28.06.2019

Stammkapital und Gründungsprivilegierung: Was Startups wissen müssen

Experteninterview. Stammkapital und Gründungsprivilegierung sind zwei Themen, die sich Startup-Gründer bei der GmbH-Gründung besser genauer ansehen sollten. Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth hat uns die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.
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Die GmbH ist nicht umsonst die beliebteste Rechtsform bei heimischen Startups. Der Name sagt es schon: In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eben die Haftung beschränkt. Und zwar – solange es sich um eine „normale“ Insolvenz ohne weitere Vergehen handelt – auf das eingesetzte Stammkapital. Was dabei rechtlich zu beachten ist, und wie sich die Lage ändert, wenn man die Gründungsprivilegierung (also eine Reduzierung der Stammeinlage) in Anspruch nimmt, hat uns Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth im Experteninterview erklärt.

+++ Die unparteiische Instanz im Startup-Rechtsdschungel +++


Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH, wie viel muss mindestens eingezahlt werden?

Stammkapital und Gründungsprivilegierung
(c) Notariatskammer: Notarsubstitut Mag. Nicolas Kotzmuth

Die Höhe des Stammkapitals wird von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 35.000 Euro. Jeder Gesellschafter übernimmt hierbei eine vereinbarte Stammeinlage. Die Summe der Stammeinlagen ergibt das Stammkapital. Die Gesellschafter haben zumindest – sollte nicht die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden – die Hälfte, somit 17.500 Euro einzubezahlen.

Was ist der Sinn und Zweck des Stammkapitals bzw. einer Stammeinlage?

Das Stammkapital stellt den Grundstock des Vermögens der Gesellschaft dar. Es ist zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch auch der Haftungsfonds für die Gläubiger der Gesellschaft. Die von einem Gesellschafter geleistete Stammeinlage bildet die Basis für die Ausübung des Stimmrechts bzw. das Mitspracherecht des Gesellschafters.

Was ist im Vergleich dazu die Gründungsprivilegierung? Wie hoch ist sie? Wie viel muss bar eingezahlt werden? Können auch Sacheinlagen eingebracht werden?

Die Gründungsprivilegierung ermöglicht eine GmbH-Gründung mit geringerem Kapitalaufwand. Die gründungsprivilegierte Stammeinlage beträgt mindestens 10.000 Euro, auf die zumindest 5000 Euro von den Gesellschaftern zu leisten sind. Sacheinlagen sind bei einer Gründungsprivilegierung ausgeschlossen. Sacheinlagen wie Gesellschaftsbeteiligungen, Laptops oder andere Gegenstände können nur bei einer „normalen“ GmbH eingebracht werden.

Muss die Gründungsprivilegierung im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden? Wie lange kann die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden? Und was muss dabei beachtet werden?

Die Gründungsprivilegierung muss im Gesellschaftsvertrag von den Gesellschaftern vereinbart werden. Vorteil ist, dass solange die Gründungsprivilegierung besteht, die Gesellschafter auch im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft nur zu Zahlungen in Höhe der von ihnen übernommenen gründungsprivilegierten Stammeinlagen verpflichtet sind. Der Nachteil: Die Gründungsprivilegierung besteht maximal zehn Jahre und muss nach Ablauf dieser Zeit das Stammkapital auf den regulären Mindestbetrag vom 17.500 Euro aufgestockt werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Ist mit der Volleinzahlung der Stammeinlage eine weitere Haftung eines Gesellschafters ausgeschlossen?

Jeder Gesellschafter haftet prinzipiell nur für die von ihm übernommene Stammeinlage. Zahlt der Gesellschafter diese sofort zur Gänze ein, ist er soweit von seinen Einzahlungsverpflichtungen befreit. Aufgepasst werden muss jedoch, dass auch nach Ausscheiden aus der Gesellschaft die Haftung für eine nicht voll einbezahlte Stammeinlage fünf Jahre aufrecht bleibt, sollte vom Rechtsnachfolger diese nicht bezahlt werden.

Auch haften die Mitgesellschafter untereinander (Solidarhaftung). Kommt ein Mitgesellschafter trotz Aufforderung seiner Einzahlungsverpflichtung nicht nach und reicht der Erlös aus dem Verkauf des Geschäftsanteils des zahlungspflichtigen Gesellschafters nicht aus, haften alle Mitgesellschafter für die nicht einbringliche Stammeinlage im Verhältnis.


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V.l.n.r.: Peter Llewellyn-Davies (Präsident BIOTECH AUSTRIA), Lejla Pock (CEO Human.technology Styria), Marcus Hofer (CEO Standortagentur Tirol) © BIOTECH AUSTRIA

Rund 250 Teilnehmer:innen aus zwölf Ländern, zwei Tage in Innsbruck, ein Motto: „Start up, Scale up, Step up!“ Mit vielen neuen Kontakten und einem guten Gefühl bin ich nach Hause gefahren und mit einer offenen Frage: Die österreichische Biotech-Branche ist so gut vernetzt wie nie, aber woher kommt  künftig das Geld, damit aus exzellenter Forschung Unternehmen werden, die in Europa groß werden?

