21.01.2020

DSGVO-Verstöße: Soviel Strafe wurde bislang tatsächlich verhängt

Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO hält sich das Ausmaß der tatsächlich verhängten Strafen in Grenzen, wie eine Umfrage von DLA Piper ergibt. Österreich liegt relativ gesehen an der Spitze - mit nur einer relevanten Zahlung.
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DSGVO-Verstöße - so hoch waren die Strafen bislang tatsächlich
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Groß war die Panik im Vorfeld des Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018. Kein Wunder: Zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes, in schwerwiegenden Fällen sogar 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes – das war bzw. ist das angedrohte Strafmaß für DSGVO-Verstöße. Dass dabei wieder einmal sprichwörtlich die Suppe heißer gekocht, als gegessen wurde, wurde schon schnell nach dem Inkrafttreten klar: In Österreich etwa wurde die Ahndung gleich im April 2018 massiv entschärft.

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DSGVO-Verstöße: Nur 114 Millionen Euro Strafe seit Inkrafttreten

Nach etwas mehr als eineinhalb Jahren kann konstatiert werden: Das tatsächlich verhängte Strafausmaß hält sich europaweit in Grenzen. Das geht nun aus einer Hochrechnung auf Basis einer Umfrage der internationalen Kanzlei DLA Piper hervor. Demnach wurden bislang insgesamt Bußgelder in der Höhe von 114 Millionen Euro verhängt – davon alleine 50 Millionen gegenüber Google, an dem Frankreich 2019 ein Exempel statuierte.

Österreich wird mit einer einzigen Strafe zum relativen Spitzenreiter

Trotz der oben genannten Entschärfung war Österreich beim Strafausmaß, relativ zur Landesgröße gesehen, Spitzenreiter. Nur in Frankreich (51 Mio. Euro inkl. Google) und Deutschland (24,5 Mio. Euro) wurden insgesamt höhere Straf-Beträge verhängt, als hierzulande, wo man auf stolze 18 Millionen Euro kommt. Allerdings: Ähnlich wie in Frankreich handelt sich dabei um eine einzige verhängte Strafe: Jene gegenüber der Post nach dem Datenskandal vergangenes Jahr. Nur in Deutschland wird also tatsächlich flächendeckend und relativ konsequent gestraft.

Viele Meldungen – wenige Strafen

Dabei sind die insgesamt wenigen verhängten Strafen nicht auf zu wenige Anzeigen zurückzuführen. Mehr als 160.000 Meldungen über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (Data Breach-Meldungen) gab es laut DLA Piper in den 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein seit Einführung der DSGVO. Die meisten Meldungen gab es in den Niederlanden, Deutschland und Großbritannien. Österreich liegt mit 1644 Meldungen an 14. Stelle. Vergangenes Jahr gab es insgesamt im Durchschnitt 278 Meldungen pro Tag – mehr als in den ersten Monaten nach Inkrafttreten (durchschnittlich 247 pro Tag).

⇒ DLA Piper

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(c) neoom - Das oberösterreichische Energy-Scaleup neoom startet Projekt in Deutschland.

In der Gemeinde Bakum im niedersächsischen Oldenburger Münsterland entsteht derzeit in einem Pilotprojekt eine Energy-Sharing-Community. Darin teilen die Mitglieder der Bürgerenergiegemeinschaft Bakum den Strom ihres gemeinsamen Windparks und ihrer PV-Anlagen auf dem Dach. Damit dies trotz noch fehlender gesetzlicher Rahmenbedingungen möglich ist, haben sich die Gemeinde Bakum, die Energiegenossenschaft Bakum, die EWE Netz GmbH und das Freistädter Scaleup neoom in einem Demonstrationsprojekt zusammengetan.

neoom-App zur Visualisierung

“Es ist eine perfekte Symbiose”, sagt Jan Hoyer, Vorstand der Energiegenossenschaft Bakum. “Wir bringen die Mitglieder und das Windrad, die Gemeinde ihren PV-Strom, die EWE Netz stellt die Energiedaten und die intelligenten Messsysteme zur Verfügung und neoom bietet eine App zur Visualisierung und die Abrechnungsprozesse an.”

Wenn also in Zukunft in Bakumer Landen die Sonne scheint oder der Wind weht, wird die erzeugte Energie der Teilnehmenden der verbrauchten Energie gegenübergestellt, um zu ermitteln, welcher Anteil für jeden 15-Minuten-Block direkt in der Region verbraucht wurde. Diese Energiemenge ist jene, die innerhalb der Community in Zukunft direkt geteilt werden kann.

Damit sich die Community schon jetzt trotz fehlender regulatorischer Möglichkeiten möglichst real anfühlt, erhalten die Teilnehmenden eine virtuelle Abrechnung der geteilten Energiemengen und für jede mit der Community geteilte kWh gibt es auch einen Bonus. “Das sollte im Schnitt jedem Haushalt 50 bis 100 Euro bringen”, schätzt Thomas Nenning, der für die digitalen Produkte bei neoom zuständig ist.

Die Projektpartner setzen sich das gemeinsame Ziel, die Energiegemeinschaft entlang der regulatorischen Möglichkeiten sukzessive auszubauen, um im nächsten Schritt die innergemeinschaftlichen Energiemengen und die Reststrommengen getrennt abzurechnen. Sobald die energiewirtschaftlichen Prozesse auch regulatorisch angepasst werden, soll die Community in den Vollbetrieb wechseln.

Energiewende

“In unserer Region spielt Strom aus Wind und Sonne eine große Rolle. Wir zeigen mit diesem Projekt in Bakum nicht nur, was technisch damit möglich ist und allen Akteuren den größtmöglichen Nutzen liefert, sondern vor allem auch, wie Energiewende funktionieren muss”, sagt Ralf Kuper, Regionsleiter Cloppenburg/Emsland von EWE Netz.

EWE sieht mit diesem Piloten die Chance als Pionier Praxiserfahrung zu sammeln und Impulse für die Gesetzgebung weiterzugeben: “Es geht darum, besser zu verstehen, welche rechtlichen und technischen Herausforderungen im Detail entstehen, um für die gesetzliche Ausgestaltung von Energy-Sharing sinnvolle und effiziente Lösungen aufzuzeigen”, sagt Jannis Reichel, der bei EWE Innovationen und neue Geschäftsmodelle vorantreibt.

Neoom und das Zwiebelschalenkonzept

Die Praxiserfahrung aus dem Betrieb von knapp hundert aktiven Energiegemeinschaften in Österreich möchte neoom nutzen, um auch in Deutschland zu zeigen, wie das regionale Teilen von Energie für das Thema Energiewende begeistert.

“Für uns ist die dezentrale Energieversorgung ein Zwiebelschalenkonzept”, so Nenning abschließend. “Zuerst die Eigenversorgung über PV und Stromspeicher maximieren, danach Strom möglichst regional teilen und für all die Zeiten, wo dies nicht ausreicht, die Energie mit dem Energieversorger handeln.”

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