12.05.2020

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

Welche bilanziellen Details müssen bei der Beantragung des Startup-Corona-Hilfsfonds beachtet werden? Die Experten von Ecovis bieten einen nützlichen Überblick.
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Verträge Beratung für Startups
(c) fotolia / Freedomz

Vor kurzem hat das Austria Wirtschaftsservice (aws) die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung gemäß dem Covid-Startup-Hilfsfonds bekanntgegeben, der Teil des am 16.4.2020 von der Bundesregierung vorgestellten Startup-Hilfspakets ist. In diesem Gastbeitrag gehen die Experten von Ecovis auf die bilanziellen Aspekte des Startup-Hilfspakets ein.


Inhaltsverzeichnis:

1. Allgemeines zum Covid-Start-up-Hilfsfonds

2. Bilanzielle Darstellung des Zuschusses

a.) Was sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse?

b.) Erfassung von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen

c.) Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung

d.) Steuerliche Aspekte

3. Ausblick


1. Allgemeines zum Covid-Start-up-Hilfsfonds

Gegenstand der Förderung ist die Aufrechterhaltung der Liquidität, unter der Bedingung, dass in das Unternehmen frisches Eigenkapital durch Investoren von mindestens TEUR 10 eingebracht wird, welches durch das Austria Wirtschaftsservice (aws) in Form eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses (bis zu einem Betrag von maximal TEUR 800) in gleicher Höhe verdoppelt wird.

Die Fördermittel sind innerhalb eines Zeitraums von bis zu 12 Monaten für folgende Punkte zu verwenden:

  • Finanzierung von Betriebsausgaben, die krisenbedingt nicht durch Umsätze gedeckt werden können
  • Überbrückung von Finanzierungsengpässen, die krisenbedingt durch Wegfall von Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungen entstehen.

Die Förderungsmittel können für die Finanzierung laufender Kosten (zB Personalkosten einschließlich Lohnnebenkosten, Sachkosten, F&E-Aufwand) und Investitionen verwendet werden. Personalkosten werden jedoch nur bis zu jener Höhe anerkannt, die entweder dem Gehaltsschema des Bundes entsprechen oder auf entsprechenden gesetzlichen, kollektiv-, dienstvertraglichen bzw in Betriebsvereinbarungen festgelegten Bestimmungen beruhen.

Die folgenden Kosten können nicht gefördert werden:

  • Kosten für ausfuhrbezogene Tätigkeiten, insbesondere solche, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau oder Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben in Verbindung mit der Ausfuhrtätigkeit zusammenhängen
  • Kosten, die vor Einlangen des Förderungsansuchens entstanden sind
  • Nicht-betriebliche Kosten (zB Privatanteile)

Hinsichtlich den näheren Details zum Zuschuss (zB Anspruchsberechtigte, Höhe der Förderung, Antragstellung, etc…) verweisen wir auf unseren Newsletter vom 9.5.2020.[1]

2. Bilanzielle Darstellung des Zuschusses

a.) Was sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse?

Bei aufschiebend bedingt rückzahlbaren Zuschüssen ist die Rückzahlungsverpflichtung von dem Eintritt einer oder mehrerer bei der Gewährung festgelegten Bedingung(en) abhängig. Anfänglich ist von einem nicht rückzahlbaren Zuschuss auszugehen, der sich im Zeitpunkt des Eintritts der Rückzahlungsverpflichtung in einen rückzahlbaren Zuschuss wandelt.

Der aws-Zuschuss auf Basis des Covid-Start-up-Hilfsfonds ist unter folgenden Bedingungen zurückzuzahlen:

  • Die Verpflichtung zur Rückzahlung besteht für 10 Jahre und entsteht mit dem Jahresabschluss über das Wirtschaftsjahr, in dem erstmalig ein Gewinn (Jahresüberschuss) anfällt. Der Rückzahlungsbetrag ist jeweils 6 Monate nach Bilanzstichtag zur Zahlung fällig und beträgt pro Jahr zumindest 50% des jährlichen Gewinns (höhere Rückzahlungen zulässig).
  • Eine vollständige Rückzahlungsverpflichtung entsteht bei gänzlicher oder mehrheitlicher Unternehmensveräußerung.

b.) Erfassung von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen

Die bilanziellen Darstellung des Zuschusses ist grundsätzlich von der Art der Verwendung abhängig (maßgebend ist, dass der Berechtigte am Abschlussstichtag die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses erfüllt hat und der Zuschuss spätestens zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses ohne Auszahlungsvorbehalt bewilligt ist).

