16.01.2017

Mitarbeiterbeteiligung: Win-Win Situation als Finanzierungsalternative

Powered by CMS Die Finanzierung ist zweifelsohne eine der größten Hürden jeder Unternehmensgründung. Gerade Startups verfügen am Anfang nur selten über ausreichend Kapital, um ihre Mitarbeiter mit hohen Vergütungen zu entlohnen. Rechtsanwältin Anna Wieser von CMS in Österreich wirft einen genauen Blick darauf, wie Mitarbeiterbeteiligungen auszugestalten sind, damit daraus tatsächlich eine Win-Win-Situation entsteht.
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Mitarbeiter zu beteiligen, entwickelt sich immer mehr zu einer beliebten Finanzierungsalternative.

Es bietet sich für Gründer an, die Arbeitsleistung zumindest teilweise über eine Mitarbeiterbeteiligung am eigenen Unternehmen zu finanzieren. Besonders populär ist dieses „work for equity“ Prinzip in den USA. Aber auch in Europa wie auch im Speziellen bei uns in Österreich sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle eindeutig am Vormarsch. Anstatt hohe Gehälter auszubezahlen, lassen immer mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter lieber am Unternehmenserfolg teilhaben.

„In Österreich sind Mitarbeiterbeteiligungsmodelle eindeutig am Vormarsch.“

Fixkosten verringern, Anreiz schaffen

Durch eine derartige Beteiligung werden die Fixkosten des Unternehmens gesenkt und gleichzeitig das Eigenkapital, die Liquidität und die Ertragskraft gestärkt. Von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen profitiert aber nicht nur das Unternehmen, sondern auch seine Mitarbeiter. Mittlerweile stellt die Beteiligung und die damit einhergehende Möglichkeit – im Falle eines gewinnbringenden Exits – selbst „am Kuchen mitzunaschen“, einen großen Anreiz dar. Mitarbeiter bringen sich folglich stärker in das Startup ein und verhelfen diesem so zum Durchbruch. Mitarbeiter werden zu Mitunternehmern und ziehen am selben Strang wie die Gründer und Investoren. Außerdem kann das Unternehmen bereits in einem frühen Stadium Talente langfristig an sich zu binden.

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Mitarbeiterbeteiligungsmodell ≠ Mitarbeiterbeteiligungsmodell

Für Startups stellt sich also die Frage, wie das Modell zu strukturieren ist. Das österreichische Recht bietet dabei einen breiten Gestaltungsspielraum. So kann die Beteiligung von umfassenden Eigentums-, Informations- sowie Einflussrechten (gleich einem Gesellschafter) bis zu einer reinen Beteiligung am Erlös im Fall eines Exits reichen. Freilich fällt die Wahl der jeweiligen Beteiligungsform nicht immer leicht. Weshalb es sich lohnt, die unterschiedlichen Gestaltungsformen an dieser Stelle etwas genauer unter die Lupe zu nehmen:

1. Direkte Beteiligung

In der Praxis sind Startups oft als GmbH ausgestaltet. Bei der direkten Beteiligung wird der Mitarbeiter zum Gesellschafter und am finanziellen Erfolg des Unternehmens beteiligt. Ebenso erhalten diese Mitarbeiter Stimm-, Auskunfts- und Kontrollrechte, die den Gestaltungsprozess im Unternehmen verlangsamen und zur Preisgabe sensibler Kennzahlen und Strategien führen können. Außerdem ist die Übertragung von GmbH-Anteilen schwerfällig und unflexibel:

  • Übertragung ist notariatsaktpflichtig
  • Gesellschafter muss ins Firmenbuch eingetragen werden

Summa summarum sollte diese Form der Beteiligung nur besonders verdienten Mitarbeitern vorbehalten sein.

2. Virtuelle Beteiligung

Die soeben beschriebenen Nachteile können durch das Einräumen einer virtuellen, sprich künstlich nachgebildeten, Beteiligung (auch „phantom stock“ oder „phantom shares“ genannt) vermieden werden. Die Höhe der Beteiligung richtet sich im Regelfall nach der Dauer der Beschäftigung des jeweiligen Mitarbeiters. Üblicherweise werden auch sogenannte „good-leaver“ bzw. „bad-leaver“ Klauseln in den Vertrag aufgenommen. Durch die Verwendung derartiger Klauseln kann etwa sichergestellt werden, dass bei eigenem Verschulden am Ausscheiden aus der Gesellschaft Ansprüche zur Gänze verloren gehen.

