10.03.2015

Die richtige Rechtsform – „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“

/artikel/die-richtige-rechtsform-von-der-idee-zum-business-ein-ueberblick
Was man vor einer Gründung alles beachten muss, soll in dieser Artikel-Serie beleuchtet werden.

Ähnlich wie bei einer Partnerschaft, sollte man auch den Gründungspartner mit Bedacht wählen. Die Gefahr ist groß, die Wahl des Partners auf einer überwiegend emotionalen Ebene zu treffen. Wenn dann aber die erste Euphorie vorbei ist, das Geld knapp wird oder sich der Einsatz verdoppelt, kann es vorkommen, dass man aneinander kracht. Plötzlich ist da ein Zweifel, ob man tatsächlich die richtige Wahl getroffen hat. Die Frage, ob man alleine gründen möchte, oder zusammen mit dem Partner, ist auch wichtig, um die richtige Rechtsform zu finden.

Welche Rechtsform ist die beste?

Die ideale Rechtsform gibt es nicht. Man muss die Möglichkeiten, die einem offen stehen gut abwiegen und es ist zu empfehlen, eine Beratungsstelle aufzusuchen. (Siehe ganz unten)

Jede der nachfolgend aufgelisteten Möglichkeiten hat Vor- und Nachteile.

Zunächst sollte man folgende Fragen für sich klären:

  • Gründung: alleine oder mit Partner?
  • Haftung: Welche kommt in Frage?
  • Entscheidungsmacht: Wer soll Entscheidungen treffen dürfen?
  • Kosten: In welcher Höhe?
  • Steuer: Belastung in welcher Höhe?

Folgende Rechtsfomen stehen einem in Österreich offen:

Einzelunternehmer:  Es gibt einen einziger Inhaber. Dieser haftet für die Schulden des Unternehmens mit seinem privaten Vermögen unbeschränkt. Der Einzelunternehmer trägt das Risiko, aber ihm steht auch der Gewinn zu. Ein Einzelunternehmen entsteht mit der Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbebewilligung. Persönliches Einbringen der gewerberechtlichen Befähigung notwendig. (Alternativ: gewerberechtlicher Geschäftsführer) Der Einzelunternehmer muss grundsätzlich Einkommensteuer und Umsatzsteuer zahlen. Die Eintragung ist Firmenbuch ist bis zur Rechnungslegungspflicht (ab 700.000 Euro Jahresumsatz) verpflichtend. Mehr Infos

Offene Gesellschaft (OG): Mindestens zwei Gesellschaften. Diese haften für die Gesellschaftsschulden unmittelbar, auch mit ihrem Privatvermögen. Für die Gründung ist ein Gesellschaftsvertrag abzuschließen. Dieser ist zwar formlos, aber die Schriftform ist sehr zu empfehlen. (Übrigens wird kein Notar benötigt) Der Gesellschaftsvertrag sollte Rechte und Pflichten der Gesellschafter regeln. (zum Beispiel: Die Vertretung, die Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, etc.) Die Offene Gesellschaft existiert erst mit dem Eintrag im Firmenbuch. Um gewerblich tätig zu werden, muss eine Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten, dafür muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. Eine beschränkte Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis bewirkt keine Haftungsbeschränkung gegenüber den Gläubigern. Die OG ist nicht einkommensteuerpflichtig; nur die einzelnen Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil. Die Umsatzsteuer ist von der Gesellschaft zu entrichten. Mehr Infos

Kommanditgesellschaft (KG): Sie besteht aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Bezeichnung: Komplementär) und einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist). Als Komplementär haftet man persönlich und unbeschränkt. Als Kommanditist mit jener Summer, die im Firmenbuch als Hafteinlage eingetragen ist (Höhe ist frei wählbar). Unbeschränkt haftet der Kommanditist nur im Bereich der Kommunalsteuer. (Gemeindeabgabe) Seine Rolle kann eine reine Kapitalbeteiligung sein, oder ein echtes Dienstverhältnis bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit. Die Gründung der KG setzt einen Gesellschaftsvertrag voraus, der wiederum formlos ist. Die KG existiert erst mit Firmenbuch-Eintrag. Jeder Komplementär haftet, auch wenn einer oder mehrere von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind. Kommanditisten stehen Kontrollrechte zu, können die KG jedenfalls nicht nach außen vertreten. Um gewerblich tätig zu werden, muss eine Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten, dafür muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. In der KG sind nur die Gesellschafter einkommensteurpflichtig. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft entrichtet. Mehr Infos

