28.06.2019

Stammkapital und Gründungsprivilegierung: Was Startups wissen müssen

Experteninterview. Stammkapital und Gründungsprivilegierung sind zwei Themen, die sich Startup-Gründer bei der GmbH-Gründung besser genauer ansehen sollten. Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth hat uns die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.
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Die GmbH ist nicht umsonst die beliebteste Rechtsform bei heimischen Startups. Der Name sagt es schon: In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eben die Haftung beschränkt. Und zwar – solange es sich um eine “normale” Insolvenz ohne weitere Vergehen handelt – auf das eingesetzte Stammkapital. Was dabei rechtlich zu beachten ist, und wie sich die Lage ändert, wenn man die Gründungsprivilegierung (also eine Reduzierung der Stammeinlage) in Anspruch nimmt, hat uns Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth im Experteninterview erklärt.

+++ Die unparteiische Instanz im Startup-Rechtsdschungel +++


Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH, wie viel muss mindestens eingezahlt werden?

Stammkapital und Gründungsprivilegierung
(c) Notariatskammer: Notarsubstitut Mag. Nicolas Kotzmuth

Die Höhe des Stammkapitals wird von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 35.000 Euro. Jeder Gesellschafter übernimmt hierbei eine vereinbarte Stammeinlage. Die Summe der Stammeinlagen ergibt das Stammkapital. Die Gesellschafter haben zumindest – sollte nicht die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden – die Hälfte, somit 17.500 Euro einzubezahlen.

Was ist der Sinn und Zweck des Stammkapitals bzw. einer Stammeinlage?

Das Stammkapital stellt den Grundstock des Vermögens der Gesellschaft dar. Es ist zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch auch der Haftungsfonds für die Gläubiger der Gesellschaft. Die von einem Gesellschafter geleistete Stammeinlage bildet die Basis für die Ausübung des Stimmrechts bzw. das Mitspracherecht des Gesellschafters.

Was ist im Vergleich dazu die Gründungsprivilegierung? Wie hoch ist sie? Wie viel muss bar eingezahlt werden? Können auch Sacheinlagen eingebracht werden?

Die Gründungsprivilegierung ermöglicht eine GmbH-Gründung mit geringerem Kapitalaufwand. Die gründungsprivilegierte Stammeinlage beträgt mindestens 10.000 Euro, auf die zumindest 5000 Euro von den Gesellschaftern zu leisten sind. Sacheinlagen sind bei einer Gründungsprivilegierung ausgeschlossen. Sacheinlagen wie Gesellschaftsbeteiligungen, Laptops oder andere Gegenstände können nur bei einer “normalen” GmbH eingebracht werden.

Muss die Gründungsprivilegierung im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden? Wie lange kann die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden? Und was muss dabei beachtet werden?

Die Gründungsprivilegierung muss im Gesellschaftsvertrag von den Gesellschaftern vereinbart werden. Vorteil ist, dass solange die Gründungsprivilegierung besteht, die Gesellschafter auch im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft nur zu Zahlungen in Höhe der von ihnen übernommenen gründungsprivilegierten Stammeinlagen verpflichtet sind. Der Nachteil: Die Gründungsprivilegierung besteht maximal zehn Jahre und muss nach Ablauf dieser Zeit das Stammkapital auf den regulären Mindestbetrag vom 17.500 Euro aufgestockt werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Ist mit der Volleinzahlung der Stammeinlage eine weitere Haftung eines Gesellschafters ausgeschlossen?

Jeder Gesellschafter haftet prinzipiell nur für die von ihm übernommene Stammeinlage. Zahlt der Gesellschafter diese sofort zur Gänze ein, ist er soweit von seinen Einzahlungsverpflichtungen befreit. Aufgepasst werden muss jedoch, dass auch nach Ausscheiden aus der Gesellschaft die Haftung für eine nicht voll einbezahlte Stammeinlage fünf Jahre aufrecht bleibt, sollte vom Rechtsnachfolger diese nicht bezahlt werden.

