05.03.2021

Das sind die neuen Steuer-Regelungen für das Homeoffice

Die Experten von Ecovis beleuchten im Gastbeitrag die steuerlichen Aspekte der neuen Homeoffice-Regelung.
/artikel/steuern-homeoffice-2021-oesterreich
Umsatzersatz - Steuern in der Homeoffice-Regelung - Ecovis-Experten zur Verlängerung von Ausfallsbonus , Verlustersatz und Härtefallfonds
(c) Ecovis: Katharina Geweßler & Christoph Puchner
kooperation

Durch den Nationalrat wurden im Jänner 2021 neue Regelungen im Zusammenhang mit Arbeiten aus dem Homeoffice verabschiedet (die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist derzeit noch ausständig). Im Bereich des Steuerrechts ergeben sich dadurch einerseits Aspekte für Arbeitgeber andererseits auch für Arbeitnehmer. Nachfolgend werden die wichtigsten Eckpunkte zu Steuern in der Homeoffice-Regelung zusammengefasst:

1. Steuer-Aspekte beim Arbeitgeber

Arbeitgeber können künftig ihren Arbeitnehmern ab der Veranlagung 2021 bis zu drei Euro täglich, für höchstens 100 Tage pro Kalenderjahr, als Homeoffice-Pauschale zuwenden (d.h. maximal 300 Euro). Voraussetzung dafür ist, dass es eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt und die Tätigkeit an diesen Tagen ausschließlich in der Wohnung des Arbeitnehmers ausgeübt wird.

Hinweis: Wird die Tätigkeit außerhalb der Wohnung zB in einem Coworking Space, Lokal oder Park ausgeübt kann nach aktueller gesetzlicher Lage keine Homeoffice-Pauschale gewährt werden.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist der zugewendete Betrag steuerfrei. Außerdem fallen keine Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sowie Sozialversicherung an.

Beträge, die die Homeoffice-Pauschale übersteigen, sind wie Arbeitslohn zu behandeln. Auch bei mehreren Arbeitgebern bleibt der Höchstbetrag bei 300 Euro. Übersteigt der insgesamt an einen Arbeitnehmer zugewendete Betrag 300 Euro, von einem oder auch mehreren Arbeitgebern, gilt der übersteigende Betrag als Arbeitslohn.

Sofern die Abrechnung nicht tageweise sondern pauschal mittels monatlichem Fixbetrag erfolgt, ist gegebenenfalls bei abweichenden Verhältnissen am Ende des Jahres eine Aufrollung vorzunehmen. Eine entsprechende Erfassung der Homeoffice-Tage pro Mitarbeiter ist erforderlich.

2. Steuer-Aspekte beim Arbeitnehmer

Differenzbetrag zur Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten

Zahlt der Arbeitgeber keinen oder nicht den vollen Höchstbetrag (300 Euro) aus, kann der Differenzbetrag vom Arbeitnehmer selbst als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Beispiel: A arbeitet 2022 an 42 Tagen ausschließlich in seiner Wohnung (Homeoffice). Er erhält dafür 2,50 Euro pro Tag, in Summe also 105 Euro als Homeoffice-Pauschale durch seinen Arbeitgeber. Zusätzlich kann A 21 Euro (42 x 3 = 126 abzüglich vom Arbeitgeber geleisteter 105) in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Werbungskosten für digitale Arbeitsmittel im Homeoffice

Grundsätzlich stellen Ausgaben für (digitale) Arbeitsmittel Werbungskosten dar. Ausgaben für digitale Arbeitsmittel (z.B. PC, Mobiltelefon) sind um die Höhe der vom Arbeitgeber zugewendeten Homeoffice-Pauschale und einen gegebenenfalls vom Steuerpflichtigen angesetzten Differenzbetrag (d.h. maximal 300 Euro) zu kürzen.

Zusätzlich wird nun auch gesetzlich festgehalten, dass die Zurverfügungstellung von digitalen Arbeitsmitteln keiner Sachbezugsbesteuerung unterliegt.

