22.06.2020

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

Eine Berufung gegen eine in Frankreich von der Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro-Strafe gegen Google wurde vom obersten französischen Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Digitalsteuer - DSGVO-Strafe gegen Google
(c) Aleksei/ stock.adobe.com

Die Panik vor Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO am 25. Mai 2018 war groß. Inzwischen ist klar: Es wird kaum gestraft. Die Große Ausnahme ist eine Anfang 2019 durch die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro Strafe gegen Google. Diese macht allein mehr als ein Drittel des gesamten bislang in der gesamten EU zustande gekommenen DSGVO-Strafbetrags aus und ist die bei weitem höchste Einzelstrafe. Und in Frankreich sind insgesamt überhaupt nur 51 Millionen Euro Strafe verhängt worden – außer dem Exempel, das an Google statuiert wurde, ist also nicht viel passiert.

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Google: Ist irische Datenschutzbehörde zuständig?

Es ist also bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass man sich beim Suchmaschinen-Riesen unfair behandelt fühlt. Doch das war freilich nicht die Begründung, mit der man gegen die Entscheidung der CNIL vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung ging. Vielmehr argumentierte Google, dass die CNIL aufgrund des “One-Stop-Shop-Prinzips” in der DSGVO nicht zuständig gewesen sei, sondern die irische Datenschutzbehörde, nachdem Google seine europäische Hauptniederlassung dort hat. Diese gilt als sehr “wohlwollend” gegenüber den vielen in Irland niedergelassenen Tech-Riesen. Zudem meinte man seitens Google, das unter anderem beanstandete Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung sei ohnehin sehr transparent gestaltet.

Conseil d’Etat: DSGVO-Strafe richtete sich gegen US-Konzernmutter

Das Conseil d’Etat sah die beiden Punkte anders und wies die Berufung ab. Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig. In Sachen Transparenz des Zustimmungsverfahrens bemängelte man unter anderem, dass in diesem die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste, neben der Suchmaschine etwa auch YouTube und Google Maps, nicht ersichtlich sei. Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen. Für Google bedeutet sie jedenfalls, dass das Zustimmungsverfahren für Werbung in Europa abgeändert und einzeln für verschiedene Dienste durchgeführt werden muss.

⇒ Publikation des Conseil d’Etat zur Entscheidung (französisch)

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v.l.n.r.: Lisa Ambros, Mahdis Gharaei, Tanja Sternbauer, Olena Kondratenko (c) Goldenhour Pictures

Nach fünf Jahren übergeben die Gründerinnen und bisherigen Geschäftsführerinnen Mahdis Gharaei und Tanja Sternbauer ihre Positionen im Unternehmen. Ab dem 1. Jänner 2025 werden Lisa Ambros und Olena Kondratenko die neue Führungsebene von the female factor bilden. Zukünftig wollen sie die Diversität in Führungspositionen stärken und den Anteil weiblicher Talente in den Führungsetagen erhöhen.

Ambros und Kondratenko übernehmen Führungsposition bei the female factor

Lisa Ambros wird die Rolle der CEO übernehmen und damit die Gesamtleitung des Unternehmens verantworten. Olena Kondratenko hingegen wird sich als COO um die operative Umsetzung aller Initiativen kümmern und sicherstellen, dass the female factor weiterhin ihre Mission in Bezug auf Diversität und Inklusion in Führungspositionen verfolgt.

Beide sind im Unternehmen bestens bekannt: Ambros und Kondratenko bringen bereits viele Jahre Erfahrung aus dem internen Team mit. Kondratenko übernahm zuvor verschiedene Führungsrollen bei the female factor und konzentrierte sich dabei darauf, eine Jobplattform zu entwickeln, die weibliche Talente mit Unternehmen vernetzt. Ambros hingegen verfügt über jahrelange Erfahrung im Business Development und im Aufbau strategischer Partnerschaften.

Die neue Führungsetage erhält zudem Unterstützung von Karina Streng, die zuvor bei Dynatrace tätig war. Als erfahrene Leadership-Coach wird sie künftig als Chief People Officer (CPO) für die strategische Entwicklung der Teams verantwortlich sein. Darüber hinaus wird Ana Janosev, ehemalige Geschäftsführerin des Social Impact Award, die Leitung des Leaders Circle übernehmen.

