16.11.2020

Sicherheit in Krisenzeiten: Das ist beim Gesellschaftsvertrag zu bedenken

Gert Kössler, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg, im Interview über Rechtsform und Gesellschaftsvertrag in Krisenzeiten.
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Beim Gesellschaftsvertrag gilt es auch für Krisenzeiten vorzusorgen
Beim Gesellschaftsvertrag gilt es auch für Krisenzeiten vorzusorgen (c) adobe stock - Jürgen Hüls
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Nun in der Krise kann es sich auf problematische Art und Weise zeigen, wenn beim Gesellschaftsvertrag nicht alle Eventualitäten bedacht wurden. Was unbedingt in diesem enthalten sein sollte, warum es dazu Beratung braucht und weshalb die GmbH in der Krise noch beliebter wurde, erklärt Gert Kössler, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg, im Interview.

Krisen fordern Unternehmer immer wieder zum Handeln auf – wirkt sich das auch auf Rechtsformen und den Gesellschaftsvertrag aus?

Gert Kössler: Ja, es ist tatsächlich so, dass auffallend viele Unternehmer in den letzten Monaten von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen in Richtung Kapitalgesellschaften gegangen sind.

Worauf führen sie das zurück?

Auf den ursprünglichen Zweck der GmbH: Sicherheit. Eine GmbH ist ein eigenständiger Rechtsträger. Damit kann ich das private Vermögen vom betrieblichen trennen und gegen eine etwaige Insolvenz absichern. Wirklich effizient gelingt dies nur bei Unternehmen, die eine so gute Bonität aufweisen, dass Geldgeber auf Sicherheiten der Gesellschafter, wie Bürgschaften und Mitschuldnerschaften, verzichten.

Sollte sich also jeder, der ein Unternehmen gründen will, für eine GmbH entscheiden?

Das ist sehr individuell. Gerade in der Anfangsphase ist oft ein Ein-Personen-Unternehmen oder eine Personengesellschaft einer GmbH vorzuziehen. Bei beiden wird aber vom Gesetz her ein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben. Bei Personengesellschaften kann dieser allerdings ohne Notar und sogar mündlich geschlossen und abgeändert werden – das kann Konfliktpotenzial bergen.

Welche Punkte sollten auf alle Fälle im Gesellschaftsvertrag geregelt werden?

Gert Kössler 

Ganz wichtig ist es, zu klären, wie Anteile abgetreten werden können, ob es Widerspruchs-, Aufgriffs- und Vorkaufsrechte gibt, wenn ein Gesellschafter aussteigen will und was passiert, wenn ein Gesellschafter den Vertrag aufkündigen will. Zu regeln ist ebenfalls, was passiert, wenn ein Gesellschafter stirbt. Man kann darüber hinaus damit Minderheitsgesellschafter und das Privatvermögen absichern, die Kapitalausstattung und dessen Einsatz sowie die Gewinnbeteiligung regeln. Wichtig ist auch, die Generalversammlung und deren Stimmrechte zu regeln. Geschieht das nicht, kann dort möglicherweise ein Gesellschafter blockieren und damit der Gesellschaft das Leben schwer machen.

Mit einem Standardvertrag oder gar einer Vorlage aus dem Internet scheint das aber nicht möglich…

Ein Gesellschaftsvertrag ist genauso individuell, wie das Unternehmen, für das er gemacht ist. Und dafür braucht es eben Beratung. Schließlich bildet er ja nicht nur den Moment der Gründung ab, sondern soll auch auf Entwicklungen und etwaige Krisen in der Zukunft Bedacht nehmen. Nicht umsonst genießt die österreichische GmbH, anders als z.B. die Limiteds aus dem angloamerikanischen Raum, im Rechtsverkehr großes Vertrauen. Der Markt und die ganze Volkswirtschaft profitieren davon, dass die GmbHs eine solide Innenstruktur haben.

Ein erstes Beratungsgespräch beim Notar / bei einer Notarin in der Nähe ist kostenlos.

