei uns in Österreich sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle eindeutig am Vormarsch. Anstatt hohe Gehälter auszubezahlen, lassen immer mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter lieber am Unternehmenserfolg teilhaben.

“In Österreich sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle eindeutig am Vormarsch.”

Fixkosten verringern, Anreiz schaffen

Durch eine derartige Beteiligung werden die Fixkosten des Unternehmens gesenkt und gleichzeitig das Eigenkapital, die Liquidität und die Ertragskraft gestärkt. Von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen profitiert aber nicht nur das Unternehmen, sondern auch seine Mitarbeiter. Mittlerweile stellt die Beteiligung und die damit einhergehende Möglichkeit – im Falle eines gewinnbringenden Exits – selbst “am Kuchen mitzunaschen”, einen großen Anreiz dar. Mitarbeiter bringen sich folglich stärker in das Startup ein und verhelfen diesem so zum Durchbruch. Mitarbeiter werden zu Mitunternehmern und ziehen am selben Strang wie die Gründer und Investoren. Außerdem kann das Unternehmen bereits in einem frühen Stadium Talente langfristig an sich zu binden.

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Mitarbeiterbeteiligungsmodell Mitarbeiterbeteiligungsmodell

Für Startups stellt sich also die Frage, wie das Modell zu strukturieren ist. Das österreichische Recht bietet dabei einen breiten Gestaltungsspielraum. So kann die Beteiligung von umfassenden Eigentums-, Informations- sowie Einflussrechten (gleich einem Gesellschafter) bis zu einer reinen Beteiligung am Erlös im Fall eines Exits reichen. Freilich fällt die Wahl der jeweiligen Beteiligungsform nicht immer leicht. Weshalb es sich lohnt, die unterschiedlichen Gestaltungsformen an dieser Stelle etwas genauer unter die Lupe zu nehmen:

1. Direkte Beteiligung

In der Praxis sind Startups oft als GmbH ausgestaltet. Bei der direkten Beteiligung wird der Mitarbeiter zum Gesellschafter und am finanziellen Erfolg des Unternehmens beteiligt. Ebenso erhalten diese Mitarbeiter Stimm-, Auskunfts- und Kontrollrechte, die den Gestaltungsprozess im Unternehmen verlangsamen und zur Preisgabe sensibler Kennzahlen und Strategien führen können. Außerdem ist die Übertragung von GmbH-Anteilen schwerfällig und unflexibel:

  • Übertragung ist notariatsaktpflichtig
  • Gesellschafter muss ins Firmenbuch eingetragen werden

Summa summarum sollte diese Form der Beteiligung nur besonders verdienten Mitarbeitern vorbehalten sein.

2. Virtuelle Beteiligung

Die soeben beschriebenen Nachteile können durch das Einräumen einer virtuellen, sprich künstlich nachgebildeten, Beteiligung (auch “phantom stock” oder “phantom shares” genannt) vermieden werden. Die Höhe der Beteiligung richtet sich im Regelfall nach der Dauer der Beschäftigung des jeweiligen Mitarbeiters. Üblicherweise werden auch sogenannte “good-leaver” bzw. “bad-leaver” Klauseln in den Vertrag aufgenommen. Durch die Verwendung derartiger Klauseln kann etwa sichergestellt werden, dass bei eigenem Verschulden am Ausscheiden aus der Gesellschaft Ansprüche zur Gänze verloren gehen.

Die drei Strukturen der virtuellen Beteiligung:

  • Stille Gesellschaft

Nach dem Grundmodell leistet ein “Stiller” (Gesellschafter) – hier ein Mitarbeiter – eine Einlage, während der Unternehmer weiterhin Eigentümer des Vermögens bleibt und die Geschäftsführung wahrnimmt. Stille Gesellschafter haben kaum Mitwirkungsrechte und treten auch nicht nach außen hin in Erscheinung, erhalten aber eine Beteiligung am Gewinn (und je nach Ausgestaltung auch am Verlust).

  • Treuhandschaft

Der Mitarbeitereinfluss auf das Tagesgeschäft kann eingeschränkt werden, indem die Mitarbeiterbeteiligungen an einen Treuhänder übertragen werden. Die Mitarbeiter bleiben zwar am Gewinn und/oder Exit-Erlös beteiligt, treten aber ihre Beteiligung (samt Stimm- und Mitwirkungsrechten) an den Treuhänder ab. Zusätzlicher Vorteil: Im Firmenbuch scheint nur der Treuhänder als Gesellschafter auf – allfällige Änderungen beteiligter Mitarbeiter müssen in der Folge nicht mehr zur Eintragung im Firmenbuch angemeldet werden.

