26.04.2020

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

Der Corona-Härtefallfonds für EPU, KMU und Selbständige wird auf Bestreben der WKO hin deutlich ausgeweitet. Die wichtigsten Kriterien im Überblick.
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Mahrer zu Startups und Coronakrise - Epidemiegesetz - Härtefallfonds
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer

Die Wirtschftskammer rund um WK-Präsident Harald Mahrer hat in Verhandlungen mit den Regierungen substanzielle Änderungen für den Härtefall-Fonds erreicht, der vor allem Klein- und Kleinstunternehmen zugute kommen soll.

+++Coronavirus: News, Daten und Hintergründe+++

Die Härtefall-Änderungen im Überblick

Entsprechede Ändeungen hat unter anderem die Junge Wirtschaft kompakt auf im Rahmen eines Facebook-Postings kommuniziert:

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

Die Richtlinienänderung wird nun so rasch wie möglich in der Programmierung des Onlinantrages eingearbeitet, heißt es im Posting der Jungen Wirtschaft – Anträge können weiterhin über das Online-Formular gestellt werden, welches unter der Webadresse wko.at/haertefall-fonds verfügbar ist.

Härtefonds und andere Corona-Hilfsinstrumente

Dabei ist der Corona-Härtefonds zu unterscheiden von diversen Hilfsinstrumenten, welche die Regierung zur Linderung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Coronavirus – “Coronakrise” – ins Leben gerufen hat. Es hier inzwischen recht leicht, den Überblick zu verlieren – hier hilft eine entsprechende Grafik der WKÖ.

Härtefonds und andere Hilfen in der Coronakrise
© WKÖ

Weiters sollte das 150 Millionen Euro schwere Startup-Paket der Bundesregiereung nicht unerwähnt bleiben, welches am 16.4. verkündet wurde und sich vor allem an heimische Startups und ihre Investoren richtet. Details dazu unter diesem Link.

Corona-Härtefonds: Die Änderungen im Detail

Mehr Details zum Ausbau des Härtefonds finden sich auf der Website der WKÖ.

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes

  • Damit Unternehmer, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020).
  • Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden – die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.

Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018)

  • In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.
  • Davon sollen alle Unternehmen profitieren, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
  • Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.
  • Jungunternehmer, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.
  • Alle Unternehmer haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten

Berücksichtigung Familienhärteausgleich

  • Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.
  • Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.

Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr

  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.

Statements zu den Änderungen am Corona-Härtefonds

“Mit den aktuellen Anpassungen haben wir ein Auffangnetz gebaut, das die Breite der österreichischen Unternehmerlandschaft umfasst. Jede Branche ist von der aktuellen Krise getroffen, aber die Herausforderungen sind individuell und unterschiedlich. Wir haben die Betroffenen gehört, und wir haben geantwortet”, sagt dazu Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) laut eine APA-Meldung.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf ergänzen in einer Stellungnahme unisono: “Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs für ihre persönlichen Lebenserhaltungskosten, die besonders hart von der Krise betroffen sind, wurde mit den Änderungen, die ab sofort in Kraft treten, damit deutlich verbessert.“

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EIne Frau sitzt auf einer Couch
Bernadette Frech, CEO von instahelp I (c) instahelp

Das neue Jahr bringt gesetzliche Neuerungen. Einige wenige davon betreffen Zukunftsvorsorgen, Wohnkredite, Auto-Vignette oder die CO2-Steuer. 2025 werden auch Sozial- und Familienleistungen an die durchschnittliche Inflation angepasst. Erhöht werden dabei unter anderem die Familienbeihilfe sowie der Familienzeitbonus.

Seit dem gestrigen Neujahrsbeginn schlägt Österreich außerdem neue Wege in der psychischen Gesundheitsversorgung ein: Ab Jänner 2025 können Psychotherapie- und klinisch-psychologische Behandlungen, die vollständig online erfolgen, bei der Krankenkasse eingereicht werden. Davon profitieren auch heimische Startups wie das Grazer eHealth-Startup Instahelp rund um CEO Bernadette Frech. Instahelp gestaltet diese Wegänderung mit seinem Angebot aktiv mit, so Frech.

