05.03.2021

Das sind die neuen Steuer-Regelungen für das Homeoffice

Die Experten von Ecovis beleuchten im Gastbeitrag die steuerlichen Aspekte der neuen Homeoffice-Regelung.
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Umsatzersatz - Steuern in der Homeoffice-Regelung - Ecovis-Experten zur Verlängerung von Ausfallsbonus , Verlustersatz und Härtefallfonds
(c) Ecovis: Katharina Geweßler & Christoph Puchner
kooperation

Durch den Nationalrat wurden im Jänner 2021 neue Regelungen im Zusammenhang mit Arbeiten aus dem Homeoffice verabschiedet (die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist derzeit noch ausständig). Im Bereich des Steuerrechts ergeben sich dadurch einerseits Aspekte für Arbeitgeber andererseits auch für Arbeitnehmer. Nachfolgend werden die wichtigsten Eckpunkte zu Steuern in der Homeoffice-Regelung zusammengefasst:

1. Steuer-Aspekte beim Arbeitgeber

Arbeitgeber können künftig ihren Arbeitnehmern ab der Veranlagung 2021 bis zu drei Euro täglich, für höchstens 100 Tage pro Kalenderjahr, als Homeoffice-Pauschale zuwenden (d.h. maximal 300 Euro). Voraussetzung dafür ist, dass es eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt und die Tätigkeit an diesen Tagen ausschließlich in der Wohnung des Arbeitnehmers ausgeübt wird.

Hinweis: Wird die Tätigkeit außerhalb der Wohnung zB in einem Coworking Space, Lokal oder Park ausgeübt kann nach aktueller gesetzlicher Lage keine Homeoffice-Pauschale gewährt werden.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist der zugewendete Betrag steuerfrei. Außerdem fallen keine Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sowie Sozialversicherung an.

Beträge, die die Homeoffice-Pauschale übersteigen, sind wie Arbeitslohn zu behandeln. Auch bei mehreren Arbeitgebern bleibt der Höchstbetrag bei 300 Euro. Übersteigt der insgesamt an einen Arbeitnehmer zugewendete Betrag 300 Euro, von einem oder auch mehreren Arbeitgebern, gilt der übersteigende Betrag als Arbeitslohn.

Sofern die Abrechnung nicht tageweise sondern pauschal mittels monatlichem Fixbetrag erfolgt, ist gegebenenfalls bei abweichenden Verhältnissen am Ende des Jahres eine Aufrollung vorzunehmen. Eine entsprechende Erfassung der Homeoffice-Tage pro Mitarbeiter ist erforderlich.

2. Steuer-Aspekte beim Arbeitnehmer

Differenzbetrag zur Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten

Zahlt der Arbeitgeber keinen oder nicht den vollen Höchstbetrag (300 Euro) aus, kann der Differenzbetrag vom Arbeitnehmer selbst als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Beispiel: A arbeitet 2022 an 42 Tagen ausschließlich in seiner Wohnung (Homeoffice). Er erhält dafür 2,50 Euro pro Tag, in Summe also 105 Euro als Homeoffice-Pauschale durch seinen Arbeitgeber. Zusätzlich kann A 21 Euro (42 x 3 = 126 abzüglich vom Arbeitgeber geleisteter 105) in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Werbungskosten für digitale Arbeitsmittel im Homeoffice

Grundsätzlich stellen Ausgaben für (digitale) Arbeitsmittel Werbungskosten dar. Ausgaben für digitale Arbeitsmittel (z.B. PC, Mobiltelefon) sind um die Höhe der vom Arbeitgeber zugewendeten Homeoffice-Pauschale und einen gegebenenfalls vom Steuerpflichtigen angesetzten Differenzbetrag (d.h. maximal 300 Euro) zu kürzen.

Zusätzlich wird nun auch gesetzlich festgehalten, dass die Zurverfügungstellung von digitalen Arbeitsmitteln keiner Sachbezugsbesteuerung unterliegt.