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Nach dem Einzelunternehmer wird die GmbH am häufigsten gewählt. Denn hier bleibt die Haftung auf die Gesellschaft beschränkt. Das Risiko ist hier auf die Kapitaleinlage beschränkt. Das Mindeststammkapital von GmbHs beträgt 35.000,– Euro. Seit 2014 gibt es dank dem “Gründungsprivileg” die Möglichkeit, die Stammeinlagen auf 10.000,– Euro zu beschränken, wovon wenigstens 5.000,– Euro sofort eingezahlt werden. Dieses Gründungsprivileg besteht für maximal 10 Jahre ab Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch. Für die Gründung der GmbH ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig. Dieser erfordert einen Notariatsakt. Die Gesellschaft entsteht erst mit Eintragung ins Firmenbuch. Die GmbH ist als juristische Person zwar rechts-, aber nicht handlungsfähig – sie wird durch Geschäftsführer (einen oder mehrere) vertreten, die auch voll haften. Wenn die Gesellschaft gewerblich tätig werden soll, braucht sie eine Gewerbeberechtigung, die auf die GmbH lautet. Das bedeutet, dass man die Gewerbeanmeldung erst nach der Eintragung ins Firmenbuch durchführen kann. Für die Gewerbeberechtigung muss die GmbH einen gewerberechtlichen Geschäftsführer ernennen. Die Gesellschaft unterliegt mit ihrem Gewinn der Körperschaftsteuer (25 %). Gewinnausschüttungen unterliegen der Kapitalertragsteuer (25 %). Gehälter, die sich die Gesellschafter für ihre Leistungen für die Gesellschaft zusätzlich ausbezahlen lassen, unterliegen entweder der Lohnsteuer oder der Einkommensteuer. Vergütungen sind einkommensteuerpflichtig. Mehr Infos

Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GesbR: Sie besteht aus mindestens 2 Unternehmen und kann als gemeinsames Dach bezeichnet werden. Es geht darum, Geld oder Arbeitskraft zum gemeinsamen Nutzen zusammenzufassen. Sie hat keine Rechtspersönlichkeit (Außer im Umsatzsteuerrecht) und auch keine Gewerberechtsfähigkeit, weswegen sie auch nicht ins Firmenbuch eingetragen werden kann. Da die Gewerberechtsfähigkeit fehlt, müssen sämtliche Gewerbe durch alle Gesellschafter angemeldet werden. Es braucht einen Gesellschaftsvetrag, der auch mündlich abgeschlossen werden kann. Jeder Gesellschafter vertritt die Gesellschaft und haftet. Die GesbR ist nicht einkommensteuerpflichtig-  die Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil schon. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft entrichtet. Mehr Infos

 Weitere Rechtsformen: Die Aktiengesellschaft mit einem Mindestkapital von EURO 70.000,– (Die Kapitalaufbringung wird durch die Ausgabe von Aktien erleichtert) Strenge Publizitäts- und Veröffentlichungsvorschriften sind bei der AG zu beachten. Mehr Infos

Der Verein im Sinne des Vereinsgesetzes ist eine juristische Person. Er hat selbst Rechtspersönlichkeit, nimmt durch seine Organe am Rechtsleben teil und verfolgt ideelle Zwecke. Ein Verein kann auch wirtschaftlich tätig sein, solange die Einnahmen der Verwirklichung des übergeordneten ideellen Vereinszweckes dienen. Der Verein braucht eine Gewerbeberechtigung und haftet mit dem Vereinsvermögen. Diese Rechtsform ist für gemeinschaftliche Aktivitäten vorgesehen, die einem ideellen Zweck gelten und mehrere Menschen zusammen verwirklichen.

