26.04.2020

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

Der Corona-Härtefallfonds für EPU, KMU und Selbständige wird auf Bestreben der WKO hin deutlich ausgeweitet. Die wichtigsten Kriterien im Überblick.
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Mahrer zu Startups und Coronakrise - Epidemiegesetz - Härtefallfonds
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer

Die Wirtschftskammer rund um WK-Präsident Harald Mahrer hat in Verhandlungen mit den Regierungen substanzielle Änderungen für den Härtefall-Fonds erreicht, der vor allem Klein- und Kleinstunternehmen zugute kommen soll.

+++Coronavirus: News, Daten und Hintergründe+++

Die Härtefall-Änderungen im Überblick

Entsprechede Ändeungen hat unter anderem die Junge Wirtschaft kompakt auf im Rahmen eines Facebook-Postings kommuniziert:

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

Die Richtlinienänderung wird nun so rasch wie möglich in der Programmierung des Onlinantrages eingearbeitet, heißt es im Posting der Jungen Wirtschaft – Anträge können weiterhin über das Online-Formular gestellt werden, welches unter der Webadresse wko.at/haertefall-fonds verfügbar ist.

Härtefonds und andere Corona-Hilfsinstrumente

Dabei ist der Corona-Härtefonds zu unterscheiden von diversen Hilfsinstrumenten, welche die Regierung zur Linderung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Coronavirus – “Coronakrise” – ins Leben gerufen hat. Es hier inzwischen recht leicht, den Überblick zu verlieren – hier hilft eine entsprechende Grafik der WKÖ.

Härtefonds und andere Hilfen in der Coronakrise
© WKÖ

Weiters sollte das 150 Millionen Euro schwere Startup-Paket der Bundesregiereung nicht unerwähnt bleiben, welches am 16.4. verkündet wurde und sich vor allem an heimische Startups und ihre Investoren richtet. Details dazu unter diesem Link.

Corona-Härtefonds: Die Änderungen im Detail

Mehr Details zum Ausbau des Härtefonds finden sich auf der Website der WKÖ.

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes

  • Damit Unternehmer, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020).
  • Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden – die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.

Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018)

  • In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.
  • Davon sollen alle Unternehmen profitieren, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
  • Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.
  • Jungunternehmer, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.
  • Alle Unternehmer haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten

Berücksichtigung Familienhärteausgleich

  • Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.
  • Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.

Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr

  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.

Statements zu den Änderungen am Corona-Härtefonds

“Mit den aktuellen Anpassungen haben wir ein Auffangnetz gebaut, das die Breite der österreichischen Unternehmerlandschaft umfasst. Jede Branche ist von der aktuellen Krise getroffen, aber die Herausforderungen sind individuell und unterschiedlich. Wir haben die Betroffenen gehört, und wir haben geantwortet”, sagt dazu Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) laut eine APA-Meldung.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf ergänzen in einer Stellungnahme unisono: “Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs für ihre persönlichen Lebenserhaltungskosten, die besonders hart von der Krise betroffen sind, wurde mit den Änderungen, die ab sofort in Kraft treten, damit deutlich verbessert.“

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(c) Puls4Gerry Frank

Heinrich Prokop zählt zu den prägendsten Persönlichkeiten der österreichischen Startup-Landschaft. Bekannt als „Müsli-Millionär“ erlangte er durch seine langjährige Investorentätigkeit bei der PULS 4-Show „2 Minuten 2 Millionen“ breite Bekanntheit. Mit seiner Expertise im Bereich Fast Moving Consumer Goods (FMCG) hat Prokop in den vergangenen Jahren nicht nur zahlreiche Startups begleitet, sondern auch wichtige Branchenpartnerschaften initiiert und Innovationen gefördert.

Heinrich Prokop als “2 Minuten 2 Millionen”-Investor

Seit 2014, mit einer kurzen Unterbrechung, war Heinrich Prokop regelmäßig als Investor bei „2 Minuten 2 Millionen“ aktiv. Mit der Ausstrahlung der letzten Folge der 11. Staffel der PULS 4-Startup-Show am 16. April 2024 beendete Heinrich Prokop seine Rolle als Investor, wie Clever Clover nun offiziell zu Jahreswechsel bekannt gab.

“In den letzten 10 Jahren, sowohl vor als auch hinter den Kulissen von ‘2 Minuten 2 Millionen’, haben wir gemeinsam mit unseren Partnern, der REWE Group und Erste Bank und Sparkasse, großartige Projekte aufgebaut. Über 50 Startups, darunter Neoh, Hakuma, die Pfanzerei und Ketofabrik, haben in dieser Zeit durch unser Netzwerk über 100 Millionen Euro externen Umsatz erzielt – eine Leistung, die ohne die Plattform von ‘2 Minuten 2 Millionen’ nicht möglich gewesen wäre”; so Prokop.

Nach einer Pause kehrte Prokop in der 10. Staffel der Puls 4-Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“ zurück in die Investorenrunde. Seine Rückkehr erfolgte nach dem Abgang langjähriger Investoren wie Leo Hillinger, Felix Ohswald (GoStudent) und Philipp Maderthaner (brutkasten berichtete).

Fokus auf Internationalisierung

Clever Clover möchte in den kommenden Jahren die Zusammenarbeit mit der REWE Group und Erste Bank und Sparkasse fortsetzen und weiter ausbauen. Der Fokus soll nun verstärkt auf die Internationalisierung gelegt werden, um Startups neue Vertriebsmöglichkeiten in ganz Europa zu eröffnen. “Wir sind bereits dabei, Partnerschaften mit wichtigen Branchenakteuren in der EU aufzubauen”, heißt es in einer Aussendung. Gemeinsam mit seiner Geschäftspartnerin Marie Louise Voermans möchte Prokop in den kommenden Jahren weiterhin Innovationen im FMCG-Sektor aus und nach Österreich bringen.

“Meine Zeit bei ‘2 Minuten 2 Millionen’ war eine unvergessliche Erfahrung für mich und mein Team, die ich nicht missen möchte. Doch es ist Zeit, Platz für neue Investoren zu machen, die frischen Wind in die Sendung bringen”, so Prokop.

Wer auf Prokop als Investor nachfolgt, ist noch nicht bekannt. “Wer wird sich in der 12. Staffel der Startup-Show dazugesellen? Im Februar 2025 wird es sich zeigen”, so ProSiebenSat1Puls4 in einem LinkedIn-Posting.


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AI Summaries

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

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  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
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  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
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