Aus aktuellem Anlass: Die 522 österreichischen Notarinnen und Notare haben auch im zweiten Lockdown (vom 17. November bis 6. Dezember 2020) ihre Kanzleien grundsätzlich weiterhin geöffnet. Notare gelten im Sinne der neuen Covid-19-Notmaßnahmenverordnung als „nicht-körpernahe“ Dienstleister und können persönlich aufgesucht werden – es wird aber dringend um Terminvereinbarung gebeten. Beim Besuch gelten übliche Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und Maskenpflicht. Es gibt aber Ausnahmen: Die Notarinnen und Notare entscheiden selbst über den eingeschränkten Parteienverkehr oder die zeitweilige Schließung ihres Notariats.

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Hugues Chopard (SIRIUS Space) und Guillaume Brault (Tumbleweed) auf der World Space Business Week 2026 in Paris

Neue Medikamente entwickeln, reinere Kristalle züchten, Materialien testen: In der Schwerelosigkeit verhält sich Materie anders als auf der Erde. Für Pharma- und Materialforschung führt der Weg ins All bisher fast immer über die Internationale Raumstation ISS, die nach aktuellen Plänen Ende 2030 außer Betrieb gehen soll. Nun wollen das Wiener Weltraum-Unternehmen Tumbleweed und der französische Raketenbauer Sirius Space Services einen weiteren Zugang schaffen.

Pods als Zugang zur Schwerelosigkeit

Das Wiener Startup setzt auf standardisierte „Pods“, mit denen Kund:innen Experimente im All durchführen können. Der Zugang zur Schwerelosigkeit sei dadurch laut Tumbleweed zehnmal günstiger und fünfmal schneller als auf dem herkömmlichen Weg. Dafür haben beide Unternehmen eine Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) unterzeichnet. Ziel ist es zu prüfen, ob die Forschungsbehälter der Wiener auf den Raketen der Franzosen ins All transportiert werden können.

Der erste Schritt: Suborbitale Testflüge

Den Auftakt der Zusammenarbeit soll der erste Testflug des französischen Unternehmens, „Sirius S1B Ballistic“ (S1B), markieren. Er soll laut Tumbleweed zentrale Raketentechnologien erproben und dabei Schwerelosigkeit bieten. Deshalb wäre die Mitnahme von Forschungsexperimenten möglich. Die beiden Unternehmen prüfen aktuell die technischen Schnittstellen und Betriebsbedingungen.

Einen konkreten Flugtermin nennen die Unternehmen nicht. Auf Nachfrage verrät man gegenüber brutkasten, dass der Testflug S1B, auf dem die Pods mitfliegen könnten, innerhalb der nächsten zwei Jahre stattfinden solle.

Langfristige Pläne: Der Weg in den Orbit

Langfristig zielt die Partnerschaft auf orbitale Missionen ab. Sobald das 2020 gegründete Unternehmen Sirius seine wiederverwendbaren Trägerraketen Sirius-1, Sirius-13 und Sirius-15 in Betrieb nimmt, soll evaluiert werden, wie die Tumbleweed-Pods damit in die Erdumlaufbahn gelangen können. Die Raketenfamilie soll laut Unternehmen Satelliten mit bis zu 1.100 Kilogramm in eine sonnensynchrone Umlaufbahn in 600 Kilometern Höhe bringen.

Einen konkreten Flugtermin nennen die Unternehmen nicht. Laut Medienberichten plant Sirius den Testflug S1B für 2027. Antoine Fourcade, CEO von Sirius Space Services, betont das Ziel, aus der ersten Gelegenheit auf der S1B konkrete Missionen zu machen und „die Grundlagen für künftige Startdienste auf unseren Orbital-Raketen“ zu legen.

Erfolgreiche erste Mission

Während die Kompatibilitätsprüfungen für den ersten Flug laufen, arbeitet das Team von Tumbleweed, das mittlerweile über 20 Mitarbeitende an den Standorten Wien und Delft umfasst, parallel bereits an „Oasis Beta“. Dies soll der rückkehrfähige Nachfolger der im Juli 2026 gestarteten Mission „Oasis Alpha“ werden, die vier Kundennutzlasten an Bord der SpaceX-Falcon-9-Rakete ins All brachte – brutkasten berichtete.

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