27.08.2020

Fixkostenzuschuss Phase II: Das ist zu beachten

Die Experten von Ecovis haben die Details rund um den Fixkostenzuschuss Phase II für uns zusammengefasst.
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Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II
Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II (Bild (c) Adobe Stock - MQ-Illustrations)

Noch steht die endgültige Genehmigung durch die EU-Kommission aus – diese wird in den kommenden Wochen erwartet. Die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase II ist auf der Seite des Finanzministeriums jedoch bereits online. Im Vergleich zur ersten Phase gibt es einige deutliche Unterschiede. “Wir haben die Dauer der Periode für die der Zuschuss beantragt werden kann verdoppelt. Wir haben die Voraussetzungen für die Förderung nach unten gedreht und parallel dazu den Umfang des Zuschusses massiv erhöht. Damit können die Unternehmen mit weniger Aufwand – nämlich einem Antrag für ein halbes Jahr – mehr Geld beantragen”, erklärt Finanzminister Gernot Blümel dazu in einer Aussendung.

Viele Neuerungen im Vergleich zu Phase I

Konkret können in der Fixkostenzuschuss Phase II Fixkosten ab 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden und die Fixkosten können bei 100 Prozent Umsatzausfall auch zu 100 Prozent ersetzt werden. Zusätzlich zur Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung (AfA) und “endgültig frustrierte Aufwendungen”, etwa bereits getätigte Vorleistungen von Reiseveranstaltern für stornierte Reisen,  abgerechnet werden. AfA und Leasingraten können auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss I angesetzt werden.

Neu ist auch eine Pauschalierungsmöglichkeit, die kleinen Unternehmen zugute kommen soll. Demnach können Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung im letztveranlagten Jahr weniger als 100.000 Euro Umsatz hatten, pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten ansetzen. Dazu ist eines explizit klargestellt: “Da der Fixkostenzuschuss der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von Covid-19 dient, darf diese Liquiditätshilfe nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden”, heißt es vom Ministerium.

Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II

Alle Details zum Fixkostenzuschuss Phase II haben die Experten von Ecovis für den brutkasten in der folgenden Übersicht zusammengestellt:

Eckdaten Fixkostenzuschuss Phase II

Zuständige Stelle: COVID-19 Finanzierungsangentur des Bundes GmbH (COFAG)
Beginn: 16.09.2020
Ende: 31.08.2021
Betrachtungszeitraum: 6
Anzahl der Anträge: max. 2

Änderungen gegenüber dem Fixkostenzuschuss Phase I (FKZ I):

Gegenüber dem Fixkostenzuschuss Phase I wurde die Dauer der Periode für die der Zuschuss beantragt werden kann verdoppelt. Die Voraussetzungen für die Förderung sind gesunken. Ein Antrag ist bereits ab 30 Prozent Umsatzausfall möglich (vorher 40 Prozent). Zusätzlich zu Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung und endgültig frustrierte Aufwendungen abgerechnet werden. Die Absetzung für Abnutzung und die Leasingraten können auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss Phase I angesetzt werden. Ganz neu: pauschale Fixkosten.

Perioden  

Betrachtungszeitraum 1: 16.06.2020 bis 15.07.2020
Betrachtungszeitraum 2: 16.07.2020 bis 15.08.2020
Betrachtungszeitraum 3: 16.08.2020 bis 15.09.2020
Betrachtungszeitraum 4: 16.09.2020 bis 15.10.2020
Betrachtungszeitraum 5: 16.10.2020 bis 15.11.2020
Betrachtungszeitraum 6: 16.11.2020 bis 15.12.2020
Betrachtungszeitraum 7: 16.12.2020 bis 15.01.2021
Betrachtungszeitraum 8: 16.01.2021 bis 15.02.2021
Betrachtungszeitraum 9: 16.02.2021 bis 15.03.2021                             

Anträge können für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen müssen, gestellt werden. Ein Antrag für Betrachtungszeiträume, für die bereits ein FKZ I beantragt wurde oder beantragt wird, ist ausgeschlossen.

Wurde bereits ein FKZ I beantragt, so ist der Betrachtungszeitraum für den FKZ II wie folgt zu wählen:

Betrachtungszeitraum FKZ Ierster Betrachtungszeitraum FKZ II
endet vor 16.06.202016.06.2020 bis 15.07.2020
endet nach 15.06.2020zeitlich direkt nach dem letzten für den FKZ I gewählten Zeitraum
kein FKZ I AntragBetrachtungszeiträume ab 15.09.2020

Alternativ: Betrachtungs- und Vergleichszeiträume nach Quartal

Anträge

  1. Antrag für 50 Prozent des Fixkostenzuschusses ab 16.09.2020
  2. Antrag für den Rest des Fixkostenzuschusses bzw. 100 Prozent des Fixkostenzuschusses ab 16.12.2020

Umsatzrückgang

In der zweiten Phase können Fixkosten bereits ab einem 30 Prozent Umsatzrückgang beantragt werden.

Grenzen

Mindestens ein Zuschuss von 500 Euro

Maximal von 5 Millionen Euro

Höhe der Ersatzrate, Erstattung

Im Gegensatz zum FKZ I keine Stufen. Der Fixkostenzuschuss = Umsatzausfall, somit z.B. 100 Prozent Umsatzausfall = 100 Prozent Fixkostenzuschuss.

