10.07.2018

Fahrtendienst Uber verliert erneut vor Wiener Gericht

Die einstweilige Verfügung des Handelsgerichts, die Ende April verhängt worden ist, wurde von Oberlandesgericht Wien bestätigt. Der einzige Schritt, der Uber noch bleibt, ist der Gang zum Obersten Gerichtshof.
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Uber
(C) PhotoPlus+/Fotolia - Uber muss in Wien den nächsten Rückschlag einstecken.

Im Streit zwischen Wiener Taxler und dem Fahrtendienstanbieter Uber gab es für das US-Unternehmen einen herben Rückschlag. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Ende April verhängte einstweilige Verfügung (EV) des Handelsgerichts jetzt bestätigt. Für das US-Unternehmen bleibt als letzer Schritt nur noch der Gang vor den Obersten Gerichtshof (OGH).

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Zuständigkeit österreichischer Gerichte bestätigt

Der Oberste Gerichtshof hat zudem bereits letzten Freitag entschieden, dass in dieser Kausa österreichische Gerichte zuständig sind – und nicht jene aus Holland, wo Uber seine Europazentrale hat. „Wir freuen uns, dass die österreichischen Gerichte in diesem höchst komplexen Rechtstreit unsere Rechtsansicht bestätigen“, so Dieter Heine, Anwalt für Taxi 40100 und zuständiger Partner bei Vavrovsky Heine Marth. „Das OLG Wien hat sich einmal mehr klar zur Rechtswidrigkeit des Uber-Systems geäußert. Durch die Entscheidung des OGH ist auch sichergestellt, dass Uber für die unserer Ansicht nach zahlreichen Verstöße gegen die nunmehr bestätigte EV zur Verantwortung gezogen werden wird und sich nicht über formal-juristische Spitzfindigkeiten aus der Affäre ziehen kann. Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die EV bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben.“

+++ Einstweilige Verfügung: Uber soll vorübergehend Betrieb in Wien einstellen +++

Der Streit: Worum geht es?

Kurzum: Es geht um den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung. Uber ist eine App, die mit Mietwagen-Anbeitern zusammenarbeitet und eigentlich bloß vermittelt. Im Mietwagengewerbe gibt es keine behördlichen Vorgaben, was den Fahrpreis betrifft – dies bleibt zwischen Anbieter und Kunde Verhandlungssache. Per Gesetz ist es aber vorgegeben, dass der Mietvertrag für die Fahrt in der Zentrale des Anbieters finalisiert werden muss. Der Grund: Eine klare Trennung zwischen Taxianbietern, die jederzeit Kunden auf der Straße aufnehmen dürfen, und Mietwagen. Der große Vorwurf ans US-Unternehmen: Man habe sich nicht an diese Regeln gehalten, sondern Fahrer hätten unterwegs Aufträge angenommen. Hierbei hat die Taxifunkzentrale 40100 auch Testfahrten durchgeführt, Uber in die Falle laufen lassen und Gesetzesübertretungen festgehalten.

Uber drohen hohe Strafen

Das Handelsgericht Wien hat infolgedessen im April 2018 entschieden, dass es nur dann als Vermittlungsgeschäft gilt, wenn die Fahrer in ihrer Rolle als Autovermieter die Firma immer verlassen. Sollten sie jedoch Kunden unterwegs abholen, sei das illegal. Als Folge dieser Entscheidung hatte Uber in Wien für zwei Tage seine Dienstlesitungen eingestellt, das System geändert und Berufung eingelegt. Jene wurde nun abgelehnt. „Das Ergebnis ist eine weitere Bestätigung, dass sie illegal gehandelt haben“, sagt Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100. Für ihn „ist der gewonnene Rekurs ein weiterer entscheidender Schritt, die Uber-Mietwagen zu gewerberechtskonformen Verhalten anzuhalten und wieder die Grundbedingungen für fairen Wettbewerb und gegen Sozialdumping zu schaffen“. Der US-Firma drohen pro nachgewiesenem Verstoß 100.000 Euro Strafe.


⇒ Zur Website des Fahrtendienstleisters

⇒ 40100 App

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Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar
Biogena-CEO Albert Schmidbauer beim traditionellen Läuten der Börsenglocke | © Wiener Börse AG/APA-Fotoservice/Arman Rastegar

Bereits im Juli hatte das Salzburger Unternehmen Biogena rund um Gründer Albert Schmidbauer seinen Börsengang angekündigt, wie brutkasten berichtete. Heute erfolgte das Listing im Direct Market Plus, also im KMU-Segment der Wiener Börse. Gelistet wurde mit der Biogena Good Vibes AG die oberste Holding der Unternehmensgruppe. Wenige Stunden nach Handelsstart lag die Marktkapitalisierung bei knapp über 480 Millionen Euro.

Zwei AGs sollen perspektivisch verschmolzen werden

Bereits seit 2020 ist mit der Beteiligungsgesellschaft Biogena Group Invest AG ein anderer Teil der Unternehmensgruppe dort gelistet. „Perspektivisch sollen die Strukturen zusammengeführt werden; eine Verschmelzung der Biogena Group Invest AG mit der Biogena Good Vibes AG wird derzeit geprüft“, heißt es dazu in einer Aussendung zum heutigen Börsenstart.

Wachstum auf 500 Mio. Euro Umsatz bis 2030 geplant

Die Biogena Group verfolgt einen ambitionierten Wachstumskurs, wie CEO Schmidbauer auch im Juli gegenüber brutkasten darlegte. Bis 2030 will man den Konzernumsatz von zuletzt 156,65 Millionen Euro auf rund 500 Millionen Euro steigern.

„Die bestehenden Fertigungskapazitäten in Koppl und am neuen Spezialproduktionsstandort Liefering reichen bereits für rund 500 Millionen Euro Umsatz. Die Anlage ist aktuell zu weniger als 25 Prozent ausgelastet. Das heißt: Ein wesentlicher Teil der industriellen Basis für das geplante Wachstum ist bereits vorhanden und muss nicht erst vollständig neu aufgebaut werden“, so Schmidbauer damals.

„Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten“

Anlässlich des heutigen Börsenstarts kommentiert der CEO: „Biogena ist aus der Überzeugung entstanden, Gesundheit neu und ganzheitlich zu denken – und aus diesem Anspruch ist über die Jahre eine Unternehmensgruppe mit internationaler Perspektive gewachsen.“ Die Notierung sei „weit mehr als ein finanzieller Meilenstein“, sie sei „der nächste konsequente Schritt“ in der Entwicklung.

„Der Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet uns neue Möglichkeiten, unsere Ideen schneller in die Welt zu bringen, international weiter zu wachsen und Biogena langfristig als starke österreichische Gesundheitsmarke zu positionieren“, so Schmidbauer

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