Fortsetzung Beispiel: A erwirbt im Jahr 2022 einen Computer um 600 Euro, den er zu 60 Prozent beruflich nutzt. Der berufliche Anteil beträgt daher 360 Euro. Die Homeoffice-Pauschale und der Differenzbetrag (105 + 21 = 126) kürzen die Ausgaben für digitale Arbeitsmittel. Daher kann A lediglich 234 Euro (360 – 126) als Werbungskosten für digitale Arbeitsmittel geltend machen.

Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar

Zudem können künftig auch Kosten für ergonomisches Mobiliar (z.B. Schreibtisch, Drehstuhl, Fußstütze, Beleuchtung) in der Höhe von 300 Euro pro Kalenderjahr angesetzt werden, sofern diese einem in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz dienen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer mindestens 26 Tage pro Kalenderjahr im Homeoffice gearbeitet hat.

Übersteigen die Anschaffungs- bzw Herstellungskosten den Höchstbetrag kann der verbleibende Betrag im nächsten Jahr wiederum i.H.v. maximal 300 Euro berücksichtigt werden (vorausgesetzt im Folgejahr wird mindestens 26 Tage im Homeoffice gearbeitet).

Werbungskosten für ergonomische Einrichtung können bereits in der Veranlagung 2020 berücksichtigt werden, allerdings nur i.H.v. 150 Euro. Sollte die Steuererklärung bereits abgegeben worden sein, stellt die Neuregelung ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar. Diese Werbungskosten können daher im Rechtsmittelverfahren berücksichtigt werden. Sofern Werbungskosten bereits 2020 berücksichtigt wurden, sind sie vom Höchstbetrag für 2021 (300 Euro) abzuziehen.

3. Befristung der Maßnahmen der Homeoffice-Regelung

Sämtliche angeführte steuerliche Homeoffice-Maßnahmen wurden bis inklusive zur Veranlagung 2023 befristet. Die Maßnahmen sollen dann evaluiert und adaptiert werden.


Dieser Gastbeitrag wurde von Christoph Puchner, Steuerberater und Geschäftsführer, und Katharina Geweßler Steuerberater von ECOVIS Austria verfasst.

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fluctus, aws
© fluctus - Anna Kurpierz und Christian Sattlecker von fluctus.

Der Bedarf an Bandbreite und enormen Datenvolumina steigt rasant. Doch während der globale Ausbau der physischen Infrastruktur voranschreitet, hinkt die digitale Verwaltung oft hinterher. Gerade kleine Regionen und lokale Netzerrichter stünden vor großen Herausforderungen. Zudem arbeiten mittelständische und große Unternehmen häufig mit starren, unzureichenden Systemen, denen es an Flexibilität fehlt, so die Erfahrung des fluctus-Gründerduos Anna Kurpierz und Christian Sattlecker.

fluctus mit End-to-End

„Wir haben bei unseren Projekten festgestellt, dass der österreichische Ausbau oft große Lücken hinterlässt – kleinen Regionen und Netzbetreibern fehlt der Zugang zu zukunftsträchtigen Technologien“, sagt Kurpierz. Um diese Lücken zu schließen, hat das oberösterreichische Startup ein von Grund auf neues Management-System für „Open-Access-Netze“ entwickelt.

Dabei setzt fluctus auf ein „New-Generation Open-Access-Tool“, das den Datenaustausch zentralisiert abwickelt. Das System funktioniert als reine „Zero-Touch“-Anwendung.

„Wir sind derzeit die Einzigen, die am europäischen Open-Access-Markt eine komplett zentralisiert managebare End-to-End-Lösung (E2E) anbieten“, erklärt die Gründerin weiter. „Da sämtliche Marktbegleiter von den Kunden eine Implementierung der Logiken in deren Netz voraussetzen.“

Der entscheidende Vorteil für Kunden sei hierbei, dass im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten Netzbetreiber keine komplexen Logiken mehr selbst in ihr eigenes Netz implementieren müssten.

