26.04.2020

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

Der Corona-Härtefallfonds für EPU, KMU und Selbständige wird auf Bestreben der WKO hin deutlich ausgeweitet. Die wichtigsten Kriterien im Überblick.
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Mahrer zu Startups und Coronakrise - Epidemiegesetz - Härtefallfonds
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer

Die Wirtschftskammer rund um WK-Präsident Harald Mahrer hat in Verhandlungen mit den Regierungen substanzielle Änderungen für den Härtefall-Fonds erreicht, der vor allem Klein- und Kleinstunternehmen zugute kommen soll.

+++Coronavirus: News, Daten und Hintergründe+++

Die Härtefall-Änderungen im Überblick

Entsprechede Ändeungen hat unter anderem die Junge Wirtschaft kompakt auf im Rahmen eines Facebook-Postings kommuniziert:

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

Die Richtlinienänderung wird nun so rasch wie möglich in der Programmierung des Onlinantrages eingearbeitet, heißt es im Posting der Jungen Wirtschaft – Anträge können weiterhin über das Online-Formular gestellt werden, welches unter der Webadresse wko.at/haertefall-fonds verfügbar ist.

Härtefonds und andere Corona-Hilfsinstrumente

Dabei ist der Corona-Härtefonds zu unterscheiden von diversen Hilfsinstrumenten, welche die Regierung zur Linderung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Coronavirus – „Coronakrise“ – ins Leben gerufen hat. Es hier inzwischen recht leicht, den Überblick zu verlieren – hier hilft eine entsprechende Grafik der WKÖ.

Härtefonds und andere Hilfen in der Coronakrise
© WKÖ

Weiters sollte das 150 Millionen Euro schwere Startup-Paket der Bundesregiereung nicht unerwähnt bleiben, welches am 16.4. verkündet wurde und sich vor allem an heimische Startups und ihre Investoren richtet. Details dazu unter diesem Link.

Corona-Härtefonds: Die Änderungen im Detail

Mehr Details zum Ausbau des Härtefonds finden sich auf der Website der WKÖ.

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes

  • Damit Unternehmer, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020).
  • Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden – die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.

Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018)

  • In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.
  • Davon sollen alle Unternehmen profitieren, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
  • Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.
  • Jungunternehmer, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.
  • Alle Unternehmer haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten

Berücksichtigung Familienhärteausgleich

  • Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.
  • Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.

Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr

  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.

Statements zu den Änderungen am Corona-Härtefonds

„Mit den aktuellen Anpassungen haben wir ein Auffangnetz gebaut, das die Breite der österreichischen Unternehmerlandschaft umfasst. Jede Branche ist von der aktuellen Krise getroffen, aber die Herausforderungen sind individuell und unterschiedlich. Wir haben die Betroffenen gehört, und wir haben geantwortet“, sagt dazu Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) laut eine APA-Meldung.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf ergänzen in einer Stellungnahme unisono: „Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs für ihre persönlichen Lebenserhaltungskosten, die besonders hart von der Krise betroffen sind, wurde mit den Änderungen, die ab sofort in Kraft treten, damit deutlich verbessert.“

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Wictory
© Wictory - Das Gründer-Duo mit Olympiasieger Lukas Mähr.

Das Wiener HealthTech-Startup Wictory.ai rund um das Gründerduo Klaus Müller und Markus Unterweger holte im März 2025 ein sechsstelliges Investment mit Ex-Skirennläufer Michael Walchhofer als Lead-Investor; auch Eversports-CEO Hanno Lippitsch ist mit an Bord. Heuer fusionierte man zudem mit The Sports Nutrition Playbook von Sportdiätologin Amy Goodson.

Wictory: Segel-Olympiasieger mit dabei

Nun vermeldet man erneut den Gewinn eines prominenten Investors und eine Finanzierung. Der österreichische Segel-Olympiasieger von Paris 2024, Lukas Mähr, beteiligt sich mit einem sechsstelligen Betrag am SportsTech-Startup und möchte damit die Vision von KI-gestütztem Performance-Coaching stärken, wie es heißt.

Archiv: Wie Wictory.ai kurz nach dem Start ein sechsstelliges Investment holte

„Auf meinem Weg zu Olympia habe ich selbst erfahren, wie entscheidend eine gezielte Ernährungsoptimierung für die Leistungsfähigkeit und Regeneration ist. Professionelle Betreuung von Ernährungswissenschafter Martin Rinderer vom Olympiazentrum Vorarlberg war damals ein echter Katalysator für meine Karriere“, erklärt Mähr. „Wictory bringt dieses Prinzip auf den Punkt: Die Kombination aus fundierter Ernährungsberatung und agentischer KI ermöglicht ein Personalisierungsniveau, das es so bisher nicht gab. In meiner Karriere habe ich mehr als einmal erlebt, wie Athletinnen und Athleten zu Testpersonen für technisch unfertige Lösungen wurden. Innovation ist im Spitzensport unverzichtbar. Entscheidend ist aber, in welchem Reifegrad sie beim Athleten ankommt. Genau das überzeugt mich an Wictory: Das Produkt ist bereits sehr weit entwickelt, und die KI wird nicht unkontrolliert auf die Athleten losgelassen, sondern arbeitet den Coaches zu. Zudem kenne ich das Team schon länger und bin vollkommen überzeugt, dass Wictory den Markt für Performance-Coaching nachhaltig prägen wird.“

„International skalieren“

Für die Gründer Klaus Müller und Markus Unterweger ist der Einstieg des Olympiasiegers eine weitere Bestätigung für die strategische Ausrichtung des Unternehmens.

„Wir sind extrem stolz, Lukas als Investor und Partner an Bord zu haben“, kommentiert Müller. „Lukas hat in seiner sportlichen Laufbahn eindrucksvoll bewiesen, wie weit man kommen kann, wenn man bedingungslos fokussiert ist und den unbedingten Anspruch an Exzellenz lebt. Genau dieses Mindset brauchen wir, während wir unsere Plattform weiter ausbauen und international skalieren.“

Und Unterweger ergänzt: „Lukas ist nicht nur ein herausragender Sportler, sondern auch ein extrem lösungsorientierter Sparringspartner und ein großartiger Mensch. Er hat bereits frühzeitig und vorbildlich den Übergang von seiner aktiven Sportlerlaufbahn in die Karriere danach gemeistert. Seine Erfahrung aus dem Spitzensport gepaart mit seinem unternehmerischen Gespür ist für uns eine enorme Bereicherung.“

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AI Summaries

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

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Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

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  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
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  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
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  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
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  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
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