27.08.2020

Fixkostenzuschuss Phase II: Das ist zu beachten

Die Experten von Ecovis haben die Details rund um den Fixkostenzuschuss Phase II für uns zusammengefasst.
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Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II
Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II (Bild (c) Adobe Stock - MQ-Illustrations)

Noch steht die endgültige Genehmigung durch die EU-Kommission aus – diese wird in den kommenden Wochen erwartet. Die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase II ist auf der Seite des Finanzministeriums jedoch bereits online. Im Vergleich zur ersten Phase gibt es einige deutliche Unterschiede. “Wir haben die Dauer der Periode für die der Zuschuss beantragt werden kann verdoppelt. Wir haben die Voraussetzungen für die Förderung nach unten gedreht und parallel dazu den Umfang des Zuschusses massiv erhöht. Damit können die Unternehmen mit weniger Aufwand – nämlich einem Antrag für ein halbes Jahr – mehr Geld beantragen”, erklärt Finanzminister Gernot Blümel dazu in einer Aussendung.

Viele Neuerungen im Vergleich zu Phase I

Konkret können in der Fixkostenzuschuss Phase II Fixkosten ab 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden und die Fixkosten können bei 100 Prozent Umsatzausfall auch zu 100 Prozent ersetzt werden. Zusätzlich zur Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung (AfA) und “endgültig frustrierte Aufwendungen”, etwa bereits getätigte Vorleistungen von Reiseveranstaltern für stornierte Reisen,  abgerechnet werden. AfA und Leasingraten können auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss I angesetzt werden.

Neu ist auch eine Pauschalierungsmöglichkeit, die kleinen Unternehmen zugute kommen soll. Demnach können Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung im letztveranlagten Jahr weniger als 100.000 Euro Umsatz hatten, pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten ansetzen. Dazu ist eines explizit klargestellt: “Da der Fixkostenzuschuss der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Covid-19 dient, darf diese Liquiditätshilfe nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden”, heißt es vom Ministerium.

Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II

Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II haben die Experten von Ecovis für den brutkasten in der folgenden Übersicht zusammengestellt:

Eckdaten Fixkostenzuschuss Phase II

Zuständige Stelle: COVID-19 Finanzierungsangentur des Bundes GmbH (COFAG)
Beginn: 16.09.2020
Ende: 31.08.2021
Betrachtungszeitraum: 6
Anzahl der Anträge: max. 2

Änderungen gegenüber dem Fixkostenzuschuss Phase I (FKZ I):

Gegenüber dem Fixkostenzuschuss Phase I wurde die Dauer der Periode für die der Zuschuss beantragt werden kann verdoppelt. Die Voraussetzungen für die Förderung sind gesunken. Ein Antrag ist bereits ab 30 Prozent Umsatzausfall möglich (vorher 40 Prozent). Zusätzlich zu Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung und endgültig frustrierte Aufwendungen abgerechnet werden. Die Absetzung für Abnutzung und die Leasingraten können auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss Phase I angesetzt werden. Ganz neu: pauschale Fixkosten.

Perioden  

Betrachtungszeitraum 1: 16.06.2020 bis 15.07.2020
Betrachtungszeitraum 2: 16.07.2020 bis 15.08.2020
Betrachtungszeitraum 3: 16.08.2020 bis 15.09.2020
Betrachtungszeitraum 4: 16.09.2020 bis 15.10.2020
Betrachtungszeitraum 5: 16.10.2020 bis 15.11.2020
Betrachtungszeitraum 6: 16.11.2020 bis 15.12.2020
Betrachtungszeitraum 7: 16.12.2020 bis 15.01.2021
Betrachtungszeitraum 8: 16.01.2021 bis 15.02.2021
Betrachtungszeitraum 9: 16.02.2021 bis 15.03.2021                             

Anträge können für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen müssen, gestellt werden. Ein Antrag für Betrachtungszeiträume, für die bereits ein FKZ I beantragt wurde oder beantragt wird, ist ausgeschlossen.

Wurde bereits ein FKZ I beantragt, so ist der Betrachtungszeitraum für den FKZ II wie folgt zu wählen:

Betrachtungszeitraum FKZ Ierster Betrachtungszeitraum FKZ II
endet vor 16.06.202016.06.2020 bis 15.07.2020
endet nach 15.06.2020zeitlich direkt nach dem letzten für den FKZ I gewählten Zeitraum
kein FKZ I AntragBetrachtungszeiträume ab 15.09.2020

Alternativ: Betrachtungs- und Vergleichszeiträume nach Quartal

Anträge

  1. Antrag für 50 Prozent des Fixkostenzuschusses ab 16.09.2020
  2. Antrag für den Rest des Fixkostenzuschusses bzw. 100 Prozent des Fixkostenzuschusses ab 16.12.2020

Umsatzrückgang

In der zweiten Phase können Fixkosten bereits ab einem 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden.

Grenzen

Mindestens ein Zuschuss von 500 Euro

Maximal von 5 Millionen Euro

Höhe der Ersatzrate, Erstattung

Im Gegensatz zum FKZ I keine Stufen. Der Fixkostenzuschuss = Umsatzausfall, somit z.B. 100 Prozent Umsatzausfall = 100 Prozent Fixkostenzuschuss.