Weiterführende Infos: WKO Gründerservice, BMWFW

 

Kostenlose Beratung über die geeignete Rechtsform:

 

Serie „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“: DerBrutkasten recherchiert Antworten auf zentrale Gründungsfragen – für einen klaren Kopf zur richtigen Zeit.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Deine ungelesenen Artikel:
01.07.2026

re:Marc: Nachhaltiger Impact mit nachhaltigem Geschäftsmodell

Bei der Konferenz re:Marc, die dieses Jahr in Budapest stattfand, trafen sich einige der vielversprechendsten Social Entrepreneure aus Mittel- und Osteuropa. Sie zeigten einmal mehr, dass wirtschaftlicher Erfolg und tiefgreifender gesellschaftlicher Impact Hand in Hand gehen können.
/artikel/remarc-nachhaltiger-impact-mit-nachhaltigem-geschaeftsmodell
01.07.2026

re:Marc: Nachhaltiger Impact mit nachhaltigem Geschäftsmodell

Bei der Konferenz re:Marc, die dieses Jahr in Budapest stattfand, trafen sich einige der vielversprechendsten Social Entrepreneure aus Mittel- und Osteuropa. Sie zeigten einmal mehr, dass wirtschaftlicher Erfolg und tiefgreifender gesellschaftlicher Impact Hand in Hand gehen können.
/artikel/remarc-nachhaltiger-impact-mit-nachhaltigem-geschaeftsmodell
Die re:Marc 2026 fand im Museum of Ethnography Budapest statt | (c) egressyorsifoto
Die re:Marc 2026 fand im Museum of Ethnography Budapest statt | (c) egressyorsifoto

„Ihr pitcht nicht um euer eigenes Überleben, ihr pitcht um unser Überleben als Gesellschaft.“ Mit diesen Worten richtet sich Uli Grabenwarter vom European Investment Fund in seiner Keynote bei der Konferenz re:Marc an das Publikum. Er bringt damit eine Kernbotschaft des Events auf den Punkt: Kreative Lösungen für marginalisierte Gruppen müssen in das Zentrum der Wirtschaft rücken.

Ein grenzüberschreitendes Ökosystem

Die re:Marc ist der Höhepunkt des „Marc Impact Programme“, einer gemeinsamen Initiative von ERSTE Stiftung, ERSTE Social Finance Holding, IFUA Nonprofit Partner und SIMPACT. Die Partner riefen dieses internationale Programm ins Leben, um wirkungsorientierte Unternehmen zu unterstützen. Radován Jelasity, CEO der Erste Bank Hungary, vergleicht in seiner Eröffnungs-Keynote die Kernidee mit jener der Erste Bank selbst und gibt den Teilnehmer:innen mit: „Glaub an dich, denn am Ende gewinnt immer das Gute!“

Und Ana Cretu, Director Social Impact Investment der ERSTE Stiftung, stellt klar: „Das Programm wurde designt, um von einer Gemeinschaft getragen zu werden, nicht nur von einer kleinen Gruppe von Leuten.“ Sie betont eine zentrale Überzeugung der Initiator:innen: „High-Impact-Entrepreneure sind entscheidend für resiliente Gesellschaften.“

Radován Jelasity, CEO der Erste Bank Hungary, auf der Bühne bei der re:Marc 2026 | (c) egressyorsifoto

Marc startete 2024 und begleitet Gründer:innen aus mittlerweile sechs Ländern langfristig. Radka Novotná, COO des tschechischen Social Startups Nepanikař, gibt im Gespräch mit brutkasten einen konkreten Einblick: „Das Programm hat uns die Augen geöffnet. Als NGO haben wir oft die Einstellung, mit so wenig Geld wie möglich auszukommen. Die Mentorinnen und Mentoren haben uns beigebracht, dass es in Ordnung ist, nach Geld zu fragen, weil es für einen wirklich guten Zweck ist.“

