28.06.2019

Stammkapital und Gründungsprivilegierung: Was Startups wissen müssen

Experteninterview. Stammkapital und Gründungsprivilegierung sind zwei Themen, die sich Startup-Gründer bei der GmbH-Gründung besser genauer ansehen sollten. Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth hat uns die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.
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Die GmbH ist nicht umsonst die beliebteste Rechtsform bei heimischen Startups. Der Name sagt es schon: In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eben die Haftung beschränkt. Und zwar – solange es sich um eine „normale“ Insolvenz ohne weitere Vergehen handelt – auf das eingesetzte Stammkapital. Was dabei rechtlich zu beachten ist, und wie sich die Lage ändert, wenn man die Gründungsprivilegierung (also eine Reduzierung der Stammeinlage) in Anspruch nimmt, hat uns Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth im Experteninterview erklärt.

+++ Die unparteiische Instanz im Startup-Rechtsdschungel +++


Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH, wie viel muss mindestens eingezahlt werden?

Stammkapital und Gründungsprivilegierung
(c) Notariatskammer: Notarsubstitut Mag. Nicolas Kotzmuth

Die Höhe des Stammkapitals wird von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 35.000 Euro. Jeder Gesellschafter übernimmt hierbei eine vereinbarte Stammeinlage. Die Summe der Stammeinlagen ergibt das Stammkapital. Die Gesellschafter haben zumindest – sollte nicht die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden – die Hälfte, somit 17.500 Euro einzubezahlen.

Was ist der Sinn und Zweck des Stammkapitals bzw. einer Stammeinlage?

Das Stammkapital stellt den Grundstock des Vermögens der Gesellschaft dar. Es ist zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch auch der Haftungsfonds für die Gläubiger der Gesellschaft. Die von einem Gesellschafter geleistete Stammeinlage bildet die Basis für die Ausübung des Stimmrechts bzw. das Mitspracherecht des Gesellschafters.

Was ist im Vergleich dazu die Gründungsprivilegierung? Wie hoch ist sie? Wie viel muss bar eingezahlt werden? Können auch Sacheinlagen eingebracht werden?

Die Gründungsprivilegierung ermöglicht eine GmbH-Gründung mit geringerem Kapitalaufwand. Die gründungsprivilegierte Stammeinlage beträgt mindestens 10.000 Euro, auf die zumindest 5000 Euro von den Gesellschaftern zu leisten sind. Sacheinlagen sind bei einer Gründungsprivilegierung ausgeschlossen. Sacheinlagen wie Gesellschaftsbeteiligungen, Laptops oder andere Gegenstände können nur bei einer „normalen“ GmbH eingebracht werden.

Muss die Gründungsprivilegierung im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden? Wie lange kann die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden? Und was muss dabei beachtet werden?

Die Gründungsprivilegierung muss im Gesellschaftsvertrag von den Gesellschaftern vereinbart werden. Vorteil ist, dass solange die Gründungsprivilegierung besteht, die Gesellschafter auch im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft nur zu Zahlungen in Höhe der von ihnen übernommenen gründungsprivilegierten Stammeinlagen verpflichtet sind. Der Nachteil: Die Gründungsprivilegierung besteht maximal zehn Jahre und muss nach Ablauf dieser Zeit das Stammkapital auf den regulären Mindestbetrag vom 17.500 Euro aufgestockt werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Ist mit der Volleinzahlung der Stammeinlage eine weitere Haftung eines Gesellschafters ausgeschlossen?

Jeder Gesellschafter haftet prinzipiell nur für die von ihm übernommene Stammeinlage. Zahlt der Gesellschafter diese sofort zur Gänze ein, ist er soweit von seinen Einzahlungsverpflichtungen befreit. Aufgepasst werden muss jedoch, dass auch nach Ausscheiden aus der Gesellschaft die Haftung für eine nicht voll einbezahlte Stammeinlage fünf Jahre aufrecht bleibt, sollte vom Rechtsnachfolger diese nicht bezahlt werden.

Auch haften die Mitgesellschafter untereinander (Solidarhaftung). Kommt ein Mitgesellschafter trotz Aufforderung seiner Einzahlungsverpflichtung nicht nach und reicht der Erlös aus dem Verkauf des Geschäftsanteils des zahlungspflichtigen Gesellschafters nicht aus, haften alle Mitgesellschafter für die nicht einbringliche Stammeinlage im Verhältnis.


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Unter dem Motto „The Power of Connection“ versammelten sich am 22. Oktober rund 2.000 Teilnehmende in der Wiener Ottakringer Eventlocation. Das von den Schwestern Verena Eugster und Patricia Zupan-Eugster gegründete Female Future Festival widmete sich Themen wie Leadership, künstlicher Intelligenz und Finanzkompetenz. Neben Fachpanels zu Verhandlungsstrategien oder finanzieller Gesundheit war auch Business Angel Hansi Hansmann als Keynotespeaker auf der Bühne zu sehen.

„…, weil ich glaube, dass es unsere Welt besser macht“

Im Gespräch mit brutkasten nannte Hansmann seine Motivation für den Besuch: „Ich habe zwei kleine Töchter und ich möchte gerne, dass meine Töchter später im Leben irgendwann alles das machen können, was sie machen wollen, ohne dass ihr Geschlecht sie daran hindert.“ „Ich bin ein ganz, ganz großer Fan davon, dass es mehr Unternehmerinnen und mehr Investorinnen gibt. Überhaupt mehr Frauen an der Macht, weil ich glaube, dass es unsere Welt besser macht“, ergänzt er zu seinen Beweggründen.

Was seine Beteiligungen angeht, sieht der Investor und ehemalige Manager in Sachen Geschlechterverteilung ein klares Muster: „Ich habe in alles investiert: in rein männliche Teams natürlich viel mehr, aber auch rein weibliche und gemischte Teams. Am besten performen gemischte Teams aus meiner Erfahrung.“

Der Hebel gemischter Teams

Den Vorteil gemischter Teams sieht Hansmann im Zusammenspiel unterschiedlicher Stärken: Es gebe „unterschiedliche Eigenschaften und Skills zwischen Frauen und Männern, und die Mischung macht’s aus“.

Als Beispiel nennt er den Markteintritt: „Ein reines Männerteam geht mit dem Produkt raus, wenn es fertig ist. Nach dem Motto ’das können wir mal rausschieben in den Markt, probieren wir mal, schauen wir mal, ob es ankommt.’ Beim reinen Frauenteam, da muss das Produkt perfekt sein. Und das dauert natürlich fünf Monate länger, bis die auf den Markt gehen, und damit vergeht Zeit.“ Für ihn gilt: „Das gemischte Team, wo sozusagen alle Stimmen zu Wort kommen, ist das Ideale.“

Deutlicher Finanzierungs-Gap in H1/2026

Doch obwohl die Teamkonstellation am besten zu performen scheint, bestehen nach wie vor große Ungleichheiten in Sachen Startup-Finanzierung. Erst kürzlich zeigte der Female Start-up Funding Index H1/2026 von EY Österreich, Female Founders und Fund F das Ausmaß. Im ersten Halbjahr flossen 472 Mio. Euro Risikokapital in österreichische Startups, ein Plus von 329 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Rein männliche Teams erhielten davon 94,9 Prozent, gemischte Teams 4,8 Prozent und rein weibliche Teams 0,3 Prozent. Der Frauenanteil unter den analysierten Gründer:innen lag bei rund 13 Prozent. „Frauen dürfen gründen. Finanziert werden Männer“, brachte es Lisa-Marie Fassl, Managing Partner von Fund F, in der damaligen Aussendung auf den Punkt.

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