27.03.2020

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

Die Details des aufgrund der Coronakrise eingerichtete Härtefallfonds für österreichische EPU und Kleinunternehmen werden derzeit noch finalisiert. Die Experten von Ecovis erläutern, was bisher beschlossen und beim ersten Antrag zu beachten ist.
/artikel/coronavirus-haertefallfonds-voraussetzungen-grenzen-beantragung
Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock - antic

Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden. Dabei wird die Wirtschaftskammer (WKO) mit der operativen Abarbeitung beauftragt. Über den Härtefallfonds werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt. Anträge für den Härtefallfonds sind vorbehaltlich der budgetären Bedeckung bis längstens 31.12.2020 möglich und werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Achtung! Es gibt eine Einkommensobergrenze – siehe Punkt 1.d. Die rechtliche Basis für die Förderung stellt die kürzlich ergangene Richtlinie dar (=> siehe hier)

+++ Coronavirus: Alle News, Daten und Hintergründe +++

Härtefallfonds

a.) Förderhöhe

  • Phase 1 – Soforthilfe
    • Zuschusshöhe in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen
      • Nettoeinkommen von weniger als EUR 6.000 p.a.: Zuschuss von EUR 500
      • Nettoeinkommen ab EUR 6.000 p.a.: Zuschuss von EUR 1.000
    • Voraussetzung
    • Steuerbescheid zumindest für das Jahr 2017 oder jünger
    • Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von EUR 500.
  • Phase 2 (Kriterien und Zeitpunkt sind seitens der Regierung noch in Ausarbeitung):
    • Zuschuss wird max. EUR 2.000 pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
    • Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.

b.) Förderungswerber: wer ist antragsberechtigt?

Beim Härtefallfonds wird auf den Unternehmer abgestellt und eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Antragsberechtigt sind:

  • Ein-Personen-Unternehmen
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max EUR 2 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige (zB Vortragende, Künstler, Journalisten oder Psychotherapeuten)
  • Freie Dienstnehmer (zB EDV-Spezialisten, Nachhilfelehrer)
  • Freie Berufe (zB im Gesundheitsbereich)

Bei der Gewährung von Förderungen ist unter Berücksichtigung von Förderungen, welche dem Förderwerber unter anderen Richtlinien und/oder aus anderen Quellen (einschließlich solcher der Länder, Gemeinden oder anderer Fördergeber, sowie aus Mitteln der EU, einschließlich allfälliger De-minimis-Beihilfen) gewährt werden, die jeweilige Förderungsobergrenze zu beachten (Kumulierung). Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefallfonds erfolgt anhand eigener Förderrichtlinien, die sich noch in Ausarbeitung befinden.

+++ Kurzarbeit, Kinderbetreuung und Liquidität in Zeiten des Coronavirus +++

c.) Voraussetzungen für die Förderung durch den Härtefallfonds

  • Rechtmäßig selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (egal ob Kammermitglied oder nicht)
  • Unternehmensgründung bis 31.12.2019 (Eintragung der Gewerbeberechtigung oder Aufnahme unternehmerische Tätigkeit maßgebend)
  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Härtefall
    • Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken
    • behördlich angeordnetes Betretungsverbot
    • Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
  • Erfüllung der Einkommensobergrenze und -untergrenze (siehe Punkt d)
  • Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 460,66), zB aus Vermietung und Verpachtung
  • Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
  • Keinen Anspruch auf Leistungen aus privaten bzw beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen
  • Keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen. Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefallfonds und der Notfallhilfe für betroffene Branchen. Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit iVm dem Härtefallfonds ist möglich.
  • Gegen den Förderungswerber bzw bei Gesellschaften gegen einen geschäftsführenden Gesellschafter darf bzw dürfen kein Insolvenzverfahren anhängig sein bzw muss seit seiner Aufhebung ohne vollständiger Erfüllung eines Sanierungs- oder Zahlungsplanes ein Jahr vergangen sein. Auch darf kein Reorganisationsbedarf bestehen (die URG-Kriterien [Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre] dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein)
  • Ausgenommen sind Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.