  • Holdingstruktur

Bei einer großen Anzahl an direkt beteiligten Arbeitnehmern kann es hingegen sinnvoll sein, die Mitarbeiter-Anteile in einer Holding-Gesellschaft zu bündeln. Diese ist wiederum am Startup beteiligt. So können Arbeitnehmerinteressen zentralisiert und von einem gemeinsamen Vertreter ausgeübt werden. Auch diese Konstruktion dient dazu, Entscheidungsprozesse im Unternehmen zu beschleunigen.


TIPP: In der Praxis kann etwa eine GmbH oder eine KG als Holding fungieren. Die Ausgestaltung als GmbH kann sich jedoch als zu schwerfällig erweisen. Großer Vorteil der KG ist, dass die Arbeitnehmer lediglich mit ihrer Hafteinlage im Firmenbuch aufscheinen. Außerdem entfällt eine Notariatsaktpflicht bei der Anteilsübertragung.


Redaktionstipps

Achtung arbeitsrechtliche Schranken

Die Größe der Beteiligung hat unmittelbaren Einfluss auf die Arbeitnehmereigenschaft und alle damit verbundenen Vorzüge. Der Entgeltbegriff ist im Arbeitsrecht sehr weit ausgelegt, deshalb zählen Beteiligungserträge selbst dann zum Arbeitsentgelt, wenn diese unentgeltlich oder verbilligt gewährt wurden. Diese Qualifikation als Entgelt hat zur Folge, dass die aus der Beteiligung erzielten Erträge regelmäßig in die Bemessungsgrundlage für Entgeltfortzahlungs- und Beendigungsansprüche miteinbezogen werden.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Ebenfalls wichtig ist, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei der Mitarbeiterbeteiligung beachtet werden muss. So dürfen bestimmte Arbeitnehmer nicht willkürlich ohne sachliche Rechtfertigung von Beteiligungsmodellen ausgenommen oder schlechter gestellt werden.


Tipp: Aus der Sicht des Arbeitgebers empfiehlt es sich, die Beteiligungsform der Arbeitnehmer ausdrücklich und klar in einer schriftlichen Vereinbarung zu erfassen. Je detaillierter und klarer der Vertrag ist, desto geringer ist das Risiko, dass der Arbeitgeber im Streitfall das Nachsehen hat. Unklare Formulierungen zum Beispiel gehen grundsätzlich zulasten des Arbeitgebers gehen.


Welche Steuern betreffen mich als Unternehmer?

Das Finanzamt verdient mit

Die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Arbeitnehmer stellt einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und unterliegt als Sachbezug dem progressiven Tarif der Lohnsteuer. Wird etwa ein mittlerweile sehr wertvoller GmbH-Anteil zu einem relativ späten Zeitpunkt, kurz vor dem Exit, stark verbilligt (z.B. nur zum Nominale) abgetreten, so ist mit hohem Steuerabrieb von bis zu 55% bei der Übertragung der Beteiligung zu rechnen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Mitarbeiter aber noch keinen Euro aus dem bevorstehenden Exit erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer den Anteil direkt oder über einen Treuhänder erwirbt.


TIPP: Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Mitarbeiter bereits in einem frühen Stadium am Unternehmen zu beteiligen. Kommt es zum gewinnbringenden Exit, muss anstelle der Lohnsteuer lediglich Kapitalertragssteuer in Höhe von 27,5% abgeführt werden. Bei einer virtuellen Beteiligung, wird die Steuer erst beim Exit, jedoch noch nicht zum Zeitpunkt der Einräumung fällig.


Win-Win-Situation

Anna Wieser von CMS Österreich.

Mitarbeiterbeteiligungen stellen eine äußerst spannende Ergänzung zu den klassischen Vergütungsmodellen dar. Richtig strukturiert können sie dem Unternehmer zusätzlichen finanziellen Spielraum verschaffen und Fixkosten reduzieren. Gleichzeitig sind sie für Mitarbeiter reizvoll, um sich aktiv mit neuen Ideen einzubringen und zum Erfolg des Unternehmens beizutragen. Damit beide Seiten profitieren, müssen Mitarbeiterbeteiligungen jedoch unter Berücksichtigung vieler Aspekte geplant und ebenso gut umgesetzt werden.