Bei der Verwendung des Zuschuss zur Abdeckung der laufenden Aufwendungen ist folgendes bei der Bilanzierung zu berücksichtigen:

  • Zuschüsse zur Abdeckung von Aufwendungen sind nach Maßgabe des Aufwandsanfalles ergebniswirksam zu erfassen, wobei entweder ein Ausweis als „übrige sonstige betriebliche Erträge“ oder eine offene Absetzung vom jeweiligen Aufwand (in einer Vorspalte) zulässig sind. Eine Kürzung des durch Zuschuss gedeckten Aufwands ist aufgrund des Saldierungsverbots nicht zulässig.
  • Wird ein Zuschuss zur Abdeckung von entsprechend präzisierten Aufwendungen für künftige Perioden gewährt, so ist der hierzu bereits vereinnahmte Betrag als passive Rechnungsabgrenzung auszuweisen.

Abgesehen davon sollte die Förderung sowie die mögliche Rückzahlungsverpflichtung im Anhang erläutert werden (sofern noch keine Rückstellung für eine drohende Inanspruchnahme bilanziell erfasst wurde).

c.) Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung

Im Falle von Zuschüssen mit einer aufschiebend bedingten Rückzahlungsverpflichtung tritt die Rückzahlungsverpflichtung mit dem Eintritt der definierten Bedingung(en) ein. Tritt die Rückzahlungsverpflichtung ein, ist der Rückzahlungsbetrag unter Verwendung des noch nicht erfolgswirksam erfassten Teiles des Zuschusses als Verbindlichkeit anzusetzen.

Ist der Bedingungseintritt wahrscheinlich, ist bereits eine Rückstellung zu passivieren. Sofern auf Basis eines vorliegenden Finanz- bzw Businessplans von vornherein innerhalb von 10 Jahren mit einer Rückzahlung zu rechnen ist, wird bereits im Zeitpunkt der Zuschussgewährung aufgrund des im UGB vorherrschenden Vorsichtsprinzips eine Rückstellung zu bilanzieren sein (die gegebenenfalls noch martküblich abzuzinsen wäre; für steuerliche Zwecke ist eine Abzinsung mit 3,5% gemäß § 9 Abs 5 EStG zu beachten[2]).

Tritt bei Aufwandszuschüssen eine Rückzahlungspflicht ein, ist die Rückzahlung – insoweit noch keine aufwandswirksame Vorsorge mittels Rückstellung erfolgte – als Betriebsausgabe aufwandswirksam zu erfassen.

d.) Steuerliche Aspekte

Mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurde die Steuerfreiheit für folgende öffentliche Zuwendungen ab dem 1.3.2020 gesetzlich normiert:

  • COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (zB Zahlungen iZm der Kurzarbeit)
  • Härtefallfonds
  • Corona-Krisenfonds
  • vergleichbare Zuwendungen von Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation geleistet werden

Der aws-Zuschuss ist daher nicht steuerpflichtig, aber er reduziert die abzugsfähigen Aufwendungen im betreffenden Wirtschaftsjahr. Sofern die Rückzahlung in Folgeperioden eintritt, kann im Hinblick auf die seinerzeit vorgenommenen Kürzungen des abzugsfähigen Aufwandes die Rückzahlung – insoweit noch keine aufwandswirksame Vorsorge mittels Rückstellung erfolgte – als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

3. Ausblick

Neben dem Covid-Start-up-Hilfsfonds wird es auch einen Venture Capital Fonds zur Mobilisierung von Risikokapital geben. Da die finale Umsetzung des Venture Capital Fonds noch nicht erfolgt ist, werden wir Sie über die weitere Entwicklung am Laufenden halten und zeitnahe mit einem entsprechenden Update informieren. Gerne unterstützen wir Sie bei sämtlichen Aspekten und Abwicklungsschritten im Zusammenhang mit den Corona-Hilfsmaßnahmen.