d.) Einkommensobergrenze und -untergrenze für die Förderung

  • Ermittlung der Einkommensobergrenze:
    • Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen max 80% der jährlichen SV-Höchstbeitragsgrundlage betragen.
    • Nehmen Sie den Betrag „Einkommen“ aus dem letzten verfügbaren Steuerbescheid (Jahr 2017 oder jünger) und addieren Sie die Pflichtversicherungsbeiträge gemäß Steuererklärung (Beilage E1a; Kennzahl 9225). Die Summe darf betragen:
      • für 2019 max EUR 58.464 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 73.080)
      • für 2018 max EUR 57.456 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 71.820)
      • für 2017 max EUR 55.776 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 69.720) Bitte schauen Sie sich Ihren letzten Steuerbescheid an, ob Sie unter der Einkommensobergrenze sind.
    • Förderungswerber, die über keinen Einkommensteuerbescheid verfügen, haben ihre Einkünfte auf Jahresbasis selbst zu schätzen.
  • Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG/FSVG/ASVG (Einkünfte von zumindest EUR 5.527,92 p.a.)

e.) Beantragung

  • Anträge sind ausschließlich online über das WKO-Antragsformular ab 27.3.2019, 17.00 Uhr möglich (Der Link zur Online-Beantragung wird am 27.3.2020 um 17:00 Uhr auf der WKO-Homepage veröffentlicht (=> siehe hier).
  • Bei Angabe des WKO-Benutzeraccounts beim Einstieg ins Formular erspart man sich das Ausfüllen einiger Daten (Einstieg aber auch ohne WKO-Benutzeraccount möglich)
  • Folgende Daten sind im Antrag jedenfalls anzugeben:
    • Daten, die für die Identifikation nötig sind
    • Sonstige betriebliche Angaben wie Branche, Bankverbindung, Mitarbeiteranzahl, etc.
  • Förderungswerber hat zu bestätigen:
    • Förderungsvoraussetzungen der Richtlinie erfüllt
    • keine Ausschlusstatbestände gemäß der Richtlinie vorliegen
    • alle aus der Richtlinie geltenden Verpflichtungen werden übernommen
    • alle Angaben sind vollständig, richtig und nachweisbar
  • Nach Übermittlung des Antrags erhält man ein Bestätigungs-E-Mail (hierbei handelt es sich noch nicht um eine Zusage für die Förderung). In diesem Mail erhält man auch einen Link, wo binnen 72 Stunden ein Identifikationsnachweis (zB Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) hochzuladen ist. Andere Variante: Man lädt den unterschriebenen Antrag hoch.
  • Sobald die Prüfung des Antrags abgeschlossen ist, erhält man eine E-Mail-Benachrichtigung und bei Gewährung die Überweisung der Förderung.
  • Auszahlungen für Phase 1 erfolgen nach Abschluss der Förderungsvereinbarungen auf eine inländische Kontoverbindung. Nähere Details zu den Modalitäten der Auszahlung in der Phase 2 werden gesondert festgelegt

f.) WKO-Fragenkatalog zum Härtefallfonds

Einen umfangreichen Fragenkatalog der WKO findest du gleich hier:


2. Ausblick

Da die genauen Rahmenbedingungen des Härtefallfonds derzeit noch finalisiert werden, werden wir selbstverständlich ein Update posten, sobald nähere Informationen vorliegen. Neben dem Härtefallfonds ist darauf hinzuweisen, dass die Wirtschaftskammer Wien auch Zuschüsse aus einem „Notlagenfonds“ gewährt. In diesem Zusammenhang wird die Förderrichtlinie derzeit mit der Bundesförderung des Härtefallfonds abgestimmt und eine aktualisierte Förderrichtlinie soll in Kürze folgen. (=> siehe hier)

=> Zur Page von Ecovis

Redaktionstipps

Deine ungelesenen Artikel:
vor 7 Stunden

Niceshops erzielte 97,3-Mio-Euro-Umsatz im ersten Halbjahr – Steigerung um 23 Prozent

Das steirische E-Commerce-Unternehmen Niceshops setzt seine Entwicklung nach den wirtschaftlich schwierigen Jahren 2022 bis 2024 fort und rückt das nächste Umsatzziel von 200 Millionen Euro für das Gesamtjahr in den Fokus.
/artikel/niceshops-erzielte-973-mio-euro-umsatz-im-ersten-halbjahr-steigerung-um-23-prozent
vor 7 Stunden

Niceshops erzielte 97,3-Mio-Euro-Umsatz im ersten Halbjahr – Steigerung um 23 Prozent

Das steirische E-Commerce-Unternehmen Niceshops setzt seine Entwicklung nach den wirtschaftlich schwierigen Jahren 2022 bis 2024 fort und rückt das nächste Umsatzziel von 200 Millionen Euro für das Gesamtjahr in den Fokus.
/artikel/niceshops-erzielte-973-mio-euro-umsatz-im-ersten-halbjahr-steigerung-um-23-prozent
Niceshops
© Niceshops -Firmensitz Niceshops.

