26.04.2020

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

Der Corona-Härtefallfonds für EPU, KMU und Selbständige wird auf Bestreben der WKO hin deutlich ausgeweitet. Die wichtigsten Kriterien im Überblick.
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Mahrer zu Startups und Coronakrise - Epidemiegesetz - Härtefallfonds
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer

Die Wirtschftskammer rund um WK-Präsident Harald Mahrer hat in Verhandlungen mit den Regierungen substanzielle Änderungen für den Härtefall-Fonds erreicht, der vor allem Klein- und Kleinstunternehmen zugute kommen soll.

+++Coronavirus: News, Daten und Hintergründe+++

Die Härtefall-Änderungen im Überblick

Entsprechede Ändeungen hat unter anderem die Junge Wirtschaft kompakt auf im Rahmen eines Facebook-Postings kommuniziert:

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

Die Richtlinienänderung wird nun so rasch wie möglich in der Programmierung des Onlinantrages eingearbeitet, heißt es im Posting der Jungen Wirtschaft – Anträge können weiterhin über das Online-Formular gestellt werden, welches unter der Webadresse wko.at/haertefall-fonds verfügbar ist.

Härtefonds und andere Corona-Hilfsinstrumente

Dabei ist der Corona-Härtefonds zu unterscheiden von diversen Hilfsinstrumenten, welche die Regierung zur Linderung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Coronavirus – „Coronakrise“ – ins Leben gerufen hat. Es hier inzwischen recht leicht, den Überblick zu verlieren – hier hilft eine entsprechende Grafik der WKÖ.

Härtefonds und andere Hilfen in der Coronakrise
© WKÖ

Weiters sollte das 150 Millionen Euro schwere Startup-Paket der Bundesregiereung nicht unerwähnt bleiben, welches am 16.4. verkündet wurde und sich vor allem an heimische Startups und ihre Investoren richtet. Details dazu unter diesem Link.

Corona-Härtefonds: Die Änderungen im Detail

Mehr Details zum Ausbau des Härtefonds finden sich auf der Website der WKÖ.

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes

  • Damit Unternehmer, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020).
  • Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden – die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.

Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018)

  • In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.
  • Davon sollen alle Unternehmen profitieren, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
  • Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.
  • Jungunternehmer, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.
  • Alle Unternehmer haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten

Berücksichtigung Familienhärteausgleich

  • Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.
  • Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.

Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr

  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.

Statements zu den Änderungen am Corona-Härtefonds

„Mit den aktuellen Anpassungen haben wir ein Auffangnetz gebaut, das die Breite der österreichischen Unternehmerlandschaft umfasst. Jede Branche ist von der aktuellen Krise getroffen, aber die Herausforderungen sind individuell und unterschiedlich. Wir haben die Betroffenen gehört, und wir haben geantwortet“, sagt dazu Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) laut eine APA-Meldung.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf ergänzen in einer Stellungnahme unisono: „Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs für ihre persönlichen Lebenserhaltungskosten, die besonders hart von der Krise betroffen sind, wurde mit den Änderungen, die ab sofort in Kraft treten, damit deutlich verbessert.“

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Xund
© Xund - Tamás Petrovics, Co-Founder & CEO von Xund.

Das Wiener Scaleup Xund gewinnt die AOK NordWest als Partner für die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland. Ab sofort integriert die Krankenkasse den Symptom Check der Wiener direkt in ihre hauseigene NAVIDA-App.

Xund in Deutschland

Die digitale Anwendung ermöglicht es nun den rund 2,97 Millionen Versicherten der AOK NordWest, bei gesundheitlichen Beschwerden ortsunabhängig eine medizinisch validierte Ersteinschätzung vorzunehmen. Auf Basis strukturierter Angaben zu den Symptomen analysiert die Wiener Technologie das Profil und liefert Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte. Das als Medizinprodukt zertifizierte Tool von Xund möchte damit die Patientensouveränität stärken und eine digitale Anlaufstelle direkt auf dem Smartphone sein.

Bei unseren nördlichen Nachbarn prägen Fachkräftemangel, lange Wartezeiten und überlastete Notaufnahmen den Versorgungsalltag. Gleichzeitig suchen immer mehr Menschen online nach schnellen Antworten bei Gesundheitsfragen, stoßen dabei jedoch oft auf Fehlinformationen. Der Symptom Check von Xund soll nun genau an dieser Schnittstelle ansetzen: Durch eine validierte, digitale Ersteinschätzung kann das Tool Patientinnen und Patienten gezielt zu der für sie am besten geeigneten Versorgungsebene (z. B. Hausarzt, Apotheke, Telemedizin oder Notaufnahme) führen, so der Claim. Dies könne unnötige Arztbesuche verhindern und wertvolle Ressourcen im System schonen.

„Gesundheitssystem mitgestalten“

Der Symptom Check von Xund basiert konkret auf einer Technologie, die als Medizinprodukt der Klasse IIa nach der strengen EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) zertifiziert ist. Die IT-Infrastruktur erfüllt zudem sowohl die internationale Norm ISO 27001 für Informationssicherheit als auch Kriterien des C5-Anforderungskatalogs. Durch die Integration in die NAVIDA-App verarbeitet das Scaleup alle medizinischen Eingaben ausschließlich pseudonymisiert. Das bedeutet, dass Xund keine direkten Rückschlüsse auf die Identität der einzelnen Versicherten ziehen kann, wie es heißt.

„Wir sind stolz darauf, mit einem Innovationsführer wie der AOK NordWest zusammenzuarbeiten und unsere Technologie knapp drei Millionen Versicherten zugänglich zu machen. Für Xund ist diese Partnerschaft ein entscheidender Schritt, um den aktuellen Wandel hin zu einem digital ausgerichteten Gesundheitssystem in Deutschland aktiv mitzugestalten“, erklärt Tamás Petrovics, Co-Founder & CEO von Xund.

Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest, ergänzt: „Moderne Krankenversicherung bedeutet für uns, genau dort zu sein, wo unsere Versicherten uns brauchen – und das ist heute immer öfter das Smartphone. Mit dem neuen Symptom Check in unserer NAVIDA-App schaffen wir ein digitales Serviceangebot, das schnelle Unterstützung bei gesundheitlichen Beschwerden liefert.“

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AI Summaries

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

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