10.07.2018

Fahrtendienst Uber verliert erneut vor Wiener Gericht

Die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts, die Ende April verhängt worden ist, wurde von Oberlandesgericht Wien bestätigt. Der einzige Schritt, der Uber noch bleibt, ist der Gang zum Obersten Gerichtshof.
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Uber
(C) PhotoPlus+/Fotolia - Uber muss in Wien den nächsten Rückschlag einstecken.

Im Streit zwischen Wiener Taxler und dem Fahrtendienstanbieter Uber gab es für das US-Unternehmen einen herben Rückschlag. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Ende April verhängte einstweilige Verfügung (EV) des Handelsgerichts jetzt bestätigt. Für das US-Unternehmen bleibt als letzer Schritt nur noch der Gang vor den Obersten Gerichtshof (OGH).

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Zuständigkeit österreichischer Gerichte bestätigt

Der Oberste Gerichtshof hat zudem bereits letzten Freitag entschieden, dass in dieser Kausa österreichische Gerichte zuständig sind – und nicht jene aus Holland, wo Uber seine Europazentrale hat. „Wir freuen uns, dass die österreichischen Gerichte in diesem höchst komplexen Rechtstreit unsere Rechtsansicht bestätigen“, so Dieter Heine, Anwalt für Taxi 40100 und zuständiger Partner bei Vavrovsky Heine Marth. „Das OLG Wien hat sich einmal mehr klar zur Rechtswidrigkeit des Uber-Systems geäußert. Durch die Entscheidung des OGH ist auch sichergestellt, dass Uber für die unserer Ansicht nach zahlreichen Verstöße gegen die nunmehr bestätigte EV zur Verantwortung gezogen werden wird und sich nicht über formal-juristische Spitzfindigkeiten aus der Affäre ziehen kann. Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die EV bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben.“

+++ Einstweilige Verfügung: Uber soll vorübergehend Betrieb in Wien einstellen +++

Der Streit: Worum geht es?

Kurzum: Es geht um den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung. Uber ist eine App, die mit Mietwagen-Anbeitern zusammenarbeitet und eigentlich bloß vermittelt. Im Mietwagengewerbe gibt es keine behördlichen Vorgaben, was den Fahrpreis betrifft – dies bleibt zwischen Anbieter und Kunde Verhandlungssache. Per Gesetz ist es aber vorgegeben, dass der Mietvertrag für die Fahrt in der Zentrale des Anbieters finalisiert werden muss. Der Grund: Eine klare Trennung zwischen Taxianbietern, die jederzeit Kunden auf der Straße aufnehmen dürfen, und Mietwagen. Der große Vorwurf ans US-Unternehmen: Man habe sich nicht an diese Regeln gehalten, sondern Fahrer hätten unterwegs Aufträge angenommen. Hierbei hat die Taxifunkzentrale 40100 auch Testfahrten durchgeführt, Uber in die Falle laufen lassen und Gesetzesübertretungen festgehalten.

Uber drohen hohe Strafen

Das Handelsgericht Wien hat infolgedessen im April 2018 entschieden, dass es nur dann als Vermittlungsgeschäft gilt, wenn die Fahrer in ihrer Rolle als Autovermieter die Firma immer verlassen. Sollten sie jedoch Kunden unterwegs abholen, sei das illegal. Als Folge dieser Entscheidung hatte Uber in Wien für zwei Tage seine Dienstlesitungen eingestellt, das System geändert und Berufung eingelegt. Jene wurde nun abgelehnt. „Das Ergebnis ist eine weitere Bestätigung, dass sie illegal gehandelt haben“, sagt Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100. Für ihn „ist der gewonnene Rekurs ein weiterer entscheidender Schritt, die Uber-Mietwagen zu gewerberechtskonformen Verhalten anzuhalten und wieder die Grundbedingungen für fairen Wettbewerb und gegen Sozialdumping zu schaffen“. Der US-Firma drohen pro nachgewiesenem Verstoß 100.000 Euro Strafe.


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Das Silicon Valley ist nach wie vor das unangefochtene Epizentrum der globalen Tech-Welt. Ein Großteil des weltweiten Risikokapitals ist in der Region rund um San Francisco gebündelt. Für europäische Startups birgt der Markteintritt in den US-amerikanischen Raum jedoch erhebliche kulturelle wie strukturelle Hürden. Genau an dieser Schnittstelle setzt die Arbeit von Michael Dobersberger an. Brutkasten hat ihm einen Tag lang in San Francisco über die Schulter geschaut.

