26.04.2020

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

Der Corona-Härtefallfonds für EPU, KMU und Selbständige wird auf Bestreben der WKO hin deutlich ausgeweitet. Die wichtigsten Kriterien im Überblick.
/artikel/hartefall-fonds-corona
Mahrer zu Startups und Coronakrise - Epidemiegesetz - Härtefallfonds
Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer

Die Wirtschftskammer rund um WK-Präsident Harald Mahrer hat in Verhandlungen mit den Regierungen substanzielle Änderungen für den Härtefall-Fonds erreicht, der vor allem Klein- und Kleinstunternehmen zugute kommen soll.

+++Coronavirus: News, Daten und Hintergründe+++

Die Härtefall-Änderungen im Überblick

Entsprechede Ändeungen hat unter anderem die Junge Wirtschaft kompakt auf im Rahmen eines Facebook-Postings kommuniziert:

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

Die Richtlinienänderung wird nun so rasch wie möglich in der Programmierung des Onlinantrages eingearbeitet, heißt es im Posting der Jungen Wirtschaft – Anträge können weiterhin über das Online-Formular gestellt werden, welches unter der Webadresse wko.at/haertefall-fonds verfügbar ist.

Härtefonds und andere Corona-Hilfsinstrumente

Dabei ist der Corona-Härtefonds zu unterscheiden von diversen Hilfsinstrumenten, welche die Regierung zur Linderung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch das Coronavirus – „Coronakrise“ – ins Leben gerufen hat. Es hier inzwischen recht leicht, den Überblick zu verlieren – hier hilft eine entsprechende Grafik der WKÖ.

Härtefonds und andere Hilfen in der Coronakrise
© WKÖ

Weiters sollte das 150 Millionen Euro schwere Startup-Paket der Bundesregiereung nicht unerwähnt bleiben, welches am 16.4. verkündet wurde und sich vor allem an heimische Startups und ihre Investoren richtet. Details dazu unter diesem Link.

Corona-Härtefonds: Die Änderungen im Detail

Mehr Details zum Ausbau des Härtefonds finden sich auf der Website der WKÖ.

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes

  • Damit Unternehmer, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020).
  • Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden – die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.

Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018)

  • In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.
  • Davon sollen alle Unternehmen profitieren, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
  • Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.
  • Jungunternehmer, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.
  • Alle Unternehmer haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten

Berücksichtigung Familienhärteausgleich

  • Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.
  • Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.

Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr

  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.

Statements zu den Änderungen am Corona-Härtefonds

„Mit den aktuellen Anpassungen haben wir ein Auffangnetz gebaut, das die Breite der österreichischen Unternehmerlandschaft umfasst. Jede Branche ist von der aktuellen Krise getroffen, aber die Herausforderungen sind individuell und unterschiedlich. Wir haben die Betroffenen gehört, und wir haben geantwortet“, sagt dazu Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) laut eine APA-Meldung.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf ergänzen in einer Stellungnahme unisono: „Das Sicherheitsnetz für Kleinstunternehmer und EPUs für ihre persönlichen Lebenserhaltungskosten, die besonders hart von der Krise betroffen sind, wurde mit den Änderungen, die ab sofort in Kraft treten, damit deutlich verbessert.“

Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
04.09.2026

„Wir haben ein Fähigkeitsproblem, kein Diversitätsproblem“: Warum Europas Sicherheit mehr Frauen braucht

Im Rahmen des European Forum Alpbach luden Natascha Fürst, Geschäftsführerin von Female Founders, und Lisa-Marie Fassl, General Partner bei Fund F ein, um über kritische Infrastruktur und Sicherheitsfragen zu diskutieren. Die Kernaussage: Weibliche Expertise sei kein sanftes „Nice-to-have“, sondern eine geopolitische Notwendigkeit.
/artikel/wir-haben-ein-faehigkeitsproblem-kein-diversitaetsproblem-warum-europas-sicherheit-mehr-frauen-braucht
04.09.2026