Instahelp will Versorgungslücken schließen

Klinisch-psychologische Behandlungen können seit Anfang 2024 bei der Krankenkasse eingereicht werden. Mit 2025 – also seit gestern – ist dies nun auch für Online-Therapie möglich.

Mit der Neuerung lassen sich nicht nur Versorgungslücken schließen, wie das Grazer eHealth-Startup Instahelp in einer Aussendung vermeldet. Instahelp nutzt die bundesweite Regelung, indem es “ab sofort klinisch-psychologische Behandlungen online” anbietet. Damit will das Startup seine Mission fortsetzen, psychologische Unterstützung “für alle flexibel, ortsunabhängig und niederschwellig zugänglich zu machen.”

Psychologische Beratung – online und anonym

Instahelp wurde 2015 gegründet. Das Grazer Startup entwickelte eine Plattform für psychologische Onlineberatung, die auf Anonymität, sofortige Verfügbarkeit und Vertraulichkeit setzt.

Klinische und Gesundheitspsycholog:innen bieten psychologische Beratung über Video- und Audio-Telefonie sowie über Text-Chat an. Das Angebot kann auch abends und am Wochenende in Anspruch genommen werden. Die Sessions sind anonym sowie orts- und zeitunabhängig über Smartphone und Computer nutzbar.

Im Dezember des Vorjahres vermeldete das eHealth-Startup den Breakeven-Point sowie seinen geplanten Jahresumsatz von zehn Millionen Euro – brutkasten berichtete.

Bereits im Mai versuchte man, in Form von Unternehmenskooperationen und Kampagnen auf das Thema Mental Health aufmerksam zu machen – damals mit einer Kampagne mit Mercedes-Benz Österreich, in der Instahelp-CEO Frech als Testimonial mitwirkte.

10.000 Beratungen von 350 Psycholog:innen pro Monat

“Digitale Gesundheitsdienste sind ein zentraler Bestandteil eines modernen Gesundheitssystems”, wird CEO Bernadette Frech in einer Aussendung zitiert. “Wir setzen uns aktiv dafür ein, diesen Fortschritt voranzutreiben und die Gesundheitsversorgung zukunftsorientiert mitzugestalten. Bei Instahelp sehen wir die stark steigende Nachfrage nach digitalen Gesundheitsangeboten”, heißt es. Monatlich sollen über 10.000 Beratungen monatlich von 350 Psycholog:innen durchgeführt werden.

“Die Einführung von Online-Therapie mit Kostenzuschuss ist für uns ein wesentlicher nächster Schritt, um den Zugang zu psychologischer Unterstützung weiter zu verbessern”, gibt Frech in einem Statement preis.

30 Prozent der Bevölkerung psychisch erkrankt

Warum dieser Schritt so wichtig ist, hat CEO Frech zufolge nicht nur einen Grund. Nach Angaben des Ärzteblattes 2024 seien fast 30 Prozent der Österreicher:innen jährlich von psychischen Erkrankungen betroffen. Strukturelle Hindernisse wie regionale Unterversorgung und lange Wartezeiten erschweren die Bedingungen für zeitgerechte, professionelle Hilfe. Psychologische Online-Therapie könne dabei Abhilfe schaffen und Behandlungszyklen beschleunigen.

Darüber hinaus sei Online-Therapie, Studien zu Folge, genauso wirksam wie Therapie vor Ort, so Frech. “Vorausgesetzt, dass sie professionell durchgeführt wird”, so Frech. Dafür setze man sich bei Instahelp ein. Mit der fortan unterstützten Online-Therapie sei man in Österreich ein europaweiter Vorreiter, der “neue Standards in der Gesundheitsversorgung setzt, heißt es von Instahelp.

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AI Summaries

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

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Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
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  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
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  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
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  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

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  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
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