Zusätzlich zur Phase I können folgende Fixkosten berücksichtigt werden

a.) Leasingraten

Die Leasingraten werden zur Gänze übernommen. Wenn die AfA (b) oder die fiktive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter (c) beantragt wird, dann ist nur der Finanzierungskostenanteil des Leasings anzusetzen.

b.) Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die Absetzung für Abnutzung gem § 7 Abs 1 EStG kann für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angesetzt werden, wenn das Wirtschaftsgut unmittelbar der betrieblichen Tätigkeit dient und vor dem 16.03.2020 angeschafft wurde.

c.) Fiktive Abschreibung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter

welche primäre Betriebsmittel für die Erzielung der Umsätze des Unternehmens darstellen und welche sich nicht im Eigentum des Unternehmens befinden.

d.) Endgültig frustrierte Aufwendungen

z.B. Vorleistungen von Reiseveranstalter für stornierte Reisen

d.) Fixkosten als 30% Pauschalbetrag des Umsatzausfalls

Bei einem Jahresumsatz unter 100.000 Euro im letzten Steuerjahr können wahlweise pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten angesetzt werden.

Der Fixkostenzuschuss hat der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 zu dienen und darf nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden.

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(c) Prewave

Nach einer Series-A-Finanzierung in Höhe von elf Millionen Euro 2022 erweiterte das Wiener Scaleup diese im letzten Jahr um weitere 18 Millionen Euro. Nun folgt die Series-B-Finanzierungsrunde für das 2017 von Lisa Smith und Harald Nitschinger gegründete Startup. Das Unternehmen, das eine Lösung für das Management von Lieferkettenrisiken entwickelt, konnte nun laut eigenen Angaben ein 63 Millionen Euro schweres Investment an Land ziehen.

Prewave möchte KI-Technologie ausbauen

Die Runde wurde von der Investmentgesellschaft Hedosophia angeführt und umfasste Beteiligungen der bestehenden Investoren Creandum, Ventech, Kompas, Speedinvest und Working Capital Fund.

Die neue Finanzierung soll laut Aussendung dazu verwendet werden, die “nächste Phase des globalen Wachstums von Prewave” voranzutreiben. Zudem soll die weitere Produktforschung und -entwicklung auf Basis der firmeneigenen KI-Technologie forciert werden.

“Wir verzeichnen eine starke Nachfrage von führenden europäischen Marken, die erkannt haben, dass Prewave ihnen helfen kann, ihren Ruf zu schützen, ihre Leistung zu verbessern und ihre Rentabilität zu steigern. Mit dieser Finanzierung können wir unsere globale Expansion beschleunigen, wobei der US-Markt für uns oberste Priorität hat”, so Harald Nitschinger, Mitgründer und Managing Director von Prewave.

Plattform erkennt 140 Risikoarten

Die Plattform von Prewave für Nachhaltigkeit, Risiko und Compliance identifiziert aktuell 140 Risikoarten auf globaler Ebene. Dazu gehören Probleme, die die Widerstandsfähigkeit beeinträchtigen und Störungen verursachen, wie Naturkatastrophen, Cyber-Risiken, Unfälle Nachhaltigkeits- und ESG-Risiken sowie die Einhaltung einer wachsenden Zahl nationaler und internationaler Vorschriften – angefangen von der EU-Richtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) bis hin zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die 2025 in Kraft treten soll.

Analyse von Daten in 400 Sprachen

Insgesamt stecken laut dem Wiener Scaleup rund zehn Jahren Forschung, Entwicklung und Datentraining in der firmeneigenen KI-Technologie. Dabei greift Prewave auf fragmentierte Datensätze zu. Dazu zählen Nachrichten und Social-Media-Inhalte in mehr als 400 Sprachen, Unternehmenszertifizierungen und Geschäftsberichte, Datenfeeds von Regierungen und NGOs sowie Sanktionslisten und Listen politisch exponierter Personen (PEPs).

Prewave generiert dann in Echtzeit prädiktive und reaktive Warnmeldungen sowie Handlungsempfehlungen für die Lieferketten von Kund:innen, risikobehafteten Lieferanten und Sub-Tier-Netzwerken. Durch die Integration aller Anwendungsfälle von Lieferkettenrisiken und eines effektiven End-to-End-Risikomanagements über den gesamten Lebenszyklus (einschließlich Identifizierung, Tier-N-Mapping, Priorisierung, Schadensbegrenzung, Berichterstattung und Kontrolle) reduziert Prewave den Arbeitsaufwand für Unternehmen um den Faktor 40 im Vergleich zu manuellen, fragebogenbasierten Compliance-Ansätzen. 

Prewave hat laut eigenen Angaben 2023 eine Verdreifachung des Umsatzes erreicht. Mehr als 200 Unternehmen, darunter Ferrari und Dr. Oetker, nutzen mittlerweile die Lösung des Wiener Scaleups, um die Compliance zu gewährleisten und die Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit ihrer Lieferketten zu verbessern. 


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AI Summaries

Fixkostenzuschuss Phase II: Das ist zu beachten

  • Noch steht die endgültige Genehmigung durch die EU-Kommission aus – diese wird in den kommenden Wochen erwartet.
  • Die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase II ist auf der Seite des Finanzministeriums jedoch bereits online.
  • Im Vergleich zur ersten Phase gibt es einige deutliche Unterschiede.
  • Ein Antrag ist etwa bereits ab 30 Prozent Umsatzausfall möglich.
  • Zusätzlich zu Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung und endgültig frustrierte Aufwendungen abgerechnet werden.
  • Ein Ersatz bis zu 100 Prozent ist möglich.

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