28.06.2019

Stammkapital und Gründungsprivilegierung: Was Startups wissen müssen

Experteninterview. Stammkapital und Gründungsprivilegierung sind zwei Themen, die sich Startup-Gründer bei der GmbH-Gründung besser genauer ansehen sollten. Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth hat uns die wichtigsten Fragen dazu beantwortet.
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Die GmbH ist nicht umsonst die beliebteste Rechtsform bei heimischen Startups. Der Name sagt es schon: In der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eben die Haftung beschränkt. Und zwar – solange es sich um eine “normale” Insolvenz ohne weitere Vergehen handelt – auf das eingesetzte Stammkapital. Was dabei rechtlich zu beachten ist, und wie sich die Lage ändert, wenn man die Gründungsprivilegierung (also eine Reduzierung der Stammeinlage) in Anspruch nimmt, hat uns Notarsubstitut Nicolas Kotzmuth im Experteninterview erklärt.

+++ Die unparteiische Instanz im Startup-Rechtsdschungel +++


Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH, wie viel muss mindestens eingezahlt werden?

Stammkapital und Gründungsprivilegierung
(c) Notariatskammer: Notarsubstitut Mag. Nicolas Kotzmuth

Die Höhe des Stammkapitals wird von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 35.000 Euro. Jeder Gesellschafter übernimmt hierbei eine vereinbarte Stammeinlage. Die Summe der Stammeinlagen ergibt das Stammkapital. Die Gesellschafter haben zumindest – sollte nicht die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden – die Hälfte, somit 17.500 Euro einzubezahlen.

Was ist der Sinn und Zweck des Stammkapitals bzw. einer Stammeinlage?

Das Stammkapital stellt den Grundstock des Vermögens der Gesellschaft dar. Es ist zum Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch auch der Haftungsfonds für die Gläubiger der Gesellschaft. Die von einem Gesellschafter geleistete Stammeinlage bildet die Basis für die Ausübung des Stimmrechts bzw. das Mitspracherecht des Gesellschafters.

Was ist im Vergleich dazu die Gründungsprivilegierung? Wie hoch ist sie? Wie viel muss bar eingezahlt werden? Können auch Sacheinlagen eingebracht werden?

Die Gründungsprivilegierung ermöglicht eine GmbH-Gründung mit geringerem Kapitalaufwand. Die gründungsprivilegierte Stammeinlage beträgt mindestens 10.000 Euro, auf die zumindest 5000 Euro von den Gesellschaftern zu leisten sind. Sacheinlagen sind bei einer Gründungsprivilegierung ausgeschlossen. Sacheinlagen wie Gesellschaftsbeteiligungen, Laptops oder andere Gegenstände können nur bei einer “normalen” GmbH eingebracht werden.

Muss die Gründungsprivilegierung im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden? Wie lange kann die Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden? Und was muss dabei beachtet werden?

Die Gründungsprivilegierung muss im Gesellschaftsvertrag von den Gesellschaftern vereinbart werden. Vorteil ist, dass solange die Gründungsprivilegierung besteht, die Gesellschafter auch im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft nur zu Zahlungen in Höhe der von ihnen übernommenen gründungsprivilegierten Stammeinlagen verpflichtet sind. Der Nachteil: Die Gründungsprivilegierung besteht maximal zehn Jahre und muss nach Ablauf dieser Zeit das Stammkapital auf den regulären Mindestbetrag vom 17.500 Euro aufgestockt werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Ist mit der Volleinzahlung der Stammeinlage eine weitere Haftung eines Gesellschafters ausgeschlossen?

Jeder Gesellschafter haftet prinzipiell nur für die von ihm übernommene Stammeinlage. Zahlt der Gesellschafter diese sofort zur Gänze ein, ist er soweit von seinen Einzahlungsverpflichtungen befreit. Aufgepasst werden muss jedoch, dass auch nach Ausscheiden aus der Gesellschaft die Haftung für eine nicht voll einbezahlte Stammeinlage fünf Jahre aufrecht bleibt, sollte vom Rechtsnachfolger diese nicht bezahlt werden.

Auch haften die Mitgesellschafter untereinander (Solidarhaftung). Kommt ein Mitgesellschafter trotz Aufforderung seiner Einzahlungsverpflichtung nicht nach und reicht der Erlös aus dem Verkauf des Geschäftsanteils des zahlungspflichtigen Gesellschafters nicht aus, haften alle Mitgesellschafter für die nicht einbringliche Stammeinlage im Verhältnis.


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N26-Founder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf Onlinebank neobank n26
N26-Founder Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf (v.li.) (c) N26

Im Juni hat die Berliner Neobank N26 der beiden Wiener Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal erstmals schwarze Zahlen geschrieben. Nun will das FinTech-Scaleup in ein neues Geschäftsfeld – den Mobilfunk – einsteigen. Das verkündete Stalf bereits beim “Bankengipfel” des deutschen Wirtschaftsmediums Handelsblatt Anfang September – brutkasten berichtete.

Diese Pläne scheinen nun bereits konkreter zu werden: Wie Finance Forward berichtet, soll sich N26 in Gesprächen mit Gigs befinden. So heiße es aus dem Umfeld der beiden Unternehmen.

Das US-Startup Gigs mit Hauptsitz in San Francisco und zwei weiteren Standorten in London und Berlin verspricht seinen Kund:innen, einen Mobilfunkdienst “wie mit Magie” zu starten. Alle Schritte für die Etablierung eines Telefon- und Datenplans werden bei Gigs an einem Ort gebündelt. Mit den Produkten von Gigs können Firmen eigene, gebrandete Mobilfunkdienste anbieten. Offenbar genau das möchte N26 nun tun.

Zusammenarbeit mit Gigs möglich

Offiziell bestätigt wurden die Pläne bisher nicht. Eine N26-Sprecherin schreibt auf die Finance-Forward-Anfrage: “Wir prüfen ständig neue Möglichkeiten, unser Produktangebot zu erweitern und innovative Lösungen anzubieten.” Die Zusammenarbeit mit Gigs wäre aber keine Überraschung, hat das Unternehmen doch als Ziel, stark mit dem Fintech-Sektor zusammenzuarbeiten.

Für N26 scheint aktuell ein guter Zeitpunkt für die Erweiterung der Geschäftsfelder zu sein. CEO Valentin Stalf sagte Anfang September: “Die vergangenen Monate waren die erfolgreichsten bisher.” Das Fintech-Scaleup hat bisher Bankkonten, Aktien- und Kryptohandel sowie Versicherungen im Angebot. Der Kreditbereich soll ausgebaut werden, in drei bis fünf Jahren sei auch ein Börsengang möglich, wie Stalf schätzt.

Die Neobank wurde 2013 noch unter dem Namen Number26 in Berlin gegründet und zählt heute mehr als 8 Millionen Kund:innen und 1.500 Mitarbeiter:innen.

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