[1]     Siehe https://www.ecovis.com/at/aktuelles/steuern-recht/.

[2]     Zur Rückstellung siehe auch EStR 2000, Rz 2571.


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Das Gründerteam Christian Hill und Gerhard Prossliner © BRAVE Analytics, Leljak

Das Grazer Spin-off BRAVE Analytics wurde von Christian Hill und Gerhard Prossliner im Jahr 2020 gegründet. Den Gedanken an ein gemeinsames Unternehmen gab es schon einige Zeit davor an der MedUni Graz. Nach erfolgreicher Dissertation und dem FFG Spin-off Fellowship kam es zur Ausgründung, zu ersten Kund:innen und einem Standortwechsel. Und schließlich zur erfolgreichen Einbindung in den Life Science Cluster Human.technology Styria unterstützt von der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG.

Mittlerweile zählt BRAVE Analytics ein 14-köpfiges Team und sitzt im ZWT Accelerator in Graz, einem Kooperationsprojekt zwischen SFG und Medizinischen Universität Graz.

Das Team von BRAVE Analytics (c) © BRAVE Analytics, Leljak

Mut in der Geschäftsphilosophie

BRAVE Analytics steht für Mut in der Geschäftsphilosophie der beiden Gründer und des gesamten Teams: Christian Hill und Gerhard Prossliner fühlen sich “zu Entdeckungen hingezogen und lieben es, die Dinge aus einem völlig neuen Blickwinkel zu betrachten. Und genau diesen Spirit leben wir auch im Team.”

Wahrlich hat das Gründerduo mit seinem Spin-off das Forschungsgebiet Life Science in ein neues Licht gerückt: Denn BRAVE Analytics beschäftigt sich mit der automatisierten Qualitätssicherung für Pharma-, BioTech-Produkte, Wasser, Mineralien und Chemikalien. “Und das auf Partikel-Ebene. Das Ganze nennt sich Partikel-Charakterisierung und -Analytik”, erklärt Co-Founder Hill im Gespräch mit brutkasten.

Neu ist die Technologie insofern, als dass die Partikel-Analyse direkt im Herstellungsprozess von Pharmaprodukten passiert. Also integriert, das heißt weder vor- noch nachgelagert, und damit effizient und kostensparend. “Damit machen wir eine sogenannte Prozessanalytik im Nano-Bereich”, erklärt Co-Founder Hill.

Die Lösung für ein Bottleneck

Damit haben die beiden Gründer zusammen mit ihrem Team eine Lösung für ein bis dato bestehendes “Bottleneck in der Industrie” geschaffen. Mit den modularen Messgeräten von BRAVE Analytics kann die Qualität von Produkten im Pharma- und BioTech-Sektor nämlich in Echtzeit gemessen werden. Das Kernstück der Lösung bildet die vom Spin-off eigens entwickelte, mehrfach patentierte OF2i Technologie.

Doch bekannterweise benötigen Life-Science-Lösungen wie diese einen breiten Umfang an Forschungsinfrastruktur, der sich gerade für frisch gegründete Spin-offs schwer stemmen lässt. Und: Es braucht die richtigen Verträge, das richtige Kapital und das richtige Team. Auf der Suche danach gab es für BRAVE Analytics einige Schlüsselmomente, wie Co-Founder Hill im Gespräch mit brutkasten erzählt.

Der Standort für Life Science Startups

Die ersten Hardware-Aufbauten und Experimente fanden an der Medizinischen Universität Graz statt, die von den Anfängen mit Infrastruktur und Forschungspersonal unterstützte, die Universität Graz deckte die Bereiche Theorie und physikalisches Modelling und in Kooperation mit dem FELMI/ZFE der Technischen Universität Graz wird seit 2022 ein Zusatzmodul entwickelt.

Beim Schutz des geistigen Eigentums standen die Medizinische Universität Graz, die Steirische Wirtschaftsförderung SFG und die Forschungsförderungsgesellschaft FFG als helfende Hände zur Seite. Konkret mit Unterstützung für die Erarbeitung von Exklusiv-Lizenzen, Agreements und generell mit dem Know-how, wie man eine Firma aufbaut. Hier waren uns auch das Unicorn der Universität Graz, die Gründungsgarage und der Science Park Graz eine große Hilfe”, so Prossliner.

