20.03.2020

Coronavirus-Härtefonds soll Kleinstbetriebe und Selbständige retten

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck präsentierte heute einen Coronavirus-Härtefonds, der sich speziell an Selbständige richtet.
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Schramböck
(c) der brutkasten

„Die Wirtschaft leidet“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Rahmen der Pressekonferenz von 20. März, auf der unter anderem eine Verlängerung der aktuellen Maßnahmen bis Ostermontag verkündet wurde: Es sei „alternativlos“, den Unternehmen zu helfen, den Großunternehmen ebenso wie den Selbständigen. Deshalb wurde unter anderem das 38 Milliarden Euro schwere Rettungspaket geschnürt. Zusätzlich wurde heute ein Corona-Härtefonds im Ausmaß von einer Milliarde Euro aufgesetzt.

Details zum Corona-Härtefonds

Der Corona-Härtefonds richtet sich an Kleinstunternehmen und an EPU, die nun kein tägliches Einkommen mehr haben und daher ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können. „Es sind die Kleinen in unserer Wirtschaft, die auch unsere Kultur und die Struktur der mittelständischen Wirtschaft tragen, die Österreich auch ausmacht,“ sagt die Wirtschaftsministerin.

+++Hintergründe und News zum Coronavirus+++

Der Corona-Härtefonds beinhaltet schnelle und unbürokratische Sofortauszahlungen, die nicht zurückbezahlt werden müssen, sagt Schramböck. Als Ansprechpartner und Abwickler wurde die Wirtschaftskammer Österreich beauftragt, die „flächendeckend in den österreichischen Bezirken vertreten ist“, wie Schramböck sagt.

Kurzarbeit auch für Lehrlinge

Eine weitere Maßnahme verkündete Schramböck für Lehrlinge: Auch diese können nun in Kurzarbeit gehen, sagt sie – bei gleichem Gehalt, also ohne Einbußen beim Einkommen. Die Lehre wird dadurch nicht verlängert, die Lehrabschlussprüfung kann zum richtigen Zeitpunkt gemacht werden.

Experte von Ecovis haben für den brutkasten einen ausführlichen Leitfaden rund um Themen wie Liquidität und Kurzarbeit in der Coronakrise erarbeitet. Er ist unter diesem Link abrufbar.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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Coronavirus-Härtefonds soll Kleinstbetriebe und Selbständige retten

  • „Die Wirtschaft leidet“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Rahmen der Pressekonferenz von 20. März, auf der unter anderem eine Verlängerung der aktuellen Maßnahmen bis Ostermontag verkündet wurde: Es sei „alternativlos“, den Unternehmen zu helfen, den Großunternehmen ebenso wie den Selbständigen.
  • Deshalb wurde unter anderem das 38 Milliarden Euro schwere Rettungspaket geschnürt.
  • Zusätzlich wurde heute ein Corona-Härtefonds im Ausmaß von einer Milliarde Euro aufgesetzt.
  • Der Corona-Härtefonds richtet sich an Kleinstunternehmen und an EPU, die nun kein tägliches Einkommen mehr haben und daher ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können.
  • Der Corona-Härtefonds beinhaltet schnelle und unbürokratische Sofortauszahlungen, die nicht zurückbezahlt werden müssen, sagt Schramböck. Mit der Abwicklung wurde die Wirtschaftskammer beauftragt.
  • Eine weitere Maßnahme verkündete Schramböck für Lehrlinge: Auch diese können nun in Kurzarbeit gehen, sagt sie – bei gleichem Gehalt, also ohne Einbußen beim Einkommen.

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