Zusätzlich zur Phase I können folgende Fixkosten berücksichtigt werden

a.) Leasingraten

Die Leasingraten werden zur Gänze übernommen. Wenn die AfA (b) oder die fiktive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter (c) beantragt wird, dann ist nur der Finanzierungskostenanteil des Leasings anzusetzen.

b.) Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die Absetzung für Abnutzung gem § 7 Abs 1 EStG kann für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angesetzt werden, wenn das Wirtschaftsgut unmittelbar der betrieblichen Tätigkeit dient und vor dem 16.03.2020 angeschafft wurde.

c.) Fiktive Abschreibung für Abnutzung für bewegliche Wirtschaftsgüter

welche primäre Betriebsmittel für die Erzielung der Umsätze des Unternehmens darstellen und welche sich nicht im Eigentum des Unternehmens befinden.

d.) Endgültig frustrierte Aufwendungen

z.B. Vorleistungen von Reiseveranstalter für stornierte Reisen

d.) Fixkosten als 30% Pauschalbetrag des Umsatzausfalls

Bei einem Jahresumsatz unter 100.000 Euro im letzten Steuerjahr können wahlweise pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten angesetzt werden.

Der Fixkostenzuschuss hat der Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 zu dienen und darf nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden.

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Symbolbild (c) Adobe Stock

Unter dem Motto “nachhaltig und intuitiv” produziert der Oberösterreicher Aaron Jakob nicht nur Olivenöl, sondern hat nach diesem Credo vor gut eineinhalb Jahren auch das Startup neXus gegründet.

Mit seiner eigens entwickelten B2B-SaaS-Plattform soll es Unternehmen möglich sein, ihre Wertschöpfungskette zu visualisieren, Stakeholder zu managen und “einen effektiven Dialog zu führen”, wie Gründer und CEO Aaron Jakob im brutkasten-Gespräch verrät.

Olivenöl und CSRD-Reporting

Die Plattform zielt darauf ab, CSRD- und ESRS-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung durchzuführen. Bei CSRD handelt es sich um die am 5. Jänner 2023 in Kraft getretene EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive.

Die Richtlinie soll Regeln für soziale und ökologische Informationen, die von Unternehmen bereitgestellt werden müssen, modernisieren und verschärfen – und weitet die Informationspflicht auf Großunternehmen sowie börsenorientierte Klein- und Mittelunternehmen aus.

Konkret legt die CSRD-Richtlinie der Europäischen Union fest, dass alle Unternehmen Berichterstattung zu den festgelegten ESRS-Standards führen müssen. ESRS steht für European Sustainability Reporting Standards und definiert unternehmensbezogene Informationen über Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeit. Die Standards umfassen unter anderem Klimawandel (ESRS E1), eigene Arbeitskräfte (ESRS S1) sowie Governance, Umwelt und Soziales.

Nachhaltigkeitsberichte werden zum “Kinderspiel”

Das Software-Startup neXus will es Unternehmen in Hinblick darauf vereinfachen, Nachhaltigkeitsaspekte zu verwalten und Materialitätsanalysen intuitiv durchzuführen. “Unser Ziel war es, eine effiziente, leicht bedienbare und bezahlbare Lösung zu schaffen, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und darüber zu berichten”, sagt Gründer und CEO Jakob.

“Mit unserer App können nun die notwendigen Datenpunkte aus der ESRS abgeleitet und das Reporting erstellt werden.” Der Entwurf eines EU-konformen Nachhaltigkeitsberichtes sei damit “ein Kinderspiel” – unter anderem dank einem integrierten XBRL-Label (Extensible Business Reporting Language), das Datenanalysen und -freigaben erleichtern soll.

Sechsstelliges Investment und anonymer Business Angel

Nach Angaben des Gründers befindet sich ein Business Angel an Bord. Dieser habe ein Investment im sechsstelligen Bereich getätigt, wie Gründer Jakob gegenüber brutkasten bestätigte. Die vor eineinhalb Jahren gestartete Plattform sieht sich als “Projekt” der JAKOB Management Training & Consulting GmbH, mit der Inhaber und CEO Aaron Jakob Business-Simulationen für Unternehmen vornimmt – schon seit dem Jahr 1998. Das Startup erhalte sich außerdem aus “dem eigenen Cash Flow”, wie Jakob gegenüber brutkasten preisgibt.

NeXus zähle bereits erste Kunden “aus verschiedensten Branchen” im Kundenportfolio. Die Anzahl an Businesskunden sei zweistellig, so Gründer Jakob. Die Kundenunternehmen des Startups haben “in der Regel zwischen 1.000 und 10.000 Mitarbeiter”.

Und das Olivenöl?

Der Anbau von Olivenöl korreliert zwar nicht direkt mit seinem SaaS-Startup, aber hält zumindest denselben Bezug zur Nachhaltigkeit: Der vierfache Familienvater erwarb vor gut 25 Jahren seine eigens betitelte casa rustica im südlichen Mittelitalien, wie er brutkasten erzählt.

Das italienische Familienhaus zieren seither Olivenbäume, deren Früchte von Familie Jakob mit einer eigenen Ölmühle vor Ort verarbeitet werden: “Das Öl füllen wir dann in Pfaffstätt in Oberösterreich ab und verkaufen es auch hier”, meint der Gründer. Auf Nachhaltigkeit wird auch hier geachtet, denn Jakob produziert Olivenöl ohne jegliche Zusatzmittel.

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AI Summaries

Fixkostenzuschuss Phase II: Das ist zu beachten

  • Noch steht die endgültige Genehmigung durch die EU-Kommission aus – diese wird in den kommenden Wochen erwartet.
  • Die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss Phase II ist auf der Seite des Finanzministeriums jedoch bereits online.
  • Im Vergleich zur ersten Phase gibt es einige deutliche Unterschiede.
  • Ein Antrag ist etwa bereits ab 30 Prozent Umsatzausfall möglich.
  • Zusätzlich zu Phase I können Leasingraten, Absetzung für Abnutzung und endgültig frustrierte Aufwendungen abgerechnet werden.
  • Ein Ersatz bis zu 100 Prozent ist möglich.

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