Autorin: Anna Wieser ist Rechtsanwältin bei CMS in Österreich, [email protected]

Allgemeine Rückfragen: Gregor Famira, Partner und Ansprechpartner für Startups bei CMS in Österreich, [email protected]


 

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Wähle bis 10. Jänner dein:e Favorit:in

Jetzt bist du am Drücker: Wähle bis 10. Jänner 2025 (23:30 Uhr) deine Favoritin oder deinen Favoriten zum “Innovator of the Year”! Jede:r User:in hat eine Stimme und es kann einmal pro Tag und Kategorie abgestimmt werden – es zahlt sich also aus, die eigene Community zu aktivieren! Der “Innovator of the Year” erhält ein brutkasten Medienvolumen in Höhe von 4.100 Euro. Die Gewinner:innen in allen Kategorien werden am 14. Jänner 2025 auf brutkasten.com veröffentlicht.

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Einmal aus der Corporate- in die Startup-Welt und (halb) wieder zurück. Eine Führungsposition in einem Corporate mit dem CEO-Posten in einem Startup zu kombinieren ist gewiss eine Herausforderung. Ana-Marija Autischer macht genau das. Sie lernte als Managerin bei ANDRITZ Ventures bis 2022 die Startup-Welt von der Corporate-Seite aus kennen. Dann gründete sie mit Vigilios ihr eigenes Startup. Dieses Jahr kehrte sie als Director Strategic Projects zu ANDRITZ zurück und sorgt nun dort für den nötigen Startup-Spirit. 

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Thomas Greiner ist seit 2020 als Strategie-Owner für Innovation bei der Asfinag tätig und verantwortet die Innovationsstrategie des Unternehmens. Zuvor leitete er über zehn Jahre Bauprojekte im Asfinag-Netz. 2022 verbrachte er Zeit im Silicon Valley, um neue Einblicke im Innovationsbereich nach Österreich zu bringen. Innerhalb der Asfinag ist er maßgeblich für das Vorantreiben von Innovationsprojekten verantwortlich. 2024 testete die Asfinag unter anderem Photovoltaik auf Lärmschutzwänden. So wurde an der S1 bei Laxenburg ein 70 Meter langes Testfeld mit über 100 Photovoltaik-Paneelen errichtet. Die gewonnenen Erkenntnisse bilden die Grundlage für die weitere Skalierung. Die Innovationsbestrebungen zahlen auf das ambitionierte Ziel ein, bis 2030 bilanziell stromautark sein zu wollen.

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Karin Dietachmayr ist seit knapp 25 Jahren bei der Energie AG tätig, davon 20 Jahre als Strategie- und Organisationsentwicklerin. Seit 2019 leitet sie gemeinsam mit Christian Stein die Wertstatt 8, die Innovationsgesellschaft der Energie AG für die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, seit März 2024 die neu geschaffene Holdingeinheit „Konzern-Innovation“ der Energie AG Oberösterreich. In dieser Rolle ist sie für den Aufbau eines konzernweiten Innovationsmanagements verantwortlich, das als Informationsdrehscheibe fungiert und die verschiedenen Bereiche des Unternehmens bei Innovationsfragen unterstützt. Am 13. Feber 2024 fand die erste Innovation Challenge der Energie AG OÖ statt. Dabei wurde jungen und innovativen Startups die Möglichkeit geboten, ihre Entwicklungen für eine nachhaltige Energiezukunft Expert:innen im Bereich der Energieversorgung zu präsentieren

Matthias Leibetseder | WaVe-X

Matthias Leibetseder ist derzeit als Investment Manager bei der WaVe-X Management GmbH tätig, einer Tochtergesellschaft der Walter Group. In dieser Rolle verantwortet er Startup-Investitionen und ist als Prokurist tätig. Zuvor leitete er als Head of Innovation die Innovationsbemühungen der Walter Group, wo er ein Team von sieben Innovationsmanagern führte und sich auf Bereiche wie Foresight, Ideenmanagement und Venture Building konzentrierte. Im Rahmen seiner Tätigkeit bei WaVe-X war er 2024 maßgeblich an Investitionen beteiligt – darunter beispielsweise in die Online-Handelsplattform Truckoo.