Die drei Strukturen der virtuellen Beteiligung:

  • Stille Gesellschaft

Nach dem Grundmodell leistet ein „Stiller“ (Gesellschafter) – hier ein Mitarbeiter – eine Einlage, während der Unternehmer weiterhin Eigentümer des Vermögens bleibt und die Geschäftsführung wahrnimmt. Stille Gesellschafter haben kaum Mitwirkungsrechte und treten auch nicht nach außen hin in Erscheinung, erhalten aber eine Beteiligung am Gewinn (und je nach Ausgestaltung auch am Verlust).

  • Treuhandschaft

Der Mitarbeitereinfluss auf das Tagesgeschäft kann eingeschränkt werden, indem die Mitarbeiterbeteiligungen an einen Treuhänder übertragen werden. Die Mitarbeiter bleiben zwar am Gewinn und/oder Exit-Erlös beteiligt, treten aber ihre Beteiligung (samt Stimm- und Mitwirkungsrechten) an den Treuhänder ab. Zusätzlicher Vorteil: Im Firmenbuch scheint nur der Treuhänder als Gesellschafter auf – allfällige Änderungen beteiligter Mitarbeiter müssen in der Folge nicht mehr zur Eintragung im Firmenbuch angemeldet werden.

  • Holdingstruktur

Bei einer großen Anzahl an direkt beteiligten Arbeitnehmern kann es hingegen sinnvoll sein, die Mitarbeiter-Anteile in einer Holding-Gesellschaft zu bündeln. Diese ist wiederum am Startup beteiligt. So können Arbeitnehmerinteressen zentralisiert und von einem gemeinsamen Vertreter ausgeübt werden. Auch diese Konstruktion dient dazu, Entscheidungsprozesse im Unternehmen zu beschleunigen.


TIPP: In der Praxis kann etwa eine GmbH oder eine KG als Holding fungieren. Die Ausgestaltung als GmbH kann sich jedoch als zu schwerfällig erweisen. Großer Vorteil der KG ist, dass die Arbeitnehmer lediglich mit ihrer Hafteinlage im Firmenbuch aufscheinen. Außerdem entfällt eine Notariatsaktpflicht bei der Anteilsübertragung.


Redaktionstipps

Achtung arbeitsrechtliche Schranken

Die Größe der Beteiligung hat unmittelbaren Einfluss auf die Arbeitnehmereigenschaft und alle damit verbundenen Vorzüge. Der Entgeltbegriff ist im Arbeitsrecht sehr weit ausgelegt, deshalb zählen Beteiligungserträge selbst dann zum Arbeitsentgelt, wenn diese unentgeltlich oder verbilligt gewährt wurden. Diese Qualifikation als Entgelt hat zur Folge, dass die aus der Beteiligung erzielten Erträge regelmäßig in die Bemessungsgrundlage für Entgeltfortzahlungs- und Beendigungsansprüche miteinbezogen werden.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Ebenfalls wichtig ist, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei der Mitarbeiterbeteiligung beachtet werden muss. So dürfen bestimmte Arbeitnehmer nicht willkürlich ohne sachliche Rechtfertigung von Beteiligungsmodellen ausgenommen oder schlechter gestellt werden.


Tipp: Aus der Sicht des Arbeitgebers empfiehlt es sich, die Beteiligungsform der Arbeitnehmer ausdrücklich und klar in einer schriftlichen Vereinbarung zu erfassen. Je detaillierter und klarer der Vertrag ist, desto geringer ist das Risiko, dass der Arbeitgeber im Streitfall das Nachsehen hat. Unklare Formulierungen zum Beispiel gehen grundsätzlich zulasten des Arbeitgebers gehen.


Welche Steuern betreffen mich als Unternehmer?

Das Finanzamt verdient mit

Die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Arbeitnehmer stellt einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und unterliegt als Sachbezug dem progressiven Tarif der Lohnsteuer. Wird etwa ein mittlerweile sehr wertvoller GmbH-Anteil zu einem relativ späten Zeitpunkt, kurz vor dem Exit, stark verbilligt (z.B. nur zum Nominale) abgetreten, so ist mit hohem Steuerabrieb von bis zu 55% bei der Übertragung der Beteiligung zu rechnen. Zu diesem Zeitpunkt hat der Mitarbeiter aber noch keinen Euro aus dem bevorstehenden Exit erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer den Anteil direkt oder über einen Treuhänder erwirbt.