Im ersten Halbjahr 2026 erzielte Niceshops, der Betreiber von rund 30 Nischen-Online-Shops in unterschiedlichen Produktkategorien in bis zu 18 Sprachen, einen Umsatz von 97,3 Millionen Euro und ein EBITDA von rund fünf Millionen Euro. Der Umsatz stieg damit um 23,6 Prozent, das EBITDA um 38,3 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2025. Während der österreichische Handel laut Wirtschaftskammer Österreich im ersten Halbjahr 2026 inflationsbereinigt um 0,7 Prozent schrumpfte, entwickelte sich Niceshops gegenläufig.

Niceshops: „Nicht um jeden Preis“

„Wir wachsen nicht um jeden Preis. Dass unser EBITDA deutlich stärker steigt als der Umsatz, zeigt, dass wir unsere Prozesse mit dem Wachstum skalieren können und gleichzeitig unsere Margen verbessern“, sagt Geschäftsführerin Carina Hödl. „Gerade in einem Marktumfeld, in dem viele Händler mit rückläufigen Umsätzen und Margendruck kämpfen, ist diese Entwicklung ein deutlicher Beleg für die Stärke unseres Geschäftsmodells.“

Die aktuellen Zahlen markieren eine Erholung nach den schwierigen Jahren 2022 und 2023. Anfang 2024 musste Niceshops rund 90 der damals etwa 450 Mitarbeiter:innen abbauen. Das entsprach rund einem Fünftel der Belegschaft – brutkasten berichtete.

Der Weg aus der Krise erforderte erhebliche Einschnitte. Geschäftsführer Christoph Schreiner beschrieb die Lehren daraus im Mai im Podcast 123C unter anderem als Mischung aus „Größenwahn und Respekt vor dem Mitbewerber“ und sprach gar von 130 Kolleg:innen, die gehen mussten. Folglich setzte das Unternehmen dabei auf eine intensive Restrukturierung gemeinsam mit den finanzierenden Banken.

2025 erfolgreichstes Geschäftsjahr

2025 folgte das bislang erfolgreichste Geschäftsjahr der Unternehmensgeschichte: Niceshops erzielte 169 Millionen Euro Umsatz und rund acht Millionen Euro EBITDA. Für 2026 hat das Unternehmen erstmals mehr als 200 Millionen Euro Umsatz als Ziel ausgegeben.

„Unser mittelfristiges Ziel ist klar. Wir wollen unser operatives Tagesgeschäft aus einem starken eigenen Cashflow finanzieren und damit aus eigener Kraft weiter wachsen“, beschreibt Firmengründer und Geschäftsführer Roland Fink die strategische Stoßrichtung.

Trotz der Erfahrungen aus der Krise investiert Niceshops weiter in seine Infrastruktur. Im Juli erwarb das Unternehmen am Standort Saaz ein 23.000 Quadratmeter großes Grundstück. Damit sollen zusätzliche Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der Logistik geschaffen werden.

Niceshops arbeitet an Robotiklösungen

Parallel bereitet Niceshops den gezielten Einsatz von Automatisierungs- und Robotiklösungen vor. Eine vollständige Automatisierung des Standorts ist in der aktuellen Unternehmenskommunikation nicht als Ziel formuliert; vielmehr spricht man von einem gezielten Einsatz entsprechender Technologien.

Auch im firmeninternen Portfolio gibt es Wachstumsimpulse. 3DJake bleibt innerhalb der rund 30 von Niceshops betriebenen Shop-Welten der größte Umsatzbringer. Das Unternehmen bezeichnet den Spezialisten für 3D-Druck als europäischen Marktführer im Onlinehandel seines Segments. Mit Peganto hat das Unternehmen im laufenden Jahr zudem einen weiteren Online-Shop auf den Markt gebracht.

DACH dominiert

International bleibt der DACH-Raum die umsatzstärkste Kernregion, wie aus der Aussendung hervorgeht. Gleichzeitig entwickeln sich die Märkte außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz laut Niceshops noch dynamischer. Das größte relative Wachstum verzeichnete das Unternehmen zuletzt in Ungarn – genaue Zahlen dazu werden jedoch nicht genannt. Bis zum Frühjahr 2027 sollen zwei weitere Länder erschlossen werden.

Schreiner abschließend dazu: „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass neue Märkte und Shop-Konzepte in die bestehende Technologie- und Logistikstruktur effizient integriert werden können.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

  • Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden.
  • In diesem Beitrag von Ecovis erfahrt ihr alles, was bislang zu Voraussetzungen, Beantragung und Grenzen bekannt ist.