Gründerinnen bleiben dem Unternehmen erhalten

Obwohl die Gründerinnen Mahdis Gharaei und Tanja Sternbauer ihre Position als Geschäftsführerinnen niederlegen, bleiben sie dem Unternehmen weiterhin verbunden. Beide werden künftig im Advisory Board tätig sein und ihre Expertise als “Sparringpartner für die Geschäftsführung” einbringen sowie bei speziellen Projekten unterstützen.

Gharaei blickt optimistisch auf die Zukunft von the female factor: „Wir sind stolz darauf, was wir gemeinsam in den letzten fünf Jahren mit the female factor erreicht haben. Jetzt ist es an der Zeit, mit frischer Energie und neuen Ideen das Unternehmen in die nächste Phase zu bringen“. Die Gründerinnen freuen sich darauf, weiterhin Teil des Unternehmens zu sein, während sie gleichzeitig mehr Zeit für eigene Projekte gewinnen. Sternbauer ergänzt zu ihrem Rückzug: “Gleichzeitig möchte ich auch Raum für persönliche Meilensteine schaffen und diese nächste Phase mit einer guten Balance angehen”.

Globale Plattform zur Stärkung weiblicher Führungskräfte und Förderung von Diversität

Die globale Karriere- und Leadership-Plattform wurde 2019 von Mahdis Gharaei und Tanja Sternbauer ins Leben gerufen, um die weltweite Community von weiblichen Führungskräften zu stärken (brutkasten berichtet). Das Unternehmen begleitet Frauen auf ihrem Weg in Führungspositionen und fördert „weibliche Talente“ durch „maßgeschneiderte Programme“. Zudem haben weibliche Führungskräfte die Möglichkeit, sich mit Entscheidungsträger:innen und untereinander zu vernetzen.

The female factor kooperiert mit namhaften Unternehmen wie Google, Visa, Mondi, Porsche, Henkel und Unicredit, um der unzureichenden Präsenz von Frauen in Führungspositionen entgegenzuwirken. Dies geschieht durch Veranstaltungen für Entscheidungsträger:innen sowie strategische Employer-Branding-Initiativen, die Unternehmen helfen, diverse und inklusive Führungsteams aufzubauen. Langfristig soll dies zu einer systematischen Veränderungen in der Wirtschaft führen.

Mittlerweile zählt the female factor 15 Mitarbeiter:innen, die Frauen in über 80 Ländern unterstützen und ein Netzwerk von mehr als 10.000 Mitgliedern.

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Im Jahr 2025 stehen für the female factor im Führungsbereich bedeutende Veränderungen an. Die Mission des Unternehmens bleibt jedoch unverändert. Lediglich der Fokus ändert sich: „Unsere Priorität liegt in dieser nächsten Phase darauf, langfristige, strategische Partnerschaften mit Unternehmen zu stärken, die echten Wandel wollen. […] Es geht nicht nur um Diversität als Ziel, sondern um Diversität als Business-Strategie, die Erfolg garantiert“, erklärt CEO Lisa Ambros.

Für das kommende Jahr 2025 stehen Programme im Fokus, die Talente gezielt fördern und auf Führungsrollen vorbereiten sollen. Zudem will sich the female factor verstärkt auf exklusive Formate konzentrieren, die nur für Führungskräfte zugänglich sind. Diese sollen das Netzwerk stärken und einen strategischen Austausch ermöglichen.

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AI Summaries

Google-Berufung gegen 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe abgewiesen

  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
  • Weil die Strafe gegen den Mutterkonzern in den USA und nicht gegen die irische Niederlassung verhängt wurde, sei auch nicht die irische Datenschutzbehörde zuständig, entschied das Conseil d’Etat.
  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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  • Die Entscheidung könnte auch für weitere Strafen gegen Tech-Konzerne mit Europa-Sitz in Irland den Weg ebnen.

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  • Google ging gegen eine von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte 50 Millionen Euro DSGVO-Strafe vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht Conseil d’Etat in Berufung
  • Unter anderem sah man beim Internetriesen die Zuständigkeit nicht in Frankreich.
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