Andreas Mühlberger | Infineon

Andreas Mühlberger ist bei Infineon Technologies als Strategic Partner Manager tätig. In dieser Rolle fördert er die Zusammenarbeit mit Startups, um innovative Lösungen zu entwickeln. Ein Beispiel für sein Engagement ist die Infineon Startup Challenge, bei der Tech-Startups ihre Lösungen in Bereichen wie Künstliche Intelligenz, Internet der Dinge und Sensortechnik präsentieren. Die Infineon Startup Challenge 2024 verzeichnete mit 45 Bewerbungen einen erheblichen Anstieg, was einer Versechsfachung im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Infineon Austria hat kürzlich eine Absichtserklärung (Letter of Intent) mit VesnaCapital für einen Deep-Tech-Fonds für Slowenien und Kroatien unterzeichnet. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, gemeinsam Startups in den aufstrebenden Regionen Slowenien und Kroatien zu identifizieren und zu unterstützen

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2018 ging Elevator Ventures, der Corporate-VC-Fonds der Raiffeisenbank International (RBI) mit seinem ersten Fonds an den Start. 15 Direktinvestments, drei Exits und mehrere Beteiligungen an anderen VC-Fonds folgten. Dieses Jahr wurde mit “EV II” der zweite Fonds mit einem Volumen von 70 Millionen Euro aufgesetzt. Die beiden strategischen Masterminds dahinter sind Thomas Muchar und Maximilian Schausberger. Sie holten auch die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien und die Raiffeisen-Landesbank Steiermark als Limited Partners (LPs) an Bord und schufen so “den ersten Corporate-VC mit einer Multi-LP-Struktur”.

Andreas Nemeth | UNIQA Ventures

Unter der Leitung von Andreas Nemeth blickt UNIQA Ventures auf ein erfolgreiches Jahr 2024 zurück. Insgesamt wurden 17 Transaktionen durchgeführt und 12,5 Millionen Euro investiert. Zudem erreichten die Portfolio-Companies von UNIQA Ventures zahlreiche Meilensteine. Im ersten Quartal gelang der Einstieg von UBER bei Moove im Rahmen einer 100-Millionen-US-Dollar-Runde. Im zweiten Quartal folgte eine 20-Millionen-US-Dollar-Finanzierungsrunde für das Mental-Health-Startup ifeel. Das dritte Quartal war geprägt vom erfolgreichen Exit bei Eversports an den Growth-Investor Verdane. Den Abschluss des Jahres bildete der Merger von Impress und Dr. Smile, der mit 110 Millionen US-Dollar bewertet wurde.

Roland Riepl | Greiner Innoventures

Roland Riepl ist seit Juli 2023 Geschäftsführer von Greiner Innoventures, dem Innovationshub der Greiner AG. Er trat die Nachfolge von Hannes Möseneder an, der den Aufbau von Greiner Innoventures maßgeblich geprägt hat. Unter der Leitung von Roland Riepl fokussiert sich Greiner Innoventures nach einer Neuausrichtung verstärkt auf kreislauffähige Geschäftsmodelle und setzte 2024 sein Engagement mit Startup-Beteiligungen fort. So erhöhte beispielsweise Greiner Innoventures im Oktober 2024 seine Investition in das österreichische Startup MATR und beteiligte sich am italienischen Startup Movopack.

Thomas Wiedner | Energie Steiermark & next-incubator

Thomas Wiedner ist Innovationschef der Energie Steiermark und leitet den Next-Incubator, das Innovationsprogramm des Unternehmens. In dieser Funktion verantwortet er die strategische Ausrichtung und Umsetzung von Innovationsprojekten. Der Next-Incubator der Energie Steiermark hat seit seiner Gründung im Jahr 2017 bemerkenswerte Erfolge erzielt. Jährlich werden etwa 300 Ideen und Innovationen evaluiert, wovon rund 25 Startup-Projekte umgesetzt werden. Aktuell ist der Next-Incubator in über 40 Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten involviert und kooperiert mit zahlreichen internationalen Partner:innen.

Franz Zöchbauer | VERBUND X Ventures

Zwei Accelerator-Batches abgeschlossen, einer in der Acceleration- und einer in der Scouting-Phase. Dazu sechs Startup-Investments. Franz Zöchbauer hat in seiner Doppelrolle als Director Corporate Innovation & New Business der VERBUND AG und als Managing Director von VERBUND X Ventures ein ereignisreiches Jahr hinter sich. VERBUND X Ventures startete dieses Jahr so richtig los und setzte nicht nur einen großen Schritt auf dem Weg zum Ziel von 15 Portfolio-Startups bis Ende 2026, sondern baute auch ein strukturiertes Portfolio-Management auf. Ebenso wie der VERBUND X Accelerator mit seiner Multi-Corporate-Struktur innerhalb weniger Jahre zu einem der herausragendsten Programme in der heimischen Corporate-Venturing-Landschaft wurde, gelang es VERBUND X Ventures so in kürzester Zeit, im heimischen Corporate-VC-Bereich ganz oben mitzuspielen.


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