28.06.2019

Stammkapital und Gründungsprivilegierung: Was Startups wissen müssen

Experteninterview. Stammkapital und Gründungsprivilegierung sind zwei Themen, die sich Startup-Gründer bei der GmbH-Gründung besser genauer ansehen sollten. Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth hat uns die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.
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Die GmbH ist nicht umsonst die beliebteste Rechtsform bei heimischen Startups. Der Name sagt es schon: In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eben die Haftung beschränkt. Und zwar – solange es sich um eine „normale“ Insolvenz ohne weitere Vergehen handelt – auf das eingesetzte Stammkapital. Was dabei rechtlich zu beachten ist, und wie sich die Lage ändert, wenn man die Gründungsprivilegierung (also eine Reduzierung der Stammeinlage) in Anspruch nimmt, hat uns Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth im Experteninterview erklärt.

+++ Die unparteiische Instanz im Startup-Rechtsdschungel +++


Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH, wie viel muss mindestens eingezahlt werden?

Stammkapital und Gründungsprivilegierung
(c) Notariatskammer: Notarsubstitut Mag. Nicolas Kotzmuth

Die Höhe des Stammkapitals wird von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 35.000 Euro. Jeder Gesellschafter übernimmt hierbei eine vereinbarte Stammeinlage. Die Summe der Stammeinlagen ergibt das Stammkapital. Die Gesellschafter haben zumindest – sollte nicht die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden – die Hälfte, somit 17.500 Euro einzubezahlen.

Was ist der Sinn und Zweck des Stammkapitals bzw. einer Stammeinlage?

Das Stammkapital stellt den Grundstock des Vermögens der Gesellschaft dar. Es ist zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch auch der Haftungsfonds für die Gläubiger der Gesellschaft. Die von einem Gesellschafter geleistete Stammeinlage bildet die Basis für die Ausübung des Stimmrechts bzw. das Mitspracherecht des Gesellschafters.

Was ist im Vergleich dazu die Gründungsprivilegierung? Wie hoch ist sie? Wie viel muss bar eingezahlt werden? Können auch Sacheinlagen eingebracht werden?

Die Gründungsprivilegierung ermöglicht eine GmbH-Gründung mit geringerem Kapitalaufwand. Die gründungsprivilegierte Stammeinlage beträgt mindestens 10.000 Euro, auf die zumindest 5000 Euro von den Gesellschaftern zu leisten sind. Sacheinlagen sind bei einer Gründungsprivilegierung ausgeschlossen. Sacheinlagen wie Gesellschaftsbeteiligungen, Laptops oder andere Gegenstände können nur bei einer „normalen“ GmbH eingebracht werden.

Muss die Gründungsprivilegierung im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden? Wie lange kann die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden? Und was muss dabei beachtet werden?

Die Gründungsprivilegierung muss im Gesellschaftsvertrag von den Gesellschaftern vereinbart werden. Vorteil ist, dass solange die Gründungsprivilegierung besteht, die Gesellschafter auch im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft nur zu Zahlungen in Höhe der von ihnen übernommenen gründungsprivilegierten Stammeinlagen verpflichtet sind. Der Nachteil: Die Gründungsprivilegierung besteht maximal zehn Jahre und muss nach Ablauf dieser Zeit das Stammkapital auf den regulären Mindestbetrag vom 17.500 Euro aufgestockt werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Ist mit der Volleinzahlung der Stammeinlage eine weitere Haftung eines Gesellschafters ausgeschlossen?

Jeder Gesellschafter haftet prinzipiell nur für die von ihm übernommene Stammeinlage. Zahlt der Gesellschafter diese sofort zur Gänze ein, ist er soweit von seinen Einzahlungsverpflichtungen befreit. Aufgepasst werden muss jedoch, dass auch nach Ausscheiden aus der Gesellschaft die Haftung für eine nicht voll einbezahlte Stammeinlage fünf Jahre aufrecht bleibt, sollte vom Rechtsnachfolger diese nicht bezahlt werden.

Auch haften die Mitgesellschafter untereinander (Solidarhaftung). Kommt ein Mitgesellschafter trotz Aufforderung seiner Einzahlungsverpflichtung nicht nach und reicht der Erlös aus dem Verkauf des Geschäftsanteils des zahlungspflichtigen Gesellschafters nicht aus, haften alle Mitgesellschafter für die nicht einbringliche Stammeinlage im Verhältnis.


