02.01.2025
MENTAL HEALTH

Neuer Kostenzuschuss für Online-Psychotherapie – so profitiert Instahelp

Seit dem 1. Jänner 2025 können vollständig psychologische Online-Therapiestunden bei der Krankenkasse eingereicht werden. Das Grazer Startup Instahelp sieht das als wichtigen Schritt zur Schließung von Versorgungslücken.
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EIne Frau sitzt auf einer Couch
Bernadette Frech, CEO von instahelp I (c) instahelp

Das neue Jahr bringt gesetzliche Neuerungen. Einige wenige davon betreffen Zukunftsvorsorgen, Wohnkredite, Auto-Vignette oder die CO2-Steuer. 2025 werden auch Sozial- und Familienleistungen an die durchschnittliche Inflation angepasst. Erhöht werden dabei unter anderem die Familienbeihilfe sowie der Familienzeitbonus.

Seit dem gestrigen Neujahrsbeginn schlägt Österreich außerdem neue Wege in der psychischen Gesundheitsversorgung ein: Ab Jänner 2025 können Psychotherapie- und klinisch-psychologische Behandlungen, die vollständig online erfolgen, bei der Krankenkasse eingereicht werden. Davon profitieren auch heimische Startups wie das Grazer eHealth-Startup Instahelp rund um CEO Bernadette Frech. Instahelp gestaltet diese Wegänderung mit seinem Angebot aktiv mit, so Frech.

Instahelp will Versorgungslücken schließen

Klinisch-psychologische Behandlungen können seit Anfang 2024 bei der Krankenkasse eingereicht werden. Mit 2025 – also seit gestern – ist dies nun auch für Online-Therapie möglich.

Mit der Neuerung lassen sich nicht nur Versorgungslücken schließen, wie das Grazer eHealth-Startup Instahelp in einer Aussendung vermeldet. Instahelp nutzt die bundesweite Regelung, indem es „ab sofort klinisch-psychologische Behandlungen online“ anbietet. Damit will das Startup seine Mission fortsetzen, psychologische Unterstützung „für alle flexibel, ortsunabhängig und niederschwellig zugänglich zu machen.“

Psychologische Beratung – online und anonym

Instahelp wurde 2015 gegründet. Das Grazer Startup entwickelte eine Plattform für psychologische Onlineberatung, die auf Anonymität, sofortige Verfügbarkeit und Vertraulichkeit setzt.

Klinische und Gesundheitspsycholog:innen bieten psychologische Beratung über Video- und Audio-Telefonie sowie über Text-Chat an. Das Angebot kann auch abends und am Wochenende in Anspruch genommen werden. Die Sessions sind anonym sowie orts- und zeitunabhängig über Smartphone und Computer nutzbar.

Im Dezember des Vorjahres vermeldete das eHealth-Startup den Breakeven-Point sowie seinen geplanten Jahresumsatz von zehn Millionen Euro – brutkasten berichtete.

Bereits im Mai versuchte man, in Form von Unternehmenskooperationen und Kampagnen auf das Thema Mental Health aufmerksam zu machen – damals mit einer Kampagne mit Mercedes-Benz Österreich, in der Instahelp-CEO Frech als Testimonial mitwirkte.

10.000 Beratungen von 350 Psycholog:innen pro Monat

„Digitale Gesundheitsdienste sind ein zentraler Bestandteil eines modernen Gesundheitssystems“, wird CEO Bernadette Frech in einer Aussendung zitiert. „Wir setzen uns aktiv dafür ein, diesen Fortschritt voranzutreiben und die Gesundheitsversorgung zukunftsorientiert mitzugestalten. Bei Instahelp sehen wir die stark steigende Nachfrage nach digitalen Gesundheitsangeboten“, heißt es. Monatlich sollen über 10.000 Beratungen monatlich von 350 Psycholog:innen durchgeführt werden.

„Die Einführung von Online-Therapie mit Kostenzuschuss ist für uns ein wesentlicher nächster Schritt, um den Zugang zu psychologischer Unterstützung weiter zu verbessern“, gibt Frech in einem Statement preis.

30 Prozent der Bevölkerung psychisch erkrankt

Warum dieser Schritt so wichtig ist, hat CEO Frech zufolge nicht nur einen Grund. Nach Angaben des Ärzteblattes 2024 seien fast 30 Prozent der Österreicher:innen jährlich von psychischen Erkrankungen betroffen. Strukturelle Hindernisse wie regionale Unterversorgung und lange Wartezeiten erschweren die Bedingungen für zeitgerechte, professionelle Hilfe. Psychologische Online-Therapie könne dabei Abhilfe schaffen und Behandlungszyklen beschleunigen.

Darüber hinaus sei Online-Therapie, Studien zu Folge, genauso wirksam wie Therapie vor Ort, so Frech. „Vorausgesetzt, dass sie professionell durchgeführt wird“, so Frech. Dafür setze man sich bei Instahelp ein. Mit der fortan unterstützten Online-Therapie sei man in Österreich ein europaweiter Vorreiter, der „neue Standards in der Gesundheitsversorgung setzt, heißt es von Instahelp.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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