Fortsetzung Beispiel: A erwirbt im Jahr 2022 einen Computer um 600 Euro, den er zu 60 Prozent beruflich nutzt. Der berufliche Anteil beträgt daher 360 Euro. Die Homeoffice-Pauschale und der Differenzbetrag (105 + 21 = 126) kürzen die Ausgaben für digitale Arbeitsmittel. Daher kann A lediglich 234 Euro (360 – 126) als Werbungskosten für digitale Arbeitsmittel geltend machen.

Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar

Zudem können künftig auch Kosten für ergonomisches Mobiliar (z.B. Schreibtisch, Drehstuhl, Fußstütze, Beleuchtung) in der Höhe von 300 Euro pro Kalenderjahr angesetzt werden, sofern diese einem in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz dienen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer mindestens 26 Tage pro Kalenderjahr im Homeoffice gearbeitet hat.

Übersteigen die Anschaffungs- bzw Herstellungskosten den Höchstbetrag kann der verbleibende Betrag im nächsten Jahr wiederum i.H.v. maximal 300 Euro berücksichtigt werden (vorausgesetzt im Folgejahr wird mindestens 26 Tage im Homeoffice gearbeitet).

Werbungskosten für ergonomische Einrichtung können bereits in der Veranlagung 2020 berücksichtigt werden, allerdings nur i.H.v. 150 Euro. Sollte die Steuererklärung bereits abgegeben worden sein, stellt die Neuregelung ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar. Diese Werbungskosten können daher im Rechtsmittelverfahren berücksichtigt werden. Sofern Werbungskosten bereits 2020 berücksichtigt wurden, sind sie vom Höchstbetrag für 2021 (300 Euro) abzuziehen.

3. Befristung der Maßnahmen der Homeoffice-Regelung

Sämtliche angeführte steuerliche Homeoffice-Maßnahmen wurden bis inklusive zur Veranlagung 2023 befristet. Die Maßnahmen sollen dann evaluiert und adaptiert werden.


Dieser Gastbeitrag wurde von Christoph Puchner, Steuerberater und Geschäftsführer, und Katharina Geweßler Steuerberater von ECOVIS Austria verfasst.

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Schon davor, aber spätestens im März dieses Jahres wurde Tractive zu einer der ganz großen Startup-Geschichten des Landes. Mit 900 Millionen US-Dollar (rund 770 Millionen Euro) erzielte das oberösterreichische PetTech diesen Frühling bekanntlich den vermutlich größten Startup-Exit in der heimischen Geschichte. Käufer war das durchaus umstrittene italienische Unternehmen Bending Spoons, das wenige Monate nach der Übernahme, seinem üblichen Vorgehen entsprechend, einen Stellenabbau umsetzte (brutkasten berichtete).

Schon zuvor war – ebenfalls dem Playbook des Mailänder Konzerns folgend – der überwiegende Großteil des Führungsteams ausgetauscht worden. Dieses arbeitet nun aber in einem durchaus außergewöhnlichen Schritt geschlossen an einem neuen Projekt, das heute offiziell launcht: Traxit.

Hurnaus und 18 Leadership-Mitglieder melden sich mit neuem Projekt zurück

Alle 18 Mitglieder des Leadership-Teams zum Zeitpunkt des Exits sowie ein weiteres ehemaliges Leadership-Mitglied sind im neuen Unternehmen an Bord. Tractive-Gründer und Ex-CEO Michael Hurnaus wird damit seiner Aussage gegenüber brutkasten aus dem Mai, er werde sich sechs Monate lang nur Familie und Freizeit widmen, nicht ganz gerecht.

Mit Traxit startet nun ein Early-Stage-Investmentvehikel – zunächst mit einem niedrigen siebenstelligen Kapitalbetrag. „Wir haben alle Kapital eingebracht“, sagt Maria Rupprechter im Gespräch mit brutkasten. Die ehemalige Chief of Staff von Tractive übernahm gemeinsam mit Bernhard Trauner, ehemaligem VP Finance, die Geschäftsführung von Traxit.

