25.03.2021

Homeoffice-Paket: Diese Regelungen hat der Nationalrat heute beschlossen

Nach dem steuerrechtlichen Teil im Februar verabschiedete das Parlament nun auch den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets.
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Der zweite Teil des Homeoffice-Pakets wurde im Nationalrat beschlossen.
Der zweite Teil des Homeoffice-Pakets wurde im Nationalrat beschlossen. | Foto: Adobe Stock

Der Nationalrat hat am Donnerstag die noch ausständigen Teile des Homeoffice-Pakets der Bundesregierung beschlossen. Der steuerrechtliche Teil war bereits im Februar vom Parlament verabschiedet worden – nun folgte auch der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Teil.

Neben den beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne stimmten auch SPÖ und FPÖ für eine entsprechende Sammelnovelle, die von den Koaltitionsparteien eingebracht worden war. Die Neos übten dagegen Kritik und bezeichneten die neuen Regelungen als “lebensfremd”.

In Kraft treten sollen die Bestimmungen jedenfalls bereits am 1. April – dazu braucht es jetzt nur noch die Zustimmung des Bundesrats. Diese dürfte angesichts der breiten Rückhalts unter den Parteien aber Formsache sein.

Unternehmen müssen erforderliche Arbeitsmittel bereitstellen

Was sind die inhaltlichen Eckpunkte des Pakets? Zunächst einmal wird die Freiwilligkeit von Homeoffice-Vereinbarungen unterstrichen. Außerdem regelt die Novelle auch Ansprüche von Arbeiternehmern – so müssen Unternehmen die erforderlichen Arbeitsmittel wie beispielsweise Laptops bereitstellen, wenn jemand regelmäßig aus dem Homeoffice arbeitet – oder zumindest einen angemessen Kostenersatz leisten. Zu den Arbeitsmitteln zählt in diesem Fall auch die notwendige Internetverbindung.

Gesetzlich festgelegt wird außerdem, dass für die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Ist eine Pauschalzahlung fürs Homeoffice vereinbart, fallen bis zu einem Betrag von 300 Euro ebenfalls keine Sozialversicherungsbeiträge an. Geregelt wurde weiters, dass verschiedene Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz auch fürs Homeoffice gelten – wobei Arbeitsinspektoren weiterhin Privatwohnungen nicht betreten dürfen.

Arbeitsminister: Homeoffice erhält erstmals Definition

“Mit dem Maßnahmenpaket erhält das Homeoffice nach gut einem Jahr Krise erstmals eine Definition”, sagte Arbeitsminister Martin Kocher. “Wir haben sichergestellt, dass das Arbeiten im Homeoffice so arbeitnehmerinnen- und arbeitnehmerfreundlich wie möglich gestaltet ist und gleichzeitig die Bedürfnisse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Berücksichtigung erfahren”. Kocher kündigte außerdem eine “relativ rasche Evaluierung”, orientiert an den Erfahrungen aus der Praxis, an.

Neos: Neue Bestimmungen “lebensfremd”

Während die beiden größeren Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ die Novellem im Wesentlichen begrüßten, übten die Neos Kritik. Die neuen Bestimmungen seien nicht nur “lebensfremd”, es würden sich nun auch viele neue Fragen eröffnen, die sich bisher nicht gestellt hätten, sagte Neos-Nationalratsabgeordneter Gerald Loacker. Anwälte und Gerichte würden damit gut beschäftigt werden. So sei etwa erst zu klären, ob auch Arbeit im eigenen Garten umfasst sei. Loacker hinterfragte außerdem die Definition des Begriffs “digitale Arbeitsmittel”.

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(c) Puls 4/Gerry Frank - Lisa-Maria Reisinger von Femitale.

Bei einem Spaziergang mit ihrem Hund war femitale-Gründerin Lisa-Maria Reisinger die Idee zu ihrem Startup gekommen. Sie leidet nämlich an Endometriose, was zu besonders starken Regelschmerzen führt. Diese lassen sich mit einer Wärmeflasche lindern. Mit femitale schuf sie den “Wärmeschal”, einen Gurt, mit dem sich die Wärmeflasche praktisch – und auch während des Gehens – an der richtigen Stelle halten lässt. Zudem bietet das Startup Nahrungsergänzungsmittel für die Periode an, die gemeinsam mit Biogena entwickelt wurden.

Biogena und Waterdrop-Gründer unter Investor:innen

Biogena ist auch einer der Investoren bei femitale und mit 12,67 Prozent drittgrößter Anteilseigner nach der Gründerin und der Wiener Brandhouse GmbH. Zudem konnte das 2019 gegründete Startup mit Sitz im St. Florian nahe Linz im Laufe der Jahre eine Reihe weiterer Investor:innen und Investmentgesellschaften überzeugen, darunter Waterdrop-Gründer Martin Donald Murray, der mit 1,51 Prozent jedoch einer der kleinsten Anteilseigner ist.

femitale-Gründerin schlug nach Haselsteiner-Albtraum 600.000 Euro-Angebot bei 2Min2Mio aus

Eine andere Investment-Chance ließ femitale-Gründerin Reisinger bewusst aus. Vor einem Auftritt in der Show 2 Minuten 2 Millionen, der 2022 ausgestrahlt wurde, hatte sie bereits einen Albtraum mit Juror Hans Peter Haselsteiner, der darin ihre Firmenbewertung kritisierte, wie sie damals erzählte. In der Show schlug sie dann ein 600.000 Euro Mediavolumen-Angebot von Seven Ventures und Work for Equity-Beratungs-Angebot von Philipp Maderthaner aus. Es sei noch zu früh für einen Werbefokus, so ihre Begründung damals.

Konkursantrag eingebracht – Minus-60-Prozent-“Goodbye Sale”

Wie die Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV vermelden, brachte femitale nun einen Konkursantrag ein. Zusatzinformationen, wie die Höhe der Passiva oder die Anzahl der betroffenen Gläubiger:innen und Mitarbeiter:innen liegen derzeit noch nicht vor. Die Schließung des Unternehmens scheint jedenfalls besiegelt. Auf der Page wird ein Minus-60-Prozent-“Goodbye Sale” beworben.

Eine brutkasten-Anfrage bei femitale-Gründerin Reisinger mit der Bitte um ein Statement wurde bislang noch nicht beantwortet. Wenn ein Statement eintrifft, wird es hier ergänzt.

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