16.11.2020

Sicherheit in Krisenzeiten: Das ist beim Gesellschaftsvertrag zu bedenken

Gert Kössler, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg, im Interview über Rechtsform und Gesellschaftsvertrag in Krisenzeiten.
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Beim Gesellschaftsvertrag gilt es auch für Krisenzeiten vorzusorgen
Beim Gesellschaftsvertrag gilt es auch für Krisenzeiten vorzusorgen (c) adobe stock - Jürgen Hüls
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Nun in der Krise kann es sich auf problematische Art und Weise zeigen, wenn beim Gesellschaftsvertrag nicht alle Eventualitäten bedacht wurden. Was unbedingt in diesem enthalten sein sollte, warum es dazu Beratung braucht und weshalb die GmbH in der Krise noch beliebter wurde, erklärt Gert Kössler, Präsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg, im Interview.

Krisen fordern Unternehmer immer wieder zum Handeln auf – wirkt sich das auch auf Rechtsformen und den Gesellschaftsvertrag aus?

Gert Kössler: Ja, es ist tatsächlich so, dass auffallend viele Unternehmer in den letzten Monaten von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen in Richtung Kapitalgesellschaften gegangen sind.

Worauf führen sie das zurück?

Auf den ursprünglichen Zweck der GmbH: Sicherheit. Eine GmbH ist ein eigenständiger Rechtsträger. Damit kann ich das private Vermögen vom betrieblichen trennen und gegen eine etwaige Insolvenz absichern. Wirklich effizient gelingt dies nur bei Unternehmen, die eine so gute Bonität aufweisen, dass Geldgeber auf Sicherheiten der Gesellschafter, wie Bürgschaften und Mitschuldnerschaften, verzichten.

Sollte sich also jeder, der ein Unternehmen gründen will, für eine GmbH entscheiden?

Das ist sehr individuell. Gerade in der Anfangsphase ist oft ein Ein-Personen-Unternehmen oder eine Personengesellschaft einer GmbH vorzuziehen. Bei beiden wird aber vom Gesetz her ein Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben. Bei Personengesellschaften kann dieser allerdings ohne Notar und sogar mündlich geschlossen und abgeändert werden – das kann Konfliktpotenzial bergen.

Welche Punkte sollten auf alle Fälle im Gesellschaftsvertrag geregelt werden?

Gert Kössler 

Ganz wichtig ist es, zu klären, wie Anteile abgetreten werden können, ob es Widerspruchs-, Aufgriffs- und Vorkaufsrechte gibt, wenn ein Gesellschafter aussteigen will und was passiert, wenn ein Gesellschafter den Vertrag aufkündigen will. Zu regeln ist ebenfalls, was passiert, wenn ein Gesellschafter stirbt. Man kann darüber hinaus damit Minderheitsgesellschafter und das Privatvermögen absichern, die Kapitalausstattung und dessen Einsatz sowie die Gewinnbeteiligung regeln. Wichtig ist auch, die Generalversammlung und deren Stimmrechte zu regeln. Geschieht das nicht, kann dort möglicherweise ein Gesellschafter blockieren und damit der Gesellschaft das Leben schwer machen.

Mit einem Standardvertrag oder gar einer Vorlage aus dem Internet scheint das aber nicht möglich…

Ein Gesellschaftsvertrag ist genauso individuell, wie das Unternehmen, für das er gemacht ist. Und dafür braucht es eben Beratung. Schließlich bildet er ja nicht nur den Moment der Gründung ab, sondern soll auch auf Entwicklungen und etwaige Krisen in der Zukunft Bedacht nehmen. Nicht umsonst genießt die österreichische GmbH, anders als z.B. die Limiteds aus dem angloamerikanischen Raum, im Rechtsverkehr großes Vertrauen. Der Markt und die ganze Volkswirtschaft profitieren davon, dass die GmbHs eine solide Innenstruktur haben.

Ein erstes Beratungsgespräch beim Notar / bei einer Notarin in der Nähe ist kostenlos.

Aus aktuellem Anlass: Die 522 österreichischen Notarinnen und Notare haben auch im zweiten Lockdown (vom 17. November bis 6. Dezember 2020) ihre Kanzleien grundsätzlich weiterhin geöffnet. Notare gelten im Sinne der neuen Covid-19-Notmaßnahmenverordnung als “nicht-körpernahe” Dienstleister und können persönlich aufgesucht werden – es wird aber dringend um Terminvereinbarung gebeten. Beim Besuch gelten übliche Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und Maskenpflicht. Es gibt aber Ausnahmen: Die Notarinnen und Notare entscheiden selbst über den eingeschränkten Parteienverkehr oder die zeitweilige Schließung ihres Notariats.

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Das refurbed-Founderteam Kilian Kaminski, Peter Windischhofer und Jürgen Riedl (c) refurbed

Refurbed ist längst eine etablierte Marke im deutschsprachigen Raum. Während zu Beginn vor allem gebrauchte und generalüberholte Smartphones und Laptops auf der Plattform angeboten wurden, hat das Unternehmen sein Sortiment kontinuierlich erweitert. Mittlerweile bietet refurbed auch Produkte wie Wintersportbekleidung und E-Bikes an.

Nun geht das Scaleup eine Partnerschaft mit der Supermarktkette Hofer ein. Kund:innen des hauseigenen Mobilfunkanbieters Hofer-Telekom (HoT) können ab sofort online refurbed-Smartphones erwerben.

refurbed soll HoT zu mehr Kundenbindung und -zuwachs verhelfen

Die Partnerschaft verfolgt das Ziel, Kund:innen „nicht nur die besten Mobilfunk-Tarife, sondern auch die besten Smartphones zum besten Preis” anzubieten, heißt es in der Aussendung. Über die HoT-Website können ab sofort generalüberholte Smartphones von Apple und Samsung zu einem „sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis“ erworben werden. Für refurbed ist das die erste Kooperation in dieser Form.

Horst Leitner, CEO von Hofer, erklärt: „Wir wollen einen weiteren Beitrag zur Kundenbindung leisten und auch das Potenzial für zusätzliches Kundenwachstum nützen, denn beides läuft in der Mobilfunkbranche oft über den Faktor Endgerät, sprich attraktives Smartphone“. Derzeit hat HoT nach eigenen Angaben fast 1,5 Mio. Kund:innen.

refurbed zertifizierte sich als B-Corp-Unternehmen

Das 2017 in Wien gegründete Scaleup refurbed hat sich als Marktplatz für generalüberholte Produkte im deutschsprachigen Raum etabliert –  bekannt wurde es durch den Vertrieb von gebrauchten Smartphones. Nach eigenen Angaben sind refurbed-Produkte bis zu 40 Prozent günstiger und deutlich nachhaltiger als Neugeräte. Die Geräte werden in bis zu 40 Schritten erneuert, sodass sie wie neu ausschauen und einwandfrei funktionieren würden.

Das Konzept des Scaleups rund um das Gründer-Trio Peter Windischhofer, Jürgen Riedl und Kilian Kaminski findet auch bei den Investoren Anklang. Im vergangenen Jahr konnte refurbed durch ein Investment von 54 Millionen Euro seine Firmenbewertung verdoppeln. Im September dieses Jahres erhielt das Unternehmen zudem die B-Corp-Zertifizierung, wie brutkasten berichtete. Diese zeichnet Unternehmen aus, die besonders auf die Balance zwischen Gewinn und positiver Wirkung auf Gesellschaft und Umwelt achten.

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