Der Pitch um den größten Impact

Das Event in Budapest bringe diese internationale Community zusammen. Zwölf Startups aus Österreich, Ungarn, Kroatien, Serbien, Rumänien und Tschechien traten dabei auch in drei Runden beim Pitch-Wettbewerb gegeneinander an. Sie zeigten eine enorme Bandbreite an Lösungen. Die Ideen reichten von Drohnen, die Samenbomben zur Wiederaufforstung abwerfen, über mobile Konzertbühnen in Lastenfahrrädern bis hin zu leistbaren Recyclingmaschinen für Plastikmüll aus dem Meer. Die Teams pitchten um Preisgelder von bis zu 20.000 Euro.

Andrew Gray von Tilia Impact Ventures (am Mikrofon) war eines der Jury-Mitglieder | (c) egressyorsifoto

Entscheidend war dabei aber nicht nur der Impact selbst, sondern auch die Frage nach einem tragfähigen und nachhaltigen Geschäftsmodell, das diesen Impact finanzieren kann. Entsprechend genau fragte die Jury nach. Jury-Mitglied Andrew Gray von Tilia Impact Ventures erklärt im brutkasten-Gespräch: „Wir sehen uns an, welche Startups den größtmöglichen Impact für so viele Menschen wie möglich erzielen. Wer wird das Preisgeld nutzen, um den tiefgreifendsten sozialen Impact in der sinnvollsten Weise zu generieren?“

Die Sieger der re:Marc 2026

Letztlich musste sich die Jury für die Gewinner der drei Hauptpreise entscheiden. Neben diesen wurden noch mehrere Zusatzpreise vergeben. Diese drei Startups überzeugten die Jury besonders:

Grand Impact Award: Nepanikař

Den „Grand Impact Award“ und damit den Hauptpreis von 20.000 Euro holte sich das tschechische Social Startup Nepanikař – zu Deutsch: “Keine Panik!” Die gleichnamige App bietet psychologische Hilfe und Suizidprävention. Sie verzeichnet täglich rund 500 Nutzer:innen und unterstützt diese auch gezielt in akuten psychischen Krisensituationen. „Wir wollen das Preisgeld nutzen, um die App mit Smartwatches und Ringen zu verbinden und so Krisen besser vorherzusagen“, schildert Radka Novotná ihre Pläne. Das Geld fließt parallel in die Übersetzung der App in vier weitere Sprachen.

Nepanikař rund um Radka Novotná (2.v.r.) holte sich den Grand Imppact Award | (c) egressyorsifoto

Innovation Champion Award: Origin BCI

Der „Innovation Champion Award“ im Wert von 15.000 Euro ging nach Rumänien an Origin BCI. Das Team rund um Gründer und CEO David-Alexandru Popescu entwickelt bionische Handprothesen, die leistbar und leicht zu warten sind. Im Interview verrät Popescu den nächsten Schritt: „Die gewonnenen 15.000 Euro werden dazu beitragen, unser finales, konformes Produkt zu bauen – mit zugelassenen Materialien und Elektronik für Medizinprodukte.“

Origin BCI rund um David-Alexandru Popescu (2.v.l.) erhielt den Innovation Champion Award | (c) egressyorsifoto

Scalable Champion Award: TalentsLounge

Den „Scalable Champion Award“ sicherte sich Anna Gawin mit der österreichischen Plattform TalentsLounge (DaVinciLab). Die Plattform befähigt Lehrkräfte, Künstliche Intelligenz und Zukunftskompetenzen zu unterrichten. Gawin hat ein klares Ziel für die 15.000 Euro Preisgeld: „Wir werden unsere Plattform ins Polnische und Ungarische übersetzen und erste Pilotprojekte mit rund 500 Schülerinnen und Schülern an polnischen und ungarischen Schulen in Wien umsetzen.“

TalentsLounge rund um Anna Gawin holte sich den Scalable Champion Award | (c) egressyorsifoto
Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Die richtige Rechtsform – „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Die richtige Rechtsform – „Von der Idee zum Business: Ein Überblick“