TIPP: Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Mitarbeiter bereits in einem frühen Stadium am Unternehmen zu beteiligen. Kommt es zum gewinnbringenden Exit, muss anstelle der Lohnsteuer lediglich Kapitalertragssteuer in Höhe von 27,5% abgeführt werden. Bei einer virtuellen Beteiligung, wird die Steuer erst beim Exit, jedoch noch nicht zum Zeitpunkt der Einräumung fällig.


Win-Win-Situation

Anna Wieser von CMS Österreich.

Mitarbeiterbeteiligungen stellen eine äußerst spannende Ergänzung zu den klassischen Vergütungsmodellen dar. Richtig strukturiert können sie dem Unternehmer zusätzlichen finanziellen Spielraum verschaffen und Fixkosten reduzieren. Gleichzeitig sind sie für Mitarbeiter reizvoll, um sich aktiv mit neuen Ideen einzubringen und zum Erfolg des Unternehmens beizutragen. Damit beide Seiten profitieren, müssen Mitarbeiterbeteiligungen jedoch unter Berücksichtigung vieler Aspekte geplant und ebenso gut umgesetzt werden.


Autorin: Anna Wieser ist Rechtsanwältin bei CMS in Österreich, [email protected]

Allgemeine Rückfragen: Gregor Famira, Partner und Ansprechpartner für Startups bei CMS in Österreich, [email protected]


 

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Tina Ruseva ist Unternehmerin und Autorin und spricht am HR Inside Summit über „Soft Work“ | © Ammy Berent

Wenn KI die standardisierbare Arbeit übernimmt, bleibt für Menschen das, was die Unternehmerin und Autorin Tina Ruseva „Soft Work“ nennt. Sie spricht am HR Inside Summit, der am 14. und 15. Oktober in der Wiener Hofburg stattfindet. Im brutkasten-Interview erklärt sie vorab, warum Kontrolle als Führungsprinzip ausgedient hat und was Unternehmen jetzt verändern müssen.


brutkasten: Sie sprechen am HR Inside Summit über „Soft Work“. Was ist die Kernthese?

Tina Ruseva: Ausgangspunkt ist die Arbeitsteilung, die wir aus der Industrialisierung kennen. Arbeit hatte eine feste Beschreibung, und an der Maschine hatte es keine Bedeutung, wer die Aufgabe übernimmt. Das ist die Hard Work. Maschinen sind genau in solchen Aufgaben sehr gut und werden sie in den nächsten Jahren zum großen Teil übernehmen. In den Bürojobs von heute gibt es aber viele Aufgaben, bei denen man das Endergebnis nicht kennt: Welchen neuen Markt müssen wir erschließen? Wie antworten wir auf eine neue Krise? Diese Aufgaben sind diffuser, deswegen „soft“. Was für uns an Arbeit bleibt, können wir nur dann gut machen, wenn wir das wollen. Effektives Wirtschaften hängt heute von der intrinsischen Motivation der Beteiligten ab.

Ein gutes Beispiel ist der Customer Support. Wenn jemand nur Dienst nach Vorschrift macht und sein Skript abliest, ist diese Person ersetzbar, weil diese Arbeit bald besser von einem Automaten gemacht wird. Wir automatisieren, was wiederholbar ist, und können dann von Mensch zu Mensch klären, was diesmal besonders ist und zum ersten Mal auftritt.

Wer den Begriff hört, denkt sofort an Soft Skills. Wo liegt der Unterschied?

Wir haben Führung sehr lange etwas generisch als Soft Skill abgehakt, also als Kommunikation und persönliche Gespräche. Soft Work ist für mich ein größerer Begriff. Er beschreibt das gesamte Umfeld, in dem sich Führungskraft und Mitarbeitende befinden. Dazu habe ich ein Framework definiert: SOFT steht für Synergien, Offenheit, Fairness und Technologie. Wir müssen wiederholbare Tätigkeiten automatisieren, damit überhaupt Zeit bleibt für all das, was wir heute so gut wie nicht machen.

Wie geht eine Führungskraft vor, die sich zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt?

Führung ist eine Frage der Komplexität, deshalb führen wir sehr selten große Teams direkt. Studien sagen, dass ab 2028 rund ein Achtel der Arbeit mit KI-Agenten erledigt wird. Wenn alle meine Mitarbeitenden ihr eigenes digitales Team haben, gibt es unendlich viel mehr Aufgaben und Abstimmungsaufwand. Hinter jedem herzugehen, alles abzuhaken und alles zu kontrollieren, wird einfach unmöglich. Vertrauen, Augenhöhe und Selbstführung sind deshalb kein Wunschdenken, sondern unsere Zukunft. Wir müssen uns jetzt überlegen, wie wir Mitarbeitende befähigen, ihre eigenen digitalen Teams zu kontrollieren. Dazu braucht es auch Technologie.