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„Diese Finanzierung markiert den Beginn der industriellen Skalierung von Oceanloop“, erklärt Fabian Riedel, Gründer und CEO des Aquakultur-Scaleups mit Sitz in München. Das 2023 durch eine Fusion entstandene Unternehmen kommunizierte nun eine große Finanzierungsrunde: Das Unternehmen hat sich Zusagen über bis zu 38,5 Millionen Euro gesichert, um die erste kommerzielle Riesenzackenbarsch-Zucht in Europa aufzubauen und seine softwaregesteuerte Kreislauftechnologie (Recirculating Aquaculture Systems, RAS) zu skalieren.

Millioneninvestment und riesiger EIB-Kreditrahmen

Die aktuelle Finanzierung besteht aus einem Investment und einer Kreditzusage. Angeführt wird die Eigenkapitalrunde von der Investmentfirma Hatch Blue und deren „Blue Revolution Fund“. Als strategischer Partner beteiligt sich zudem Stolt Ventures. Deren Muttergesellschaft Stolt-Nielsen bringt über 50 Jahre Erfahrung im Bereich der landgestützten Plattfischzucht in die Partnerschaft ein. Den maßgeblich größeren Anteil der Finanzierung stellt allerdings die Europäische Investitionsbank (EIB) im Rahmen einer Venture-Debt-Fazilität, also eines Kreditrahmens, über 32 Millionen Euro bereit. Dieser bereits 2024 vereinbarte Kredit wurde im Juli 2026 erweitert, um speziell die Zucht von Riesenzackenbarschen abzudecken. Abgesichert wird das Darlehen durch das InvestEU-Programm der Europäischen Union.

Zackenbarsch im Fokus, Garnelen in Planung

Der Fokus des Jungunternehmens liegt auf dem Riesenzackenbarsch, der vor allem in asiatischen Premium-Märkten für sein festes Fleisch und seine kulinarische Vielseitigkeit geschätzt wird. Mit der lokalen Produktion in Europa wolle man eine neue Premium-Kategorie für die Gastronomie etablieren und gleichzeitig eine nachhaltigere Alternative zu weit gereisten Importen bieten, heißt es vonseiten des Unternehmens in einer Aussendung. Da die verwendete Technologie modular aufgebaut und softwaregesteuert ist, bleibt sie hochgradig flexibel. Oceanloop forscht parallel an der landgestützten Garnelenzucht und führt bereits Lizenzgespräche für internationale Partnerschaften.

Zwischen Schleswig-Holstein und Gran Canaria

Die Skalierung erfolgt in zwei Schritten: Am bestehenden Entwicklungsstandort im schleswig-holsteinischen Strande bei Kiel läuft der kommerzielle Vertrieb über das Schwesterunternehmen Honest Catch bereits seit April 2026. Für das laufende Jahr wird mit einer Ernte von rund 20 Tonnen gerechnet, die im kommenden Jahr auf 40 Tonnen anwachsen soll. Noch vor Ende 2026 soll am Standort der Bau einer neuen Anlage mit einer Jahreskapazität von 250 Tonnen beginnen, die zugleich als Referenz- und Schulungszentrum dient. Ab 2029 ist schließlich der Bau einer industriellen Großanlage mit einer Kapazität von 2.000 Tonnen auf Gran Canaria geplant, wo eine Tochtergesellschaft das Vorhaben bereits vorbereitet.

„Erhebliches Interesse von Partnern“

„Landgestützte Aquakultur kann zu einer wichtigen zusätzlichen Säule der europäischen Fischversorgung werden“, betont CEO Riedel mit Blick auf die EIB-Finanzierung. Diese erlaube es dem Unternehmen, mit einer langfristigen Perspektive in Technologie und Biokapazitäten zu investieren, was durch rein klassisches Startup-Kapital nur schwer darstellbar sei. Georg Baunach, Gründer und CEO von Hatch Blue, attestiert dem Scaleup eine starke Marktstrategie sowie ein Team, „das technisches Fachwissen, biologisches Verständnis und geschäftliches Geschick vereint“. Auch CTO Bert Wecker sieht den Horizont weit über Europa hinausreichen: Die breitere Plattform sei für eine internationale Replikation konzipiert. „Wir sehen erhebliches Interesse von Partnern, die erstklassige Meeresfrüchte näher am Konsumort produzieren möchten, ohne die erforderliche Biologie, Technik, Software und betriebliche Expertise von Grund auf neu entwickeln zu müssen“, so Wecker.

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