25.03.2021

Homeoffice-Paket: Diese Regelungen hat der Nationalrat heute beschlossen

Nach dem steuerrechtlichen Teil im Februar verabschiedete das Parlament nun auch den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets.
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Der zweite Teil des Homeoffice-Pakets wurde im Nationalrat beschlossen.
Der zweite Teil des Homeoffice-Pakets wurde im Nationalrat beschlossen. | Foto: Adobe Stock

Der Nationalrat hat am Donnerstag die noch ausständigen Teile des Homeoffice-Pakets der Bundesregierung beschlossen. Der steuerrechtliche Teil war bereits im Februar vom Parlament verabschiedet worden – nun folgte auch der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Teil.

Neben den beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne stimmten auch SPÖ und FPÖ für eine entsprechende Sammelnovelle, die von den Koaltitionsparteien eingebracht worden war. Die Neos übten dagegen Kritik und bezeichneten die neuen Regelungen als „lebensfremd“.

In Kraft treten sollen die Bestimmungen jedenfalls bereits am 1. April – dazu braucht es jetzt nur noch die Zustimmung des Bundesrats. Diese dürfte angesichts der breiten Rückhalts unter den Parteien aber Formsache sein.

Unternehmen müssen erforderliche Arbeitsmittel bereitstellen

Was sind die inhaltlichen Eckpunkte des Pakets? Zunächst einmal wird die Freiwilligkeit von Homeoffice-Vereinbarungen unterstrichen. Außerdem regelt die Novelle auch Ansprüche von Arbeiternehmern – so müssen Unternehmen die erforderlichen Arbeitsmittel wie beispielsweise Laptops bereitstellen, wenn jemand regelmäßig aus dem Homeoffice arbeitet – oder zumindest einen angemessen Kostenersatz leisten. Zu den Arbeitsmitteln zählt in diesem Fall auch die notwendige Internetverbindung.

Gesetzlich festgelegt wird außerdem, dass für die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Ist eine Pauschalzahlung fürs Homeoffice vereinbart, fallen bis zu einem Betrag von 300 Euro ebenfalls keine Sozialversicherungsbeiträge an. Geregelt wurde weiters, dass verschiedene Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz auch fürs Homeoffice gelten – wobei Arbeitsinspektoren weiterhin Privatwohnungen nicht betreten dürfen.

Arbeitsminister: Homeoffice erhält erstmals Definition

„Mit dem Maßnahmenpaket erhält das Homeoffice nach gut einem Jahr Krise erstmals eine Definition“, sagte Arbeitsminister Martin Kocher. „Wir haben sichergestellt, dass das Arbeiten im Homeoffice so arbeitnehmerinnen- und arbeitnehmerfreundlich wie möglich gestaltet ist und gleichzeitig die Bedürfnisse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Berücksichtigung erfahren“. Kocher kündigte außerdem eine „relativ rasche Evaluierung“, orientiert an den Erfahrungen aus der Praxis, an.

Neos: Neue Bestimmungen „lebensfremd“

Während die beiden größeren Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ die Novellem im Wesentlichen begrüßten, übten die Neos Kritik. Die neuen Bestimmungen seien nicht nur „lebensfremd“, es würden sich nun auch viele neue Fragen eröffnen, die sich bisher nicht gestellt hätten, sagte Neos-Nationalratsabgeordneter Gerald Loacker. Anwälte und Gerichte würden damit gut beschäftigt werden. So sei etwa erst zu klären, ob auch Arbeit im eigenen Garten umfasst sei. Loacker hinterfragte außerdem die Definition des Begriffs „digitale Arbeitsmittel“.

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„Walter“ kann Ziegel mit einem Gewicht von bis zu 52 kg heben © PORR/Jan Hrdý

Der Bauriese Porr testet auf einer Baustelle in Tschechien, wie weit sich das Mauern automatisieren lässt. Beim Wohnbauprojekt Kladno Living, rund 25 Kilometer westlich von Prag, setzt ein Roboter mit der Bezeichnung WLTR, intern „Walter“ genannt, tragende Wände und Wohnungstrennwände aus plangeschliffenen Akustikziegeln. Das Projekt umfasst fünf Gebäude mit 371 Wohnungen samt Garagenplätzen.

Im Testbetrieb hat das Unternehmen die Maschine bereits seit 2025. Sie hebt Ziegel mit einem Gewicht von bis zu 52 Kilogramm und positioniert sie laut Aussendung millimetergenau auf Basis des digitalen Projektmodells. Zwei Personen bedienen den 2,5 Tonnen schweren Roboter, der auf eine Reichweite von 3,5 Metern kommt und mit 1,5 kW auskommt. Die angegebene Produktivität liegt bei 7,5 Quadratmetern pro Stunde, maximal sind zehn möglich.

Planung ab Tag eins

Entscheidend war aus Sicht des Konzerns, dass „Walter“ schon zu Projektstart eingeplant wurde. Robotik auf der Baustelle verlange eine enge Abstimmung zwischen Planung, Statik, Auftraggeber und Baustellenteam, dazu eine eigene Logistik und ausreichend Bewegungsfläche. Die aktuelle Gerätegeneration schafft nach Angaben des Unternehmens nicht nur lange gerade Wände, sondern auch Ecken und Wandöffnungen.

Der Roboter mauert auf der Baustelle des Projekts Kladno Living in Tschechien © PORR/Jan Hrdý

„Bauen ist und bleibt ein People Business. Unser Ziel ist es nicht, Menschen zu ersetzen, sondern unseren Mitarbeitenden Werkzeuge an die Hand zu geben, die ihnen die besonders schweren Arbeiten erleichtern“, sagt Porr-CEO Karl-Heinz Strauss. Der Roboter arbeite unter Aufsicht geschulter Fachkräfte, der größte Nutzen liege im Übernehmen der körperlich anspruchsvollsten Tätigkeiten.

Zentrale Robotik-Einheit

Koordiniert werden Automatisierungsprojekte gruppenweit über das Team Construction Automation & Robotics (CAR), das robotergestütztes Mauern neben BIM, digitalem Baumanagement und datenbasierten Lösungen verantwortet. Jeder Anwendungsfall entstehe aus einem konkreten Bedarf der Baustelle. Die Erfahrungen aus Kladno sollen in weitere Projekte einfließen, kündigt Dušan Čížek, Geschäftsführer von Porr Tschechien & Slowakei, an. Neu ist die Stoßrichtung nicht: Im brutkasten-Interview „Irgendwann wird der Kranfahrer eine IT-Fachkraft sein“ argumentierte Strauss bereits, dass Robotik das Berufsbild am Bau verschiebt, statt es abzuschaffen.

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