06.07.2022

EU will Startups Zugang zu Kapital erleichtern – auch an der Börse

Die EU will mit einer Innovation Agenda 45 Milliarden Euro Kapital für Startups hebeln.
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Neuer 2 Milliarden Euro EU-Technologie-VC-Fonds - EIC-Fonds
(c) Adobe Stock - Grecaud Paul

Die EU-Kommission will mit einer neuen Innovation Agenda Startups in zwei Bereichen das Wachstum erleichtern: dem Zugang zu Talent und dem Zugang zu Kapital. Die Entwürfe der Agenda sind Medien wie Politico und Bloomberg zugespielt worden und zeigen teilweise recht konkrete Maßnahmen auf. 45 Milliarden Euro an privatem Kapital will die EU damit für Startups in Europa hebeln. Geplant sind unter anderem Erleichterungen bei stock options, mit denen Startups gerne Schlüsselkräfte locken oder Maßnahmen zur stärkeren Einbindung von Pensionskassen und Versicherungen bei Risikokapital. Am greifbarsten sind die Pläne aber offenbar bei der Finanzierung von Startups über einen Börsengang.

Stimmrechte nach dem Börsengang

Der sogenannte EU Listing Act soll noch heuer die Voraussetzungen für ein Börsenlisting senken. Seit November 2021 läuft dafür eine Konsultation – Ziel ist, kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern. In der Konsultation ging unter anderem vor die Zulassungsfolgepflichten und vor allem -kosten zu senken. Der Listing Act sollte auch den Umgang mit Aktien mit Mehrstimmrechten und Zwei-Klassen-Aktiensysteme vereinfachen, um Gründer:innen den Erhalt der Kontrolle über ihr Unternehmen zu ermöglichen. Vor allem die Vorschriften für Aktien in zwei Klassen könnten in der EU harmonisiert werden, berichtet Bloomberg.

Stock options: Schwierige Mission

Die übrigen Punkte der Innovation Agenda dürften noch weniger greifbar sein. Das gilt etwa für stock options – laut Politico sieht die Agenda dafür eine Arbeitsgruppe vor, die erarbeiten soll, wie EU-Mitgliedsländer Startups in diesem Punkt das Leben erleichtern könnten. Im Rennen um die besten Talente setzen Startups bei der Entlohnung von Schlüsselkräften gerne auf ein Paket aus Cash und Unternehmensanteilen. In vielen Ländern, darunter auch Österreich, ist das steuerlich so unattraktiv, das dafür Umgehungen gefunden werden – etwa Phantom Shares. Steuerliche Angelegenheiten liegen jedoch in der Hand der Mitgliedsstaaten, was die Möglichkeiten der EU in diesem Punkt schmälert.

Um im globalen Wettlauf um Talente eine bessere Chance zu haben, will die EU zudem eine Talenteinitiative starten, die „eine Million Menschen aus der Spitzentechnologie“ in die EU holen soll. Geplant sind spezielle Startup-Visa für Talent aus Drittländern. Für diesen Bereich will die EU 20 Millionen Euro in die Hand nehmen und damit privates Kapital hebeln.

Gespräche mit institutionellen Anlegern

Unkonkret sind die Pläne, Pensionsfonds und Versicherungen stärker in den Risikokapital-Markt einzubinden. Darin sehen Expert:innen bereits seit Jahren ein noch ungehobenes Potenzial an Kapital, das in Risikokapitalfonds fließen könnte. „Die Kommission wird führende Vertreter großer institutioneller Anleger (Renten-, Versicherungs- und Staatsfonds) an einen Tisch holen, um Möglichkeiten und Anforderungen für eine Erhöhung der Investitionen in VC-Fonds auszuloten“, heißt es in dem Agenda-Entwurf laut Politico.

Gender- und Diversitätsindex

Laut Bloomberg will die EU-Kommission auch den „Innovation Gap“ zwischen reicheren und ärmeren Regionen in der EU adressieren und dafür „Deep-Tech Innovation Valleys“ einrichten, die vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mit 10 Milliarden Euro unterstützt werden sollen. Um den Frauenanteil unter Deep-Tech-Gründer:innen zu heben, will die EU künftig zudem einen Gender- und Diversitätsindex für Startups schaffen, der die Datenbasis für Maßnahmen bilden soll.

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Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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