Auch haften die Mitgesellschafter untereinander (Solidarhaftung). Kommt ein Mitgesellschafter trotz Aufforderung seiner Einzahlungsverpflichtung nicht nach und reicht der Erlös aus dem Verkauf des Geschäftsanteils des zahlungspflichtigen Gesellschafters nicht aus, haften alle Mitgesellschafter für die nicht einbringliche Stammeinlage im Verhältnis.


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Startup-Kommissarin
Ekaterina Zaharieva wird die erste EU-Startup-Kommissarin. (c) wikimedia.commons/U.S. Department of State

Wie sifted heute berichtet, gab Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bekannt, dass die Bulgarin Ekaterina Zaharieva zur ersten Startup-Kommissarin in der Europäischen Kommission ernannt wird. Gleichzeitig wurden Henna Virkkunen aus Finnland und Stéphane Séjourné aus Frankreich für Schlüsselpositionen bei der Gestaltung der EU-Politik im Bereich Technologie in den nächsten fünf Jahren nominiert.

Künftige Startup-Kommissarin war stellvertretende Premierministerin Bulgariens

“Wir müssen Forschung und Innovation, Wissenschaft und Technologie in den Mittelpunkt unserer Wirtschaft stellen. Zaharieva wird dafür sorgen, dass wir mehr investieren und unsere Ausgaben auf strategische Prioritäten und bahnbrechende Technologien konzentrieren”, sagte von der Leyen auf der heutigen Pressekonferenz.

Zaharieva war von 2017 bis 2021 und von 2013 bis 2014 zweimal stellvertretende Premierministerin Bulgariens. Sie ist Mitglied der GERB-Partei und war zusätzlich von 2017 bis 2021 Außenministerin sowie von 2015 bis 2017 Justizministerin und ist derzeit Mitglied der Nationalversammlung. Ihr Ressort wird auch Forschung und Innovation umfassen.

Sie wurde 1975 in Pazardzhik geboren, lernte an ihrem örtlichen Gymnasium fließend Deutsch und besuchte anschließend die Universität Plowdiw, wo sie ihr Studium der Rechtswissenschaften abschloss. Sie besuchte Anfang 2018 Österreich, um mit dem damaligen Bundesminister für die EU, Kunst, Kultur und Medien Gernot Blümel über die EU-Perspektive für die Westbalkanstaaten, Migration und den Schutz der Außengrenzen zu sprechen.

Startup-Kommissarin
(c) wikimedia.commons/Kiril Konstantinov – Ekaterina Zaharieva spricht fließend Deutsch.

Und sie brachte 28 Glocken in unterschiedlicher Größe mit, die mit einem Band in den bulgarischen Nationalfarben weiß-grün-rote verbunden waren. Das war eine Anspielung auf Kukeri, eine traditionelle, bulgarische Zeremonie zum Jahreswechsel, die dazu dient, böse Geister zu vertreiben. Die Anzahl der Glocken sollte die 28 EU-Mitgliedsstaaten darstellen.

Virkkunens und Séjournés Rollen

Henna Virkkunen, ehemals Mitglied des Europäischen Parlaments, wo sie auch im Bereich der Digitalpolitik tätig war, soll voraussichtlich die Rolle der Exekutivvizepräsidentin der Kommission für technische Souveränität, Sicherheit und Demokratie übernehmen und Kommissarin für digitale und grenzüberschreitende Technologien werden.

Stéphane Séjourné, ehemaliger französischer Europa- und Außenminister, ersetzt in letzter Minute Thierry Breton, den scheidenden Industriekommissar, der am Montag überraschend von seiner Kandidatur für das nächste Kommissionsmandat zurückgetreten war.

Es wird erwartet, dass Séjourné Kommissionsvizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie wird und das Ressort für Industrie, Kleine und Mittlere Unternehmen und den Binnenmarkt übernimmt. Die neuen Kommissare müssen vom Europäischen Parlament erst bestätigt werden.

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