“Wir sind klassische Science-Preneure”

Die fachspezifische Unterstützung kam im richtigen Moment: “Wir sind die klassischen Science-Preneure. Unser Background ist das Universitäts- und Ingenieurswesen. Für uns war es wichtig zu lernen, wie man in das Unternehmertum reinkommt und den Produkt-Market-Fit findet. Man muss diese Produktverliebtheit, die man als Erfinder meistens hat, loswerden. Und das passiert ganz viel durch Learning by Doing.”

Besonders hilfreich habe sich vor allem das Bootcamp des FFG-Spin-off-Fellowship und das LBG Innovator’s Road Programme erwiesen, welche “eine schrittweise Einführung für den Weg von der Wissenschaft in Richtung Unternehmung” geboten haben, so Hill. Förderungen erhielt das Spin-off außerdem von der Forschungsförderungsgesellschaft FFG, der Austria Wirtschaftsservice aws, der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG und auf EU-Ebene.

Die Szene, die “Gold wert” ist

Nicht nur “by doing”, sondern vor allem auch “von anderen, die die gleichen Themen, Probleme und Potenziale haben”, hat das Startup im Aufbau sehr viel an Know-how und Erfahrung gewonnen. “Das Peer-Learning ist für uns einer der wichtigsten Wissensfonds”, so Co-Founder Prossliner im Interview.

Ein dafür zugeschnittenes Netzwerk gibt es in der Grazer Life Science Szene: “Auch abseits institutioneller Veranstaltungen befinden wir uns hier in einem sehr lebendigen Startup-Umfeld. Vieles passiert auf Eigeninitiative von Gründer:innen. Das Startup-Leben hier ist wirklich Gold wert.”

Global Player nur “fünf Rad-Minuten entfernt”

“Wir sind Hardware-Hersteller, wir brauchen Hochpräzisionsfertiger für unsere Prozesstechnologie. Die Steiermark und insbesondere Graz haben sich zu einem Stakeholder-Nest der besonderen Vielfalt entwickelt. Kooperationspartner aus Industrie, Wirtschaft und Forschung sitzen hier in unmittelbarer Nähe. Wir finden Experten, Lieferanten und Fertiger mit extremer Präzision und einer super Verlässlichkeit”, erzählt Prossliner und meint weiter: “Wir arbeiten hier in einem sehr engen Umfeld mit einer sehr schnellen Dynamik. Das ist unglaublich wertvoll.”

Ein ganzes Stakeholder-Feld mit internationaler Spitzenstellung findet sich also im Grazer Becken. Oder, wie es Gründer Prossliner erneut unterstreicht: “Da sind Global Player dabei, die wir in wenigen Rad-Minuten erreichen. Man muss also nicht gleich nach Asien oder in die USA, das Netzwerk gibt es hier auch.” Nicht umsonst spricht man seit geraumer Zeit von der “Medical Science City Graz” – mit Playern wie der Medizinischen Universität und dem Zentrum für Wissens- und Technologietransfer ZWT im Netzwerk.

Gerhard Prossliner (links) und Christian Hill (rechts) mit der Geschäftsführung des ZWT – Anke Dettelbacher (Mitte rechts) und Thomas Mrak (Mitte links) ©ZWT/Lunghammer.

Besenrein eingemietet

Grund genug auch für BRAVE Analytics, sich hier als aufstrebendes Life-Science-Startup niederzulassen. Nach seinen Anfängen in den Räumlichkeiten der MedUni Graz hat sich BRAVE Analytics nämlich im ZWT Accelerator einquartiert: “Wir waren unter den Ersten, die hier eingezogen sind. Als alles noch ziemlich besenrein war.”

Mittlerweile wird auch mit anderen dort sitzenden Startups stockwerkübergreifend genetzwerkt. Sei es im Stiegenhaus, bei Weihnachtsfeiern oder informellen ZWT-Treffen. Manchmal wird auch gemeinsam gefrühstückt und in den Abendstunden philosophiert. Daneben gibt es regelmäßige Get-Together-Formate wie das ZWT-Frühstück. Im Zuge der Startupmark finden auch themenspezifische Kooperationsformate wie der Life Science Pitch Day, ein exklusives Pitchingevent für Startups und Investor:innen aus dem Life Science-Bereich, statt.

