26.04.2020

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

Der Corona-Härtefallfonds für EPU, KMU und Selbständige wird auf Bestreben der WKO hin deutlich ausgeweitet. Die wichtigsten Kriterien im Überblick.
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Mahrer zu Startups und Coronakrise - Epidemiegesetz - Härtefallfonds
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer

Die Wirtschftskammer rund um WK-Präsident Harald Mahrer hat in Verhandlungen mit den Regierungen substanzielle Änderungen für den Härtefall-Fonds erreicht, der vor allem Klein- und Kleinstunternehmen zugute kommen soll.

+++Coronavirus: News, Daten und Hintergründe+++

Die Härtefall-Änderungen im Überblick

Entsprechede Ändeungen hat unter anderem die Junge Wirtschaft kompakt auf im Rahmen eines Facebook-Postings kommuniziert:

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

Die Richtlinienänderung wird nun so rasch wie möglich in der Programmierung des Onlinantrages eingearbeitet, heißt es im Posting der Jungen Wirtschaft – Anträge können weiterhin über das Online-Formular gestellt werden, welches unter der Webadresse wko.at/haertefall-fonds verfügbar ist.

Härtefonds und andere Corona-Hilfsinstrumente

Dabei ist der Corona-Härtefonds zu unterscheiden von diversen Hilfsinstrumenten, welche die Regierung zur Linderung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Coronavirus – “Coronakrise” – ins Leben gerufen hat. Es hier inzwischen recht leicht, den Überblick zu verlieren – hier hilft eine entsprechende Grafik der WKÖ.

Härtefonds und andere Hilfen in der Coronakrise
© WKÖ

Weiters sollte das 150 Millionen Euro schwere Startup-Paket der Bundesregiereung nicht unerwähnt bleiben, welches am 16.4. verkündet wurde und sich vor allem an heimische Startups und ihre Investoren richtet. Details dazu unter diesem Link.

Corona-Härtefonds: Die Änderungen im Detail

Mehr Details zum Ausbau des Härtefonds finden sich auf der Website der WKÖ.

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes

  • Damit Unternehmer, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020).
  • Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden – die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.

Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018)

  • In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.
  • Davon sollen alle Unternehmen profitieren, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
  • Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.
  • Jungunternehmer, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.
  • Alle Unternehmer haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten

Berücksichtigung Familienhärteausgleich

  • Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.
  • Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.

Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr

  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.

Statements zu den Änderungen am Corona-Härtefonds

“Mit den aktuellen Anpassungen haben wir ein Auffangnetz gebaut, das die Breite der österreichischen Unternehmerlandschaft umfasst. Jede Branche ist von der aktuellen Krise getroffen, aber die Herausforderungen sind individuell und unterschiedlich. Wir haben die Betroffenen gehört, und wir haben geantwortet”, sagt dazu Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) laut eine APA-Meldung.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf ergänzen in einer Stellungnahme unisono: “Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs für ihre persönlichen Lebenserhaltungskosten, die besonders hart von der Krise betroffen sind, wurde mit den Änderungen, die ab sofort in Kraft treten, damit deutlich verbessert.“

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Renésim Gründer und CEO Georg Schmidt-Sailer | (c) brutkasten
Renésim Gründer und CEO Georg Schmidt-Sailer | (c) brutkasten

Als Startup kann man Renésim wohl schon eine Zeit lang nicht mehr bezeichnen. In der heimischen Szene ist das Unternehmen mit Hauptsitz in München vor allem dafür bekannt, dass es 2010 das erst zweite Startup-Investment vom damals noch frischgebackenen Business Angel Hansi Hansmann erhielt. Damals startete es im noch kaum erschlossenen Online-Juwelier-Markt.

Vom Online-Juwelier-Startup zum hybriden KMU

In den ersten Jahren lief das Online-Schmuck-Geschäft gut – bis die internationalen Juwelier-Riesen nachzogen und in den Markt einstigen. Sie trieben die Klickpreise in kurzer Zeit in massive Höhen, wie Gründer und CEO Georg Schmidt-Sailer brutkasten 2022 erzählte. Danach stieg Renésim auf ein hybrides System um und eröffnete zunächst ein physisches Geschäft in zentraler Lage in München, 2022 dann auch in Wien in einer Seitengasse des Graben. Auch in der Wachstumsstrategie sei man von Startup auf KMU umgestiegen, erklärte der Gründer.

Deutsche Renésim-Mutter vor Insolvenz – auch Österreich-Tochter in Konkurs

Doch letztlich scheint die Strategie scheint im Lichte der aktuellen Krisen nicht mehr funktioniert zu haben. Wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) verlautbart, brachte die österreichische Renésim-Tochter einen Konkurs-Antrag ein. Eine Fortführung ist nicht geplant. Auch bei der deutschen Muttergesellschaft stehe die Insolvenz bevor. Die Schulden der österreichischen Tochter betragen rund 680.000 Euro. Vier Dienstnehmer:innen und 35 Gläubiger:innen sind betroffen.

“Massive Umsatzeinbrüche” und kein Investment

In einer Erklärung auf der Page des AKV heißt es dazu: “Laut eigenen Angaben ist das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz auf massive Umsatzeinbrüche zurückzuführen. Die Bemühungen um eine Investition zur Schließung der Liquiditätslücke sind schlussendlich gescheitert.” Die bevorstehende Insolvenz der deutschen Muttergesellschaft habe zur Folge, dass die österreichische Renésim-Tochter keine Ware mehr beziehen könne, sodass ein Fortbetrieb nicht von Interesse sei.

Mittlerweile hat sich auch Renésim-Gründer Georg Schmidt-Sailer gegenüber brutkasten zu Wort gemeldet: “Es ist natürlich bitter, aber in meiner Verantwortung als Geschäftsführer musste ich diesen Schritt jetzt setzen. Mir tut das für alle Beteiligten, vor allem unsere Gläubiger und insbesondere unsere Kund:innen, sehr leid”.


Disclaimer: Das Statement von Georg Schmidt-Sailer wurde am Freitag, den 31. Mai, ergänzt.

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AI Summaries

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

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