Gibt es Unternehmen, die das schon anwenden?

Das bekannteste Beispiel unter den deutschen Großkonzernen ist Bosch, weil dort die mittlere Managementebene komplett abgeschafft wird. Dadurch kommt mehr Verantwortung bei den einzelnen Mitarbeitenden an. Ein neueres Beispiel ist Stripe. Das Unternehmen hat sehr viel in KI investiert und fast das gesamte Management-Team abgebaut. Es gibt nur noch Leadership und Teams, und vor allem Ingenieur:innen sollen experimentieren können. Stripe hat in einem Podcast von a16z erzählt, dass es dadurch 200 bis 300 innovative Produkte in einem Jahr auf den Markt bringt.

Allerdings ist KI eine Art Verstärker für die Unternehmenskultur. In einer Muss-Kultur, in der wir nur auf den KPI schauen, bekomme ich durch Automatisierung nur noch schneller mehr vom Gleichen. In Will-Kulturen, in denen alle bereit sind, ihre Ideen preiszugeben und anderen zu helfen, können Automatisierung und KI zu wirklich neuen Ergebnissen führen.

Es geht also nicht mehr darum, erledigte Aufgaben zu messen, sondern die Wirkung?

Von Effizienz zu Effektivität. Heute können wir alle in zehn Sekunden einen LinkedIn-Post rausschießen. Die Anzahl der Posts war sehr lange eine gängige Marketingkennzahl. Die To-do-Liste für die Mitarbeitenden war eine Anzahl von Dingen und nicht deren Qualität. Man schreibt einen Post aber ganz anders, wenn man wirklich Wert darauf legt, dass die Nachricht durchkommt. Das ist der Unterschied zwischen KI-generierten Texten und guten Autor:innen.

Den Begriff New Work gab es schon vor dem KI-Hype. Wie hat sich die Szene verändert?

Der Begriff ist mit der Pandemie explodiert. Viele haben ihn missbraucht, einfach für moderne Führung oder für tolle Büromöbel. Als die Krise kam, wurde das Konzept vielerorts für gescheitert erklärt. Trotzdem ist für alle klar: There is no going back. Wir können nicht mehr so führen wie früher. Dienst nach Vorschrift und Kontrolle verschwenden die Ressourcen von Unternehmen, besonders in der Krise. Gleichzeitig haben wir es mit Menschen zu tun, die Angst um ihre Hypotheken, ihren Status und ihr Büro haben. Da gilt es, eine Lösung nach vorne zu finden. Ob man das Soft Work oder New Work nennt, ist nicht wichtig.

Auch bei uns arbeiten nicht alle gleich schnell mit KI. Wie schafft man Alignment in einer Organisation?

Bisher hieß Alignment: Alle bekommen ihre To-dos, und wenn die erledigt sind, gibt es Alignment. Was wir heute alignen müssen, sind aber keine Pflichtaufgaben mehr. Wofür ich KI nutze, muss ich niemandem erzählen. Ich definiere dafür vier Kriterien. Erstens müssen wir Silos in Synergien umwandeln, also Dialog möglich machen, wo keiner stattfindet. Im Onboarding heißt das, nicht nur eine fertige Checkliste bereitzustellen, sondern auch zu fragen: Was willst du in den ersten zwei Monaten lernen? Wen willst du kennenlernen? Zweitens geht es von Orthodoxie zu Offenheit, weg von „So haben wir das immer gemacht“, zum Beispiel mit einem Mitarbeiterbeirat. Drittens Fairness: Wenn ich weiß, dass ich als Frau immer weniger verdienen werde als ein Mann, kaufe ich dieses Wir irgendwann nicht mehr ab und behalte meine Ideen für mich. Das Allerwichtigste ist Technologie. Ohne sie sind all diese Veränderungen zum Scheitern verurteilt, sobald die zuständige Person andere Prioritäten hat. Technologie macht Regeln und Policies nachhaltig. Wir müssen festlegen: Mit welchem Tool werden die Gehälter erfasst? Wie sammeln wir Kompetenzen? Wie setzen wir digitales Feedback um? Das spart allen Zeit, und diese Zeit haben wir dann dafür, miteinander zu reden.

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