06.07.2022

EU will Startups Zugang zu Kapital erleichtern – auch an der Börse

Die EU will mit einer Innovation Agenda 45 Milliarden Euro Kapital für Startups hebeln.
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Neuer 2 Milliarden Euro EU-Technologie-VC-Fonds - EIC-Fonds
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Die EU-Kommission will mit einer neuen Innovation Agenda Startups in zwei Bereichen das Wachstum erleichtern: dem Zugang zu Talent und dem Zugang zu Kapital. Die Entwürfe der Agenda sind Medien wie Politico und Bloomberg zugespielt worden und zeigen teilweise recht konkrete Maßnahmen auf. 45 Milliarden Euro an privatem Kapital will die EU damit für Startups in Europa hebeln. Geplant sind unter anderem Erleichterungen bei stock options, mit denen Startups gerne Schlüsselkräfte locken oder Maßnahmen zur stärkeren Einbindung von Pensionskassen und Versicherungen bei Risikokapital. Am greifbarsten sind die Pläne aber offenbar bei der Finanzierung von Startups über einen Börsengang.

Stimmrechte nach dem Börsengang

Der sogenannte EU Listing Act soll noch heuer die Voraussetzungen für ein Börsenlisting senken. Seit November 2021 läuft dafür eine Konsultation – Ziel ist, kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern. In der Konsultation ging unter anderem vor die Zulassungsfolgepflichten und vor allem -kosten zu senken. Der Listing Act sollte auch den Umgang mit Aktien mit Mehrstimmrechten und Zwei-Klassen-Aktiensysteme vereinfachen, um Gründer:innen den Erhalt der Kontrolle über ihr Unternehmen zu ermöglichen. Vor allem die Vorschriften für Aktien in zwei Klassen könnten in der EU harmonisiert werden, berichtet Bloomberg.

Stock options: Schwierige Mission

Die übrigen Punkte der Innovation Agenda dürften noch weniger greifbar sein. Das gilt etwa für stock options – laut Politico sieht die Agenda dafür eine Arbeitsgruppe vor, die erarbeiten soll, wie EU-Mitgliedsländer Startups in diesem Punkt das Leben erleichtern könnten. Im Rennen um die besten Talente setzen Startups bei der Entlohnung von Schlüsselkräften gerne auf ein Paket aus Cash und Unternehmensanteilen. In vielen Ländern, darunter auch Österreich, ist das steuerlich so unattraktiv, das dafür Umgehungen gefunden werden – etwa Phantom Shares. Steuerliche Angelegenheiten liegen jedoch in der Hand der Mitgliedsstaaten, was die Möglichkeiten der EU in diesem Punkt schmälert.

Um im globalen Wettlauf um Talente eine bessere Chance zu haben, will die EU zudem eine Talenteinitiative starten, die „eine Million Menschen aus der Spitzentechnologie“ in die EU holen soll. Geplant sind spezielle Startup-Visa für Talent aus Drittländern. Für diesen Bereich will die EU 20 Millionen Euro in die Hand nehmen und damit privates Kapital hebeln.

Gespräche mit institutionellen Anlegern

Unkonkret sind die Pläne, Pensionsfonds und Versicherungen stärker in den Risikokapital-Markt einzubinden. Darin sehen Expert:innen bereits seit Jahren ein noch ungehobenes Potenzial an Kapital, das in Risikokapitalfonds fließen könnte. „Die Kommission wird führende Vertreter großer institutioneller Anleger (Renten-, Versicherungs- und Staatsfonds) an einen Tisch holen, um Möglichkeiten und Anforderungen für eine Erhöhung der Investitionen in VC-Fonds auszuloten“, heißt es in dem Agenda-Entwurf laut Politico.

Gender- und Diversitätsindex

Laut Bloomberg will die EU-Kommission auch den „Innovation Gap“ zwischen reicheren und ärmeren Regionen in der EU adressieren und dafür „Deep-Tech Innovation Valleys“ einrichten, die vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mit 10 Milliarden Euro unterstützt werden sollen. Um den Frauenanteil unter Deep-Tech-Gründer:innen zu heben, will die EU künftig zudem einen Gender- und Diversitätsindex für Startups schaffen, der die Datenbasis für Maßnahmen bilden soll.

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Unternehmensinsolvenzen auf Vorjahresniveau – aber mit „besorgniseregender“ Entwicklung

Während die aktuelle Insolvenzstatistik des KSV1870 für die ersten drei Quartale nach Jahren des Anstiegs eine Stagnation bei der Anzahl der Fälle ausweist, ortet der Verband dennoch eine "alarmierende" Entwicklung.
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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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