„Wir haben ein Fähigkeitsproblem, kein Diversitätsproblem“: Warum Europas Sicherheit mehr Frauen braucht

Im Rahmen des European Forum Alpbach luden Natascha Fürst, Geschäftsführerin von Female Founders, und Lisa-Marie Fassl, General Partner bei Fund F ein, um über kritische Infrastruktur und Sicherheitsfragen zu diskutieren. Die Kernaussage: Weibliche Expertise sei kein sanftes „Nice-to-have“, sondern eine geopolitische Notwendigkeit.
/artikel/wir-haben-ein-faehigkeitsproblem-kein-diversitaetsproblem-warum-europas-sicherheit-mehr-frauen-braucht
Natascha Fürst und Lisa-Marie Fassl © Female Founders

Defence, Security & Resilience waren 2025 laut Dealroom und NATO Innovation Fund der am schnellsten wachsende VC-Sektor Europas, nach KI. 2025 flossen laut PitchBook weltweit rund 49,9 Milliarden US-Dollar in den Sektor, fast doppelt so viel wie im Jahr davor. Europäische Startups aus den Bereichen Defence, Security & Resilience sammelten laut Dealroom und NATO Innovation Fund 2025 insgesamt 8,7 Milliarden US-Dollar ein, ein Allzeithoch. Damit macht Verteidigung mittlerweile 13 Prozent des gesamten europäischen VC-Fundings aus. Vor 2020 waren es noch unter einem Prozent.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wer in diesem schnell wachsenden Markt eigentlich mitbaut und wer dabei außen vor bleibt. Im Böglerhof luden Natascha Fürst, Geschäftsführerin von Female Founders, und Lisa-Marie Fassl, General Partner bei Fund F, zu einer Session ein, die genau diese Frage stellte. Die Kernthese: Echte europäische Souveränität und der Schutz kritischer Infrastrukturen seien ohne die aktive Führung von Frauen nicht zu erreichen.

Zwei Perspektiven prägten den Abend vor allem für die Startup-Szene: die geopolitische Analyse von Women-in-Defense-Tech-Founderin Eveline Beer und das finanzielle Plädoyer von Fund-F-Investorin Lisa-Marie Fassl. Außerdem diskutierten auf dem hochkarätigen Panel Katharina Rogenhofer (Geschäftsführerin Kontext Institut), Antonella Mei-Pochtler (EFA-Vizepräsidentin), Monika Unterholzner (stellvertretende Generaldirektorin der Wiener Stadtwerke) und Sabine Gromer (Gründerin Magnolia Tree Consulting).

Die Female Founders Veranstaltung im Böglerhof am European Forum Alpbach © Female Founders

Ein strategisches Kapazitätsproblem für Europa

Für Eveline Beer, CEO und Mitgründerin von Women in Defense Tech, ist die mangelnde Einbindung von Frauen in Sicherheits- und Verteidigungsfragen kein moralisches Wohlfühlthema mehr. „Wir neigen dazu, dies als Diversitätsproblem zu bezeichnen. Ich denke, wir müssen anfangen, es als ein Fähigkeitsproblem zu benennen“, stellte Beer klar. Wenn Europa angesichts massiver Fachkräfte- und Innovationslücken die Hälfte seines Talentpools ignoriere, schwäche dies direkt die europäische Handlungsfähigkeit, fügt sie hinzu.

„Es gibt keine Infrastruktur ohne Verteidigung, und es gibt keine Verteidigung ohne Infrastruktur“, sagt Beer. Sicherheit werde heute maßgeblich davon bestimmt, ob Energienetze resilient sind, ob Europa die Kontrolle über seine Daten behält, kritische Komponenten selbst produzieren kann und Zugriff auf Rohstoffe hat. Frauen dürften in diesem Transformationsprozess nicht mehr nur als passive Schutzbedürftige in Krisen verstanden werden. „Frauen müssen diese Systeme bauen, sie finanzieren, sie verwalten und sie leiten“, forderte Beer. Es gehe am Entscheidungstisch letztlich um Macht und demokratische Mitbestimmung.