Michael Dobersberger im Gespräch mit brutkasten-Redakteurin Ann-Kathrin Salmen vor der Bay Bridge in San Francisco. © brutkasten

Ein Ökosystem für den Aufstieg

Als Co-Direktor der Initiative Open Austria, einem Joint Venture der Wirtschaftskammer Österreich und des Außenministeriums, fungiert Dobersberger als strategischer Sparring-Partner vor Ort. Während die WKÖ-AußenwirtschaftsCenter in New York und Los Angeles das operative Tagesgeschäft im Exportgeschäft abwickeln, konzentriert sich das AußenwirtschaftsCenter in San Francisco unter seiner Leitung auf spezialisierte Formate.

„Ich sehe meine Aufgabe darin, Startups ready für das Silicon Valley zu machen, damit sie einen gewissen Startvorteil gegenüber anderen europäischen Startups haben“, erklärt Dobersberger im Gespräch. Sein Aufgabengebiet umfasst gezieltes Startup-Coaching für den US-Markteintritt sowie Innovation Scouting für etablierte Großunternehmen. Die Nachfrage ist hoch: „Allein heuer habe ich schon über 260 Unternehmen in einem meiner Programme gehabt.“

Die Teilnehmer:innen des GOUSA Kickoffs im Silicon Valley. © Michael Dobersberger

Das Mindset: Ja, wenn … statt Nein, weil …

Die kulturellen Gräben zwischen europäischen und US-amerikanischen Entrepreneurship-Zugängen erlebt Dobersberger täglich. Während hierzulande Risiken oft im Vordergrund stehen, herrscht in Kalifornien eine ausgeprägte Optimierungskultur.

Den zentralen Unterschied im Denkansatz bringt Dobersberger pragmatisch auf den Punkt: „In den USA heißt es: ‚Es kann funktionieren, wenn …‘, während in Europa oft gesagt wird: ‚Das funktioniert nicht, weil …‘“. Es gehe keineswegs darum, kritische Einwände zu ignorieren, sondern Geschäftsideen konstruktiv zu bewerten und Chancen in den Mittelpunkt zu rücken.

Schnelligkeit und ein realistischer Blick auf Fehler

Ein entscheidender Erfolgsfaktor am US-Markt sei die Umsetzungsgeschwindigkeit. „Du musst nicht besser sein, du musst schneller sein“, betont Dobersberger. Wer rasch am Markt testet, gewinnt wertvolles Feedback und kann Mitbewerber überholen.

Ergänzt wird dieses Tempo durch den vielzitierten Umgang mit dem Scheitern, der jedoch häufig missverstanden werde. Fehler seien zwar Teil der Lernkurve, dürften das Unternehmen jedoch nicht ruinieren. „Fail fast, fail often – and keep the price to a minimum“, bringt es Dobersberger auf den Punkt. Das bedeutet übersetzt so viel wie: „Scheitere schnell, oft und halte die Kosten dabei auf einem Minimum.“

Präzision fordert der Experte auch beim Markenauftritt und Produktstart. Zu langes Perfektionieren im Stillen sei gefährlich: „Wenn du nicht irgendwann sagst: ‚Mein erstes Produkt war so peinlich‘, dann bist du zu spät an den Markt gegangen“, veranschaulicht er eindrücklich.

Ein Großteil von Dobersbergers Arbeit besteht darin, Menschen miteinander zu vernetzen. © brutkasten

Die Matrjoschka-Logik beim Pitchen

Auch in der Kommunikation rät Dobersberger zu einer radikalen Vereinfachung. Statt technischer Details müsse in den ersten Sekunden das zugrundeliegende Problem im Fokus stehen. Dobersberger nutzt dafür das Bild einer umgekehrten Matrjoschka-Puppe.

„Die erste Matrjoschka ist die wichtigste – das ist dein Why“, erklärt er. Ziel der ersten 40 Sekunden sei es nicht, das gesamte Produkt zu erklären, sondern Neugier zu wecken und Folgetermine zu sichern. Wer zu tief ins Technische abgleite, verliere das Gegenüber rasch.

Menschen investieren in Menschen

Zudem entscheide die Persönlichkeit des Gründerteams oft mehr als die Technologie selbst. Das Feedback internationaler Investor:innen zeichne hier ein klares Bild: „Die Investoren investieren zu 90 Prozent ins Team und zu zehn Prozent in die Technologie.“ Starken Gründerpersönlichkeiten traue man eher zu, Märkte zu erschließen und Geschäftsmodelle bei Bedarf anzupassen.

Mit diesem ganzheitlichen Ansatz, von der Schärfung der Story bis hin zur Vernetzung vor Ort, unterstützt Dobersberger heimische Gründer:innen dabei, im Silicon Valley nachhaltig Fuß zu fassen.

Dobersberger mit seinem ehemaligen indonesischen Diplomaten-Kennzeichen. Vor seiner Zeit in Amerika war er in Indonesien, Serbien und England tätig. © brutkasten
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