Am Wissen fehlt es nicht. Ob Europa in der Biotechnologie mitspielt, entscheidet sich an der Finanzierung der Wachstumsphase.

Europa zwischen den USA, Golfstaaten und China

Der Schwerpunkt des Summits lag auf dem Scaleup, also auf dem Schritt vom Startup zum international wachsenden Unternehmen.

Ein Bild für die Zukunft der Pharmatrends zeichnete Claudio Albrecht, ehemaliger CEO der Stada AG. Er sprach darüber, wie Geopolitik, neue Technologien und sich wandelnde Gesundheitssysteme die Pharmaindustrie bis 2035 prägen könnten. Besonders hervorgehoben hat er dabei die Transformation Chinas von einer Service-Industrie zu einem Innovationsmotor sowie die Dynamik in den Golfstaaten. Europa widmete er keine eigene Folie in seiner Präsentation, was vom Publikum hinterfragt wurde. Es wirft die Frage auf, welchen Stellenwert Europa künftig im globalen Wettbewerb überhaupt noch spielen wird.

(c) Hofelich – Claudio Albrecht gab einen Ausblick in die Zukunft.

 Ein Champion, der nicht auswandern muss

Den Gegenentwurf lieferte Karl Nehammer, Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank (EIB) und ehemaliger Bundeskanzler. Besonders in Erinnerung geblieben ist mir vor allem ein Satz: „The next champion should not need to leave Europe in order to become a global champion.“ 

(c) Hofelich – Karl Nehammer, Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank (EIB).

Das Ziel ist ambitioniert und gerade in der Biotechnologie bislang schwer erreichbar. Entwicklungszyklen dauern hier i. d. R. mehr als ein Jahrzehnt. 

Der Startup- & Scaleup-Dachfonds: eine gute Nachricht mit Fragezeichen

Für die Branche besonders interessant war die Diskussion über den geplanten österreichischen Dachfonds. Stefan Haubner, Founding Partner bei APEX Ventures, widmete sich der Frage, ob Europa ein eigenes Modell für Venture Capital braucht. Dabei ging es auch um den österreichischen Fund-of-Funds. 

Der Dachfonds soll Anfang 2027 starten. Der Staat steuert 100 Mio. Euro bei, institutionelle Investoren sollen weitere 400 Mio. Euro bringen. Das ist ein wichtiges Signal. Weil es ein Dachfonds ist, investiert er aber nicht direkt in Unternehmen, sondern in andere Fonds.

Wie viel von diesem Geld tatsächlich bei Biotech-Unternehmen ankommt, ist derzeit offen.

Life Sciences brauchen Investoren mit Fachwissen und langem Atem. Davon gibt es in Österreich nur wenige. Wenn der Dachfonds vor allem in Generalisten-Fonds fließt, könnte die Biotechnologie leer ausgehen.

Tirol zeigt, wie Standortarbeit aussieht

Auch organisatorisch war der Summit ein Vorzeigeprojekt. Veranstaltet wurde der Summit von BIOTECH AUSTRIA, Human.technology Styria und der Standortagentur Tirol. Vor Ort vertreten waren Peter Llewellyn-Davies, Präsident von BIOTECH AUSTRIA, Marcus Hofer, CEO der Standortagentur Tirol, und Lejla Pock, CEO von Human.technology Styria. Äußerst charmant moderiert hat Damita Pressl.

Die Villa Blanka hoch über Innsbruck bot eine außergewöhnliche Kulisse; ebenso das Gala-Dinner am Abend in der Rooftop-Bar des Hotels aDLERs. Begeistert zeigten sich auch die Teilnehmer:innen, die am Vortag im Rahmenprogramm die Skisprungschanze Bergisel besichtigt hatten. Ich selbst habe mir am Dienstagmorgen den Health Hub Tirol angesehen. Das Technologiezentrum ist seit knapp einem Jahr in Betrieb und bietet noch freie Flächen. Das ist die Art Standortpolitik, die wirkt: Infrastruktur, Netzwerk und ein Treffpunkt, an dem Forschung, Investor:innen und Politik tatsächlich ins Gespräch kommen.

Was es jetzt braucht

Der Summit hat gezeigt, dass die Branche sich der Herausforderungen bewusst ist und weiß, was zu tun ist.

Der nächste Champion muss nicht auswandern. Aber dafür muss das Kapital vor Ort stärker mobilisiert werden. 

Der fünfte Biotech Summit Austria findet am 21. und 22. Oktober 2027 in Graz statt. Bis dahin wissen wir mehr darüber, ob der Dachfonds auch der Biotechnologie hilft.


Disclaimer: Karin Hofelich ist Life Science Lead beim brutkasten-Schwestermagazin VentureCapital. Das VC Magazin war Medienpartner des Summits.

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