Wettbewerb steigern

„Ziel unseres Systems ist der Zugang zu einem offenen Netz für alle Breitbandteilnehmer“, so die Founderin weiter. „Einerseits wird damit der Wettbewerb unter den ‚Internet Service Providern‘ gesteigert und verbraucherseitig entsteht zudem ein Nutzen aus qualitativ hochwertigen Produkten, ein großer Pool aus Anbietern und Produkten sowie niedrigere Preise. Durch die Entstehung eines Polypols auf der Angebotsseite und den daraus entstehenden größeren Markt ergeben sich intensivere Preis- und Qualitätswettbewerbe.“

Zudem würden offene Netze einen fairen Zugang für alle Anbieter ermöglichen und an jedem Anschluss einheitliche Prozesse sowie technische Mindeststandards garantieren.

„Unser Produkt ist im Wesentlichen ein System für den Glasfaserausbau und -betrieb, welches als zero-touch Anwendung realisiert wird. Durch das ‚New-Generation Open Access Tool‘, welches den Datenaustausch zentralisiert abwickelt, kann eine vergleichbare Angebotslandschaft wie im Mobilfunk geschaffen werden – neben bestehenden Internet-Providern werden auch neue Anbieter im selben Netz entstehen“, erklärt Kurpierz. „Dies führt zu größerer Angebotsvielfalt, wettbewerbsfähigen Preisen und einer höheren Anschlussquote. Es entstehen somit auch neue Möglichkeiten für Discounter, Energy-Drink-Giganten bis hin zur kleinen IT-Firma, im Netz anzubieten.“

Zielgruppen von fluctus

Die Kernzielgruppe von fluctus umfasst Netzbesitzer (wie regionale Infrastrukturbetreiber) sowie große Technologieunternehmen. Ein typischer Use-Case ist der Zusammenschluss bislang getrennt strukturierter Regionen. Durch die Zentralisierung von Netz- und Betriebsprozessen sollen bestehende Infrastrukturen effizienter genutzt und neue Internet-Service-Provider nahtlos integriert werden.

Monetarisiert wird die Technologie über Dienstleistungs- und Wartungsverträge. Nach dem Prinzip „Grow with your business“ bietet fluctus drei flexible Modelle an, die ein E2E-Deployment und den laufenden Betrieb über das hauseigene OSS/BSS-Management-System umfassen. Die Preisgestaltung ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Zusätzlich wird pro Projekt beziehungsweise pro „Point of Presence“ (POP) eine Projektpauschale verrechnet, die sich nach der Größe des Projekts richtet.

Hürden überwunden

Die Entwicklung einer derart tiefgreifenden Technologie ist kapital- und ressourcenintensiv. Das Gründerteam stand beim Aufbau vor massiven Hürden, wie Kurpierz erklärt: „Die Entwicklung und Herstellung unseres Produktes hat hohe Investitionen, sogenannte CAPEX, erzeugt und unzählige Tests erfordert. Erschwerend kommt hinzu, dass es am Markt wenig ausgebildetes Personal in diesem Bereich gibt – die interne Weiterbildung in dieser Nische ist enorm zeitintensiv und führt daher zu höheren Kosten.“

© fluctus – Das fluctus-Team.

Einen entscheidenden Durchbruch hierbei brachte aws Seedfinancing – Deep Tech. Die Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) trug maßgeblich zur Marktreife der Technologie bei, wie die Gründerin erklärt. Zudem konnte das Startup das aws-Netzwerk nutzen, um strategisch wertvolle Kontakte zu knüpfen.

Mit einer fertigen Technologie im Rücken sind die nächsten Meilensteine klar definiert. In den kommenden Jahren möchte sich fluctus als etablierte Größe im DACH-Raum positionieren. Gleichzeitig treibt das Unternehmen die Erschließung weiterer internationaler Märkte voran.


Disclaimer: Der Artikel wurde in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws) umgesetzt

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