22.06.2020

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

Eine Berufung gegen eine in Frankreich von der Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro-Strafe gegen Google wurde vom obersten französischen Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Digitalsteuer - DSGVO-Strafe gegen Google
(c) Aleksei/ stock.adobe.com

Die Panik vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018 war groß. Inzwischen ist klar: Es wird kaum gestraft. Die Große Ausnahme ist eine Anfang 2019 durch die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro Strafe gegen Google. Diese macht allein mehr als ein Drittel des gesamten bislang in der gesamten EU zustande gekommenen DSGVO-Strafbetrags aus und ist die bei weitem höchste Einzelstrafe. Und in Frankreich sind insgesamt überhaupt nur 51 Millionen Euro Strafe verhängt worden – außer dem Exempel, das an Google statuiert wurde, ist also nicht viel passiert.

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Google: Ist irische Datenschutzbehörde zuständig?

Es ist also bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass man sich beim Suchmaschinen-Riesen unfair behandelt fühlt. Doch das war freilich nicht die Begründung, mit der man gegen die Entscheidung der CNIL vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung ging. Vielmehr argumentierte Google, dass die CNIL aufgrund des „One-Stop-Shop-Prinzips“ in der DSGVO nicht zuständig gewesen sei, sondern die irische Datenschutzbehörde, nachdem Google seine europäische Hauptniederlassung dort hat. Diese gilt als sehr „wohlwollend“ gegenüber den vielen in Irland niedergelassenen Tech-Riesen. Zudem meinte man seitens Google, das unter anderem beanstandete Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung sei ohnehin sehr transparent gestaltet.

Conseil d’Etat: DSGVO-Strafe richtete sich gegen US-Konzernmutter

Das Conseil d’Etat sah die beiden Punkte anders und wies die Berufung ab. Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig. In Sachen Transparenz des Zustimmungsverfahrens bemängelte man unter anderem, dass in diesem die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste, neben der Suchmaschine etwa auch YouTube und Google Maps, nicht ersichtlich sei. Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen. Für Google bedeutet sie jedenfalls, dass das Zustimmungsverfahren für Werbung in Europa abgeändert und einzeln für verschiedene Dienste durchgeführt werden muss.

⇒ Publikation des Conseil d’Etat zur Entscheidung (französisch)

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Die Pimcore-Geschäftsführer Dietmar Rietsch und Matthias Blauth (v.l.) © Pimcore

Der britische Private-Equity-Investor Tenzing steigt bei Pimcore ein: Wie Tenzing in einer Mitteilung bekannt gab, übernimmt das Unternehmen die Mehrheitsanteile, die bisher der Münchner Wachstumsfonds Nordwind Growth hielt. Laut Firmenbuchdaten hält der zu Nordwind gehörende NC Growth Fund I GmbH & Co. KG aktuell 73,25 Prozent an der Pimcore GmbH. Die Transaktion steht laut beiden Unternehmen noch unter Vorbehalt der Kartellbehörden.

Salzburger Unternehmen für Datenverwaltung

Pimcore wurde 2009 in Salzburg gegründet und bietet eine Plattform für die Verwaltung von Produkt-, Kunden- und Asset-Daten. Laut Tenzing laufen mehr als 120.000 Installationen und über 400 Unternehmenskund:innen auf der Software. Der Deal ist der nächste Schritt in der Finanzierungsgeschichte, über die brutkasten mehrfach berichtet hat.

2018 investierte die Münchner Auctus Capital 3,5 Mio. US-Dollar in das Open-Source-Tool. 2022 sicherte sich Pimcore eine Series-B-Runde über zwölf Mio. US-Dollar, die Nordwind Growth anführte und sich damit die seither bestehende Mehrheitsbeteiligung sicherte, mit dem Ziel, die globale Expansion des Salzburger Unternehmens voranzutreiben. Rund zehn Monate später folgte die Eröffnung eines deutschen Standorts in Langenfeld sowie die Erweiterung des Management-Teams durch Matthias Blauth.

Zweites DACH Investment für Tenzing

Tenzing begründet den Einstieg mit dem wachsenden Bedarf an kontrollierten Unternehmensdaten für KI-Anwendungen. Milan Kellner, Investment Lead bei Tenzing, wird in der Mitteilung zitiert: Pimcore habe „etwas Seltenes geschaffen – eine einzige Plattform, die Unternehmen eine verlässliche Version ihrer Produkt-, Kunden- und Asset-Daten liefert, während die meisten Mitbewerber nur einen Teilbereich abdecken.“

Finanziert wird die Übernahme aus Tenzings 900 Millionen Pfund schwerem Fund III, aus dem der Investor seit 2023 investiert. Pimcore ist Tenzings zweite Investition im DACH-Raum nach dem IT-Dienstleister Mahr EDV.

Persönliches Schreiben der Pimcore-Geschäftsführer

In einem Blogbeitrag ordnen die Co-CEOs Dietmar Rietsch und Matthias Blauth die Übernahme ein: Unverändert blieben der offene Plattform-Kern („Open-Core“), das freie Deployment (Cloud, On-Premise, PaaS), die Führung durch die beiden Co-CEOs sowie die Produkt-Roadmap rund um die „Data Spine“-Strategie und die KI-native Weiterentwicklung.

Mehr Ressourcen für internationales Wachstum

Was sich laut den Geschäftsführern ändert, sind vor allem die Ressourcen für internationales Wachstum: Tenzing bringe mit rund 1,7 Milliarden Pfund verwaltetem Vermögen, 20 Portfoliounternehmen und Standorten in London, Stockholm und München zusätzliche Reichweite, um die Skalierung, auch über Zukäufe, voranzutreiben. Zudem kündigt man mehr Investitionen in Partner-Enablement, Zertifizierungen und gemeinsame Vermarktung mit dem bestehenden Ökosystem an.

Den bisherigen Investor Nordwind Growth würdigen Rietsch und Blauth für den Umbau vom Open-Source-Projekt zum Enterprise-Softwareunternehmen: In den knapp vier Jahren seit dem Einstieg sei der jährlich wiederkehrende Umsatz um mehr als das Fünffache gewachsen, das Unternehmen operativ profitabel geworden und ein Standort in Nordamerika aufgebaut worden.

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Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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