„Können wirklich alle Aspekte abdecken“

Vergeben werden sollen von Traxit Tickets zwischen 50.000 und 150.000 Euro pro Unternehmen. Im Fokus stehen dabei Early-Stage-Unternehmen, die bereits erste Umsätze erzielen. Doch natürlich geht es nicht nur um Kapital, sondern auch und vor allem um Expertise für die Startups. „Durch die Breite unseres Teams mit der Erfahrung aus einem sehr erfolgreichen Scaleup können wir wirklich alle Aspekte abdecken“, sagt Rupprechter. Zu den Erfahrungen aus allen Führungsbereichen von Tractive kommen dabei auch Berufserfahrungen aus ehemaligen Jobs, etwa bei anderen Startups und Scaleups oder Unternehmen wie Microsoft, Amazon, Trivago, Zalando und KPMG hinzu.

Maria Rupprechter übernahm gemeinsam mit Bernhard Trauner die Geschäftsführung von Traxit | Foto bereitgestellt

Diese Expertise einzubringen, wolle man sich „nicht nur auf die Fahnen schreiben, sondern den Startups dann auch wirklich zur Verfügung stehen“, so die Co-Geschäftsführerin. Entsprechend gebe es auch von allen 19 Traxit-Gründer:innen das Commitment, Zeit für die Portfolio-Startups aufzuwenden – nicht nur in Sparring-Calls und Workshops, sondern auch bei konkreten strategischen Fragen und operativen Herausforderungen.

Pay-it-forward-Philosophie

„Wir wollen für Gründerinnen und Gründer der Angel Investor sein, den wir uns selbst am Anfang gewünscht hätten“, kommentiert Michael Hurnaus in einer Aussendung zum Launch. „Gleichzeitig hatten wir bei Tractive das große Privileg, gerade in unseren frühen Jahren außergewöhnlich viel Unterstützung aus dem österreichischen Startup-Ökosystem zu bekommen. Die Runtastic-Gründer und Hansi Hansmann haben uns nicht nur Kapital gegeben, sondern waren für uns mit Erfahrung, Kontakten und konkretem Rat da. Auch später waren Gespräche mit anderen Gründerinnen, Gründern und Scaleup-Führungskräften oft unglaublich wertvoll. Mit Traxit möchten wir genau diese Form der Unterstützung weitergeben.“

Vier Investments bereits in Signing-Phase

Die ersten vier Investments von Traxit sind bereits unter Dach und Fach – eines in Oberösterreich, eines in Wien, eines in Deutschland und eines im Vereinigten Königreich. Weitere Details könne man aktuell noch nicht verraten, weil man sich jeweils in der Signing-Phase befinde, sagt Rupprechter. Alle aktuellen Deals kommen dabei aus dem Netzwerk – konkret über Michael Hurnaus. „Unser Dealflow wird generell aus dem Netzwerk kommen. Jedes Mitglied kann Vorschläge einbringen“, erklärt die Co-Geschäftsführerin. Entschieden werde darüber dann „pragmatisch, schnell und auf kurzem Wege“ im internen Investment-Komitee.

Im Fokus stehen werden dabei „Geschäftsmodelle mit Consumer-Fokus, wiederkehrenden Umsätzen, Hardware-plus-Subscription-Modellen sowie Unternehmen aus dem PetTech- und Haustierbereich“. Gleichzeitig will Traxit aber auch „bewusst einen relevanten Teil der Investments“ in Österreich tätigen. „Entscheidend ist dabei natürlich, ob wir eine Opportunity sehen und auch, ob wir glauben, dass wir einen Beitrag über Geld hinaus leisten können“, sagt Rupprechter.

Denn, wie Hurnaus sagt: „Wir haben über viele Jahre gemeinsam Tractive aufgebaut, Probleme gelöst, Fehler gemacht, Chancen genutzt und sehr viel gelernt. Jetzt gemeinsam in großartige Unternehmerinnen und Unternehmer zu investieren und sie ein Stück ihres Weges zu begleiten, fühlt sich wie eine sehr natürliche Fortsetzung dieser gemeinsamen Reise an.“

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