Startups und Kapitalströme als geopolitischer Hebel

Hier kommt die Schnittstelle zum Risikokapital ins Spiel. Lisa-Marie Fassl machte deutlich, dass Technologieentwicklung die Handschrift ihrer Schöpfer:innen trägt. Werden Frauen vom Aufbau kritischer Technologien ausgeschlossen, profitieren sie auch nicht von deren gesellschaftlichem Nutzen. Hierbei ginge es nicht nur um Gründerinnen, sondern auch um Investorinnen. „Frauen investieren in andere Dinge“, sagt sie. Es ginge Frauen neben finanziellen Faktoren auch um soziale oder ökologische Wertschöpfung. Fassl fordert, Kapitalströme gezielt als strategisches Steuerungselement einzusetzen: „Die Zukunftsszenarien wachsen dort, wo das Geld fließt.“

Als Beispiel aus ihrem eigenen Portfolio, das ausschließlich Startups mit mindestens einer Gründerin umfasst, nennt Fassl das luxemburgisch-britische Startup Uplift360. Das Unternehmen entwickelt ein chemisches Verfahren zum Recycling von Carbonfasern und Kevlar, zwei Materialien, die etwa aus alten Windkraft-Rotorblättern beziehungsweise aus militärischer Schutzausrüstung stammen und in der Rüstungs- und Luftfahrtindustrie stark nachgefragt sind, wie Fassl erläutert. Fund F beteiligte sich Ende 2025 an einer Seed-Runde über 7,4 Millionen Euro für Uplift360, angeführt vom VC-Fonds Extantia und mit weiterer Beteiligung unter anderem des NATO Innovation Fund und von Promus Ventures. Die Investorin beschreibt einen Business Case, der nicht nur ökologisch sinnvoll ist, sondern sich auch als ökonomisch lukrativ erweist.

Natascha Fürst verwies darüber hinaus auf eine Studie der Boston Consulting Group aus dem Jahr 2018. Laut dieser erzielten die untersuchten 350 Startups mit mindestens einer Gründerin über fünf Jahre 78 Cent Umsatz je investiertem Dollar, gegenüber 31 Cent bei Unternehmen ohne weibliche Gründerin. Gleichzeitig erhielten sie im Durchschnitt deutlich weniger Kapital. Fürst argumentiert daraus, dass die aktuell ungleiche Kapitalverteilung auf Gründerteams in Bezug auf Genderdiversität somit ökonomisch schlichtweg unlogisch sei.

Den Tisch verschieben, erweitern und neu bauen

Am Ende der intensiven Debatte im Böglerhof stand Einigkeit in einer Sache: Für einen echten Wandel reiche es nicht mehr aus, auf eine Einladung an die bestehenden Machtzirkel zu hoffen.

Es geht darum, neue Tische zu bauen, bestehende Tische aktiv zu verschieben und international auszuweiten, um strategische Allianzen auf Augenhöhe zu schmieden. Europa könne sich im globalen Ringen um digitale, energetische und militärische Souveränität keine geschlossenen Türen mehr leisten.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Härtefall-Fonds für Klein- und Kleinstunternehmen wird ausgeweitet

  • Gründer ab 1.1.2018 werden auch bei Anlaufverlusten pauschal mit 500 EUR unterstützt.
  • Förderuntergrenze von 500 Euro für alle Förderwerber. Dadurch können individuelle Härtefälle und etwaige Investitionen aufgefangen werden.
  • Verlängerung des Betrachtungszeitraum von drei auf sechs Monate verlängert. Somit ender der Beobachtungszeitraum am 15. September 2020. Innerhalb der sechs Monate kann man sich drei beliebige Monate für eine Beantragung aussuchen.
  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern gelten als Nebeneinkünfte
  • Der Familienhärteausgleichsfonds kann kumulativ in Anspruch genommen werden.