Fußläufig flexibel

Thomas Mrak, Geschäftsführer des ZWT, erzählt dazu: “Vernetzung steht bei uns an erster Stelle. Und zwar nicht nur unter Foundern, sondern auch zwischen bereits etablierten Firmen, Unis, Instituten, Professor:innen und Ärzt:innen, die alle flexibel und fast fußläufig zu erreichen sind. Ich würde sagen, das ist die Essenz der Medical Science City Graz und bildet das optimale Umfeld, um als Spin-off Fuß zu fassen.”

Unterstützung gibt es im Grazer ZWT auch mit einer optimalen Infrastruktur und “startup freundlichen” Mietverträgen und Mietkonditionen: “Wir bieten Startups, die bei uns einziehen, ein einzigartiges Preis-Leistungsverhältnis, eine perfekte Ausstattung und sehr flexible Bedingungen. Vor allem hohe Investitionskosten und lange Bindungszeiten sind für Startups schon aufgrund ihrer dynamischen und teils volatilen Entwicklungen sehr kritisch, dabei helfen wir. Je nach Möglichkeit stellen wir nicht nur Büros und Laborinfrastruktur, sondern auch Seminar- und Besprechungsräume zur Verfügung.”

“Wir verstehen uns hier einfach sehr gut”

Unverkennbar gestaltet sich der Life Science Bereich in Graz als multidimensionaler Hub für Startups und Spin-offs – und das nicht nur auf akademischer Ebene: “Wir verstehen uns hier alle untereinander sehr gut. Es gibt kurze Wege, kurze Kommunikationswege und wir arbeiten zusammen auf Augenhöhe. Es klappt einfach zwischenmenschlich”, so Mrak.

BRAVE Analytics-Co-Founder Prossliner empfiehlt dahingehend: “Nutzt das tolle österreichische Förderungssystem. Wir haben hier vonseiten der Forschungsförderungsgesellschaft FFG, des Austria Wirtschaftsservice aws und der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG tolle Unterstützung erhalten. Vom ZWT, der MedUni Graz, der Uni Graz und der TU Graz ganz zu schweigen.”

Und: “Bindet schon frühzeitig Kund:innen ein. Nur so ermittelt man die real-life Kundenbedürfnisse potentieller Märkte, und man kann vielleicht auch erste Umsätze generieren, die man wiederum mit Förderungen hebeln kann. Man muss sich schließlich auch finanziell stabilisieren, um für Investor:innen attraktiv zu sein.”

Der Asia Pull für Life Science

Aktuell erarbeitet BRAVE Analytics eine Investitionsrunde. Mittlerweile hält das Spin-off unterschiedliche Produkte und Kunden am Markt. Auch Industriepartner sind vorhanden. Aktuell befinde man sich in der Prescaling-Phase – mit einem starken “Asia Pull”. Interesse kommt nämlich zunehmend von Abnehmern aus Asien, wie Christian Hill erzählt:

“Unsere Technologie eignet sich nicht nur für die Pharmaindustrie, sondern auch für Wasser, Kläranlagen und Mikroplastik – und sogar für die Halbleiterindustrie. Wir bewegen uns hier in einem multidimensionalen Anwendungsfeld, gerade für das Umwelt- und Wassermonitoring. Das zieht viele Kunden aus Übersee an. Jetzt heißt es: die richtigen Schritte setzen und klug skalieren.”

Damit Christian Hill und Gerhard Prossliner ihre Ziele auch weiter verfolgen können, braucht es Menschen, die in den Life Science Sektor investieren: “Life Science ist ein Technologie- und Wissenschaftsfeld, das uns in Zukunft noch viel intensiver begleiten wird. Und auf das wir angewiesen sind”, so Thomas Mrak. Der ZWT-Geschäftsführer appelliert indes: “Es arbeiten so viele tolle Menschen mit persönlicher Motivation in diesem Feld. Diese haben das Potenzial, die Zukunft maßgeblich zu verändern. Doch dafür braucht es finanzielle Unterstützung, fundierte Netzwerke und noch mehr Aufmerksamkeit.”

Mehr Informationen zum steirischen Startup-Ökosystem und der Startupmark sind hier zu finden.

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